Risiken bei Aktien, aktienvertretenden Wertpapieren und sonstigen Dividendenpapieren als Referenzwert Musterklauseln

Risiken bei Aktien, aktienvertretenden Wertpapieren und sonstigen Dividendenpapieren als Referenzwert. Der Kurs einer Aktie, eines aktienvertretenden Wertpapiers oder eines sonstigen Dividendenpapiers (z. B. Genussschein, Partizipationsschein) ist von diversen markt- und branchenspezifischen Faktoren abhängig, die außerhalb des Einflussbereichs des Emittenten liegen. Der Kurs der genannten Wertpapiere kann Schwankungen ausgesetzt sein, wobei die Kursentwicklung von makro-ökonomischen Faktoren abhängt, wie beispielsweise dem Zinssatz oder dem Preisniveau auf dem Kapitalmarkt, der Entwicklung der Währung, politischen oder wirtschaftlichen Begebenheiten sowie weiteren Faktoren, die speziell die Gesellschaft betreffen, welche die genannten Wertpapiere emittiert hat (nachfolgend der "Aktien-Emittent"). Der Aktien- Emittent bzw. die mit ihm verbundenen Unternehmen können insolvent oder zahlungsunfähig werden, und die Aktien dadurch sogar wertlos werden. Die Intensität der Risiken wird auch von der jeweiligen Marktkapitalisierung beeinflusst. Aktien von Unternehmen mit niedriger Marktkapitalisierung können aufgrund niedriger Handelsvolumina extrem illiquide sein. Weiterhin sollte die regionale Situation beachtet werden. Aktien von Unternehmen, die ihren Geschäftssitz oder ihre hauptsächliche Betriebstätigkeit in Ländern haben, in welchen eine geringe Rechtssicherheit herrscht, unterliegen beispielsweise dem Risiko von nachteiligen und unerwarteten Regierungsmaßnahmen bzw. Verstaatlichungen. Die Realisierung solcher Risiken kann dann für den Inhaber von Wertpapieren bezogen auf Faktor-Indizes mit Aktien als Referenzwert zum Total- oder Teilverlust der Investition führen. Ist der Referenzwert eine Aktie, die nicht unter dem Heimatrecht des Anlegers, sondern dem Recht eines anderen Staates begeben wurde, bemessen sich die Rechte aus bzw. an dieser Aktie unter Umständen ausschließlich oder teilweise nach dem für den Anleger fremden Recht dieses Staates. Die für die Aktien maßgebliche Rechtsordnung kann in diesem Fall Regelungen vorsehen, die beispielsweise dazu führen, dass die entsprechenden Aktien im Falle des Vermögensverfalls oder der Insolvenz des Unternehmens schneller oder in einem größeren Umfang an Wert verlieren, als dies der Fall wäre, wenn die Aktien (nur) dem Heimatrecht des Anlegers unterlägen. Eine solche Abwertung bzw. ein solcher Kursverfall kann sich negativ auf den Stand des Faktor-Index und damit auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Bei Faktor-Zertifikaten bezogen auf Faktor-Indizes mit Aktien als Referenzwert erhält der Anleger im Gegensatz zu ...

Related to Risiken bei Aktien, aktienvertretenden Wertpapieren und sonstigen Dividendenpapieren als Referenzwert

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.