Laufzeit Kündigung Und Beendigung Musterklauseln

Laufzeit Kündigung Und Beendigung. (a) Der Nutzungsvertrag läuft für unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (b) Die PBB kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das Recht zur Sperrung von Nutzerkonten oder zum Entzug des Zugriffs auf einzelne Deal-ID‘s bleibt hiervon unberührt. (c) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere kann die PBB diesen Nutzungsvertrag dann fristlos kündigen, wenn:  der Kunde gegen seine Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag verstößt und trotz Mahnung mit Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Mahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass der PBB ein Festhalten an dem Nutzungsvertrag nicht zumutbar ist;  Anforderungen des Gesetzgebers, eines Gerichts oder einer Behörde ergeben, dass die Nutzung des Kundenportals nicht mehr in dieser Form angeboten werden kann. (d) Alle Kündigungen haben per E-Mail an die im PBB-Kundenportal hinterlegte E-Mail- Adresse zu erfolgen, damit sie wirksam sind. (e) Im Falle einer Beendigung erlischt der Anspruch des Kunden auf Nutzung des PBB- Kundenportals.
Laufzeit Kündigung Und Beendigung. 6.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit Vertragsabschluss. 6.2. Sofern ein Vertrag keine Laufzeit vorsieht, läuft er auf unbestimmte Zeit und kann von den Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. 6.3. Sofern ein Vertrag eine feste Laufzeit vorsieht und keine abweichenden Regelungen trifft, verlängert sich die Vertragslaufzeit um zwölf Monate, wenn das Vertragsverhältnis nicht durch eine der Parteien mindestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertrags- dauer gekündigt wird. 6.4. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. 6.5. Ein wichtiger Grund liegt für MightyCare Solutions insbesondere dann vor, • wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug ist, oder • der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt, oder • der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung beseitigt, oder • der Kunde die Leistungen unberechtigt an Dritte vermietet, oder • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. 6.6. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn es sich um eine Pflichtverletzung handelt, die eine Fortsetzung des Vertrages für MightyCare Solutions unzumutbar macht, insbesondere weil MightyCare Solutions wegen dieser Pflichtverletzung auch ggf. Dritten haftbar wäre. 6.7. Kündigungen bedürfen der Schriftform. 6.8. Rechtzeitig vor Ende des Vertrages (gleich aus welchem Grund) sind die Vertragspartner verpflichtet, alle die Schritte durchzuführen, die notwendig oder angemessen sind, damit die von MightyCare Solutions geschuldeten Leistungen durch den Kunden oder einen Dritten übernommen werden (nachfolgend Demigration). 6.9. MightyCare Solutions bietet hiermit unwiderruflich an, zusätzliche Leistungen zu erbrin- gen, die für den Kunden im Rahmen der Demigration notwendig oder hilfreich sind (Been- digungsunterstützung). MightyCare Solutions hat in Bezug auf alle Leistungen im Rah- men der Demigration insbesondere in Bezug auf die Beendigungsunterstützung Anspruch auf Vergütung. Im Zweifelsfall gilt die marktübliche Vergütung. 6.10. Bei Beendigung des Vertrages gleich aus welchem Grund hat der Kunde sämtliche zur Verfügung gestellten Ressourcen (insbesondere Flächen und Speichermedien) in dem Zustand an MightyCare Solutions herauszugeben, in dem der Kunde sie von MightyCare Solutions übernommen hat. Gibt der Kunde die zur Verfügun...
Laufzeit Kündigung Und Beendigung. 12.1. Die Berechtigung zur Nutzung des durch diese Vereinbarung gewährten Softwarenutzungs-Service beginnt mit der Lieferung der Software bzw. mit der vereinbarten Inbetriebnahme des Service und gilt bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung oder einer Kündigung. Sofern eine der Vertragsparteien eine wesentliche Vertragsbestimmung verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, in der die Verletzung beschrieben wird, einstellt, ist die andere Vertragspartei berechtigt, diese Vereinbarung schriftlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 12.2. Unbeschadet der vorstehend getroffenen Regelungen gilt als wesentliche Vertragsverletzung Nichtzahlung von Lizenzgebühren, Insolvenz, Vergleich, Liquidation oder andere Verfügungen zugunsten der Gläubiger jeder Vertragspartei, wenn das Verfahren nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dessen Einleitung eingestellt wird. 12.3. Bei Kündigung werden alle Lizenzen und Rechte, die aufgrund dieser Vereinbarung gewährt wurden, gekündigt. Der Auftraggeber muss die originale Software sowie alle Sicherheitskopien und alle Dokumentation, die er von dem Lizenzgeber erhalten hat oder die angefertigt wurden, innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach Kündigung zurückgeben oder vernichten und eine entsprechende schriftliche Bestätigung dem Lizenzgeber zur Verfügung stellen. 12.4. Die Gültigkeit von gewährten Lizenzen bleibt durch die Kündigung von Pflege- und Supportdienstleistungen durch eine der Parteien unberührt. Diese Lizenzen bleiben in vollem Umfang gültig, vorbehaltlich einer Kündigung.
Laufzeit Kündigung Und Beendigung 

Related to Laufzeit Kündigung Und Beendigung

  • Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Beendigung (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen. (2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Fristlose Kündigung Die USB kann die Vereinbarung über die Möglichkeit zur Abwicklung von Aufträgen per Telefax ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anlegers, die Fortsetzung dieses Teils der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach er- folgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, diese ist wegen der Besonderheiten des Einzel- falles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

  • Kündigung Xxxxxx wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Folgen der Kündigung 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden. 17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.