Rechtsanwendung Musterklauseln

Rechtsanwendung. Für die Vertrags- und Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.
Rechtsanwendung. 16.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht.
Rechtsanwendung. 1 Die Disziplinarkommission entscheidet bei Verletzungen von Verbandsvor- schriften erstinstanzlich über Strafen und Disziplinarmassnahmen nach Art. 60, über die ausserordentliche Wertung von Verbandsspielen sowie über Proteste. *
Rechtsanwendung. Auf den Versicherungsvertrag sowie auf das Rechtsver- hältnis zu Ihnen findet österreichisches Recht Anwen- dung.
Rechtsanwendung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Rechtsanwendung. Soweit dieser Tarifvertrag keine eigenen Regelungen enthält, finden auf das Berufsausbildungsverhältnis die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und ergänzend die nach- 61 AMP-Tarifverträge: MANTELTARFIVERTRAG FÜR DIE AUSZUBILDENDEN stehend aufgeführten Regelungen des zwischen AMP und CGZP geschlossenen Manteltarifvertrages (Ziffern 6, 7.1, 7.2, 8, 9.2, 9.4, 19) sowie der Entgelttarifverträge West bzw. Ost in ih- rer jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes haben gegenüber etwa entgegen- stehenden arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Rege- lungen Vorrang.
Rechtsanwendung. Für etwaige außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Rechtsanwendung. Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Internationalen Kaufrechts (CISG).
Rechtsanwendung. 1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts, EU-Rechts und des Internationalen Kaufrechts.