Common use of Rückgabe Clause in Contracts

Rückgabe. a) Bei Kündigung des Mietverhältnisses hat der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor dem gewünschten Abholtermin) die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragen. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition muss der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichen. Die Kosten der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Kunde. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig sein, die Zulassung muss beigefügt sein. c) Mit Bezug auf Mietgegenstände, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibt. Bis zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden ist.

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Samples: Mietvertrag

Rückgabe. a) Bei Kündigung des Mietverhältnisses hat Nach Beendigung der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor Charter übergibt der Charterer dem gewünschten Abholtermin) Vercharterer die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragenaufgetankte Yacht „besenrein“, aufgeräumt, mit sauberem Geschirr und entleertem Fäkalientank. Eine Abholung durch Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist ohne Einwilligung des Vercharterers nicht möglich. Bis zur Rückgabe der Yacht gilt jedoch der Chartervertrag als verlängert. Verlorengegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Gegenstände sind dem Vercharterer nach der Rückkehr sofort anzuzeigen, insbesondere sind Grundberührungen zu melden, da nach jeder Vercharterung das Unterwasserschiff kontrolliert wird. Werden Schäden am Schiff, dessen Zubehör und Ausrüstung bei Rückgabe nicht angezeigt, und vom Vercharterer erst später festgestellt, trägt der Charterer die von XXXXX beauftragte Spedition Beweislast, dass der Schaden nicht während seiner Charterzeit eingetreten ist. Dieses gilt auch bei vorzeitiger oder überstürzter Abreise seitens des Charterers. Der Charterer muss der Kunde die Yacht dem Vercharterer spätestens drei Werktage zu dem vereinbarten Termin zurückgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die gesamte Crew inklusive Gepäck die Yacht verlassen haben. Wird die Yacht erst nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichenCharterzeit zurückgegeben, so hat der Charterer den entstandenen Schaden zu tragen. Die Kosten (Das Doppelte der Tagescharter (35%)). Meteorologische Ereignisse müssen durch flexible Törnplanung einkalkuliert werden. Das bedeutet, der Charterer muss die Yacht in den letzten 24 Stunden vor der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Kunde. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig seinausreichender Nähe zum Bestimmungshafen und 1-2 Std. vor Vertragsablauf zum Auscheck bereit halten. Der Charterer haftet für Schäden oder Kosten, die Zulassung muss beigefügt sein. c) Mit Bezug auf Mietgegenständedem Vercharterer oder Dritten z. B. spätere Crews, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile durch Nichteinhaltung des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibt. Bis zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werdenVertrages entstehen. Der Kunde hat Vercharterer ist berechtigt, diese Ansprüche Dritter im eigenen Namen gegenüber dem Charterer geltend zu machen. Falls der Charterer die Yacht an einem anderen Ort als dem vereinbarten verlässt, werden ihm die Kosten für die Wiederherstellung von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN Rücküberführung des Schiffes berechnet, soweit diese Kosten nicht im Zeitpunkt Rahmen eines Versicherungsfalles von der Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgibtVersicherung getragen werden. Bis zur Rückgabe ist der Charterer verpflichtet eine ausreichend qualifizierte Person auf dem Schiff zu lassen. Der Charterer haftet für alle Kosten und Forderungen, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig istdie aus einer Verletzung dieser Beaufsichtigungspflicht resultieren. Die Rückgabe gilt als erfolgt, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden wenn die Yacht wieder im Fall Heimathafen ist und das Abgabeprotokoll von beiden Parteien unterzeichnet worden ist. Wird die Yacht vom Charterer nicht vollgetankt zurück gegeben, ist der Charterer dazu berechtigt, die Kosten pauschal zu ermitteln. Wird die Yacht nicht besenrein, aufgeräumt, mit sauberem Geschirr und entleertem Fäkalientank übergeben, wird eine Reinigungsgebühr zusätzlich zu der Endreinigungsgebühr, nach Aufwand erhoben. Eine Toilettenverstopfung wird pauschal mit 150,00 Euro berechnet. Für Handlungen und Unterlassungen seitens des Charterers, für die der Vercharterer von dritter Seite in Anspruch genommen wird, hält der Charterer den Vercharterer frei. Kann die Yacht aufgrund ihres Zustandes nicht rechtzeitig dem nachfolgenden Charterer übergeben werden, so haftet der Charterer wie bei einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als verspäteten Rückgabe der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden istYacht.

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Samples: Charter Agreement

Rückgabe. aDas Fahrzeug ist zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin – auch unter Beachtung der Uhrzeit (ohne weitere Absprachen bis 16 Uhr) Bei Kündigung des Mietverhältnisses hat - am vereinbarten Übergabeort zurückzugeben. Das Mietfahrzeug wird voll getankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Kosten für den fehlenden Kraftstoff zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 20 € an. Sind Schäden durch den Mieter entstanden oder Gegenstände abhanden gekommen, ist der Kunde unverzüglich (Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter spätestens jedoch drei Werktage vor dem gewünschten Abholtermin) die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragen. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition muss der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichenRückgabe mitzuteilen. Die Kosten der Rückgabe der Mietgegenstände Wiederbeschaffung oder Reparatur trägt der Kunde. bMieter. Bei notwendigen Reparaturen werden zusätzlich zu den anfallenden Materialkosten Arbeitskosten in Höhe von 20 € pro Stunde fällig. Gegebenenfalls verursachte Strafzettel jeglicher Art sind dem Vermieter ebenfalls anzugeben (insoweit bekannt) und im Übergabeprotokoll zu vermerken. Verschweigt der Mieter einen dieser Mängel, wird zusätzlich zu den anfallenden Kosten eine Entschädigungspauschale in Höhe von 50 € erhoben. Das Fahrzeug ist besenrein zu übergeben. Außerdem ist das Küchenzubehör (Kühlschrank, Kocher, Spüle, Geschirr, Besteck) gereinigt zu hinterlassen. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe stark verschmutzt, werden die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten, mindestens jedoch 50 € berechnet. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, obliegt dem Mieter. Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in schriftlicher Form möglich. Eine Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Vermieters grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Mietvertrages. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich in einem ordnungsgemäßender Vermieter vor, spielbereiten Zustand befindenStrafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, sie müssen vollständig seines sei denn, er hat den Verstoß gegen die Zulassung muss beigefügt sein. c) Mit Bezug auf Mietgegenstände, die der Kunde Rückgabeverpflichtung nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibtzu vertreten. Bis zur vollständigen Die Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzgl. dem 36-fachen Betrages Mietzeit hat keine Verringerung des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden istvereinbarten Mietpreises zur Folge.

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Samples: Mietvertrag

Rückgabe. a) Ist im Vertrag eine Rückkaufsoption vereinbart, so gelten die Rücklieferbedingungen wie folgt: 01 Der Besteller hat den Kaufgegenstand in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand am vereinbarten Rückgabeort auf seine Kosten zurückzugeben. 02 Bei Kündigung jeder Rückgabe des Mietverhältnisses Kaufgegenstands hat der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage Besteller uns mindestens fünf Tage vor dem gewünschten Abholtermin) der geplanten Übergabe zu informieren und die Modalitäten der Übergabe an eine mit uns abzustimmen. 03 Es werden nur gesäuberte, unbeschädigte und technisch einwandfreie Profile mit einer Längendifferenz von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragenmax. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition muss 10 % gegenüber der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichenAuslieferungslänge zurückgenommen. Die Kosten Profile sind mit rechtwinkligem Schnitt an beiden Enden, sowie vorhandenem Zugloch mit Durchmesser 40 mm, 300 mm von OK-Xxxxxx / Spundwand / DU-Profil zurück zu geben. Anschweißungen müssen fachgerecht entfernt werden und Löcher (z. B. Ankerlö- cher) müssen ordnungsgemäß dicht verschweißt sein und beidseitig ein geschlossenes Nahtbild aufweisen. 04 Nicht unmittelbar erkennbare oder verdeckte Mängel können auch nachträglich durch uns beim Besteller zwecks Schadensersatzes angezeigt werden. 05 Hat der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Kunde. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßenBesteller nicht alle notwendigen Reparaturen, spielbereiten Zustand befindenInstandsetzungen, sie müssen vollständig seinInstandhaltungen oder Erneuerun- gen, die Zulassung muss beigefügt sein. c) Mit Bezug auf Mietgegenständedurch den Gebrauch der Sache erforderlich sind vorgenommen, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibt. Bis zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und beseitigen wir vorhandene Mängel der Mietgegenstände festgehalten werdenoben genannten Art auf Kosten des Bestellers. Der Kunde hat Dabei gelten die Konditionen des zum Zeitpunkt des Liefer- termins bei uns geltenden Aufbereitungskataloges. Ist eine Instandsetzung nicht möglich, so ist der anliefern- de Besteller berechtigt, diese Ware nach Mitteilung durch uns 14 Tage auf eigene Kosten für die Wiederherstellung von ihm abzuholen. Danach sind wir berechtigt, diese Ware auf Kosten des Bestellers zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzenentsorgen. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Vermietbedingungen

Rückgabe. a) Bei Kündigung 8.1. Das Reinigungsgut kann am Abholtag abgeholt werden. Die Abholung des Mietverhältnisses hat Reinigungsguts erfolgt nur gegen Vorlage des Reinigungsbeleges / Abholschein. Kann der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor dem gewünschten Abholtermin) die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragen. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition muss der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichen. Die Kosten der den Reinigungsbeleg / Abholschein nicht vorlegen, ist Dr-Xxxxx nur dann zur Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Kunde. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig sein, die Zulassung muss beigefügt sein. c) Mit Bezug auf Mietgegenstände, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendetdes Reinigungsguts verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche Teile seinen Anspruch auf Herausgabe des MietgegenstandesReinigungsgutes auf andere Weise nachweist. Warenausgabe ist in diesen Fall nur möglich, einschließlich aller Spiele wenn der Kunde der Dr-Xxxxx seinen Personalausweis vorlegt und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibtden Empfang der Ware bestätigt. 8.2. Bis zur vollständigen Dr-Xxxxx kann die Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zuReinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung verweigern. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werden8.3. Der Kunde hat ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe. 8.4. Das Reinigungsgut muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt, liegt es im billigen Ermessen von Dr-Wasch soweit Dr-Xxxxx die Adresse des Kunden nicht bekannt ist das Reinigungsgut auf Kosten für die Wiederherstellung von ihm des Kunden aufzubewahren, zu vertretenden verkaufen, zu versteigern oder zu entsorgen. Der Erlös aus einem Verkauf oder Versteigerung steht dem Kunden zu, abzüglich des Reinigungspreises bzw. der Lagerung, falls dieser noch nicht gezahlt wurde. 8.5. Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder Mängeln zu ersetzen. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt der Beendigung eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Mietvertrages nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugebenReinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führennachzuweisen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein das Reinigungsgut von Dr- Xxxxx, und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden istauf andere Weise behandelt wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reinigungsleistungen

Rückgabe. a(1) Bei Kündigung des Mietverhältnisses Die Flaschen sind unverzüglich nach Entleerung an uns zurückzugeben. Wir haben das Recht, unsere Flaschen mit einem Fassungsvermögen von unter 20 kg nach 2 Jahren, mit einem Fassungsvermögen von über 20 kg nach 1 Jahr zurückzuverlangen. Eine frühere, ebenfalls unverzügliche Pflicht zur Rückgabe der Flaschen trifft den Kunden im Falle einer Geschäftsauf- oder Geschäftsübergabe. Hiervon hat uns der Kunde unverzüglich frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Sofern die Geschäftsbeziehungen zum Erliegen kommen, sind sämtliche im Besitz des Kunden befindlichen Behälter an uns herauszugeben. Für die Rückgabe von vollen und unbeschädigten Flaschen nebst Vollgutsiegel erhält der Kunde den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet. (2) Es ist Pflicht des Kunden, für eine rechtzeitige Rückführung der ihm überlassenen Kohlensäureflaschen spätestens jedoch drei Werktage vor dem gewünschten Abholterminnach Ablauf der in Abs. 1 genannten Frist oder beim Vorliegen einer der weiteren dort normierten Voraussetzungen in vollständigem und ordnungsgemäßem Zustand Sorge zu tragen. Die Rückgabeverpflichtung trifft allein den Kunden. Die Rückgabe gilt nur dann als bewirkt, wenn sie in der Geschäftszeit gegen Quittungsbeleg erfolgt. Wir empfehlen unseren Kunden daher, Xxxxxxxx nur gegen Quittung zurückzugeben. (3) Sofern der Kunde von uns beliefert wird, erfolgt die Übergabe Rücknahme von Leergut im Rahmen der Belieferung. Wir sind nicht verpflichtet, mehr Leergut entgegenzunehmen als der Kunde Xxxxxxx erhält. Darüber hinausgehendes Leergut muss der Kunde auf seine Kosten und Gefahr an uns zurückführen. Dies gilt auch dann, wenn eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragenLeergutaufnahme aufgrund des Abbruchs der Geschäftsbeziehungen nicht mehr möglich ist. Eine Abholung durch uns bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist nur gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten möglich. (4) Der Kunde ist verpflichtet, uns ihm bekannt werdende Xxxxxxx an den Flaschen unverzüglich – unabhängig von dem Zeitpunkt der Rückgabe – zu melden. Für Beschädigungen an den überlassenen Kohlensäureflaschen, die von XXXXX beauftragte Spedition muss nicht auf einen bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, und für Verluste haftet der Kunde in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes, welcher der in unseren Geschäftsräumen aushängenden Preisliste zu entnehmen ist. Uns bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und gegenüber dem Kunden geltend zu machen, sofern unser Lieferant einen höheren Betrag für nicht zurückgegebene Flaschen verlangt. Ein Flaschenverlust wird spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichen. Die Kosten der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Kunde. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig sein, die Zulassung muss beigefügt sein. c) Mit Bezug auf Mietgegenstände, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendetangenommen, wenn der Kunde sämtliche Teile des Mietgegenstandessie nicht innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist, einschließlich aller Spiele d.h. regelmäßig bis zum Ablauf von 2 Jahren, an uns zurückgibt. (5) Anstelle der Inanspruchnahme wegen eines solchen Verlustes können wir auch die Hinterlegung einer zinslosen Sicherheit in gleicher Höhe verlangen. Wir erstatten dem Kunden den hinterlegten Betrag abzüglich Reparatur- und einschließlich Zulassungsurkunde Rückführungskosten und der aufgelaufenen Miete sowie einer Bearbeitungsgebühr, wenn der Kunde die Flaschen zurückgibt. Bis zur vollständigen Rückgabe des MietgegenstandesIst die Sicherheitsleistung durch die aufgelaufene Miete aufgebraucht, einschließlich sämtlicher Teilegilt die Sicherheit als verfallen. Hiernach werden wir keine weiterführenden diesbezüglichen Ansprüche geltend machen, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zuerfolgt keine Inanspruchnahme wegen eines Flaschenverlustes. d(6) Bei Das Eigentumsrecht an den Flaschen bleibt hiervon unberührt. (7) Sie sind verpflichtet, beim Empfang der Rückgabe Ware die Behälternummern der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstelltgelieferten Flaschen mit denen auf den Versandpapieren oder Rechnungen zu vergleichen. Die Kohlensäureflaschen werden nicht nach Stückzahlen, in dem eventuell bestehende Schäden sondern nach Behälternummern erfasst und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werdenhiernach belastet als auch wieder entlastet. Der Kunde hat die Kosten wird daher auch nicht von seiner Rückgabeverpflichtung frei, indem er als Ersatz für die Wiederherstellung von ihm zu vertretenden Schäden uns gelieferten Flaschen gleichwertige Flaschen mit abweichenden Behälternummern oder Mängeln zu ersetzenanderer Lieferanten oder Eigentümer zurückgibt. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden ist.

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Samples: Sales Contracts

Rückgabe. a) Bei Kündigung Die Yacht wird nach Rückkehr im sauberen, aufgeklarten, vollgetankten Zustand zurückgegeben. Wird das Boot vom Charterer in nicht gereinigtem Zustand, insbesondere nicht besenrein, einer verstopften Toilette oder eines nicht entleerten Fäkalientanks o.ä. übergeben, wird eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von EUR 350,- erhoben. Sollte die Yacht nicht vollgetankt sein, wird eine Tankpauschale von EUR 80,00 zuzüglich des Mietverhältnisses hat verbrauchten Treibstoffs zum jeweiligen Tagespreis für Care Diesel im Yachthafen pro Liter berechnet. Das Unterwasserschiff wird nach der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor dem gewünschten Abholtermin) die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition Rückgabe im Falle oder bei LÖWEN zu beauftragenVerdacht eines Schadens zur Kontrolle abgetaucht. Das Schiff muss zur vorgeschriebenen Zeit zurückgegeben werden. Eine Abholung Verlängerung der vereinbarten Charterzeit oder die Rückgabe in einem anderem als dem vertraglich vereinbarten Hafen ist ohne Einwilligung des Vercharterers nicht möglich. Witterungseinflüsse berühren die Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe nicht. Der Charterer muss die Yacht deshalb in den letzten 24 Stunden vor Charterende in ausreichender Nähe zum Rückgabehafen halten. Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers. Bei schuldhaft durch die den Charterer verspäteter Rückgabe am vereinbarten Rückgabetrag wird ab vereinbarter Rückgabezeit eine Pauschale von XXXXX beauftragte Spedition muss 350,00 EUR, sowie für jede angefangene Stunde 50,00 EUR fällig. Der Charterer hat den Vercharterer unverzüglich über eine Verspätung zu benachrichtigen. Sollte der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung Törn an einem anderen Ort als dem Rückgabehafen beendet werden (müssen), so ist der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichenVercharterer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Charterer hat für das Schiff zu sorgen oder durch qualifizierte Personen sorgen zu lassen, bis der Vercharterer das Schiff übernehmen kann. Die Charter endet erst mit dieser Übernahme. Bei einer durch den Charterer zu vertretenen Übernahme an einem anderen als dem vereinbarten Ort trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder über Land. Der Vercharterer und der Charterer überprüfen bei der Rückgabe gemeinsam den Schiffszustand und die Vollständigkeit der Mietgegenstände trägt der Kunde. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig seinAusrüstung. Schäden am Schiff, die Zulassung muss beigefügt seindessen Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigen, sowie verlorene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Ausrüstungsgegenstände sind möglichst umgehend, spätestens bei Rückkehr sofort anzuzeigen. Durch eine verfrühte Rückgabe des Bootes, die nicht auf einem Verschulden des Vercharterers beruht, können keine Ersatzansprüche gegen diesen geltend gemacht. Die Haftung des Charterers für nicht angezeigte Verluste oder Schäden bleibt auch REAL Sailing Tel. c) Mit Bezug auf Mietgegenstände: 00000 00000 USt.-ID: DE299732898 VR Bank Ostholstein Nord-Plön Inh. Xxxxxx Xxxxxxx Fax.: 00000 0000000 Steuer-Nr.: 25/054/04775 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 nach Rückgabe der Kaution bestehen. Kosten für Xxxxxxx, die der Kunde Charterer nachweislich verursacht hat aber dem Vercharterer bei Rückgabe nicht vollständig und komplettangezeigt wurden, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile gehen vollumfänglich zu Lasten des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibt. Bis zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werdenCharterers. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung von ihm zu vertretenden Schäden Charterer verwirkt Schadensersatzansprüche, deren Gründe oder Mängeln zu ersetzenUrsachen er nicht spätestens bei Schiffsrückgabe dem Vercharterer angezeigt hat. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden ist.

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Samples: Charter Agreement

Rückgabe. a) Bei Kündigung des Mietverhältnisses Mitverhältnisses hat der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor dem gewünschten Abholtermin) die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragen. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition muss der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichen. Die Kosten der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Kunde. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig sein, die Zulassung muss beigefügt sein. c) Mit Bezug auf Mietgegenstände, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich ein- schließlich Zulassungsurkunde zurückgibt. Bis zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugebenzurück- zugeben, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN XXXXX steht dabei mindestens min- destens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich mo- natlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses Mietver- hältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden ist.

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Samples: Mietvertrag

Rückgabe. a) Bei Kündigung des Mietverhältnisses Der Kunde hat das Individualleergut der Brauerei zurückzugeben. Im Übrigen nimmt die Brauerei von ihr verwendetes Leergut gleicher Menge, Art und Güte gegen Pfanderstattung zurück. Die Brauerei ist zur Annahme von Fremdleergut nicht verpflichtet. Der Brauerei steht es jedoch frei, von der Brauerei nicht verwendetes Leergut gegen Pfanderstattung ausnahmsweise unter Berücksichtigung saisonaler und logistischer Schwankungen zurückzunehmen. Für nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut hat der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor dem gewünschten Abholtermin) Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird. Ausgenommen sind Veränderungen und Verschlechterungen von Leergut, insbesondere Fässern und Kästen, die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragen. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition muss der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichenden vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden. Die Kosten der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Kunde. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen Höhe des Schadensersatzes bemisst sich in einem ordnungsgemäßen, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig sein, die Zulassung muss beigefügt sein. c) Mit Bezug auf Mietgegenstände, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibt. Bis zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstellt, in jeweils nach dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten aktuellen Wiederbeschaffungspreis für die Wiederherstellung von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig istersatzweise neu angeschafftes Leergut, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugebendie Brauerei dafür zu entrichten hat, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx wobei ein Abzug „neu“ gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen„alt“ erfolgt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den dabei der Nachweis zu führenfreigestellt, dass LÖWEN gegebenenfalls kein ein Schaden nicht oder nur ein in wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch niedriger Höhe entstanden ist. Eine Geltendmachung durch die Brauerei hat in Textform binnen angemessener Frist ab Kenntnisnahme des Schadens zu erfolgen. Bei einer Gebindeumstellung werden beide Parteien schriftlich vereinbaren, bis zu welchem Tag die Brauerei verpflichtet ist, Xxxxxxx zurückzunehmen. Wird eine solche Vereinbarung nicht binnen 6 Monaten ab Gebindeumstellung getroffen, ist die Brauerei nach Ablauf dieser Frist nicht mehr verpflichtet, Xxxxxxx zurückzunehmen. Nach Beendigung der Lieferbeziehung kann Xxxxxxx der Brauerei innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zurückgegeben werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Rückgabe. a) Bei Kündigung der Rückgabe des Mietverhältnisses Lastenrades sind keine nachstehende Mängel/Beschädigungen festgestellt worden: Mängel/Beschädigungen: Köln, den Unterschrift Mieter Unterschrift Vermieter 1. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung des Lastenrades, der Transport einer oder mehrerer zusätzlichen Person/en, z.B. auf dem Gepäckträger, die Überladung eines Lastenrades, das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Der Mieter hat sich gemäß den im Straßenverkehr geltenden Regeln fortzubewegen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Ausdrücklich verboten ist das Hinauf- oder Herunterfahren von Treppenstufen sowie das Überfahren von Bordsteinkanten oder vergleichbaren Hindernissen. Beim Transport von Lasten ist der Mieter zu einer geeigneten Sicherung verpflichtet. 2. Das Lastenrad darf zu privaten und gewerblichen Zwecken genutzt werden. 3. Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre. 1. Der Mietpreis ist bei Mietbeginn zu entrichten. 2. Der Mietvertrag kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises geschlossen werden. 3. Xxxxxx ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter das Lastenrad an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an dem Lastenrad durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden. 4. Der Mieter verpflichtet sich, das Lastenrad sorgfältig und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort und in verschlossenem Zustand abzustellen. 5. Der Mieter verpflichtet sich, die in der Mietzeit auftretenden Schäden dem Vermieter bei Rückgabe des Lastenrades mitzuteilen. 6. Der Mieter ist bei jedem Unfall, bei dem das Lastenrad einen Schaden erleidet, auch bei Bagatellschäden verpflichtet, den Unfallhergang von der Polizei aufnehmen zu lassen. Name und Anschrift aller beteiligten Personen sind vom Mieter festzuhalten und diese Informationen dem Vermieter vorzulegen. Der Vermieter ist unverzüglich über den Unfall zu informieren. 7. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Mietsache durch Diebstahl abhanden gekommen ist, damit die Meldung an die Ordnungsbehörde / Polizei weitergeleitet werden kann. Im Falle des Diebstahls ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1. Mit der Übergabe des Lastenrades, einschließlich Zubehör und Schloss, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Für Schäden, die durch unsachgemäße Ladungssicherung verursacht werden, haftet ausschließlich der Mieter. 2. Der Mieter hat das Lastenrad - abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung - in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten. 3. Bei Schäden, welche innerhalb der Mietzeit auftreten, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für • Schäden am Lastenrad • für Totalschaden oder Diebstahl des Lastenrades • Schäden Dritter infolge von unsachgemäßer Handhabung des Lastenrades. Der Mieter stellt insoweit den Vermieter von einer Haftung frei. 4. Im Falle des Verlustes des Lastenradschlosses hat der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor dem gewünschten Abholtermin) die Übergabe an Mieter eine Vertragsstrafe von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN 20,00 EUR zu beauftragenzahlen. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition muss der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichen. Die Kosten der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der KundeWeitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen1. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig sein, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Zulassung muss beigefügt seinHaftung des Vermieters ausgeschlossen. c) Mit Bezug auf Mietgegenstände2. Der Vermieter weist darauf hin, dass er keine Haftung übernimmt für Gesundheitsverletzungen oder Schäden an Kleidung und Gepäckstücken, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile Mieter bei dem Gebrauch des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibt. Bis zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zuLastenrades durch selbstverschuldete Unfälle oder unsachgemäße Benutzung erleidet. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werden3. Eine Haftung des Vermieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Lastenrades. 1. Der Kunde Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung von ihm das Lastenrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter zurück zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzengeben. e) Sofern 2. Eine Verlängerung der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt Mietzeit bedarf der Beendigung Einwilligung des Mietvertrages Vermieters. 3. Wird das Lastenrad nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugebenrechtzeitig zurück gegeben, hat der Kunde Mieter dem Vermieter für jede angefangene Woche den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zweifachen Mietpreis zu ersetzenentrichten. 1. LÖWEN steht dabei mindestens Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzglSchriftform. 2. dem 36-fachen Betrages Der Mieter erhält eine Ausfertigung des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden istMietvertrages.

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Samples: Mietvertrag

Rückgabe. a) Bei Kündigung des Mietverhältnisses Der Mieter hat das Fahrzeug zum Ablauf der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor Mietzeit dem gewünschten Abholtermin) die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragen. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition muss Vermieter am vereinbarten Ort und – sofern nicht anders vereinbart – während der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichen. Die Kosten der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Kunde. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig seinüblichen Geschäftszeiten, die Zulassung muss beigefügt sein. cin den Geschäftslokalen des Vermieters durch Aushang bekannt gemacht werden, zurückzugeben. Bei nicht persönlicher Rückgabe des Fahrzeugs (Einwurf des Fahrzeugschlüssels in den Nachttresor) Mit Bezug auf Mietgegenstände, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis Fahrzeug erst dann als beendetzurückgegeben (Gefahrenübergang), wenn es dem Vermieter zu der Kunde sämtliche Teile des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibtnächsten regulären Geschäftszeiten übergeben wurde bzw. Bis wir das Fahrzeug zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstelltnächst möglichen regulären Geschäftszeit in Empfang nehmen konnten. Bitte geben Sie das Fahrzeug in einem Zustand zurück, in dem eine Schadenprüfung problemlos möglich ist (gewaschen, gesaugt). Sofern eine Sichtprüfung bei Rückgabe durch die Verschmutzung des Fahrzeugs nicht möglich ist, erfolgt die Fahrzeugbegutachtung nach entsprechender Reinigung. Sofern daraufhin Schäden am Mietfahrzeug festgestellt werden, werden wir diese dokumentieren und Ihnen mitteilen. Im Bereich der Langzeitmiete werden bei Rückgabe eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werdenaufgetretene Fahrzeugschäden von einem neutralen Sachverständigen bewertet. Die im Gutachten ermittelten Werte sind Basis für die Schadenberechnung gemäß Ihres gewählten Haftungspakets. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung von ihm zu vertretenden Mieter verpflichtet sich, den Vermieter bei Fahrzeugrückgabe auf bekannte, während seiner Mietzeit entstandene Schäden hinzuweisen. Sofern Sie das Fahrzeug mit einer über das Normalmaß hinausgehenden Verschmutzung zurückbringen, können Reinigungskosten anfallen. Reinigungspauschalen liegen je nach Verschmutzung zwischen EUR 49,- und EUR 150,-. Über das Normalmaß hinausgehende Verschmutzungen sind z.B. größere Flecken auf den Sitzen, verspritzte Getränke bzw. mit Essen, Trinken oder Mängeln zu ersetzen. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN Sonstigem verschmierte Oberflächen im Zeitpunkt Fahrzeug. Im Bereich der Beendigung des Mietvertrages Nutzfahrzeuge gelten zusätzlich für den Laderaum Verschmutzungen, welche durch gewöhnliches Ausfegen/Aussaugen nicht zurückgibtBei weiteren Fragen, etwa weil der Kunde diesen speziellen Anliegen wenden Sie sich gerne direkt an unsere Mitarbeiter oder mailen Sie uns unter xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx. zu beseitigen sind (vertragswidrigErde, Fette, Öle, Farbe oder Farbreste, etc.) an einen Dritten verkauft sowie verschmutzte / verschmierte Seiten- und / oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde Stirnwände. Bei Feststellen eines Geruchsschadens (vertragswidrigz.B. durch Rauchen im Fahrzeug) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzenerheben wir grundsätzlich eine Reinigungspauschale i.H.v. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, EUR 150,- zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden istGebühren.

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Samples: Allgemeine Anmietinformationen

Rückgabe. a) 19.1. Rückgabe der für den Inneneinsatz bestimmten Terminals: Bei Beendigung der Vereinbarung infolge von Ablauf, Kündigung des Mietverhältnisses hat der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor dem gewünschten Abholtermin) die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragen. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition oder Verstoß muss der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichenden/die für den Inneneinsatz bestimmten Artikel gemäß den Richtlinien von Tjekvik verpacken und den/die für den Inneneinsatz bestimmten Artikel auf Kosten des Kunden an die Zentrale von Tjekvik oder einen anderen von Tjekvik angegebenen Ort zurücksenden. Die Kosten Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe der Mietgegenstände trägt gemieteten Artikel durch den Kunden hat Tjekvik das Recht, die Deinstallation und die Abholung des/der Kundegemieteten Artikel/s ohne Mitteilung und auf Kosten des Kunden in die Wege zu leiten. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen19.2. Rückgabe des für den Außeneinsatz bestimmten Terminals: Bei Beendigung der Mietvereinbarung infolge von Ablauf, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig sein, die Zulassung Kündigung oder Verstoß muss beigefügt sein. c) Mit Bezug auf Mietgegenstände, die der Kunde nicht vollständig den/die für den Außeneinsatz bestimmten Artikel gemäß den Richtlinien von Tjekvik verpacken und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile den/die für den Außeneinsatz bestimmten Artikel auf Kosten des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibtKunden an die Zentrale von Tjekvik oder einen anderen von Tjekvik angegebenen Ort zurücksenden. Bis zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu. d) Bei Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstelltgemieteten Artikel durch den Kunden hat Tjekvik das Recht, die Deinstallation und die Abholung des/der gemieteten Artikel/s ohne Mitteilung und auf Kosten des Kunden in die Wege zu leiten. Falls der Kunde das für den Außeneinsatz bestimmte Terminal erwerben möchte, kann er dies zum Preis von 3.000,00 EUR tun. 19.3. Der Kunde muss den/die gemieteten Artikel in dem Zustand zurückgeben, in dem eventuell bestehende er/sie geliefert wurde/n, ausgenommen der übliche Verschleiß, sofern der Kunde seine Wartungsverpflichtungen erfüllt hat. 19.4. Tjekvik wird bei ihrer Rückgabe eine Inspektion der Artikel vornehmen, bei der alle Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten oder Verluste aufgezeichnet werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen Tjekvik wird den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe innerhalb eines angemessenen Zeitraums über das Ergebnis der Summe der vereinbarten MietsonderzahlungInspektion informieren und eine Rechnung über derartige Verluste erstellen, zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden istdie mit Eingang fällig und zahlbar wird.

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Samples: Mietvertrag

Rückgabe. a) 21.1 Rückgabepflicht. Bei Kündigung Beendigung des Mietverhältnisses Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor die Betreiberin dem gewünschten Abholtermin) die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragen. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition muss der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichen. Die Kosten der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Kunde. b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich BZV den gesamten Pachtgegenstand in einem ordnungsgemäßen, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig sein, die Zulassung muss beigefügt sein. c) Mit Bezug auf Mietgegenstände, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibt. Bis zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu. d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstelltver- tragsgemäßen Zustand, in dem eventuell bestehende Schäden er sich bei ordnungsgemäßer Erbringung der gem. § 13 der Betreiberin zugewiesenen Unterhaltungs- und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werdenInstandhaltungsmaßnahmen befinden muss, zu übergeben. Zu übergeben ist dem BZV auch eine aktuelle und vollständige GIS-basierte Dokumentation des Netzes einschließlich eines Trassen-, Rohr-, Faser- und Spleißplans. Zurückbehaltungsrechte oder Besitzschutzansprüche gegen diese Verpflichtung werden – mit Wirkung über das Vertragsende hinaus – ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hat BZV kann die Kosten für Herausgabe auch vor der Erledi- gung von der Betreiberin noch geschuldeter Maßnahmen zur Herstellung des ge- schuldeten Zustands verlangen, wodurch die Wiederherstellung von ihm Verpflichtung zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt dieser Herstellung nicht ausgeschlossen wird. § 21.2 Übergabeverhandlung. Rechtzeitig vor der Beendigung des Mietvertrages Pachtverhältnisses, bei einer außerordentlichen Beendigung oder im Verzugsfall auch danach, kann der BZV eine gemeinsame Übergabeverhandlung mit der Betreiberin verlangen, in deren Zuge der Zustand des Vertragsgegenstands festgestellt wird. Beanstandungen des BZV hinsichtlich des Zustands sind in ein Übergabeprotokoll aufzunehmen. Widersprüche der Betreiberin gegen die Beanstandungen sind ebenfalls aufzunehmen. Widerspricht die Betreiberin einer Beanstandung nicht, gilt sie als festgestellt; der vertragsgemäße Zustand ist von der Betreiberin herzustellen. § 21.3 Übernahme der aktiven Netzwerktechnik. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses – gleich aus welchem Grund – hat die Betreiberin die Einrichtungen und Einbauten, mit denen sie das Pachtobjekt versehen hat, namentlich die aktive Netzwerktechnik einschließlich der Netzmanagementsysteme und der zur Nutzung erforderlichen Li- zenzen, dem BZV oder einem von ihm benannten Dritten zur entgeltlichen Über- nahme zum wirtschaftlich angemessenen Wert anzubieten. Als wirtschaftlich ange- messener Wert gilt der Sachzeitwert, es sei denn, dieser übersteigt den Ertragswert mehr als unerheblich, dann ist der Ertragswert maßgeblich. Ist der BZV zur Über- nahme nicht zurückgibtbereit, etwa weil so ist die Betreiberin zur Wegnahme der Kunde diesen Einrichtungen auf ihre Kosten berechtigt und verpflichtet. § 21.4 Eingebundene Trassen der Betreiberin. Sind bei der Errichtung der passiven Net- zinfrastruktur vorhandene Trassen der Betreiberin eingebunden worden (vertragswidrig) an § 3.8), so hat der BZV Anspruch auf die Einräumung eines vertraglichen Nutzungsrechts zu seinen Gunsten oder zugunsten eines von ihm benannten Dritten gegen Zahlung ei- nes wirtschaftlich angemessenen Nutzungsentgelts. § 21.5 Schiedsgutachten. Soweit keine Einigung über den vertragsgemäßen Zustand des Pachtgegenstands oder dessen Herstellung erzielt werden kann, sind die Parteien berechtigt, seinen Zustand und die zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands erforderlichen Kosten durch einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben Sachverständigen feststellen zu lassen. Gleiches gilt hinsichtlich der Feststellung des wirtschaftlich angemessenen Wertes der Einrich- tungen und Einbauten, mit denen die Betreiberin das Pachtobjekt versehen hat oder weil eines wirtschaftlich angemessenen Nutzungsentgelts für eingebundene Trassen. Der Sachverständige wird von den Vertragsparteien gemeinschaftlich benannt. Kommt keine Einigung über seine Person zustande, ist er auf Antrag einer Partei von der Kunde (vertragswidrig) unwillig istIndustrie- und Handelskammer Lübeck zu benennen. Die Feststellungen des Sach- verständigen gelten als für beide Parteien im Rahmen der §§ 317 ff. BGB verbindli- ches Schiedsgutachten. Der Sachverständige soll eine – im gleichen Maß verbindli- che – Verteilung der Kosten für sein Tätigwerden nach dem Maß des Obsiegens/Un- terliegens aussprechen. § 21.6 Nutzungsentschädigung, den Mietgegenstand nach Vertragsstrafe. Im Falle der nicht fristgerechten Rück- gabe des Pachtgegenstands im geschuldeten Zustand bei Beendigung des Vertrages zurückzugebenPachtver- hältnisses verpflichtet sich die Betreiberin, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch pro angefangenen Monat eine Nutzungs- entschädigung in Höhe der Summe durchschnittlichen vertragsmäßigen monatlichen Pacht der vereinbarten Mietsonderzahlungletzten drei Monate vor der Beendigung und zusätzlich eine monatliche Vertrags- strafe in gleicher Höhe an den BZV zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird durch die Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen, zzglsie wird aber auf einen solchen weiteren Schaden angerechnet. dem 36-fachen Betrages § 21.7 Vorzeitige Besitzaufgabe. Eine vorzeitige Rückgabe oder Aufgabe des monatlich vom Kunden zu entrichtenden MietzinsesBesitzes am Pachtgegenstand befreit die Betreiberin nicht von den nach diesem Vertrag geschul- deten Zahlungen, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungeninsbesondere der Pacht. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden Auch im Fall einer Nichtrückgabe Übrigen gelten die Verpflichtun- gen der Betreiberin bis zum vertraglichen Ablauf der Pachtzeit weiter. § 21.8 Verhandlung über eine Veräußerung des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fälligNetzes. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führenUnbeschadet der vorstehenden Vereinbarungen erklären sich die Vertragsparteien in dem Fall, dass LÖWEN gegebenenfalls kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als die passiven Netzinfrastruktur gem. § 24 gefördert wurde, bereit, für die Zeit nach Ablauf der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden istPacht- zeit über eine Veräußerung des Netzes an die Betreiberin unter Sicherstellung des Open Access-Gedankens im Sinne der NGA-Rahmenregelung zu verhandeln.

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Samples: Pacht Und Betreibervertrag