Common use of Risiken und deren Überwachung Clause in Contracts

Risiken und deren Überwachung. Allgemeine Risiken: (a) Hebelwirkung (Leverage): Die Fondsleitung ist ermächtigt, in beschränktem Umfang Kredite für zusätzliche Anlagen aufzunehmen und derivative Finanzinstrumente einzu- setzen, die eine Hebelwirkung entfalten. Fallen die Erträge auf Anlagen höher aus als die auf der Kreditaufnahme belasteten Zinsen, wird das Vermögen des entsprechenden Teil- vermögens stärker steigen als ohne Leverage mittels Kreditaufnahme. Entsprechend sinkt das Vermögen im Falle von Kursverlusten auf den Anlagen überproportional. Bei der Erzielung von Hebelwirkung über Derivate besteht die Möglichkeit, dass eine sich als unrichtig erweisende Einschätzung der Lage oder eine geringe Liquidität der Märkte in den Basiswerten negative Auswirkungen auf die Rendite eines Teilvermögens zeitigen. (b) Liquiditätsrisiko und -management: Die Liquidität von individuellen Finanzinstrumen- ten kann eng begrenzt sein. Dies hat zur Folge, dass die Fondsleitung unter gewissen Umständen eine Position nur mit erheblichen Schwierigkeiten verkaufen kann. Zusätzlich können in Ausnahmefällen an einer Börse kotierte Finanzinstrumente dekotiert werden. Das Liquiditätsrisiko ist insofern begrenzt, als für die Teilvermögen des Fonds überwie- gend Anlagen in relativ liquiden Instrumenten und Märkten angestrebt werden. Soweit Anlagen in OTC-Derivaten erfolgen (vgl. § 13 des Fondsvertrags), hängt deren Liquidität meist erheblich von deren Basiswert ab. Die Fondsleitung stellt ein angemessenes Liquiditätsmanagement sicher. Die Fondslei- tung beurteilt die Liquidität des Anlagefonds monatlich unter verschiedenen Szenarien und dokumentiert diese. Insbesondere hat die Fondsleitung folgende Massnahmen vor- gesehen: Liquidität der Anlagen, Wahrscheinlichkeit grösserer Abflüsse, Verhalten unter hypothetischen und historischen Szenarien. (c) Allgemeines Marktrisiko: Die Teilvermögen investieren in die weltweiten Märkte für Ef- fekten und andere Finanzinstrumente. Politische Unsicherheit, Währungs-exportbe- schränkungen, Änderungen von Gesetzen und der fiskalischen Rahmenbedingungen können die individuellen Anlagen des Fonds und die Rendite negativ beeinflussen. Die Fondsleitung strebt insofern eine Begrenzung der Marktrisiken an, als er seine Anlagen vorab in den weltweit führenden Märkten tätigt. (d) Emerging Markets: Die Fondsleitung kann einen (definierten) Teil des Vermögens der Teilvermögen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Markets Ländern investieren. Emerging Markets Länder sind Staaten, die eine Phase der wirtschaftlichen Entwicklung durchlaufen, jedoch noch nicht das Stadium eines entwickelten Landes wie die Staaten von Westeuropa, Nordamerika oder Japan erreicht haben. Zur Zeit liegen die Emerging Markets Länder überwiegend in Asien, Osteuropa, Südamerika und der Mittelmeerregion und umfassen namentlich Ägypten, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, China, Estland, In- dien, Indonesien, Israel, Lettland, Litauen, Malaysia, Mexiko, Marokko, Pakistan, die Phi- lippinen, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, die Slowakei, Slowenien, Südafrika, Thailand, Tschechien, die Türkei, die Ukraine und Ungarn. Die Liste der Staaten, die als "Emerging Markets Länder" gelten, unterliegt Änderungen. Die politische, rechtliche und wirtschaftliche Lage von Emerging Markets Ländern ist generell instabiler als die von In- dustriestaaten und kann schnellen und unvorhergesehenen Änderungen unterliegen. Verschiedene Entwicklungen können die Lage von ausländischen Investoren wie dem Fonds nachteilig beeinflussen, namentlich Änderungen der steuerlichen Rahmenbedin- gungen, die Einführung von Quellensteuern auf der Ausschüttung von Zins- oder Divi- dendenerträgen, die Einführung von Kapitaltransferbeschränkungen und Währungsab- wertungen. Die Preise von Emerging Markets Anlagen sind in der Regel verstärkt von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens und von der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des entsprechenden Emerging Markets Lan- des abhängig. Für Aktien, welche an einer anerkannten Börse eines Emerging Markets Landes notiert sind oder an einem anderen geregelten Markt eines solchen Landes ge- handelt werden, gilt, dass solche Börsen oder Märkte nicht den Grad von Organisation, Transparenz und Liquidität aufweisen, der bei Börsen und Märkten in den meisten entwi- ckelten Staaten üblich ist. (e) Währungsrisiko: Die Teilvermögen des Fonds investieren weltweit in Anlagen, die auf verschiedene Währungen lauten können. Jede Anlage in einer Währung, welche nicht der Rechnungseinheit des Fonds entspricht, ist mit einem Währungsrisiko verbunden. Die Fondsleitung kann Anlagen, die nicht auf die Rechnungseinheit lauten, gegen diese absichern. Soweit für ein Teilvermögen im Besonderen Teil keine abweichenden Regeln aufgestellt sind, ist die Fondsleitung nicht gehalten, eine systematische Währungsabsi- cherung vorzunehmen. (f) Konzentration der Anlagen / Risikostreuung: Die Fondsleitung ist bestrebt, ein durch Anlage in Instrumente einer Vielzahl von Emittenten diversifiziertes Fondsportefeuille zu gestalten. Indes können die Anlagen der Teilvermögen des Fonds jeweils in einzelne Wirtschaftssektoren investiert werden. Indes können sich die Anlagen jeweils auf ein- zelne Bereiche dieses Sektors und einzelne Regionen konzentrieren. Dieses Anlagever- halten kann das Verlustrisiko erhöhen, wenn die jeweils gewählte Anlagestrategie nicht die Erwartungen erfüllt.

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Samples: Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement

Risiken und deren Überwachung. Allgemeine Risiken: (a) Hebelwirkung (Leverage): Die Fondsleitung ist ermächtigt, in beschränktem Umfang Kredite für zusätzliche Anlagen aufzunehmen und derivative Finanzinstrumente einzu- setzeneinzusetzen, die eine Hebelwirkung entfalten. Fallen die Erträge auf Anlagen höher aus als die auf der Kreditaufnahme belasteten Zinsen, wird das Vermögen des entsprechenden Teil- vermögens Teilvermögens stärker steigen als ohne Leverage mittels Kreditaufnahme. Entsprechend sinkt das Vermögen im Falle von Kursverlusten auf den Anlagen überproportional. Bei der Erzielung von Hebelwirkung über Derivate besteht die Möglichkeit, dass eine sich als unrichtig erweisende Einschätzung der Lage oder eine geringe Lageodereinegeringe Liquidität der Märkte in den Basiswerten negative Auswirkungen auf Auswirkungenauf die Rendite eines Teilvermögens zeitigen. (b) Liquiditätsrisiko und -managementLiquiditätsrisiko: Die Liquidität von individuellen Finanzinstrumen- ten kann eng begrenzt Liquiditätvonindividuellen Finanzinstrumentenkannengbegrenzt sein. Dies hat zur Folge, dass die Fondsleitung unter gewissen Umständen eine Position nur mit erheblichen Schwierigkeiten verkaufen kann. Zusätzlich können in Ausnahmefällen an einer Börse kotierte Finanzinstrumente dekotiert werden. Das Liquiditätsrisiko ist insofern begrenzt, als für die Teilvermögen des Fonds überwie- gend überwiegend Anlagen in relativ liquiden Instrumenten und Märkten angestrebt werdenMärktenangestrebtwerden. Soweit Anlagen in OTC-Derivaten erfolgen (vgl. § 13 des Fondsvertrags), hängt deren Liquidität meist erheblich von Liquiditätmeist erheblichvon deren Basiswert ab. Die Fondsleitung stellt ein angemessenes Liquiditätsmanagement sicher. Die Fondslei- tung beurteilt die Liquidität des Anlagefonds monatlich unter verschiedenen Szenarien und dokumentiert diese. Insbesondere hat die Fondsleitung folgende Massnahmen vor- gesehen: Liquidität der Anlagen, Wahrscheinlichkeit grösserer Abflüsse, Verhalten unter hypothetischen und historischen Szenarien. (c) Allgemeines Marktrisiko: Die Teilvermögen investieren Teilvermögeninvestieren in die weltweiten Märkte für Ef- fekten Märktefür Effekten und andere Finanzinstrumente. Politische Unsicherheit, Währungs-exportbe- schränkungenWährungsexportbeschränkungen, Änderungen von Gesetzen und Änderungenvon Gesetzenund der fiskalischen Rahmenbedingungen können die individuellen Anlagen des Anlagendes Fonds und die Rendite negativ beeinflussen. Die Fondsleitung strebt insofern eine insoferneine Begrenzung der Marktrisiken an, als er seine Anlagen vorab in den weltweit führenden Märkten tätigtweltweitführenden Märktentätigt. (d) Emerging Markets: Die Fondsleitung kann einen (definierten) Teil des Vermögens der Teilvermögen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Markets Ländern investieren. Emerging Markets Länder sind Staaten, die eine Phase der wirtschaftlichen Entwicklung durchlaufen, jedoch noch nicht das Stadium eines entwickelten Landes wie die Staaten von Westeuropa, Nordamerika oder Japan erreicht haben. Zur Zeit liegen die Emerging Markets Länder überwiegend in Asien, Osteuropa, Südamerika und der Mittelmeerregion und umfassen namentlich Ägypten, namentlichÄgypten,Argentinien, ,Brasilien, ,Bulgarien, ,China, Estland, In- dienIndien, Indonesien, Israel, Lettland, Litauen, Malaysia, ,Mexiko, Marokko, Pakistan, die Phi- lippinenPhilippinen, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, die Slowakei, Slowenien, Südafrika, Thailand, Tschechien, die Türkei, die Ukraine und Ungarn. Die Liste der Staaten, die als "Emerging Markets Länder" gelten, unterliegt Änderungen. Die politische, rechtliche und wirtschaftliche Lage wirtschaftlicheLage von Emerging Markets Ländern ist generell instabiler als die von In- dustriestaaten Industriestaaten und kann schnellen und unvorhergesehenen Änderungen unterliegen. Verschiedene Entwicklungen können Entwicklungenkönnen die Lage von ausländischen Investoren wie dem Fonds nachteilig beeinflussennachteiligbeeinflussen, namentlich Änderungen der steuerlichen Rahmenbedin- gungendersteuerlichen Rahmenbedingungen, die Einführung von Einführungvon Quellensteuern auf der Ausschüttung von Zins- oder Divi- dendenerträgeno der Dividendenerträgen, die Einführung von Kapitaltransferbeschränkungen und Währungsab- wertungenWährungsabwertungen. Die Preise von Emerging Markets Anlagen sind in der Regel verstärkt von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens und von der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des entsprechenden Emerging Markets Lan- des Landes abhängig. Für Aktien, welche an einer anerkannten Börse eines Emerging Markets Landes notiert sind oder an einem anderen geregelten Markt eines solchen Landes ge- handelt gehandelt werden, gilt, dass solche Börsen oder Märkte nicht den Grad von Organisation, Transparenz und Liquidität aufweisen, der bei Börsen und Märkten in den meisten entwi- ckelten entwickelten Staaten üblich ist. (e) Währungsrisiko: Die Teilvermögen des Fonds investieren weltweit Teilvermögendes Fondsinvestierenweltweit in Anlagen, die auf verschiedene Währungen lauten Währungenlauten können. Jede Anlage in einer Währung, welche nicht der Rechnungseinheit des Fonds entsprichtFondsentspricht, ist mit einem Währungsrisiko verbundeneinemWährungsrisikoverbunden. Die Fondsleitung kann Anlagen, die nicht auf die Rechnungseinheit lauten, gegen diese gegendiese absichern. Soweit für ein Teilvermögen im Besonderen Teil keine abweichenden Regeln aufgestellt Regelnaufgestellt sind, ist die Fondsleitung nicht gehalten, eine systematische Währungsabsi- cherung Währungsabsicherung vorzunehmen. (f) Konzentration der Anlagen / Risikostreuung: Die Fondsleitung ist bestrebt, ein durch Anlage in Instrumente einer Vielzahl von Emittenten diversifiziertes Fondsportefeuille zu gestalten. Indes können die Anlagen der Teilvermögen des Anlagender Teilvermögendes Fonds jeweils in einzelne Wirtschaftssektoren investiert werden. Indes können sich die Anlagen jeweils auf ein- zelne investiertwerden.Indeskönnen sichdie Anlagenjeweilsauf einzelne Bereiche dieses Sektors und einzelne Sektorsundeinzelne Regionen konzentrieren. .Dieses Anlagever- halten Anlageverhalten kann das Verlustrisiko erhöhenVerlustrisikoerhöhen, wenn die jeweils gewählte wenndiejeweilsgewählte Anlagestrategie nicht die Erwartungen erfüllt. (g) Private Equity Anlagen: Private Equity Anlagensind Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht kotiert sindoder nicht regelmässiggehandeltwerden. Es handelt sich häufig um jüngere Gesellschaften oderGesellschaftenineinerWachstumsphase,die mittelfristigan einer Börse eingeführt (pre-IPOstocks) oder im Rahmeneines "Trade Sale" veräussert werden sollen, wobei meisteinerheblicher Gewinnerwartet wird. Solche Gesellschaften befinden sichhäufig in einerkritischen Phaseihrer Entwicklung. Die Risiken von Private Equity Anlagensind deshalb beträchtlich. Private Equity Gesellschaftenleiden aufgrund ihrermeist geringenEigenmittel tendenziell stärker untereiner Verschlechterungder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hinzu tritt die fehlendeoder beschränkte Liquidität der Anlage. Kurzfristige Veräusserungender Beteiligungkönnen – wenn überhaupt – häufig nur mit massivenEinschlägenzum inneren Wert getätigt werden. Der Anteil der Anlagen in Private Equity ist beiden Teilvermögendes Fonds, die solche Anlagenüberhaupt zulassen, striktbegrenzt. (h) Alternative Anlagen in Hedge Funds und Fund of Hedge Funds: Alternative Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie tendenzielleinegeringe Korrelation zutraditionellen Anlagen wie den an den führenden Aktien- und Obligationenmärktengehandelten Effekten anstreben. Dabeiwird unter anderemversucht,Marktineffizienzen auszunutzen. Als Alternative Anlagender Teilvermögendes Fondssinddirekte und indirekte Anlagen in Hedge Funds zulässig. Sie werdenindes blosszur Beimischung bei Teilvermögen, die als Portfolio Fonds ausgestaltet sind, verwendet. Im Gegensatz zu traditionellen Anlagen, bei welchender Erwerb von Effekten mit eigenen Mitteln erfolgt (sog. long Positionen), werden bei den alternativen Anlagestrategien von Hedge Funds Aktiven teils in erheblichem Umfange leer verkauft und wird durch teils erhebliche Kreditaufnahme und den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten eine teils erhebliche Hebelwirkung erzielt. Viele Hedge Funds können uneingeschränkt derivative Finanzinstrumente (z.B. Optionen, Futures, Devisentermingeschäfte und –swaps sowie Zinsswaps) einsetzen und alternative Anlagestilrichtungen und Anlagestrategien (z.B. Re- lative Value, Event Driven und Directional Trading) verfolgen, was mit besonderen Risiken verbunden sein kann. Bei Fund of Hedge Funds und Hedge Funds, die nach dem Multi Manager-Prinzip verwaltet werden, werden diese Risiken durch eine angemessene Diversifikation gemildert. Indirekte Anlagen in Hedge Funds können überdies in Form strukturierter Produkte (z.B. Hedge Fund-linked Notes ohne Kapitalgarantie) erfolgen. Soweit solche mit Kapitalgarantie versehen sind, werden sie als Forderungswertpapiere und nicht den Anlagen gemäss dieser lit. h zugerechnet. In dem Umfang als ein Teilvermögen Investitionen in alternative Anlagen tätigt, besteht ein erhöhtes Verlustrisiko. Der Target Investment Fund Geldmarkt CHF ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalbeines Zeitraumsvonsechs Monaten aus dem Fonds wiederzurückziehenwollen. Die weiteren Teilvermögen des Umbrella-Fonds sind so ausgestaltet, dass sie sich als mittel- bis langfristige Anlage eignet und sich nur für Anleger empfiehlt, welche bereit und in der Lage sind, jeweils auch Verluste zu verkraften. Der Umbrella- Fonds bzw. dessen Teilvermögeneignetsich nicht für Investoren, welche kurzfristig über das investierte Kapital verfügenwollen oder es benötigen. Die Fondsleitung empfiehltden Investoren, Anlagen in die Teilvermögendes Umbrella-Fonds nicht über Darlehen zu finanzieren.

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Samples: Umbrella Fund Prospectus, Umbrella Fund Agreement

Risiken und deren Überwachung. Allgemeine Risiken: (a) Hebelwirkung (Leverage): Die Fondsleitung ist ermächtigt, in beschränktem Umfang Kredite für zusätzliche Anlagen aufzunehmen und derivative Finanzinstrumente einzu- setzen, die eine Hebelwirkung entfalten. Fallen die Erträge auf Anlagen höher aus als die auf der Kreditaufnahme belasteten Zinsen, wird das Vermögen des entsprechenden Teil- vermögens stärker steigen als ohne Leverage mittels Kreditaufnahme. Entsprechend sinkt das Vermögen im Falle von Kursverlusten auf den Anlagen überproportional. Bei der Erzielung von Hebelwirkung über Derivate besteht die Möglichkeit, dass eine sich als unrichtig erweisende Einschätzung der Lage oder eine geringe Liquidität der Märkte in den Basiswerten negative Auswirkungen auf die Rendite eines Teilvermögens zeitigen. (b) Liquiditätsrisiko und -management: Die Liquidität von individuellen Finanzinstrumen- ten kann eng begrenzt sein. Dies hat zur Folge, dass die Fondsleitung unter gewissen Umständen eine Position nur mit erheblichen Schwierigkeiten verkaufen kann. Zusätzlich können in Ausnahmefällen an einer Börse kotierte Finanzinstrumente dekotiert werden. Das Liquiditätsrisiko ist insofern begrenzt, als für die Teilvermögen des Fonds überwie- gend Anlagen in relativ liquiden Instrumenten und Märkten angestrebt werden. Soweit Anlagen in OTC-Derivaten erfolgen (vgl. § 13 des Fondsvertrags), hängt deren Liquidität meist erheblich von deren Basiswert ab. Die Fondsleitung stellt ein angemessenes Liquiditätsmanagement sicher. Die Fondslei- tung beurteilt Fondsleitung beu rteilt die Liquidität des Anlagefonds monatlich unter verschiedenen Szenarien und dokumentiert diese. Insbesondere hat die Fondsleitung folgende Massnahmen vor- gesehen: Liquidität der Anlagen, Wahrscheinlichkeit grösserer Abflüsse, Verhalten unter hypothetischen und historischen SzenarienSzena- rien. (c) Allgemeines Marktrisiko: Die Teilvermögen investieren in die weltweiten Märkte für Ef- fekten und andere Finanzinstrumente. Politische Unsicherheit, Währungs-exportbe- schränkungen, Änderungen von Gesetzen und der fiskalischen f iskalischen Rahmenbedingungen können die individuellen Anlagen des Fonds und die Rendite negativ beeinflussen. Die Fondsleitung strebt insofern eine Begrenzung der Marktrisiken an, als er seine Anlagen vorab in den weltweit führenden Märkten tätigt. (d) Emerging Markets: Die Fondsleitung kann einen (definierten) Teil des Vermögens der Teilvermögen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Markets Ländern investieren. Emerging Markets Länder sind Staaten, die eine Phase der wirtschaftlichen Entwicklung durchlaufen, jedoch noch nicht das Stadium eines entwickelten Landes wie die Staaten von Westeuropa, Nordamerika oder Japan erreicht haben. Zur Zeit liegen die Emerging Markets Länder überwiegend in Asien, Osteuropa, Südamerika und der Mittelmeerregion und umfassen namentlich Ägypten, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, China, Estland, In- dien, Indonesien, Israel, Lettland, Litauen, Malaysia, Mexiko, Marokko, Pakistan, die Phi- lippinen, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, die Slowakei, Slowenien, Südafrika, Thailand, Tschechien, die Türkei, die Ukraine und Ungarn. Die Liste der Staaten, die als "Emerging Markets Länder" gelten, unterliegt Änderungen. Die politische, rechtliche und wirtschaftliche Lage von Emerging Markets Ländern ist generell instabiler als die von In- dustriestaaten und kann schnellen und unvorhergesehenen Änderungen unterliegen. Verschiedene Entwicklungen können die Lage von ausländischen Investoren wie dem Fonds nachteilig beeinflussen, namentlich Änderungen der steuerlichen Rahmenbedin- gungen, die Einführung von Quellensteuern auf der Ausschüttung von Zins- oder Divi- dendenerträgen, die Einführung von Kapitaltransferbeschränkungen und Währungsab- wertungen. Die Preise von Emerging Markets Anlagen sind in der Regel verstärkt von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens und von der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des entsprechenden Emerging Markets Lan- des abhängig. Für Aktien, welche an einer anerkannten Börse eines Emerging Markets Landes notiert sind oder an einem anderen geregelten Markt eines solchen Landes ge- handelt gehandelt werden, gilt, dass solche Börsen oder Märkte nicht den Grad von Organisation, Transparenz und Liquidität aufweisen, der bei Börsen und Märkten in den meisten entwi- ckelten Staaten üblich ist. (e) Währungsrisiko: Die Teilvermögen des Fonds investieren weltweit in Anlagen, die auf verschiedene Währungen lauten können. Jede Anlage in einer Währung, welche nicht der Rechnungseinheit des Fonds entspricht, ist mit einem Währungsrisiko verbunden. Die Fondsleitung kann Anlagen, die nicht auf die Rechnungseinheit lauten, gegen diese absichern. Soweit für ein Teilvermögen im Besonderen Teil keine abweichenden Regeln aufgestellt sind, ist die Fondsleitung nicht gehalten, eine systematische Währungsabsi- cherung vorzunehmen. (f) Konzentration der Anlagen / Risikostreuung: Die Fondsleitung ist bestrebt, ein durch Anlage in Instrumente einer Vielzahl von Emittenten diversifiziertes Fondsportefeuille zu gestalten. Indes können die Anlagen der Teilvermögen des Fonds jeweils in einzelne Wirtschaftssektoren investiert werden. Indes können sich die Anlagen jeweils auf ein- zelne Bereiche dieses Sektors und einzelne Regionen konzentrieren. Dieses Anlagever- halten kann das Verlustrisiko erhöhen, wenn die jeweils gewählte Anlagestrategie nicht die Erwartungen erfüllt.

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Samples: Umbrella Fund Agreement

Risiken und deren Überwachung. Allgemeine RisikenDie Fondsleitung betrachtet das Risikomanagement als eine Hauptfunktion des Anlageprozesses. Dementsprechend ist es das Ziel der Vermögensverwalterin, die Risiken im Rahmen der Anlagepolitik und des Anlageprofils eines Teilvermögens zu managen. Dies erfolgt durch die Konstruktion eines ri- sikooptimierten Portfolios und durch eine Überwachung der Risiken der einzelnen Anlagen wie auch des Gesamtrisikos des entsprechenden Teilvermögens. Trotz allem kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Verlust auf einzelnen Anlagen eintritt. Eine sorgfältige Analyse und die Verwendung entwickelter Risikomanagement-Systeme kann keine voll- ständige Sicherheit bei der Risikolimitierung garantieren. Anlagen im Anlageuniversum der Teilvermögen des Umbrella-Fonds unterliegen Marktschwankun- gen. Diese können in Zeiten hoher Volatilität einen erheblichen Umfang annehmen. Die eingesetz- ten Anlagestrategien sind teilweise komplex und tendenziell mit grösseren Unsicherheiten und Risi- ken behaftet als diejenigen von Effektenfonds. Die Teilvermögen können den nachfolgend genann- ten Risiken ausgesetzt sein. Es handelt sich nicht um eine abschliessende Aufzählung: (a) Hebelwirkung (Leverage): Die Fondsleitung ist ermächtigt, in beschränktem Umfang Kredite für zusätzliche Anlagen aufzunehmen und derivative Finanzinstrumente einzu- setzenDerivate einzusetzen, die eine Hebelwirkung entfaltenentfal- ten. Fallen die Erträge auf Anlagen höher aus als die auf der Kreditaufnahme belasteten Zinsen, wird das Vermögen des entsprechenden Teil- vermögens Teilvermögens stärker steigen als ohne Leverage mittels Kreditaufnahme. Entsprechend sinkt das Vermögen im Falle von Kursverlusten auf den Anlagen überproportional. Bei der Erzielung von Hebelwirkung über Derivate besteht die Möglichkeit, dass eine sich als unrichtig erweisende Einschätzung der Lage oder eine geringe Liquidität der Märkte in den Basiswerten negative Auswirkungen auf die Rendite eines Teilvermögens zeitigenzeiti- gen. (b) Liquiditätsrisiko und -managementLeerverkäufe (Short Sales): Der Fondsleitung ist es gestattet, Transaktionen in Derivate zu tä- tigen, die wirtschaftlich einem Leerverkauf des Basiswertes gleich kommen. Zwar beinhalten diese Transaktionen anders als eigentliche Leerverkäufe kein unlimitiertes Risiko. Indes können sie bei falscher Einschätzung der Marktentwicklung substanzielle Wertverminderungen eintre- ten. c) Liquiditätsrisiko: Die Liquidität von individuellen Finanzinstrumen- ten Finanzinstrumenten kann eng begrenzt sein. Dies hat zur Folge, dass die Fondsleitung unter gewissen Umständen eine Position nur mit erheblichen er- heblichen Schwierigkeiten verkaufen kann. Zusätzlich können in Ausnahmefällen an einer Börse kotierte Finanzinstrumente dekotiert werden. Das Liquiditätsrisiko ist insofern vom Umfang her begrenzt, als für die Teilvermögen des Umbrella-Fonds überwie- gend überwiegend Anlagen in relativ liquiden Instrumenten und Märkten angestrebt werden. Soweit Anlagen in OTC-Derivaten erfolgen (vgl. § 13 Ziff. 5 f. des FondsvertragsFondsvertrages), hängt deren Liquidität meist erheblich von deren Basiswert ab. Die Fondsleitung stellt ein angemessenes Liquiditätsmanagement sicher. Die Fondslei- tung beurteilt die Liquidität des Anlagefonds monatlich unter verschiedenen Szenarien und dokumentiert diese. Insbesondere hat die Fondsleitung folgende Massnahmen vor- gesehen: Liquidität der Anlagen, Wahrscheinlichkeit grösserer Abflüsse, Verhalten unter hypothetischen und historischen Szenarien. (cd) Allgemeines Marktrisiko: Die Teilvermögen investieren können in die weltweiten Märkte für Ef- fekten Effekten und andere FinanzinstrumenteFinanzinstrumente investieren. Politische Unsicherheit, Währungs-exportbe- schränkungenWährungsexportbeschrän- kungen, Änderungen von Gesetzen und der fiskalischen Rahmenbedingungen können die individuellen indi- viduellen Anlagen des Fonds der Teilvermögen und die Rendite negativ beeinflussen. Die Fondsleitung strebt insofern eine Begrenzung der Marktrisiken an, als er seine sie ihre Anlagen vorab in den weltweit führenden Märkten tätigt. (de) Emerging Markets: Die Fondsleitung kann einen (definierten) Teil des Vermögens das Vermögen der Teilvermögen bzw. einen Teil davon auch in Aktien von Unternehmen aus Emerging Markets Ländern investieren. Emerging Markets Länder sind Staaten, die eine Phase der wirtschaftlichen Entwicklung durchlaufen, jedoch je- doch noch nicht das Stadium eines entwickelten Landes wie die Staaten von Westeuropa, Nordamerika Nord- amerika oder Japan erreicht haben. Zur Zeit Zurzeit liegen die Emerging Markets Länder überwiegend in Asien, Osteuropa, Südamerika und der Mittelmeerregion und umfassen namentlich Ägypten, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, China, Estland, In- dienIndien, Indonesien, Israel, Lettland, Litauen, Malaysia, Mexiko, Marokko, Pakistan, die Phi- lippinenPhilippinen, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, die Slowakei, Slowenien, Südafrika, Thailand, Tschechien, die Türkei, die Ukraine und Ungarn. Die Liste der Staaten, die als "Emerging Markets Länder" Länder gelten, unterliegt Änderungen. Die politischepoliti- sche, rechtliche und wirtschaftliche Lage von Emerging Markets Ländern ist generell instabiler als die von In- dustriestaaten Industriestaaten und kann schnellen und unvorhergesehenen Änderungen unterliegenunterlie- gen. Verschiedene Entwicklungen können die Lage von ausländischen Investoren wie dem der Teil- vermögen des Umbrella-Fonds nachteilig beeinflussen, namentlich Änderungen der steuerlichen Rahmenbedin- gungenRahmenbedingungen, die Einführung von Quellensteuern auf der Ausschüttung von Zins- oder Divi- dendenerträgenDividendenerträgen, die Einführung von Kapitaltransferbeschränkungen und Währungsab- wertungenWährungsabwer- tungen. Die Preise von Emerging Markets Anlagen sind in der Regel verstärkt von der Einschätzung Einschät- zung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens und von der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des entsprechenden Emerging Markets Lan- des Landes abhängig. Für AktienAk- tien, welche an einer anerkannten Börse eines Emerging Markets Landes notiert sind oder an einem anderen geregelten Markt eines solchen Landes ge- handelt gehandelt werden, gilt, dass solche Börsen Bör- sen oder Märkte nicht den Grad von Organisation, Transparenz und Liquidität aufweisen, der bei Börsen und Märkten in den meisten entwi- ckelten entwickelten Staaten üblich ist. (ef) Währungsrisiko: Die Teilvermögen des Umbrella-Fonds investieren können weltweit in AnlagenAnlagen investie- ren, die auf verschiedene Währungen lauten können. Jede Anlage in einer Währung, welche nicht der Rechnungseinheit des Fonds Teilvermögens entspricht, ist mit einem Währungsrisiko verbundenverbun- den. Die Fondsleitung kann Anlagen, die nicht auf die Rechnungseinheit lauten, gegen diese absichern. Soweit für ein Teilvermögen im Besonderen Teil keine abweichenden Regeln aufgestellt aufge- stellt sind, ist die Fondsleitung nicht gehalten, eine systematische Währungsabsi- cherung vorzunehmenWährungsabsicherung vorzu- nehmen. (fg) Konzentration der Anlagen / Anlagen/Risikostreuung: Die Fondsleitung ist bestrebt, ein durch Anlage in Instrumente einer Vielzahl von Emittenten diversifiziertes Fondsportefeuille zu gestalten. Indes können die Anlagen der Teilvermögen des Umbrella-Fonds jeweils in einzelne Wirtschaftssektoren Wirtschaftssekto- ren investiert werden. Indes können sich die Anlagen jeweils auf ein- zelne einzelne Bereiche dieses Sektors Sek- tors und einzelne Regionen konzentrieren. Dieses Anlagever- halten Anlageverhalten kann das Verlustrisiko erhöhenerhö- hen, wenn die jeweils gewählte Anlagestrategie nicht die Erwartungen erfüllt. h) Private Equity Anlagen: Private Equity Anlagen sind Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht kotiert sind oder nicht regelmässig gehandelt werden. Es handelt sich häufig um jüngere Gesell- schaften oder Gesellschaften in einer Wachstumsphase, die mittelfristig an einer Börse einge- führt (pre-IPO stocks) oder im Rahmen eines Trade Sale veräussert werden sollen, wobei meist ein erheblicher Gewinn erwartet wird. Solche Gesellschaften befinden sich häufig in einer kriti- schen Phase ihrer Entwicklung. Die Risiken von Private Equity Anlagen sind deshalb beträchtlich. Private Equity Gesellschaften leiden aufgrund ihrer meist geringen Eigenmittel tendenziell stär- ker unter einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hinzu tritt die feh- lende oder beschränkte Liquidität der Anlage. Kurzfristige Veräusserungen der Beteiligung kön- nen – wenn überhaupt – häufig nur mit massiven Einschlägen zum inneren Wert getätigt wer- den. Der Anteil der Anlagen in Private Equity ist bei den Teilvermögen des Umbrella-Fonds, die solche Anlagen überhaupt zulassen, strikte begrenzt.

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Samples: Prospectus