Rekursmöglichkeit. Es ist eine Einigung anzustreben. Kommt keine Einigung zustande, so kann das Schiedsgericht bzw. das ordentliche Gericht mittels Rekurs angerufen werden. Falls Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Arbeitgeber bzw. von Arbeitnehmenden und der PBK zu richten sind, müssen sie sich innerhalb von 10 Tagen auf die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes einigen können. Ansonsten wird das ordentliche Gericht angerufen.
Rekursmöglichkeit a. Der Therapeut hat die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Entscheid des EMR zu seiner Registrierung oder zur Erneue- rung seiner Registrierung ein fakultatives, kostenpflichtiges Re- kursverfahren zu nutzen.
Rekursmöglichkeit. Es ist eine Einigung anzustreben. Kommt keine Einigung zustande, so kann das Schiedsgericht bzw. das ordentliche Gericht mittels Rekurs angerufen werden.