Rechtsbehelfsbelehrung. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die oben genannte Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Xxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 in 00000 Xxxxxxx schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Straße 27 in 00000 Xxxxxxx schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeam ten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be weismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst An lagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteilig ten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektro nischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Cottbus über die auf der Internetseite xxx.xxx.xxxxxxxxxxx.xx bezeichneten Kommuni kationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar. Der Firma Lübbinchener BIOGAS GbR, Feldscheunenweg 4 in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx XX Xxxxxxxxxx wurde die Genehmi gung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erteilt, auf dem Grundstück in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx XX Xxxxxxxxxx, Gemarkung Lübbinchen, Flur 2, Flurstücke 66, 69 eine Biogas anlage mit einem Blockheizkraftwerk zu errichten und zu be treiben. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Für die oben genannte Anlage ist das BVT Merkblatt zu Tier- schlachtanlagen/Anlagen zur Verarbeitung von tierischen Neben produkten (VTN) vom November 2003 maßgeblich.
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Albig, den 28.02.2011 Xxxxxxx Xxxxxxxxx Ortsbürgermeister *) Hinweis: In den Lageplan kann in der Zeit vom 10.03.2011 bis zum 09.04.2011 bei der Verbandsgemeinde Alzey- Land, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Zimmer 213) eingesehen werden. Ortsbürgermeister Xxxxxx Xxxxxxxx Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung Xxxxxxx, Xxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 18 Am Montag, dem 28. Xxxx 2011 findet um 8.00 Uhr im Rathaus in Bechtolsheim eine nichtöffentliche Sit- zung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Bechtolsheim statt. Bechtolsheim, den 25. Februar 2011 gez. Xxxxxxxx Xxxxxxx Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Ortsbürgermeisterin Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx 16.30 - 18.30 Uhr Xxxxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 81 Am Xxxxxxx, den 11. Xxxx um 19.00 Uhr, findet eine öffentliche Ratssitzung im Sitzungssaal des Rathau- ses statt. TOP 1: Einwohnerfragestunde TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Straßenausbaubeitragssat- zung TOP 3: Solidarpakt Erneuerbare Energien Ver- bandsgemeinde Alzey-Land TOP 4: Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Xxxxxxxx Xxxxx Ortsbürgermeisterin Die Ortsgemeinde Biebelnheim sucht eine / n Leiter / in für ihren eingruppigen Kindergarten (altersgemischte Gruppe). Die Vollzeitstelle soll ab 1. Mai 2011 und vorerst bis Ende 2012 be- setzt werden. Die üblichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte, bis spätestens 31.03.2011 an die Ortsgemeinde Biebelnheim Hauptstraße 11 55234 Biebelnheim.
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kettenheim, den 19. 11. 2008 Xxxxxxxx Xxxxx Ortsbürgermeister Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a i.V.m. 36 des Lan- desstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fas- sung vom 1. 8. 1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 8. 4. 1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kettenheim in öf- fentlicher Sitzung am 13. 11. 2008 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 1 Nr. 215/5 als Gemeinde- straße „Mittelgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Rechtsbehelfsbelehrung. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an:
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Be kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Ver braucherschutz, Xxxxxxxxx Xxxxxxxx 0 xx 00000 Xxxxxxx, Orts teil Groß Glienicke oder zur Niederschrift beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Ost, Müllroser Chaussee 50 in 00000 Xxxxxxxxx (Xxxx) einzule gen.
Rechtsbehelfsbelehrung. Der Bescheid ist zu unterzeichnen und den Beteiligten (betroffener Vertragszahnarzt, KZVS, Krankenkassen bzw. Verbände) zu übermitteln. Das Nähere hierzu ist in der Ge- schäftsordnung der Prüfungsstelle zu regeln.
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der öffentlichen Be- kanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem oder Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, oder bei der Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Wider- spruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der Behörden eingegangen ist. Im Auftrag
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- den. Der Widerspruch ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.