Common use of Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapiere Clause in Contracts

Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapiere. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008), Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008), Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)

Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapiere. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behaltenbehal- ten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

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Samples: Elektronik Versicherung

Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapiere. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.. § 14 Veräußerung der versicherten Sachen

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Samples: Elektronik Versicherung

Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapiere. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen glei- chen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden entstan- den ist.. § 14 Veräußerung der versicherten Sachen

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Samples: Elektronik Versicherung

Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapiere. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust Zins- verlust entstanden ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapiere. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

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Samples: Sach Und Elektronikversicherung

Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapiere. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.. § 14 Veräußerung der versicherten Sache

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Samples: Sach Und Elektronikversicherung