Rechtsbehelfsbelehrung Musterklauseln

Rechtsbehelfsbelehrung. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die oben genannte Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Xxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 in 00000 Xxxxxxx schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be­ kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die unter Nummer 1 aufgeführten Abschnitte der Landesstra­ ße 381 betreffend ist der Widerspruch beim Landesbetrieb Stra­ ßenwesen Brandenburg, Xxxxxxxxxxx 00 in 15366 Hoppegarten schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die unter Nummer 2 aufgeführten Streckenabschnitte der Lan­ desstraße 381 betreffend ist der Widerspruch bei der Stadtver­ waltung Frankfurt (Oder), Dezernat II Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz und Kultur, Xxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxxx (Xxxx) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag Im Auftrag Xxxxxxx Xxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx Abteilungsleiterin Verkehr Oberbürgermeister LS Brandenburg der Stadt Frankfurt (Oder) Auf Grund der tatsächlichen Verkehrsbedeutung wird der Ver­ lauf der Landesstraße L 284 vom Knotenpunkt mit der Bundes­ straße B 166 in der Gemarkung Schwedt/Oder über Heinersdorf nach Berkholz bis zum Abzweig Kiesweg verändert. Rechtsgrundlage bildet das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), das zuletzt durch Gesetz vom 18. Okto­ ber 2011 (GVBl. I Nr. 24) geändert worden ist. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 werden auf der Grundlage des § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 BbgStrG folgende Umstu­ fungen verfügt: Die Landesstraße L 284 wird im Abschnitt 015, von Netzknoten (NK) 2851010 nach NK 2951008, von km 0,000 bis km 2,995, im Abschnitt 020, von NK 2951008 nach NK 2951002, von km 0,000 bis km 3,094 sowie im Abschnitt 030 von NK 2951002 nach NK 2951012, von km 0,000 bis km 1,345 über eine Länge von 7,434 km, einschließlich der Nebenanla­ gen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft. Entsprechend den Gemarkungsgrenzen wird die Stadt Schwedt/ Oder künftiger Baulastträger von 5,728 km Straßenlänge und die Gemeinde Berkholz-Meyenburg künftiger Baulastträger von 1,706 km Straßenlänge im Sinne der §§ 9 und 9a BbgStrG sein.
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kettenheim, den 19. 11. 2008 Xxxxxxxx Xxxxx Ortsbürgermeister Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a i.V.m. 36 des Lan- desstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fas- sung vom 1. 8. 1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 8. 4. 1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kettenheim in öf- fentlicher Sitzung am 13. 11. 2008 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 1 Nr. 215/5 als Gemeinde- straße „Mittelgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Rechtsbehelfsbelehrung. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an:
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Be­ kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Ver­ braucherschutz, Xxxxxxxxx Xxxxxxxx 0 xx 00000 Xxxxxxx, Orts­ teil Groß Glienicke oder zur Niederschrift beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Ost, Müllroser Chaussee 50 in 00000 Xxxxxxxxx (Xxxx) einzule­ gen.
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Lixxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx xchriftlich oder zur Niederschrift einzule- gen. Xxxxxxx Xxxxx-Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Abteilungsleiterin Verkehr Bürgermeister BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE‌ Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetra- gen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller bzw. Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststel- lung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver- teilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unter- bleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Im Termin am 20.09.2012 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 7 K 333/10 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Neuruppin, in 16816 Neu- xxxxxx, Xxxx-Xxxx-Xxxxxx 00 x, 1. Obergeschoss, Saal 215, die im Grundbuch von Stüdenitz Blatt 373 eingetragenen Grund- stücke, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. 2 Stüdenitz 3 153 Gebäude- und Freifläche 348 m2 Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine ge- - Wohnen - naue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus 3 Stüdenitz 3 117/1 Am Friedhof Gebäude- und Gebäude- 540 m2 dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfol- gung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsge- genstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs ent- gegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Ver- ste...
Rechtsbehelfsbelehrung. Der Bescheid ist zu unterzeichnen und den Beteiligten (betroffener Vertragszahnarzt, KZVS, Krankenkassen bzw. Verbände) zu übermitteln. Das Nähere hierzu ist in der Ge- schäftsordnung der Prüfungsstelle zu regeln.
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Halle (Justizzentrum Halle, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Xxxxx)) erhoben werden. Xx Xxxxxxx Xxxxxxx
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese Bestimmungen kann binnen einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe schriftlich Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist zum Verbands- Spielausschuss, Xxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx einzulegen. Eine Einlegung der Be- schwerde über das Zimbra BFV-Postfach (xxxxx.xxxxxx@xxx.xxxxxx.xx) ersetzt die Schrift- form. Gemäß § 31 Abs. 1 RVO hat diese Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. München, den 29.07.2021 Xxxxx Xxxxxx Vorsitzender Verbands-Spielausschuss dem Bayerischen Fußball-Verband e.V., Xxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx vertreten durch den Präsidenten Xx. Xxxxxx Xxxx, als Xxxxxx des Toto-Pokals des Bayerischen Fußball-Verbandes (Name des eingetragenen Vereins, Postanschrift) gesetzlich vertreten durch: (Name, Position im Verein)