Referenzwährung Musterklauseln

Referenzwährung. Die Referenzwährung dieses Portfolios ist der EUR. Die vorstehend unter Anlagepolitik genannten Arten von Vermögenswerten können SFT und Total Return Swaps (ausführlichere Beschreibung in Anhang A, Abschnitt über „Investitionstechniken und -instrumente“) unterliegen. Der Anteil des verwalteten Vermögens im Portfolio, der SFT und Total Return Swaps unterliegen kann, beträgt: Total Return Swaps 0% 25% (nominal) SFT n.v. n.v. In Verbindung mit Total Return Swaps können nur Barmittel als Sicherheit akzeptiert werden. Solche entgegengenommenen Sicherheiten können, wie in Anhang A, Abschnitt über „Investitionstechniken und - instrumente“, Punkt 4 über „Wiederanlage von als Garantie gestellten Barmitteln“, zu bis zu 100% reinvestiert werden. Sollte das Portfolio den Einsatz von SFT beschließen, so wird es die betreffenden Vorschriften und CSSF- Rundschreiben einhalten und den Prospekt entsprechend aktualisieren. Das Anlageziel des Portfolios besteht in der Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums, gemessen in USD, indem es hauptsächlich in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen in Groß-China gemäß nachfolgender Definition investiert. Unternehmen in Groß-China sind Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Groß-China und von nicht in Groß-China gegründeten und ansässigen Unternehmen, wenn ein überwiegender Teil der Einnahmen alleine oder auf einer konsolidierten Grundlage auf in Ländern Groß-Chinas, wie z. B. in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx, in Hongkong, Taiwan und Singapur produzierten Waren, getätigten Verkäufen oder ausgeführten Dienstleistungen beruht (im Folgenden „Unternehmen Groß-Chinas“ genannt). Das Investmentengagement wird durch Aktien und aktienbezogene Wertpapiere wie zum Beispiel Anteile, Aktienanleihen, ADR und GDR, einschließlich Anlagen in chinesischen A-Aktien über Shanghai-Hong Kong Stock Connect und/oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, erreicht. Das Portfolio wird aktiv und diskretionär ohne Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Um die Möglichkeit der Teilsteuerbefreiung für Aktienfonds für deutsche Anleger sicherzustellen, investiert das Portfolio fortlaufend mindestens 51% seines Wertes in Kapitalbeteiligungen gemäß Definition in § 2 Abs. 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes (2018). Die Anleger sollten sich mit dem Punkt „Risikowarnung“ vertraut machen, in dem es um Überlegungen zu besonderen Risiken geht, die auf dieses Portfolio anwendbar sind. Das Portfolio kann darüber hinaus in Schuldverschreibungen, Wandelsc...
Referenzwährung. Die Referenzwährung dieses Portfolios ist der USD. Die vorstehend unter Anlagepolitik genannten Arten von Vermögenswerten können SFT und Total Return Swaps (ausführlichere Beschreibung in Anhang A, Abschnitt über „Investitionstechniken und -instrumente“) unterliegen. Der Anteil des verwalteten Vermögens im Portfolio, der SFT und Total Return Swaps unterliegen kann, beträgt: Total Return Swaps 0% 25% (nominal) SFT n.v. n.v. In Verbindung mit Total Return Swaps können nur Barmittel als Sicherheit akzeptiert werden. Solche entgegengenommenen Sicherheiten können, wie in Anhang A, Abschnitt über „Investitionstechniken und - instrumente“, Punkt 4 über „Wiederanlage von als Garantie gestellten Barmitteln“, zu bis zu 100% reinvestiert werden. Sollte das Portfolio den Einsatz von SFT beschließen, so wird es die betreffenden Vorschriften und CSSF- Rundschreiben einhalten und den Prospekt entsprechend aktualisieren.
Referenzwährung. Die Referenzwährung, in welcher die Wertentwicklung der Anlage über einen bestimmten Zeitraum gemessen wird ist (Anlagen in anderen Währungen werden dadurch nicht ausgeschlossen) (nur ein Kästchen ankreuzen): CHF EUR GBP USD
Referenzwährung. Die Referenzwährung der Teilfonds ist der Dollar (USD). Die Anteile der Unterklasse P H EUR zielen darauf ab, das Wechselkursrisiko des EUR/USD- Wechselkurses weitgehend systematisch abzusichern.
Referenzwährung. Die Referenzwährung der Teilfonds ist der Dollar (USD).
Referenzwährung. Die Managementleistung wird in der folgenden Währung gemessen: ……………………………………………………………... Die Referenzwährung für die Berechnung der Performance schließt Anlagen in anderen Währungen nicht aus. MANAGEMENTGEBÜHREN AN CITE GESTION UND ANDERE LEISTUNGEN Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Artikel 10) und die gelten- den Tarife. Wenn sie für den Bedarf eines oder mehrerer Kunden die Emission spezifischer Finanzprodukte veranlasst (strukturierte Produkte), kann Cité Gestion eine Strukturierungsgebühr in Höhe von 0 bis 2 % einbehalten, welche die Kosten der Auswahl, der Analyse und der Verfolgung der zugrundliegenden Werte sowie für die Strukturierung des Produktes abdeckt. Die Honorierung der Cité Gestion für ihre Leistungen besteht aus dem von ihrem Kunden bezahlten Verwal- tungshonorar, welche üblicherweise dem Kunden direkt auf seinem Konto bei der Depotbank belastet wird. Die Cité Gestion bekommt keine Kommissionen von der Depotbank. Sie bemüht sich, Anlagefonds und andere Finanzprodukten zu den besten Konditionen für die Kunden zu erwerben. Von Fondsgesellschaften und anderen Emittenten von Finanzprodukten erhält sie jedoch be- stimmte Beträge zur Deckung ihrer Leistungen bei der Auswahl, Strukturierung, Analyse und Überwachung von Finanzprodukten. Die von Dritten erhaltenen Gesamtleistungen betragen im Allgemeinen weniger als 0,5 % des auf dem Konto befindlichen Vermögens. In besonderen Fällen (die insbesondere durch die vom Kunden gemäß den Mandatsbedingungen gewählte Zuteilungsstrategie gerechtfertigt sind) können diese Vorteile einen höheren Betrag erreichen. Im Rahmen der Möglichkeiten von Art. 400 des Schweizerischen Obligationenrechts (CO) informiert Cité Gestion den Kunden auf Verlangen über die erhaltenen und/oder bezahlten Beträge.
Referenzwährung. Schweizer Franken (CHF)
Referenzwährung. Die Referenzwährung des Teilfonds "EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF – Residential Port- folio" ist der Euro (EUR).

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.