Reisekostenvergütung. Die zu vergütenden Reisekosten bestehen aus Fahrtkosten, Tagegeld, Übernachtungskos- ten und Nebenkosten. Inlandsreisen: a) Als Fahrtkosten werden nur die tatsächlichen Ausgaben gegen Vorlage der Be- lege erstattet. Bei Flugreisen werden grundsätzlich die Kosten der Touristen- klasse erstattet. b) Die Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagegeld) werden pauschal nach den jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien erstattet. c) Die Kosten für Übernachtung werden pauschal ohne Nachweis der Kosten in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien erstattet, wenn eine Über- nachtung erforderlich war. Sollten unvermeidbare höhere Übernachtungskos- ten entstehen, sind sie gegen entsprechenden Nachweis zu erstatten. d) Nebenkosten sind alle Auslagen, die aus dienstlichen Gründen während der Dienstreise entstanden sind und nicht zu den Fahrt-, Verpflegungs-und Unter- bringungskosten zählen. Die Auslagen sind zu belegen.
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Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Reisekostenvergütung. Die zu vergütenden Reisekosten bestehen aus Fahrtkosten, Tagegeld, Übernachtungskos- ten Übernachtungskosten und Nebenkosten. Inlandsreisen:
a) Als Fahrtkosten werden nur die tatsächlichen Ausgaben gegen Vorlage der Be- lege Belege erstattet. Bei Flugreisen werden grundsätzlich die Kosten Kos- ten der Touristen- klasse Touristenklasse erstattet.
b) Die Mehraufwendungen für Verpflegung (TagegeldTa- gegeld) werden pauschal nach den jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien erstattet.
c) Die Kosten für Übernachtung werden pauschal pau- schal ohne Nachweis der Kosten in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien erstattet, wenn eine Über- nachtung erforderlich Übernachtung erforder- lich war. Sollten unvermeidbare höhere Übernachtungskos- ten Über- nachtungskosten entstehen, sind sie gegen entsprechenden Nachweis zu erstatten.
d) Nebenkosten sind alle Auslagen, die aus dienstlichen Gründen während der Dienstreise Dienstrei- se entstanden sind und nicht zu den Fahrt-, Verpflegungs-und Unter- Unter-bringungskosten zählen. Die Auslagen sind zu belegen.
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