Reklamationsbearbeitung Musterklauseln

Reklamationsbearbeitung. Werden im „Gebr. Binder GmbH“ – Wareneingang, im Fertigungsprozess oder beim Kunden der „Gebr. Binder GmbH“ Materialien oder Produkte beanstandet, erhält der Lieferant umgehend einen schriftlichen Reklamationsbericht. Der Reklamationsbericht ist vom Lieferanten termin-, sachgerecht und vollständig abzuarbeiten und an die „Gebr. Binder GmbH“ unaufgefordert zurückzugeben (z.B.: 7 Step Corrective Action Plan, 8D-Bericht, ). Falls die Erstantwort auf den Reklamationsbericht nicht innerhalb eines Arbeitstages schriftlich erfolgt, gilt die Reklamation als anerkannt. Auf Grund entsprechender Versorgungssituationen bzw. Lieferverpflichtungen können im Beanstandungsfall Sofortmaßnahmen (Sortieren / Nacharbeit) erforderlich sein. In diesem Fall verpflichtet sich der Lieferant, auf seine Kosten unverzüglich qualifiziertes Personal zur Durchführung von Sofortmaßnahmen bei der „Gebr. Binder GmbH“ zur Verfügung zu stellen. Bis zum Eintreffen dieses Personals werden ggf. die Sofortmaßnahmen durch die „Gebr. Binder GmbH“ -Mitarbeiter durchgeführt. Dies gilt auch dann, wenn die „Gebr. Binder GmbH“ feststellt, dass die gelieferten Materialien/Produkte nicht verwendbar sind. Die „Gebr. Binder GmbH“ hat in diesem Fall das Recht, die Produkte auf Kosten des Lieferanten an diesen zurück zu senden. Sämtliche durch Beanstandungen an Kaufteilen / Materialien entstandenen Mehraufwandskosten werden, nach eindeutiger Verursacherzuordnung, dem Lieferanten in Rechnung gestellt.
Reklamationsbearbeitung. Im Falle von Beanstandungen verpflichtet sich der Lieferant unter Anwendung geeigneter Methoden eine strukturierte Fehlerursa- chenanalyse (z. B. 8D-Report) durchzuführen, um sowohl Ursachen des Fehlers, als auch das Nicht-Entdecken des Fehlers zu ermitteln. Die Ursachen der reklamierten Mängel sind vom Lieferanten schnellstmöglich zu analysieren und innerhalb von 8 Tagen geeig- nete Korrekturmaßnahmen zu definieren, einzuleiten und HABA schriftlich mitzuteilen. Getroffene Abstellmaßnahmen sind innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen der Reklamation mitzuteilen. Inner- halb von sechs Wochen muss ein vollständig abgearbeiteter Report bei HABA eingehen. Werden bei der Herstellung oder Endprüfung des Lieferanten Ab- weichungen gegenüber der Produktdokumentation festgestellt, kann vor der Neufertigung eine Bauteilverwendung mittels Sonder- freigabe beantragt werden. Hierzu ist zwingend das Dokument „An- trag auf Sonderfreigabe“ zu verwenden und an die HABA Qualitäts- stelle zu senden. Sonderfreigaben der HABA sind keine generellen Freigaben und müssen für jeden Einzelfall gesondert genehmigt und geprüft werden. Sonderfreigaben entbinden den Lieferanten nicht von geltenden vertraglichen Vereinbarungen und stellen auch keinen generellen Verzicht auf Gewährleistung,- und Haftungsan- sprüche seitens der HABA dar. Die HABA bewertet diese Abweichung und teilt dem Lieferanten das weitere Vorgehen schriftlich mit. Grundsätzlich müssen alle Pro- dukte mit Abweichungen separat geliefert und optisch deutlich mit einem roten Sperr-Band, gekennzeichnet werden. Den Lieferpapie- ren ist eine Kopie des Antrags auf Sonderfreigabe/ Änderungsge- nehmigung beizulegen. Abweichungen, die von der HABA nicht genehmigt wurden, müssen durch den Lieferanten nachgearbeitet oder neu gefertigt werden. Nacharbeiten müssen mit der HABA abgestimmt werden. Im Falle von Neuanfertigungen muss immer Ersatzmaterial der HABA, oder von der HABA freigegebenes Material verwendet werden. Unter kei- nen Umständen darf Material ohne Abstimmung aus fremden Quel- len verwendet werden. Der Lieferant verpflichtet sich, alles daran zu setzen, gefälschtes Material/ Teile zu entdecken und deren Auslieferung zu verhindern. Dies gilt ebenso für Material/Teile dessen Herkunft zweifelhaft ist. Werden Abweichungen an bereits gelieferten Waren festgestellt, wird die HABA dies dem Lieferanten schriftlich in Form eines Rekla- mationsberichtes anzeigen. Der Lieferant ist verpflichtet, bereitge- stelltes Material vor der ...
Reklamationsbearbeitung. Reklamation aus dem Feld (Gewährleistung) - Eskalationsmethodik
Reklamationsbearbeitung. Zur Unterstützung der Reklamationsbearbeitung hat der Netzbetreiber alle ein- und ausgehenden Nachrichten an der Schnittstelle komplett zu speichern und 6 Monate aufzubewahren. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, in Reklamationsfällen der Kreditwirtschaft Auskunft zu erteilen.
Reklamationsbearbeitung. Bei Lieferungen / Leistungen, welche die fest- gelegten Qualitätsanforderungen nicht erfül- len, wird wie folgt verfahren: | SUSPA informiert den Lieferanten über die fehlerhafte Lieferung / Leistung. Der Liefe- rant muss Sofort- und geeignete Langfrist- maßnahmen zur zukünftigen Fehlerver- meidung treffen. | Der Lieferant muss die Sofortmaßnahmen unmittelbar nachweisen können. Dies ist idealerweise in Form eines 8D-Reports umzusetzen. | Die tatsächlich angefallenen Kosten wer- den durch SUSPA ermittelt und mit dem Lieferanten abgestimmt und nach Verein- barung in Rechnung gestellt. | Eine Rücksendung / Ersatzlieferung wird Einzelfall-bezogen vereinbart.
Reklamationsbearbeitung. Das VU hat Reklamationen, Rücksendungen, Stornierun- gen und nachträgliche Änderungen einer Bestellung durch einen Händlerkunden ordnungsgemäß und innerhalb von drei Geschäftstagen nach Erhalt der Rücksendung / Stor- nierung / Änderung zu bearbeiten.
Reklamationsbearbeitung. (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Kap. 10.2.1) Nach jeder Reklamation durch das BENTELER Besteller-Werk sind sofort Fehlerabstellmaßnahmen einzuleiten, zu dokumentieren und auf Anforderung von XXXXXXXX in strukturierter Form mit einem„8-D Report“, gemäß der im VDA Band 8D-Problemlösung in 8 Diziplinen [14] - increasing process capability by reducing variation, if applicable - increasing productivity - centering processes, if applicable - reducing inspection frequency - avoiding rework and scrap - analyzing complaints
Reklamationsbearbeitung. Einwendungen, die den Inhalt der unternehmensbezogenen Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
Reklamationsbearbeitung. Im Falle von Beanstandungen verpflichtet sich der Lieferant unter Anwendung geeigneter Methoden eine strukturierte Fehlerursachenanalyse (z. B. 8D-Report) durchzuführen, um sowohl Ursachen des Fehlers, als auch das Nicht-Entdecken des Fehlers zu ermitteln. Die Ursachen der reklamierten Mängel sind vom Lieferanten schnellstmöglich zu analysieren und innerhalb von 8 Tagen geeignete Korrekturmaßnahmen zu definieren, einzuleiten und Tennant schriftlich mitzuteilen. Getroffene Abstellmaßnahmen sind innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen der Reklamation mitzuteilen. Innerhalb von sechs Wochen muss ein vollständig abgearbeiteter Report bei Tennant eingehen.
Reklamationsbearbeitung. Mängelrügen erfolgen grundsätzlich in schriftlicher Form. Eine Rückmeldung der Sofortmaßnahmen hat innerhalb von 24 h zu erfolgen. Die abschließende Stellungnahme muss innerhalb von 7 Arbeitstagen mit einem aussagekräftigen 8-D-Report vorliegen. Bei Bedarf kann dieser Zeitraum verkürzt werden. Auf Anforderung müssen Zwischenbescheide bereitgestellt werden. Terminüberschreitungen sind XXXXXX schriftlich unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Information, fließen Terminüberschreitungen grundsätzlich in die Lieferantenbewertung mit ein. Der Lieferant hat die beanstandeten Produkte sorgfältig zu untersuchen. (Fehler- /Ursachenanalyse). Wir erwarten die Anwendung der Qualitätswerkzeuge Ishikawadiagramm sowie 5-W-Fragentechnik. Dies wird in der Mängelrüge angezeigt. Der Lieferant muss die Ergebnisse und geplanten Korrekturmaßnahmen einschließlich Terminplanung für deren Umsetzung umgehend in einem 8-D-Report zusammenzufassen und an XXXXXX weiterleiten. Die Mindestanforderung an die inhaltliche Gestaltung eines 8-D-Reports ist zu erfüllen und muß mittels eines Worksheets vom Lieferanten bewertet werden. Dabei sind mind. 70 Punkte zu erreichen. Kundenspezifisch können höhere Mindestwerte notwendig sein, diese werden dann bei der Mängelrüge angegeben. Die Dokumente sind auf der ARNOLD-Homepage abgelegt. Die technische Kausalitätsprüfung der 8-D-Reporte erfolgt gemäß dieser Vorgabe. Die wirksame Umsetzung der Korrekturmaßnahmen ist nachzuweisen. Die Mängelrüge ist nach spätestens 60 Tage abzuschließen. Die geforderte Vorgehensweise und die zu verwendenden Dokumente finden Sie auf unserer Homepage Rubrik Einkauf Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Sachmängelhaftung beträgt 48 Monate.