Rechtsinhaberschaft Musterklauseln

Rechtsinhaberschaft. Apple behält alle Rechte an der Apple-Software, den Diensten und allen Updates, die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Sie stimmen zu, mit Apple zusammenzuarbeiten, um das Eigentumsrecht von Apple an der Apple-Software und den Diensten zu wahren und, soweit Sie auf Ansprüche bezüglich der Apple-Software oder den Diensten aufmerksam werden, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Apple unverzüglich über solche Ansprüche zu informieren. Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung Apple kein Eigentumsinteresse an Ihren abgedeckten Produkten einräumt.
Rechtsinhaberschaft. Ich versichere, dass das Dokument und jeder Bestandteil (z. B. Abbildungen, Textvorlagen, Forschungsdaten) nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Verfügungen oder sonstige Rechte Dritter (z. X. Xxxxxxxxxx, Co-Autoren, Verlage, Drittmittelgeber) verstößt. Ich versichere zudem, dass ich allein berechtigt bin, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an meinem Werk (Dokument inklusive Bestandteile) zu verfügen und dass ich bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrags entgegenstehende Verfügung getroffen habe. Insbesondere hat bisher kein Verlag oder sonstiger Dritter (z. B. Drittmittelgeber) ein ausschließliches Nutzungsrecht. Bei Herausgeberwerken habe ich die Zustimmung aller beteiligten Autoren/-innen eingeholt. Sollte ich Kenntnis vom Bestehen oder der Entstehung von Rechtshindernissen erhalten bzw. sollten Dritte Ansprüche aufgrund der ihnen zustehenden Urheber- bzw. Nutzungsrechte gegen mich erheben, setze ich die Universitätsbibliothek Vechta unverzüglich davon in Kenntnis. Bereits publizierte Dokumente bzw. Bestandteile werden nicht vom Server gelöscht. Die Universitätsbibliothek Vechta ist allerdings berechtigt, den Zugriff auf ein Dokument bzw. einen Bestandteil zu sperren, wenn eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt oder andere rechtliche Vorschriften dies erfordern.
Rechtsinhaberschaft. Die Vertragsparteien sind sich unwiderruflich darüber einig, dass Inhaber vertraulicher Informationen ausschließlich der Informationsgeber ist und bleibt. Im Rahmen dieses Vertrages erwirbt der Informationsnehmer keinerlei Rechte an diesen vertraulichen Informationen, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Mit dieser Vereinbarung werden dem Informationsnehmer daher keine Rechte – insbesondere keinerlei Verwertungs- und sonstige Nutzungsrechte – weder ausdrücklich noch stillschweigend übertragen. Der Informationsnehmer wird die Rechtsinhaberschaft des Informationsgebers an den vertraulichen Informationen nicht anzweifeln. Der Informationsnehmer erkennt hiermit unwiderruflich an, dass sämtliche vertraulichen Informationen von Informationsgeber dessen geschütztes Rechtsgut sind und nicht ohne Zustimmung des Informationsgebers in welcher Weise auch immer verwendet werden dürfen. Der Informationsnehmer erkennt außerdem an, dass eine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht auch urheberrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Rechtsinhaberschaft. (1) Die Lizenzgeberin sichert zu, Inhaberin der übertragenen Rechte zu sein .Sie sichert weiter zu, daß ihr die Rechtseinräumung an den Lizenznehmer möglich ist. Die Lizenzgeberin sichert weiter zu, daß die Vertragsgegenstände(Marken frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten.
Rechtsinhaberschaft. Ich versichere, dass die Publikation nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Verfügungen oder sonstige Rechte Dritter verstößt. Ich versichere zudem, dass ich allein berechtigt bin, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an meinem Werk zu verfügen und dass ich bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen habe. Bei Herausgeberwerken habe ich die Zustimmung aller beteiligten Autoren eingeholt. Für den Inhalt des Dokuments bin ich verantwortlich. Sollte ich Kenntnis vom Bestehen oder der Entstehung von Rechtshindernissen erhalten, setze ich die Bibliothek der Hochschule Augsburg unverzüglich davon in Kenntnis.
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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.