Common use of Rechtsdienstleistungen Clause in Contracts

Rechtsdienstleistungen. 25.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens- schäden, die auf die mangelhafte Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen gemäß § 5 RDG zurückzuführen sind. Die Ziffern VI. 2.1 und 2.2 SVAHB (BBVerm) finden diesbezüglich keine Anwendung. 25.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Personen im Sinne von 25.3 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungs- summe für Vermögensschäden je Versicherungsfall 50.000 EUR, be- grenzt auf 100.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres. 25.4 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Rechtsdienstleistungen. 25.1 20.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens- schäden, die auf die mangelhafte Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen gemäß § 5 RDG zurückzuführen sind. Die Ziffern VI. 2.1 und 2.2 SVAHB (BBVerm) finden diesbezüglich keine Anwendung. 25.2 20.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Personen im Sinne von 25.3 20.3 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungs- summe für Vermögensschäden je Versicherungsfall 50.000 EUR, be- grenzt auf 100.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres. 25.4 20.4 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen

Rechtsdienstleistungen. 25.1 15.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens- schäden, die auf die mangelhafte Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen gemäß § 5 RDG zurückzuführen sind. Die Ziffern VI. 2.1 und 2.2 SVAHB (BBVerm) finden diesbezüglich keine Anwendung. 25.2 15.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Personen im Sinne von 25.3 15.3 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungs- summe für Vermögensschäden je Versicherungsfall 50.000 EUR, be- grenzt auf 100.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres. 25.4 15.4 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Sv Vereinspolice