Reputationskosten Musterklauseln

Reputationskosten. Wir erstatten Ihnen die Kosten für einen Dienstleister, welchen Sie beauftragt haben, um einen eingetreten Reputationsschaden zu mindern. Für Reputationsschäden selbst besteht kein Versicherungsschutz
Reputationskosten. 4.7.1 Der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten für ei- nen Dienstleister, welchen Sie beauftragt haben, um ei- nen eingetreten Reputationsschaden zu mindern. Für Reputationsschäden selbst besteht kein Versiche- rungsschutz.
Reputationskosten. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Beauftragung eines externen PR-Beraters oder Kommunikationsberaters für die interne und externe Krisenkommunikation, Erstellung und Durchführung einer PR-Strategie und gegebenenfalls eines Mediencoachings sowie die Platzierung von Medienveröffentlichungen zur Wahrung oder Wiederherstellung der Reputation von Versicherten in Bezug auf Glaubwürdigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Verantwortung und Zuverlässigkeit. Dies beinhaltet auch Medienveröffentlichungen im Falle eines nicht erfolgten oder falsch dargestellten versicherten Schadenereignisses bei Versicherten sowie, falls erforderlich, dessen mediale Nachbereitung.
Reputationskosten. Die Basler übernimmt unter Anrechnung an die vereinbarte Versicherungssumme bis zu dem in der Police erwähnten Betrag auch Reputationskosten. Dabei gilt Folgendes: 1Wird das Ansehen oder der gute Ruf einer versicherten Person aufgrund eines versicherten Anspruchs beschädigt, übernimmt die Basler die Kosten zur Wiederherstellung des Ansehens und des guten Rufs der versicherten Person. 2In Abänderung von Art. 2 Abs. 4 hienach werden die Kosten zur Wiederherstellung des Ansehens und des guten Rufs nicht durch die Basler übernommen, soweit und für den Fall, dass die Gesellschaft die versicherte Person für diese Kosten schadlos hält oder halten kann. 3Als Kosten zur Wiederherstellung des Ansehens und des guten Rufs gelten alle notwendigen und angemessenen Auslagen, welche durch die Arbeit einer unabhängigen Fachperson für Public Relations nach dem vorherigen schriftlichen Einverständnis der Basler entstehen, sofern diese Auslagen dazu dienen, den Schaden des Ansehens und des Rufs zu mindern, der einer versicherten Person durch einen Anspruch, der durch Pressemitteilung oder sonst auf Daten Dritten zugänglich gemacht wurde, entstanden ist.
Reputationskosten. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz, wenn durch einen unter dieser Police versicherten Anspruch der gute Ruf einer versicherten Gesellschaft oder einer versicherten Person in der Öffentlichkeit nachweislich geschädigt wird. Der Versicherer zahlt in diesem Fall die mit seiner vorherigen Zustimmung anfallenden Kosten für die Beauftragung eines PR-Beraters zur Verbesserung und Wiederherstellung des guten Rufs bis zu der in der Police angegebenen Sublimite.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.