Common use of Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall Clause in Contracts

Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall. 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, vermindert sich die Versicherungssumme nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. Bei völliger Zerstörung (Artikel 7, Punkt 2) scheiden die völlig zerstörten Sachen jedoch mit der auf sie entfallenden Versicherungssumme aus der Versicherung aus; dem Versicherer gebührt gemäß § 68, Abs. 2 VersVG hinsichtlich der völlig zerstörten Sachen unter Anrechnung der für diese Sachen bereits gezahlten Prämie die Prämie, die er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zur Kenntnis des Versicherers von der völligen Zerstörung beantragt worden wäre (Kurztarif).

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Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall. 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, vermindert sich die Versicherungssumme nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. Bei völliger Zerstörung (Artikel 7, 6 Punkt 22 lit. b)) scheiden die völlig zerstörten Sachen jedoch mit der auf sie entfallenden Versicherungssumme aus der Versicherung aus; dem Versicherer gebührt gemäß § 68, Abs. 2 VersVG hinsichtlich der völlig zerstörten Sachen unter Anrechnung der für diese Sachen bereits gezahlten Prämie die Prämie, die er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zur Kenntnis des Versicherers von der völligen Zerstörung beantragt worden wäre (Kurztarif).

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