Common use of Rohbauversicherung Clause in Contracts

Rohbauversicherung. Abweichend von SVIP-ABS Teil B Ziffer 6.3.3.4 gelten Gebäude, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht mehr benutzbar sind, als mitversichert: - ohne Anmeldung bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze - mit Anmeldung bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze Dies gilt nicht für die Gefahren/Gefahrengruppen: - Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus (SVIP-ABS Ziffer 3.5) - äußere Einwirkung von unbenannten Gefahren (SVIP-ABS Ziffer 3.15) - weitere unbenannte Gefahren (SVIP-ABS Ziffer 3.16) Soweit die Versicherung für die Gefahren/Gefahrengruppen vereinbart ist, gilt: Die Gefahren/Gefahrengruppen: - Leitungswasser (SVIP-ABS Ziffer 3.6) - Leckage stationärer Brandschutzeinrichtungen (SVIP-ABS Ziffer 3.7) gelten ab dem Zeitpunkt als versichert, sobald die Leitungswasseran- lagen bzw. Brandschutzeinrichtungen installiert sind, das Dach einge- deckt ist sowie Fenster und Eingangstüren verschließbar sind. Die Gefahren / Gefahrengruppen: - Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle (SVIP-ABS Ziffer 3.4) - Xxxxx, Xxxxx (SVIP-ABS Ziffer 3.8) - Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung (SVIP-ABS Ziffer 3.9) - Überschwemmung des Versicherungsortes, Rückstau (SVIP-ABS Ziffer 3.10) - Erdfall, Erdsenkung (SVIP-ABS Ziffer 3.11) - Schneedruck, Lawinen (SVIP-ABS Ziffer 3.12) - Erdbeben, Vulkanausbruch (SVIP-ABS Ziffer 3.13) - Glasbruch (SVIP-ABS Ziffer 3.14) gelten ab dem Zeitpunkt als versichert, sobald das Dach eingedeckt ist sowie Fenster und Eingangstüren verschließbar sind.

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