Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach 3.1 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung, so kann der Versicherer nach Maßgabe der §§ 19 - 21 VVG vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen. Der Versicherer kann nach § 21, Absatz 2, VVG auch leistungsfrei sein. Das Recht des Versicherers, den Vertrag nach § 22 VVG wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach 3.1 der Versicherungsbedingungen zur SachversicherungBesonderen Bedingungen zu Sach, so kann der Versicherer nach Maßgabe der §§ 19 - 21 VVG vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen. Der Versicherer kann nach § 21, Absatz 2, VVG auch leistungsfrei sein. Das Recht des Versicherers, den Vertrag nach § 22 VVG wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach 3.1 der Versicherungsbedingungen zur SachversicherungAbsatz 1, so kann der Versicherer nach Maßgabe der §§ 19 - bis 21 VVG vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen. Der Versicherer kann nach § 21, 21 Absatz 2, 2 VVG auch leistungsfrei sein. Das Recht des Versicherers, den Vertrag nach § 22 VVG wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.
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Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach 3.1 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung, so kann der Versicherer nach Maßgabe der §§ 19 - 16 bis 21 VVG VersVG vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen. Der Versicherer kann nach § 21, Absatz 2, VVG 21 VersVG auch leistungsfrei sein. Das Recht des Versicherers, den Vertrag nach § 22 VVG VersVG wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.
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Samples: Betriebssachversicherung