Common use of Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Clause in Contracts

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 7 contracts

Samples: Fahrrad/E Bike Versicherung, Fahrrad/E Bike Versicherung, Glasversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A B 4.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A B 3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfreileistungs- frei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B4-1.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 B3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Hausratversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B4-1.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 B3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung Premium

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B 4.1.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer Versi- cherer unter den in A B 3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: Fahrradversicherung, Fahrradversicherung, Fahrradversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A gemäß Nr. B 4.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A Nr. B 3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Hausrat Und Glas Versicherung, Wohngebäude Und Glas Versicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A gemäß Nr. B 4.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A Nr. B 3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfreileistungs- frei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung, Gewerbliche Gebäude Versicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B4-1.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 B3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B4-1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 B3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Betriebsschließungsversicherung, Hochzeitsversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A B 4.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässigfahrläs- sig, ist der Versicherer unter den in A B 3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt berech- tigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer Versi- cherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B4-1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 B3-3 beschriebenen Voraussetzungen Vo- raussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfreileis- tungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A Nr. 4.1.1 vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den den, in A 3.3 Nr. 3.3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Pferde Op Versicherung, Reiter Unfall Versicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A Nr. 4.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den den, in A 3.3 Nr. 3.3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit Leistungs- freiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versi- cherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B 4.1.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A B 3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Hausratversicherung, Elektronikversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A gemäß Nr. B 4.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A Nr. B 3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Bauleistungs Versicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 A4-1.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 A3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Hausratversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B4-1.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 B3-3 beschriebenen Voraussetzungen Vo- raussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung Versi- cherung erlangt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B4-1.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 B3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung Kün- digung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfreileistungs- frei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B4-1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 B3-3 beschriebenen Voraussetzungen Vorausset- zungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfal- les Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Betriebsschließungsversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B4-1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 B3-3 beschriebenen Voraussetzungen Voraus- setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder o- der teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt er- langt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Hausratversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A D 4.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A D 3.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach A 4.1.1 B4-1.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in A 3.3 B3-3 beschriebenen Voraussetzungen Vo- raussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfreileis- tungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung