Rechtsverfolgung Musterklauseln

Rechtsverfolgung. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, Ihre persönlichen Daten zur Bearbeitung und Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, für behördliche Untersuchungen und die Einhaltung von Vorschriften, zur Durchsetzung unserer Ansprüche oder zur Erfüllung rechtmäßiger Anfragen von Vollzugs- oder Verwaltungsbehörden zu verwenden.
Rechtsverfolgung. 6.1. Für den Fall, dass einer der Lizenzpartner der ieQ-systems® wegen Rechtsverletzungen (Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Rechten) in Anspruch genommen wird, ist der Lizenzpartner ggü. der ieQ-systems® verpflichtet, diese sofort zu informieren. Gleiches gilt, wenn und soweit die Abgabe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen unter Androhung etwaiger Vertragsstrafen gefordert wird. Ferner für den Erlass Einstweiliger Verfügungen oder die Erhebung von Unterlassungsklagen unter Androhung von Ordnungsgeldern. Der Lizenzpartner wird die ieQ-systems® ferner bei den Maßnahmen zur Abwehr derartiger Ansprüche oder Beeinträchtigungen uneingeschränkt, insbesondere mit Informationen und Unterlagen unterstützen. 6.2. Zur Rechtsverfolgung und Rechteverteidigung vorgenannter Rechtsverletzungen ist die ieQ- systems® berechtigt, aber nicht verpflichtet. Soweit es hierbei zur Abwehr der Ansprüche der Übertragung von Rechten oder prozessualer Ermächtigungen durch den Lizenzpartner bedarf, wird der Lizenzpartner diese der ieQ systems® übertragen bzw. einräumen. Die ieQ-systems® wird die Ansprüche der Gegenseite prüfen und dem Lizenzpartner gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Abwehr der Ansprüche aufzeigen oder diese selbst vornehmen. Sollte eine Handlung zur Verletzung geführt haben, die allein im Verursachungs- und Verantwortungsbereich des Lizenzpartners liegt, obliegt die Anspruchsabwehr dem Lizenzpartner. 6.3.Verstößt der Lizenzpartner gegen die unter 6.1. genannten Pflichten, ist ieQ-systems® im Falle eines Verstoßes gegen 6.1. berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und etwaige Accounts zu sperren. Auch haftet ieQ-systems® nicht für den dem Lizenzpartner entstandenen Schaden bei einem Verstoß gegen diese Informationspflicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben oder eine Einstweilige Verfügung oder Hauptsachenentscheidung gegen den Lizenzpartner ergangen ist, ohne dass die ieQ-systems® im Vorfeld davon Kenntnis hatte.
Rechtsverfolgung. Alle Fragen im Zusammenhang mit dem vertraglichen Rechtsverhältnis, das unter den AEB fällt – inbegriffen die Gültigkeit des Vertrages, ferner die vertraglichen Ausmachungen, Erklärungen, Vereinbarungen, Pflichten, Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag – sind durch die Anwendung der Bestimmungen des ungarischen Rechtes, mit der Anwendung der Kollisionsvorschriften dieses Rechtes zu entscheiden. Die Parteien versuchen, alle strittigen Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrag auf friedlichen Weg zu erledigen. Zur Entscheidung der durch einen Vergleich nicht beilegbaren strittigen Fragen machen die Parteien dem laut den Vorschriften des Pp. (Zivilprozessordnung) bestimmten Prozesswert entsprechend, bei in die sachliche Zuständigkeit des Gerichtshofs fallenden Angelegenheiten die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des Gerichthofes in Eger, bei in die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes fallenden Angelegenheiten die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes in Kazincbarcika aus (Unterwerfung). Die diese Anschaffungsgeschäfte erzielenden AEB werden von Halbo Mce ausgegeben und angewendet. Firmenname: Halbo MCE Tervező és Fővállalkozó Zrt. kurzer Firmenname: Halbo MCE Zrt. Sitz: 3530 Miskolc, Széchenyi Xxxxxx x. 0. Xxxxxxxxxxxxx: 0000 Xxxxxxx, Pf.: 76 Handelsregisternummer: 00-00-000000 zur Firmenzeichnung Berechtigte: Xxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxx: 13764629-2-05 Bankkonto: zur Erklärungsabgabe berechtigte Personen:
Rechtsverfolgung. 3.1. Unser Kunde verpflichtet sich: - Im Falle der Abholung auf andere Weise: Wenn das bestellte Produkt eintrifft, prüft er vor Erhalt der Nachweis, ob das Produkt vollständig ist und keine Anzeichen von äußeren Schäden aufweist. Wenn Sie auf ein Problem stoßen, melden Sie es bitte so bald wie möglich unserem Unternehmen. Nehmen Sie bitte das Produkt nicht in Gebrauch, entsorgen Sie die Verpackung des Produktes und von unserer Firma gebrauchte Verpackung nicht und wir bitten mit unserem Kollege abzustimmen, welche Verpackung zurückzusenden ist. Verwenden Sie es im Fehlerfall nicht mehr. Wenn Sie das Produkt durch Lieferung oder am Abholpunkt übernehmen, überprüfen Sie die Verpackung auf Beschädigungen. Im Falle von Beschädigung wird am Abholpunkt oder vom Kurier ein Protokoll aufgenommen Im Falle einer sichtbaren Beschädigung der Verpackung oder des Pakets bietet GLS auch die Möglichkeit einer Inhaltsprüfung bei Lieferung und zeichnet das Ergebnis in einem mit dem Empfänger zur Begleichung des Anspruchs erstellten Protokoll auf. Möglicherweise muss auch der Inhalt des beschädigten Pakets überprüft werden, einschließlich des vollständigen Vorhandenseins der Produkte. Ist dies nicht möglich, muss die Übernahme des Pakets abgelehnt und der Vorfall unserem Unternehmen gemeldet werden. Bitte beschädigtes Produkt nicht in Gebrauch zu nehmen! 3.2. Im Falle von Qualitätsproblemen unserer Produkte gehen wir gemäss den Rechtsregelungen vor. 3.3. Gewährleistungsansprüche können durch Kaufnachweis geltend gemacht werden. Die Delap OG. ist gesetzlich verpflichtet von dem Qualitätseinwand ein Protokoll aufzunehmen. Die Delap OG. strebt sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, das fehlerhafte Produkt innerhalb von 15 Tagen zu reparieren oder zu ersetzen. 3.4. Bei den Qualitätseinwänden wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst unter E-Mail Adresse xxx@xXxxXxxx.xx. 3.5. Data-Mining, Mine, Miner, einige BTC-Produkte: Diese Produkte sind weder für den Verbrauchergebrauch noch für den Büro- oder Heimgebrauch, sondern für den industriellen Gebrauch bestimmte, spezielle Zielhardwares. Aufgrund der Einschränkungen der derzeit verfügbaren Technologie hat der Hersteller eine Garantiezeit von 3 oder 6 Monaten festgelegt (genaue Informationen finden Sie auf dem Produktblatt). Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass diese Produkte nur von Unternehmen gekauft werden können. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, im Falle des Ankaufs des Produkts die Produktgarantie/Bürgschaft nic...

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  • Rechtseinräumung 2.1 Ihr Hardware Auftrag besteht aus folgenden Komponenten: Betriebssystem (wie in Ihrer Konfiguration definiert), Integrierte Software und sämtliches Hardware Equipment (einschließlich Komponenten, Optionen und Ersatzteile) wie im jeweiligen Auftrag angeführt. Ihr Hardware Auftrag kann auch Integrierte Software Optionen enthalten. Integrierte Software Optionen dürfen erst nach Ihrer separaten Bestellung dieser und Ihrer Zustimmung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren aktiviert oder genutzt werden. 2.2 Es wird Ihnen das Recht zur Nutzung des mit der Hardware gelieferten Betriebssystems gemäß den Bestimmungen des/der Lizenzvertrags/Lizenzverträge, der/die mit der Hardware geliefert wird/werden, eingeräumt. Die aktuellen Versionen der Lizenzverträge sind unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufbar. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung des Betriebssystems und sämtlicher Updates des Betriebssystems, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. 2.3 Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der mit der Hardware gelieferten Integrierten Software gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H und der zugehörigen Dokumentation eingeräumt. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung der Integrierten Software und sämtlicher Updates der Integrierten Software, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der Integrierten Software Optionen, die Sie separat gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H, der entsprechenden Dokumentation und den Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen bestellt haben, eingeräumt. Die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen sind integraler Bestandteil dieses Anhangs H. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung dieser Integrierten Software Optionen und sämtlicher Updates der Integrierten Software Optionen, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Zum vollständigen Verständis der Ihnen für etwaige, von Ihnen separat bestellte Integrierten Software Optionen eingeräumten Lizenzrechte sollten Sie die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen durchlesen. Für den Fall, dass der Rahmenvertrag und die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, gehen die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen vor. 2.4 Das Betriebssystem, die Integrierte Software oder die Integrierten Software Optionen (oder alle drei) können separate Bestandteile enthalten, die in einem Readme-File, einem Notice-File oder in der entsprechenden Dokumentation beschrieben sind und die unter "Open Source" oder ähnlichen Lizenzbestimmungen lizenziert sind. Ihr Recht, das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen gemäß jenen Bestimmungen zu nutzen, wird durch den Rahmenvertrag, samt diesem Anhang H, in keiner Weise beschränkt. Die entsprechenden Bestimmungen zu diesen separaten Bestandteilen können in den Readme-Files, den Notice-Files oder in der mit dem Betriebssystem, der Integrierten Software und den Integrierten Software Optionen mitgelieferten Dokumentation nachgelesen werden. 2.5 Mit der Zahlung für zur Hardware Bestellbaren Services wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete, beschränkte Nutzungsrecht für alles, was von Oracle entwickelt und/oder Ihnen im Rahmen dieses Anhangs H übergeben wird („Übergebenes Material“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt; jedoch können für bestimmtes Übergebenes Material zusätzliche im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen gelten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

  • Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.

  • Rechtsnachfolge Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.