Räumlicher Geltungsbereich. Für Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für USA. Für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen: • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen, • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen, • für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass die Versicherten dies veranlasst haben). Soweit es dem Versicherer aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, vertraglich geschuldete Leistungen im Ausland zu erbringen, sind diese Leistungen am Sitz der Versicherten gegenüber den Versicherten zu erbringen. Einen Anspruch auf Erbringung von Leistungen haben in diesem Fall nur die Versicherten selbst.
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Samples: Insurance Application, Insurance Application, Insurance Terms and Conditions
Räumlicher Geltungsbereich. Für Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für USA. Für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden, die vor Vor Gerichten der USA geltend gemacht werden gemachte oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhenberuhende Personen-, besteht Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, gilt Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen: • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen, • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen, • für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach in die USA (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass die Versicherten dies veranlasst haben). Soweit es dem Versicherer aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, vertraglich geschuldete Leistungen im Ausland zu erbringen, sind diese Leistungen am Sitz der Versicherten gegenüber den Versicherten zu erbringen. Einen Anspruch auf Erbringung von Leistungen haben in diesem Fall nur die Versicherten selbst.
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Samples: Haftpflichtschutz Für Unternehmensberater, Haftpflichtschutz Für Unternehmensberater, Haftpflichtversicherung
Räumlicher Geltungsbereich. Für Vermögensschäden und D&O-Schäden besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für USA. Für Personen-, Sach- und daraus resultierenden resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen: • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von GeschäftsreisenReisen, • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen, • für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass die Versicherten dies veranlasst haben). Soweit es dem Versicherer aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, vertraglich geschuldete Leistungen im Ausland zu erbringen, sind diese Leistungen am Sitz der Versicherten gegenüber den Versicherten zu erbringen. Einen Anspruch auf Erbringung von Leistungen haben in diesem Fall nur die Versicherten selbst.
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Räumlicher Geltungsbereich. Für Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für die USA. Für Personen-, Sach- und daraus resultierenden resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen: • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen, • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen, • für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass die Versicherten dies veranlasst haben). Soweit es dem Versicherer aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, vertraglich geschuldete Leistungen im Ausland zu erbringen, sind diese Leistungen am Sitz der Versicherten gegenüber den Versicherten zu erbringen. Einen Anspruch auf Erbringung von Leistungen haben in diesem Fall nur die Versicherten selbst.
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Samples: Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Räumlicher Geltungsbereich. Für Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender fol- gender Ausnahmeregelung für USA. Für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen: • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen, • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen, • für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass die Versicherten dies veranlasst haben). Soweit es dem Versicherer aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, vertraglich geschuldete Leistungen im Ausland zu erbringen, sind diese Leistungen am Sitz der Versicherten gegenüber den Versicherten zu erbringen. Einen Anspruch An- spruch auf Erbringung von Leistungen haben in diesem Fall nur die Versicherten selbst.
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Samples: Wording Zur Pro Media Versicherung