Common use of Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung Clause in Contracts

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzt die versicherte Person vorsätzlich eine der vertrag- lich vereinbarten Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherten entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit ist zu beweisen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, www.partyreisen24.de

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzt die versicherte Person vorsätzlich der Versicherungsnehmer eine der vertrag- lich vereinbarten ObliegenheitenObliegenheit vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherten Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit ist hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: cdn.website-start.de, www.gdv.de

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzt die versicherte Person vorsätzlich der Versicherungsnehmer eine der vertrag- lich vereinbarten ObliegenheitenObliegenheit vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherten Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit ist hat der Versiche- rungsnehmer zu beweisen.

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Samples: uelzener.de, www.horse-life.com

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzt die versicherte Person der Versicherte vorsätzlich eine der vertrag- lich vereinbarten Obliegenheitenvertraglich vereinbarte Obliegenheit, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherten entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit ist hat der Versicherte zu beweisen.

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Samples: www.sparkasse-markgraeflerland.de

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzt der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person vorsätzlich eine der vertrag- lich vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung nicht zur Leistung freiverpflichtet. Bei Im Fall einer grob fahrlässiger fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das einem der Schwere des Verschuldens des Versicherten entsprichtVersicherungsnehmers bzw. Das der versicherten Person entsprechen- den Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit ist zu beweisenträgt der Versicherungsnehmer.

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Samples: tas-service.de

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzt die versicherte Person der Versicherte vorsätzlich eine der vertrag- lich vereinbarten Obliegenheitenvertraglich vereinbarte Obliegenheit, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer Versi- cherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherten entsprichtent- spricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit ist hat der Versicherte zu beweisen.

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Samples: www.ostsaechsische-sparkasse-dresden.de

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzt der Versicherungsnehmer/ die versicherte Person vorsätzlich vorsätz- lich eine der vertrag- lich vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, so ist der Versicherer Ver- sicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer Versiche- rer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherten entspricht. Das Nichtvorliegen Nicht- vorliegen einer groben Fahrlässigkeit ist hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: www.bavariadirekt.de

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzt die versicherte Person vorsätzlich der Versicherungsnehmer eine der vertrag- lich vereinbarten ObliegenheitenOb­ liegenheit nach Ziffer 15 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit Oblie­ genheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherten Versi­ cherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit ist Fahrlässig­ keit hat der Versicherungsnehmer zu beweisenbewei­ sen.

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Samples: www.recura.de