Common use of Rentenbezugsmitteilungen Clause in Contracts

Rentenbezugsmitteilungen. Der Versicherer hat über die ausgezahlten Leistungen - auch bei einer Berufsunfähigkeitsrente - eine Rentenbezugsmitteilung an die Deutsche Rentenversicherung Bund als Zentrale Stelle zu machen (vgl. §§ 22a, 81 EStG). Zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten sind wir gesetzlich verpflichtet, zu Ihrem Vertrag Informatio- nen, Daten und Unterlagen zu erheben. Wir verarbeiten die erhobenen Daten und melden sie ggf. an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt leitet die von uns gemeldeten Daten an die zuständige ausländische Behörde des jeweiligen Staates weiter. Sie müssen uns alle Angaben, die zur Erfüllung unserer Pflichten erforderlich sind, unverzüglich offen legen. Dies gilt nicht nur bei Ver- tragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit und im Leistungsfall. Bei Änderungen dieser Merkmale müssen Sie uns un- verzüglich darüber informieren. Insbesondere müssen Sie uns unverzüglich über Ihren Umzug ins Ausland informieren. Wir sind gesetzlich verpflichtet, zu überprüfen, ob für folgenden Staaten meldepflichtige Verträge vorliegen: - EU-Mitgliedstaaten aufgrund der EU-Amtshilferichtlinie und - Drittstaaten aufgrund der multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch Meldepflichtig sind Verträge, bei denen der Kontoinhaber bzw. der Leistungsempfänger in einer der vorgenannten Staaten steuerlich ansässig ist. Diese steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach den lokalen Rechtsvorschriften in den jeweiligen Staaten. Wenn eine aus- ländische steuerliche Ansässigkeit vorliegt, sind wir zur Erhebung folgender Daten verpflichtet: - Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer(n) sowie Geburtsdatum und -ort jeder meldepflichtigen Person, die Kontoinhaberin des Vertrags ist; - bei einem Rechtsträger, der Kontoinhaber ist und für den eine oder mehrere beherrschende Personen ermittelt wur- den, die meldepflichtige Personen sind, Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer(n) dieses Rechtsträgers so- wie Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer(n), Geburtsdatum und -ort jeder meldepflichtigen Person. Wir sind nach der "FATCA-USA-Umsetzungsverordnung" verpflichtet, zu überprüfen, ob meldepflichtige Verträge vorliegen. Melde- pflichtig sind Verträge, bei denen der Kontoinhaber bzw. der Leistungsempfänger in den USA steuerlich ansässig ist. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach den Rechtsvorschriften der USA. Eine US-Steuerpflicht kann zum Beispiel bestehen, wenn einer der folgenden Sachverhalte auf die steuerpflichtige Person zutrifft: - Die steuerpflichtige Person besitzt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft (auch im Falle doppelter Staatsangehörig- keit). - Die steuerpflichtige Person besitzt ein Einwanderungsvisum der USA ("Green Card"). - Die steuerpflichtige Person hat sich im laufenden Jahr über einen Zeitraum von mindestens 31 Tagen in den USA auf- gehalten bzw. nimmt im laufenden Jahr einen solchen Aufenthalt vor. Zugleich beträgt die Gesamtaufenthaltsdauer in den USA innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 183 Tage. Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen da- bei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6. Wenn eine US-Steuerpflicht vorliegt, sind wir zur Erhebung folgender Informationen und Daten verpflichtet: - Name, Anschrift und US-amerikanische Steueridentifikationsnummer jeder spezifizierten Person der USA, die Inhaber des Vertrags ist, sowie bei einer nicht US-amerikanischen juristischen Person, für die eine oder mehrere beherrschende Personen ermittelt wurden, die spezifizierte Personen der USA sind, - Name, Anschrift und gegebenenfalls US-amerikanische Steueridentifikationsnummer dieser juristischen Person und al- ler spezifizierten Personen der USA. Sind Sie keine natürliche Person, müssen wir zusätzlich über Sitz und Organisation, sowie die für die Beurteilung der Steuerpflicht rele- vante Eigentümerstruktur informiert werden. Bei Änderungen dieser Merkmale müssen Sie uns unverzüglich informieren.

Appears in 5 contracts

Samples: www.hamburger-feuerkasse.de, www.provinzial.de, www.provinzial-online.de

Rentenbezugsmitteilungen. Der Versicherer hat über die ausgezahlten Leistungen - auch bei einer Berufsunfähigkeitsrente - eine Rentenbezugsmitteilung Rentenbezugsmittei- lung an die Deutsche Rentenversicherung Bund als Zentrale Stelle zu machen (vgl. §§ 22a, 81 EStG). Zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten sind wir gesetzlich verpflichtet, zu Ihrem Vertrag Informatio- nen, Daten und Unterlagen zu erheben. Wir verarbeiten die erhobenen Daten und melden sie ggf. an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt leitet die von uns gemeldeten Daten an die zuständige ausländische Behörde des jeweiligen Staates weiter. Sie müssen uns alle Angaben, die zur Erfüllung unserer Pflichten Pflich- ten erforderlich sind, unverzüglich offen legen. Dies gilt nicht nur bei Ver- tragsabschlussVertragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit Vertrags- laufzeit und im Leistungsfall. Bei Änderungen dieser Merkmale müssen Sie uns un- verzüglich unverzüglich darüber informieren. Insbesondere Insbeson- dere müssen Sie uns unverzüglich über Ihren Umzug ins Ausland Aus- land informieren. Wir sind gesetzlich verpflichtet, zu überprüfen, ob für folgenden folgen- den Staaten meldepflichtige Verträge vorliegen: - EU-Mitgliedstaaten aufgrund der EU-Amtshilferichtlinie und - Drittstaaten aufgrund der multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch Informationsaus- tausch Meldepflichtig sind Verträge, bei denen der Kontoinhaber bzw. der Leistungsempfänger in einer der vorgenannten Staaten steuerlich ansässig ist. Diese steuerliche Ansässigkeit richtet rich- tet sich nach den lokalen Rechtsvorschriften in den jeweiligen Staaten. Wenn eine aus- ländische ausländische steuerliche Ansässigkeit vorliegtvor- liegt, sind wir zur Erhebung folgender Daten verpflichtet: - Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer(n) sowie so- wie Geburtsdatum und -ort jeder meldepflichtigen PersonPer- son, die Kontoinhaberin des Vertrags ist; - bei einem Rechtsträger, der Kontoinhaber ist und für den eine oder mehrere beherrschende Personen ermittelt wur- dener- mittelt wurden, die meldepflichtige Personen sind, Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer(n) dieses Rechtsträgers so- wie sowie Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer(n), Geburtsdatum und -ort - ort jeder meldepflichtigen Person. Wir sind nach der "FATCA-USA-Umsetzungsverordnung" verpflichtetver- pflichtet, zu überprüfen, ob meldepflichtige Verträge vorliegen. Melde- pflichtig Meldepflichtig sind Verträge, bei denen der Kontoinhaber bzw. der Leistungsempfänger in den USA steuerlich ansässig ist. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach den Rechtsvorschriften Rechtsvorschrif- ten der USA. Eine US-Steuerpflicht kann zum Beispiel bestehen, wenn einer der folgenden Sachverhalte auf die steuerpflichtige Person zutrifftzu- trifft: - Die steuerpflichtige Person besitzt die US-amerikanische amerika- nische Staatsbürgerschaft (auch im Falle doppelter Staatsangehörig- keitStaatsangehörigkeit). - Die steuerpflichtige Person besitzt ein Einwanderungsvisum Einwanderungs- visum der USA ("Green Card"). - Die steuerpflichtige Person hat sich im laufenden Jahr über einen Zeitraum von mindestens 31 Tagen in den USA auf- gehalten aufgehalten bzw. nimmt im laufenden Jahr einen solchen Aufenthalt vor. Zugleich beträgt die Gesamtaufenthaltsdauer Gesamt- aufenthaltsdauer in den USA innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 183 Tage. Aufenthaltstage im laufenden lau- fenden Kalenderjahr zählen da- bei dabei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6. Wenn eine US-Steuerpflicht vorliegt, sind wir zur Erhebung folgender fol- gender Informationen und Daten verpflichtet: - Name, Anschrift und US-amerikanische Steueridentifikationsnummer Steueridenti- fikationsnummer jeder spezifizierten Person der USA, die Inhaber des Vertrags ist, sowie bei einer nicht US-US- amerikanischen juristischen Person, für die eine oder mehrere beherrschende Personen ermittelt wurden, die spezifizierte Personen der USA sind, - Name, Anschrift und gegebenenfalls US-amerikanische Steueridentifikationsnummer dieser juristischen Person Per- son und al- ler aller spezifizierten Personen der USA. Sind Sie keine natürliche Person, müssen wir zusätzlich über Sitz und Organisation, sowie die für die Beurteilung der Steuerpflicht rele- vante Steuer- pflicht relevante Eigentümerstruktur informiert werden. Bei Änderungen Än- derungen dieser Merkmale müssen Sie uns unverzüglich informiereninfor- mieren.

Appears in 1 contract

Samples: content.morgenundmorgen.com