Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall. 1. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können wir kündigen, wenn wir den Anspruch auf die Versicherungsleistung dem Grunde nach anerkannt oder die Versicherungsleistung erbracht haben oder wenn Sie einen Anspruch auf Vertragsleistung arglistig erhoben haben. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats von uns vorzunehmen nach Anerkennung dem Grunde nach; nach erbrachter Versicherungsleistung; Die Kündigung hat unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu erfolgen. Falls Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben, können wir mit sofortiger Wirkung kündigen. 2. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie in den in Punkt 1 genannten Fällen kündigen, darüber hinaus auch noch wenn wir einen gerechtfertigten Anspruch auf die Versicherungsleistung ablehnen oder seine Anerkennung verzögern. In allen Fällen ist die Kündigung innerhalb eines Monates von Ihnen vorzunehmen nach Anerkennung dem Grunde nach; nach erbrachter Versicherungsleistung; nach Rechtskraft des Urteiles im Fall eines Rechtsstreites vor Gericht; nach Fälligkeit der Versicherungsleistung bei Verzögerung der Anerkennung (Artikel 18). Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. 3. Uns steht die bis zur Vertragsauflösung anteilige Prämie zu.
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Samples: Haushaltversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung
Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall. 1. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können wir kündigen, wenn wir den Anspruch auf die Versicherungsleistung dem Grunde nach anerkannt oder die Versicherungsleistung erbracht haben oder wenn Sie einen Anspruch auf Vertragsleistung arglistig erhoben haben. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats von uns vorzunehmen nach Anerkennung dem Grunde nach; nach erbrachter Versicherungsleistung; nach Ablehnung des arglistig erhobenen Anspruches auf Versicherungsleistung. Die Kündigung hat unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu erfolgen. Falls Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben, können wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
2. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie in den in Punkt 1 genannten Fällen kündigen, darüber hinaus auch noch wenn wir einen gerechtfertigten Anspruch auf die Versicherungsleistung ablehnen oder seine Anerkennung verzögern. In allen Fällen ist die Kündigung innerhalb eines Monates von Ihnen vorzunehmen nach Anerkennung dem Grunde nach; nach erbrachter Versicherungsleistung; nach Ablehnung des gerechtfertigten Anspruches auf die Versicherungsleistung; nach Rechtskraft des Urteiles im Fall eines Rechtsstreites vor Gericht; nach Fälligkeit der Versicherungsleistung bei Verzögerung der Anerkennung (Artikel 18). Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen.
3. Uns steht die bis zur Vertragsauflösung anteilige Prämie zu.
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Samples: Eigenheimversicherung
Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall. 1. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können wir kündigen, wenn wir den Anspruch auf die Versicherungsleistung dem Grunde nach anerkannt oder die Versicherungsleistung erbracht haben oder wenn Sie einen Anspruch auf Vertragsleistung arglistig erhoben haben. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats von uns vorzunehmen nach Anerkennung dem Grunde nach; nach erbrachter Versicherungsleistung; nach Ablehnung des arglistig erhobenen Anspruches auf Versicherungsleistung. Die Kündigung hat unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu erfolgen. Falls Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben, können wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
2. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie in den in Punkt 1 genannten Fällen kündigen, darüber hinaus auch noch noch, wenn wir einen gerechtfertigten Anspruch auf die Versicherungsleistung ablehnen oder seine Anerkennung verzögern. In allen Fällen ist die Kündigung innerhalb eines Monates von Ihnen vorzunehmen nach Anerkennung dem Grunde nach; nach erbrachter Versicherungsleistung; nach Ablehnung des gerechtfertigten Anspruches auf die Versicherungsleistung; nach Rechtskraft des Urteiles im Fall eines Rechtsstreites vor Gericht; nach Fälligkeit der Versicherungsleistung bei Verzögerung der Anerkennung (Artikel 18). Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen.
3. Uns steht die bis zur Vertragsauflösung anteilige Prämie zu.
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Samples: Haushaltversicherung