Versicherte Interessen Musterklauseln

Versicherte Interessen. Die Versicherung gemäß Nr. 3 b), Nr. 3 c) und Nr. 4 gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers. Xx xxx Xxxxxx xxx Xx. 0 ist jedoch für die Höhe des Versicherungswertes nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.
Versicherte Interessen. 3.1 Versichert ist das Interesse des Versicherungsnehmers. Ist der Versicherungsnehmer nicht Eigentümer, so ist auch das Interesse des Eigentümers versichert. Die Bestimmungen zu versicherten Schäden und Gefahren bleiben unberührt.
Versicherte Interessen. A1-3.1 Versichert ist das Interesse des Versicherungsnehmers.
Versicherte Interessen. Die Versicherung gemäß 6.1 b. und 6.1 c. sowie 6.2 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers. In den Fällen von 6.2 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung ist jedoch für die Höhe des Versicherungswerts nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.
Versicherte Interessen. Versichert sind Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) im Rahmen der Versicherungsdeckung, die zulasten des Versiche- rungsnehmers sowie aller am Bau- oder Montagevorhaben Beteiligten gehen, soweit deren Leistungen in der Versicherungssum- me enthalten sind.
Versicherte Interessen. Die Versicherung nach A6-1 und A6-2 gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers. Für Vorräte und Waren nach A6-2 ist für die Höhe des Versicherungswertes nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.
Versicherte Interessen. Die Versicherung nach 7.1 und 7.2 gilt für Rechnung des Eigentü- mers und des Versicherungsnehmers. Für Vorräte und Waren nach
Versicherte Interessen. Das Interesse des berechtigen Besitzers der versicherten Sache gilt mitversichert
Versicherte Interessen. Die Versicherung gemäß Nr. 6 b), Nr. 6 c) und Nr. 7 gilt für Rechnung des Eigentü- mers und des Versicherungsnehmers. In xxx Xxxxxx xxx Xx. 0 xst jedoch für die Höhe des Versicherungswertes nur das Inte- resse des Eigentümers maßgebend.
Versicherte Interessen. Die Versicherung gemäß Nr. 1.2 b) und c) sowie Nr. 1.3 gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers. In den Fällen gemäß Nr. 1.3 ist jedoch für die Höhe des Versicherungswertes nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.