Einhaltung von Vorschriften Musterklauseln

Einhaltung von Vorschriften. 3.1 Sie erklären sich damit einverstanden, Apple auf Anfrage unverzüglich Informationen zu Ihrer Implementierung der WeatherKit-APIs bereitzustellen, wenn diese erforderlich sind, um Ihre Einhaltung dieser Anforderungen zu überprüfen.
Einhaltung von Vorschriften. 13.1 Der Kunde hält sich an alle nationalen und lokalen Gesetze, Anordnungen, Regeln und Vorschriften in Bezug auf den Verkauf, die Nutzung, den Versand oder die Entsorgung von Produkten im Zusammenhang mit seinen Pflichten unter diesen Bedingungen und gewährt Interface die nötige Unterstützung, um sicherzustellen, dass auch Interface diese Gesetze, Anordnungen, Regeln und Vorschriften einhält, einschließlich und ohne Beschränkung auf die Einhaltung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Freigaben, Exportkontrollvorschriften, Zollvorgaben, des U.S. Foreign Corrupt Practices Act, des U.K. Bribery Act, der Gesetze und Vorschriften, die das Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des US-Finanzministeriums, das Bureau of Industry and Security des US- Wirtschaftsministeriums, das britische Office of Financial Sanctions Implementation und die (Mitgliedstaaten der) Europäischen Union („EU“) erlassen.
Einhaltung von Vorschriften. (a) Die Vertragsparteien werden nach Maßgabe aller derzeit oder künftig geltenden Gesetze, Vorschriften, Regelungen und gesetzlichen Anforderungen („Rechtsvorschriften“), einschließlich unter anderem der in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung, Sicherheit, Umwelt, Wettbewerb, Datenschutz, Privatsphäre, Verhinderung von Korruption und Bestechung, Verhinderung von Geldwäsche, Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen, Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, Lieferung und Verkauf geltenden Rechtsvorschriften, handeln und der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass er den Vertrag in diesem Sinne erfüllt und erfüllen wird. Der Lieferant wird auf eigene Kosten alle Zertifikate, Zulassungen, Lizenzen und Genehmigungen beschaffen und vorhalten, die für die Durchführung seiner Geschäfte und Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind.
Einhaltung von Vorschriften. 8.1 Der Lieferant verpflichtet sich, alle einschlägigen Vorschriften, die in seinem Land bestehen und auf ihn anwendbar sind, einzuhalten.
Einhaltung von Vorschriften. Der Kunde ist für die Nutzung des Dienstes durch seine autorisierten Nutzer und für die Einhaltung dieses Vertrages durch diese Nutzer verantwortlich. Für die Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit aller Kundendaten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zur Übermittlung der betreffenden Kundendaten an nooa berechtigt ist, so dass nooa und seine Dienstleister die Kundendaten in Übereinstimmung mit diesem Vertrag im Auftrag des Kunden rechtmäßig verwenden, verarbeiten und übermitteln dürfen. Der Kunde wird autorisierten Nutzern über alle für die Nutzung der Dienste maßgeblichen Richtlinien und Praktiken des Kunden und über alle Einstellungen, die sich auf die Verarbeitung von Kundendaten auswirken können, informieren. nooa ist nicht für den Inhalt von Kundendaten oder die Art und Weise verantwortlich, wie der Kunde oder seine autorisierten Nutzer die Dienste zur Speicherung oder Verarbeitung von Kundendaten nutzen.
Einhaltung von Vorschriften. 282 Der AN wird die vertragsgegenständlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Sicherheit, der Ordnung und der sonstigen Erfordernisse der Asylbetreuung erbringen. Der AN hat die Leistungen unter Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften und Verordnungen, ins- besondere der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, der abfall- und wasserrechtlichen sowie hygienerechtlichen Vorschriften zu erbringen. 66 von 81 5106/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 283 Der AN wird allfällige die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen betreffende Änderungen der Rechtsvorschriften und Verordnungen sowie Bescheide und Weisungen der zuständigen Behörden auf seine Kosten berücksichtigen. Der AN ist verpflichtet, den AG bei verwaltungsbehördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren, die aus einer Verletzung der von ihm einzuhaltenden Vorschriften resultieren, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte. Die zuständige Behörde ist die aufgrund der Kompetenzverteilung und den Gesetzen und Verordnungen für die jeweilige Materie sachlich und örtlich zuständige Behörde. Der AN hat somit Sorge für die Anpassungen, die aufgrund von künftigen Änderungen der Rechtsvorschriften notwendig sind, zu tragen. Ausgenommen von der diesbezüglichen Zu- ständigkeit des AN sind jedenfalls Substanzveränderungen am unbeweglichen Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft (kurz BIG), welche aufgrund von Änderungen genereller Normen oder individueller Rechtsvorschriften vorzunehmen sind – hierfür ist der AG bzw. die BIG zuständig. Als verbindliche Abgrenzung für die Bestimmung, ob der AN oder der AG für Maßnahmen aufgrund einer Rechtsvorschriftenänderung zuständig ist, dient der Instandhal- tungsplan in Beilage./4. 284 Der AN hat die Leistungen ferner unter Einhaltung insbesondere der nachstehenden Vor- schriften zu erbringen: – Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der das unbefugte Betreten und der unbefugte Aufenthalt in den Betreuungseinrichtungen des Bundes verboten wird (Be- treuungseinrichtungen-Betretungsverordnung 2005 – BEBV 2005, BGBl. II Nr. 2/2005 idgF) – Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemein- same Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürfti- ge Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsver- einbarung - Art. 15a B...
Einhaltung von Vorschriften. Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen. Der Kunde ist für die Einhaltung der für die bereisten Länder geltenden Pass-, Visa-, Gesundheits-, und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten. Für unsere Reisen bestehen für EU-Bürger derzeit keinerlei Visa- oder Impfvorschriften. Ein sechs Monate gültiger Reisepass und eine internationale Fahrerlaubnis ist für alle Reiseländer ausreichend.
Einhaltung von Vorschriften. Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Mieter selbst verantwortlich. Jeder Mieter fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt.
Einhaltung von Vorschriften. Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen die ausgelieferten Artikel den neuesten ein- schlägigen Vorschriften, wie z. B. EG-Richtlinien, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheits- schutzvorschriften sowie den aktuellen technischen Standards (Normen) entsprechen. Ebenso müssen die für die Anlieferung eingesetzte Fahrzeuge, Transport- und Hilfsmittel diesen Vorschriften entsprechen. Das Inverkehrbringen und der Betrieb eines gelieferten Produktes muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch die Auftraggeberin sichergestellt sein. • Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer und die Unterauftragnehmer müssen alle für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten, bspw. die jeweils gültigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. • Zudem wird von der Auftraggeberin ein besonderer Fokus darauf gelegt, dass alle Sozial- und Arbeitnehmerschutzvorschriften, insbesondere alle gesetzlichen oder tariflichen Lohnvorschriften unbedingt eingehalten werden. Dies gilt auch für alle Unterauftragnehmer. Sofern es hier zu einem wesentlichen Verstoß kommt, ist die Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Einhaltung von Vorschriften. Der Kunde ist für die jederzeitige Einhaltung der auf ihn anwendbaren liechtensteinischen oder ausländischen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Im Besonderen ist ihm bekannt, dass gesetzliche Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Bargeldtransfer (unter Bargeld werden auch Wertpapiere, Checks, Währungen, Edelme- talle, Edelsteine und sonstige Barwerte verstanden; die Limiten der relevanten Bargeldbeträge sind national fest- gelegt) existieren. In Bezug auf die im Tresorfach aufbe- wahrten Gegenstände ist der Kunde für die ordnungsge- mässe Versteuerung und die Erfüllung aller damit zusam- menhängenden (steuerlichen) Erklärungs- und Melde- pflichten nach den für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.