Regelmäßige Arbeitszeit. 1.1 Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, beträgt wöchentlich 39 Stunden. Sie ist auf fünf Werktage, Montag bis Xxxxxxx, zu verteilen.
Regelmäßige Arbeitszeit. (1) 1Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für die in § 6 Abs. 4 Satz 2 genannten Arbeitnehmer durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich sowie für die in § 6 Abs. 4 Satz 3 genannten Arbeitnehmer durchschnittlich 40 Stunden wö- chentlich - ab dem 1. Januar 2022 durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich und - ab dem 1. Januar 2023 durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich. 2Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. 3Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus not- wendigen betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.
Regelmäßige Arbeitszeit. (1) 1Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für
Regelmäßige Arbeitszeit. Für die Angestellten im Innendienst (ausgenommen Hausmeister und Heizer) beträgt die regel- mäßige Arbeitszeit 38 Stunden in der Woche. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit. Die regel- mäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich gleichmäßig auf die Xxxx Xxxxxx bis Xxxxxxx. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann die Arbeitszeit abweichend davon für alle Angestellten oder für Gruppen von Angestellten einheitlich oder unterschiedlich festgelegt werden. Dabei sind die Erfordernisse des Betriebes und der einzelnen Funktionsbereiche zu berücksichtigen. Abweichend von Abs. 1 kann aus betrieblichen Gründen im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit auch Samstagsarbeit durch freiwillige Betriebsvereinbarung vorgesehen werden. In diesem Fall erhält die/der Angestellte pro Arbeitsstunde am Samstag einen Zuschlag von 25 % von 1/162 des Monatsgehalts. Der Zuschlag entfällt, wenn die/der Angestellte an einem anderen Arbeitstag derselben Woche freigestellt wird. Der Zuschlag kann auch in Form von Freizeit abgegolten werden. Wird eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit vereinbart, ist innerhalb von 6 Kalender- monaten eine Arbeitszeit von durchschnittlich 38 Stunden pro Woche einzuhalten; ein kürzerer oder längerer Bezugszeitraum, letzterer bis längstens 12 Kalendermonate, kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung bestimmt werden. Die durch Betriebsvereinbarung festgelegte Arbeitszeit darf in der einzelnen Woche 38 Stunden um höchstens 25 % über- oder unterschreiten. In Vereinbarungen über gleitende Arbeitszeit ist die Möglichkeit, Arbeitszeitunter- oder -über- schreitungen auf den folgenden Bezugszeitraum zu übertragen, auf eine bestimmte angemes- sene Stundenzahl zu begrenzen. Die tägliche Arbeitszeit kann bis zu 10 Stunden betragen.
Regelmäßige Arbeitszeit. 1. Die regelmäßige tarifliche monatliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 169 Stunden (täglich 7 Stunden 48 Minuten, wöchentlich 39 Stunden). Grundsätzlich wird an 5 Tagen in der Woche gearbeitet.
Regelmäßige Arbeitszeit. 1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen beträgt 38,5 Stunden, solange keine andere Regelung durch Betriebsvereinba- rung vorgenommen wurde oder in den Betrieben, in welchen kein Betriebsrat besteht, durch arbeitgeberseitige Bekanntgabe gemäß § 5 II. erfolgt.
Regelmäßige Arbeitszeit. (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnitt- lich 39*) Stunden wöchentlich. Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem *) Änderung gem. 6. Änderungs-TV vom 30. Juni 2008 - gültig ab 1. Juli 2008 -. Jahr zugrunde zu legen. Bei AN, die ständig Wechselschicht- oder Schichtar beit zu leisten haben, kann ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden.
Regelmäßige Arbeitszeit. (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen.
Regelmäßige Arbeitszeit. 1. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt ohne gesetzliche Pausen 37,0 Stunden. Sie ist Grundlage für die Berechnung einer Jahresarbeitszeit. Der Zeitraum einer Jahresarbeitszeit muss 12 Kalendermonate umfassen. Seine Festlegung erfolgt durch Vereinbarung zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat.
Regelmäßige Arbeitszeit. 1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der studentischen Hilfskraft und wissenschaftlichen Hilfskraft ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und wird vom Bedarf des DAI bestimmt.