Common use of Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Clause in Contracts

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versiche- rer unter den in § 26 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- tungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versi- cherer vor Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

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Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1Nr.1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versiche- rer Ver- sicherer unter den in § 26 19 Nr. a) – e) beschriebenen Voraussetzungen Vor- aussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- tungsfreileistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versi- cherer Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

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Samples: www.bdv-service.de

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1Ziffer 26.1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versiche- rer unter den in § 26 beschriebenen Voraussetzungen Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- tungsfreileistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versi- cherer Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung Versi- cherung erlangt hat.

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Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1nach Ziffer 17.1 a) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versiche- rer unter den in § 26 Ziffer 16 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- tungsfreileistungs- frei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versi- cherer Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung Ver- sicherung erlangt hat.

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Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versiche- rer Versicherer unter den in § 26 17 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- tungsfreilei- stungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versi- cherer Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

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Samples: www.itzehoer.de

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versiche- rer Versicherer unter den in § 26 19 (Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters) beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt berech- tigt oder auch ganz oder teilweise leis- tungsfreileistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versi- cherer Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

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