Rückgabe. 12.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem, gepflegtem Zustand, von der üblichen Abnutzung abgesehen, termingerecht auf eigene Kosten und Gefahr an den Firmensitz von Columbus zurückzusenden. Xxxxxxxx behält sich vor, bis zu zwei Wo- chen vor Xxxxxxxx, einen hiervon abweichenden Ort inner- halb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen. 12.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zusatzeinrichtungen, Maschinenelementen und Installationszubehöre zurückzu- geben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten dem Mieter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters beseitigen. 12.3 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen, die sich in/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden Datenträgern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei verpflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), sofern diese nicht der EUDSGVO widersprechen. Bei Nichterfüllung der Löschungsverpflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In diesem Fall wird Xxxxxxxx nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme der Löschung auf Kosten des Mieters ermächtigt. 12.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wiederherstel- lung des Zustandes der Werkseinstellungen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx den durch die Entschlüsselung entstehenden Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Mietgegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Xxxxxxxx darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus der Nach- weis eines höheren Schadens vorbehalten. 12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher dem Mieter überlassenen Originaldatenträger nebst al- ler Dokumentationsunterlagen/Handbüchern, Zugriffs- und Sperrcodes, Sperreinrichtungen sowie eventuelle Authenti- zitätsnachweise zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Rückgabe erfordert ferner die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher von der Software vorhandenen Kopien ein- schließlich der Kopien auf den Massenspeichern, auf denen die Software beim Mieter installiert wurde; der Mieter hat auf Verlangen der Columbus schriftlich zu versichern, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, nach Beendi- gung des Vertrages während der Geschäftszeiten des Mieters die vertragskonforme Löschung der Software zu überprüfen. 12.6 Im Falle einer nicht nach oben genannten Bedingungen abgewickelten Rückgabe der Mietsache hat der Mieter den eventuell entstandenen Schaden seitens von Columbus zu ersetzen, jedoch mindestens für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die vergangene Vertragslaufzeit zu errechnenden monatlichen Durchschnittsmietrate sowie die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten zu bezahlen. 12.7 Im Falle einer vereinbarten Rücknahme durch Colum- bus wird die Pflichterfüllung durch Abholung der vom Mie- ter ebenerdig, verladefähig und sachgerecht bereitgestellten Mietgegenstände erfüllt. 12.8 Für jeden Fall der Beendigung des Mietvertrages tritt der Xxxxxx hiermit wieder alle ihm gemäß Punkt 7.1 abgetrete- nen Ansprüche, die von ihm im Zeitpunkt der Beendigung nicht bereits gerichtlich verfolgt werden, an Columbus ab. Einen Columbus hieraus erwachsenen Vorteil wird diese auf die Verpflichtung des Mieters anrechnen. 12.9 Columbus kann auch auf die Rückgabe der Mietsache verzichten und dem Mieter die Mietsache übereignen. Die hierzu erforderliche schriftliche Erklärung hat Xxxxxxxx dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 10. Arbeitstages nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzulegen. Die Übertragung des Eigentums auf den Mieter erfolgt dabei un- ter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche. 12.10 Lässt sich die Mietsache nach Rückgabe nicht mehr ver- werten, trägt der Mieter die entstandenen Entsorgungs- und Vernichtungskosten, insgesamt jedoch höchstens 1,5 Monats- mieten.
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Samples: General Terms and Conditions
Rückgabe. 12.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem, gepflegtem ge- pflegtem Zustand, von der üblichen Abnutzung abgesehenab- gesehen, termingerecht auf eigene Kosten und Gefahr Ge- fahr an den Firmensitz von Columbus zurückzusendenzurückzusen- den. Xxxxxxxx behält sich vor, bis zu zwei Wo- chen Wochen vor XxxxxxxxMietende, einen hiervon abweichenden Ort inner- halb in- nerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmenbestim- men.
12.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller ZusatzeinrichtungenZu- satzeinrichtungen, Maschinenelementen und Installationszubehöre zurückzu- gebenInstal- lationszubehöre zurückzugeben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten Komponenten dem Mieter Mie- ter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche nach- trägliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters beseitigenbesei- tigen.
12.3 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen, die sich in/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden zu- rückzugebenden Datenträgern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei verpflichtet ver- pflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung Einhaltung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung Datenschutzgrundverord- nung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Informations- technik (BSI), sofern diese nicht der EUDSGVO widersprechenwi- dersprechen. Bei Nichterfüllung der Löschungsverpflichtung Löschungsver- pflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In diesem die- sem Fall wird Xxxxxxxx nach Ablauf einer angemessenen angemes- senen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme Vor- nahme der Löschung auf Kosten des Mieters ermächtigter- mächtigt.
12.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wiederherstel- lung Wie- derherstellung des Zustandes der Werkseinstellungen Werkseinstellun- gen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, einen ei- nen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nenentfernen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx Co- lumbus den durch die Entschlüsselung entstehenden entstehen- den Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Mietgegenstand Miet- gegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Xxxxxxxx Columbus darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös Verwertungserlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus der Nach- weis Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher Rück- gabe sämtlicher dem Mieter überlassenen Originaldatenträger Original- datenträger nebst al- ler Dokumentationsunterlagenaller Dokumentationsunterla- gen/Handbüchern, Zugriffs- und Sperrcodes, Sperreinrichtungen Sper- reinrichtungen sowie eventuelle Authenti- zitätsnachweise Authentizitätsnach- weise zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Rückgabe erfordert ferner die vollständige und endgültige Löschung Lö- schung sämtlicher von der Software vorhandenen Kopien ein- schließlich einschließlich der Kopien auf den MassenspeichernMassen- speichern, auf denen die Software beim Mieter installiert in- stalliert wurde; der Mieter hat auf Verlangen der Columbus Co- lumbus schriftlich zu versichern, dass er dieser Verpflichtung Ver- pflichtung nachgekommen ist. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, nach Beendi- gung Been- digung des Vertrages während der Geschäftszeiten des Mieters die vertragskonforme Löschung der Software zu überprüfen.
12.6 Im Falle einer nicht nach oben genannten Bedingungen Be- dingungen abgewickelten Rückgabe der Mietsache hat der Mieter den eventuell entstandenen Schaden seitens von Columbus zu ersetzen, jedoch mindestens mindes- tens für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die vergangene Vertragslaufzeit zu Columbus Leasing GmbH Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx T +00 000 00000-0 F +00 000 00000-000 xxxxxxx@xxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx VR Bank Ravensburg-Weingarten eG IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 SWIFT-BIC: XXXXXXX0XXX Sparkasse Essen IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 SWIFT-BIC: XXXXXX0XXXX Bremer Landesbank IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 SWIFT-BIC: XXXXXX00XXX Bayerische Landesbank IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 SWIFT-BIC: XXXXXXXXXXX Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxx Xxxxx-Xxxx Xxxxxxx Registergericht: Ulm HRB 551221 Ust-IdNr. DE146351653 Steuer-Nr. 77025-22390 BAK-Nr. 121877 errechnenden monatlichen Durchschnittsmietrate sowie die durch die Rückgabeverzögerung verursachten verur- sachten Kosten zu bezahlen.
12.7 Im Falle einer vereinbarten Rücknahme durch Colum- bus wird die Pflichterfüllung durch Abholung der vom Mie- ter ebenerdig, verladefähig und sachgerecht bereitgestellten Mietgegenstände erfüllt.
12.8 Für jeden Fall der Beendigung des Mietvertrages tritt der Xxxxxx hiermit wieder alle ihm gemäß Punkt 7.1 abgetrete- nen Ansprüche, die von ihm im Zeitpunkt der Beendigung nicht bereits gerichtlich verfolgt werden, an Columbus ab. Einen Columbus hieraus erwachsenen Vorteil wird diese auf die Verpflichtung des Mieters anrechnen.
12.9 Columbus kann auch auf die Rückgabe der Mietsache verzichten und dem Mieter die Mietsache übereignen. Die hierzu erforderliche schriftliche Erklärung hat Xxxxxxxx dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 10. Arbeitstages nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzulegen. Die Übertragung des Eigentums auf den Mieter erfolgt dabei un- ter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
12.10 Lässt sich die Mietsache nach Rückgabe nicht mehr ver- werten, trägt der Mieter die entstandenen Entsorgungs- und Vernichtungskosten, insgesamt jedoch höchstens 1,5 Monats- mieten.
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Samples: Mietvertrag
Rückgabe. 12.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem, gepflegtem gepflegtem Zustand, von der üblichen Abnutzung abgesehen, termingerecht auf eigene Kosten und Gefahr an den Firmensitz von Columbus zurückzusenden. Xxxxxxxx behält sich vor, bis zu zwei Wo- chen vor Xxxxxxxx, einen hiervon abweichenden Ort inner- halb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen.
12.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtetverpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zusatzeinrichtungen, Maschinenelementen und Installationszubehöre zurückzu- geben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten dem Mieter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters beseitigen.
12.3 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen, die sich in/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden Datenträgern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei verpflichtet verpflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), sofern diese nicht der EUDSGVO widersprechen. Bei Nichterfüllung der Löschungsverpflichtung Löschungsverpflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In diesem Fall wird Xxxxxxxx nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme der Löschung auf Kosten des Mieters ermächtigt.
12.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wiederherstel- lung des Zustandes der Werkseinstellungen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtetverpflichtet, einen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx Columbus den durch die Entschlüsselung entstehenden Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Mietgegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Xxxxxxxx Columbus darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus der Nach- weis eines höheren Schadens vorbehalten.
12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher dem Mieter überlassenen Originaldatenträger nebst al- ler Dokumentationsunterlagen/Handbüchern, Zugriffs- und Sperrcodes, Sperreinrichtungen sowie eventuelle Authenti- zitätsnachweise zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Rückgabe erfordert ferner die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher von der Software vorhandenen Kopien ein- schließlich der Kopien auf den Massenspeichern, auf denen die Software beim Mieter installiert wurde; der Mieter hat auf Verlangen der Columbus schriftlich zu versichern, dass er dieser Verpflichtung Verpflichtung nachgekommen ist. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, nach Beendi- gung des Vertrages während der Geschäftszeiten des Mieters die vertragskonforme Löschung der Software zu überprüfen.
12.6 Im Falle einer nicht nach oben genannten Bedingungen abgewickelten Rückgabe der Mietsache hat der Mieter den eventuell entstandenen Schaden seitens von Columbus zu ersetzen, jedoch mindestens für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die vergangene Vertragslaufzeit zu errechnenden monatlichen Durchschnittsmietrate sowie die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten zu bezahlen.
12.7 Im Falle einer vereinbarten Rücknahme durch Colum- bus wird die Pflichterfüllung Pflichterfüllung durch Abholung der vom Mie- ter ebenerdig, verladefähig und sachgerecht bereitgestellten Mietgegenstände erfüllt.
12.8 Für jeden Fall der Beendigung des Mietvertrages tritt der Xxxxxx hiermit wieder alle ihm gemäß Punkt 7.1 abgetrete- nen Ansprüche, die von ihm im Zeitpunkt der Beendigung nicht bereits gerichtlich verfolgt werden, an Columbus ab. Einen Columbus hieraus erwachsenen Vorteil wird diese auf die Verpflichtung Verpflichtung des Mieters anrechnen.
12.9 Columbus kann auch auf die Rückgabe der Mietsache verzichten und dem Mieter die Mietsache übereignen. Die hierzu erforderliche schriftliche Erklärung hat Xxxxxxxx dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 10. Arbeitstages nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzulegen. Die Übertragung des Eigentums auf den Mieter erfolgt dabei un- ter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
12.10 Lässt sich die Mietsache nach Rückgabe nicht mehr ver- werten, trägt der Mieter die entstandenen Entsorgungs- und Vernichtungskosten, insgesamt jedoch höchstens 1,5 Monats- mieten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rückgabe. 12.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem, gepflegtem Zustand, von der üblichen Abnutzung abgesehen, termingerecht auf eigene Kosten und Gefahr an den Firmensitz von Columbus smartfi- nance zurückzusenden. Xxxxxxxx Smartfinance behält sich vor, bis zu zwei Wo- chen Wochen vor XxxxxxxxMietende, einen hiervon abweichenden Ort inner- halb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen.
12.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zusatzeinrichtungen, Maschinenelementen und Installationszubehöre zurückzu- geben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten dem Mieter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx smartfinance vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters beseitigen.
12.3 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen, die sich in/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden Datenträgern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei verpflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) sowie dem den aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), sofern diese nicht der EUDSGVO widersprechen. Bei Nichterfüllung Nichter- füllung der Löschungsverpflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In diesem Fall wird Xxxxxxxx smartfinance nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme Vor- nahme der Löschung auf Kosten des Mieters ermächtigt.
12.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wiederherstel- lung des Zustandes der Werkseinstellungen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx smartfinance den durch die Entschlüsselung entstehenden Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Mietgegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Xxxxxxxx smartfinance darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter Mie- ter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus smartfinance der Nach- weis Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher sämt- licher dem Mieter überlassenen Originaldatenträger nebst al- ler aller Dokumentationsunterlagen/Handbüchern, Zugriffs- und Sperrcodes, Sperreinrichtungen sowie eventuelle Authenti- zitätsnachweise Au- thentizitätsnachweise zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Rückgabe erfordert ferner die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher von der Software vorhandenen Kopien ein- schließlich einschließlich der Kopien auf den Massenspeichern, auf denen de- nen die Software beim Mieter installiert wurde; der Mieter hat auf Verlangen der Columbus smartfinance schriftlich zu versichern, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Xxxxxxxx Smartfinan- ce oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, nach Beendi- gung Beendigung des Vertrages während der Geschäftszeiten des Mieters die vertragskonforme Löschung der Software zu überprüfen.
12.6 Im Falle einer nicht nach oben genannten Bedingungen abgewickelten Rückgabe der Mietsache hat der Mieter den eventuell entstandenen Schaden seitens von Columbus smartfinance zu ersetzen, jedoch mindestens für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die vergangene Vertragslaufzeit zu errechnenden monatlichen Durchschnittsmietrate sowie die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten zu bezahlen.
12.7 Im Falle einer vereinbarten Rücknahme durch Colum- bus smart- finance wird die Pflichterfüllung durch Abholung der vom Mie- ter Mieter ebenerdig, verladefähig und sachgerecht bereitgestellten bereitgestell- ten Mietgegenstände erfüllt.
12.8 Für jeden Fall der Beendigung des Mietvertrages tritt der Xxxxxx Mieter hiermit wieder alle ihm gemäß Punkt 7.1 abgetrete- nen Ansprüche, die von ihm im Zeitpunkt der Beendigung nicht bereits gerichtlich verfolgt werden, an Columbus smartfinance ab. Einen Columbus smartfinance hieraus erwachsenen Vorteil wird diese auf die Verpflichtung des Mieters anrechnen.
12.9 Columbus Smartfinance kann auch auf die Rückgabe der Mietsache verzichten und dem Mieter die Mietsache übereignen. Die hierzu erforderliche schriftliche Erklärung hat Xxxxxxxx smartfi- nance dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 10. Arbeitstages Arbeits- tages nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzulegen. Die Übertragung des Eigentums auf den Mieter erfolgt dabei un- ter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
12.10 Lässt sich die Mietsache nach Rückgabe nicht mehr ver- werten, trägt der Mieter die entstandenen Entsorgungs- und Vernichtungskosten, insgesamt jedoch höchstens 1,5 Monats- mieten.
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Samples: Mietvertrag
Rückgabe. 12.1 Mit 9.1 Die Mietsache ist nach Beendigung des Mietverhältnisses der Mietzeit in ordnungsgemäß gereinigtem und vertragsgemäßem Zustand vom Mieter zurückzugeben, insbe- sondere sind Ziff. 7.6 S. 5 und 6 zu beachten. Widrigenfalls ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die insoweit entstehenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Die Rücklieferung erfolgt nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter nach Maßgabe von Ziff. 6.2. Im Falle von Teilrücklie- ferungen hat der Mieter bzgl. der bei ihm verbleibenden Teile des Mietobjekts die Mietgegenstände in einwandfreiemvertraglichen Obhuts- und Sorgfaltspflichten entsprechend Ziff. 6.1 weiter einzuhalten. Die endgültige Überprüfung des Mietgegenstandes seitens des Vermieters erfolgt innerhalb einer Frist von einer Woche nach Rückgabe auf dessen Betriebsgelände. Über das Ergebnis dieser Überprüfung ist auf vorheriges Verlangen einer der beiden Parteien ein schriftli- ches Rücknahmeprotokoll zu erstellen. Verlangt der unternehmerisch tätige Xxxxxx nicht die Fertigung eines Rücknahmeprotokolls bzw. legt er ge- gen das vom Vermieter gefertigte und übersandte Rücknahmeprotokoll nicht binnen drei Tagen Widerspruch ein, gepflegtem Zustand, ist von der üblichen Abnutzung abgesehenRichtigkeit der Feststel- lungen im Rücknahmeprotokoll auszugehen. Die Mietobjekte stehen während dieser Frist auf dem Betriebsgelände des Vermieters zur Besichti- gung bereit.
9.2 Für den Fall, termingerecht dass das Mietobjekt in einem nicht vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben worden ist, ist der Vermieter – neben den entstehenden Reinigungskosten – berechtigt, Schadensersatz auf eigene Kosten und Gefahr an den Firmensitz von Columbus zurückzusendenBasis des mit dem Mieter vereinbarten Mietzinses für die Zeit, die zur Durchführung der ver- tragswidrig unterlassenen Reparaturen, Reinigungsarbeiten usw. Xxxxxxxx unter normalen Verhältnissen arbeitstechnisch erforderlich ist, zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Mieter. Der Vermieter behält sich vor, bis zu zwei Wo- chen vor Xxxxxxxx, einen hiervon abweichenden Ort inner- halb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen.
12.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zusatzeinrichtungen, Maschinenelementen und Installationszubehöre zurückzu- geben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten dem Mieter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters beseitigen.
12.3 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen, die sich in/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden Datenträgern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei verpflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), sofern diese nicht der EUDSGVO widersprechen. Bei Nichterfüllung der Löschungsverpflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In diesem Fall wird Xxxxxxxx nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme der Löschung auf Kosten des Mieters ermächtigt.
12.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wiederherstel- lung des Zustandes der Werkseinstellungen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx den durch die Entschlüsselung entstehenden Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Mietgegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Xxxxxxxx darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus der Nach- weis Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehaltenausdrücklich vor.
12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher dem Mieter überlassenen Originaldatenträger nebst al- ler Dokumentationsunterlagen/Handbüchern, Zugriffs- und Sperrcodes, Sperreinrichtungen sowie eventuelle Authenti- zitätsnachweise zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Rückgabe erfordert ferner die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher von der Software vorhandenen Kopien ein- schließlich der Kopien auf den Massenspeichern, auf denen die Software beim Mieter installiert wurde; der Mieter hat auf Verlangen der Columbus schriftlich zu versichern, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, nach Beendi- gung des Vertrages während der Geschäftszeiten des Mieters die vertragskonforme Löschung der Software zu überprüfen.
12.6 Im Falle einer nicht nach oben genannten Bedingungen abgewickelten Rückgabe der Mietsache hat der Mieter den eventuell entstandenen Schaden seitens von Columbus zu ersetzen, jedoch mindestens für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die vergangene Vertragslaufzeit zu errechnenden monatlichen Durchschnittsmietrate sowie die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten zu bezahlen.
12.7 Im Falle einer vereinbarten Rücknahme durch Colum- bus wird die Pflichterfüllung durch Abholung der vom Mie- ter ebenerdig, verladefähig und sachgerecht bereitgestellten Mietgegenstände erfüllt.
12.8 Für jeden Fall der Beendigung des Mietvertrages tritt der Xxxxxx hiermit wieder alle ihm gemäß Punkt 7.1 abgetrete- nen Ansprüche, die von ihm im Zeitpunkt der Beendigung nicht bereits gerichtlich verfolgt werden, an Columbus ab. Einen Columbus hieraus erwachsenen Vorteil wird diese auf die Verpflichtung des Mieters anrechnen.
12.9 Columbus kann auch auf die Rückgabe der Mietsache verzichten und dem Mieter die Mietsache übereignen. Die hierzu erforderliche schriftliche Erklärung hat Xxxxxxxx dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 10. Arbeitstages nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzulegen. Die Übertragung des Eigentums auf den Mieter erfolgt dabei un- ter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
12.10 Lässt sich die Mietsache nach Rückgabe nicht mehr ver- werten, trägt der Mieter die entstandenen Entsorgungs- und Vernichtungskosten, insgesamt jedoch höchstens 1,5 Monats- mieten.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Rückgabe. 12.1 Mit 15.1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat Leasingvertrages, unabhängig von dem Grund der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiemBeendigung (Ablauf der Leasingdauer, gepflegtem Zustandordentliche Kün- digung, von außerordentliche Kündigung), ist der üblichen Abnutzung abgesehenLeasingnehmer ver- pflichtet, termingerecht das Fahrzeug auf eigene seine Kosten und Gefahr inkl. aller Schlüssel und Fahrzeugunterlagen inkl. Servicemappe mit Tank- karte(n) und Servicekarte(n) sowie dem sonstigen von MC einzel- vertraglich überlassenen Zubehör an den Firmensitz einen von Columbus zurückzusendenMC bei Vertrags- ende zu nennenden Ort in einem seinem Alter und vertragsgemä- ßen Gebrauch entsprechenden Erhaltungszustand sowie frei von Xxxxxxx, gewaschen und innen gereinigt zurückzugeben. Xxxxxxxx behält sich vorDer Leasingnehmer ist zur Unterzeichnung eines Fahrzeugrückgabe- protokolls verpflichtet.
15.2. Gibt der Leasingnehmer Schlüssel, Unterlagen oder sonstiges Zubehör nicht spätestens bis zu zwei Wo- chen vor Xxxxxxxxfünf Arbeitstagen nach Rückgabe- datum an MC zurück, hat er MC die Kosten der Ersatzbeschaffung und einen hiervon abweichenden Ort inner- halb der Bundesrepublik Deutschland evtl. hieraus resultierenden Schaden zu bestimmenersetzen.
12.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet15.3. Weist das Fahrzeug bei Rückgabe Verunreinigungen, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zusatzeinrichtungen, Maschinenelementen und Installationszubehöre zurückzu- geben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten dem Mieter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx vom Mieter die Beseitigung von MängelnMängel oder Schäden auf, die nicht auf normalem Verschleiß beruhennormale Alterung oder vertragsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf entspricht das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO oder den abgasrechtlichen Be- dingungen oder können die vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsarbeiten durch den Leasingnehmer nicht nachgewiesen werden, so hat der Leasingnehmer MC den hierdurch verursachten Minderwert am Fahrzeug zu erstatten, den es gegenüber einem in ordnungsgemäßem Zustand befindlichen Fahrzeug aufweist. Zur Feststellung des Minderwertes beauftragt MC einen vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Die Kosten des Mieters beseitigenfür den Sachverständigen trägt der Leasingnehmer.
12.3 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen15.4. Das Fahrzeug ist mit Sommerreifen inkl. Reservereifen, die sich in/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden Datenträgern bezüg- lich Qualität (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei verpflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIReifenmarke), sofern diese nicht Größe, Format, Geschwindigkeitsindex und Art der EUDSGVO widersprechenBereifung (Xxxxxx-, Winter-, Allwetterreifen) dem Standard der Bereifung des Fahrzeuges bei Auslieferung entspre- chen, zurückzugeben. Bei Nichterfüllung der Löschungsverpflichtung gilt Ist das Fahrzeug saisonbedingt bei Rückgabe mit Winterreifen be- stückt, sind die Rückgabe als nicht erfolgtSommerreifen in vorbezeichneter Qualität im Fahr- zeug mitzuliefern. In diesem Fall wird Xxxxxxxx nach Ablauf werden die Winterreifen Eigentum der MC, ohne dass es einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme Entschädigungszahlung seitens der Löschung auf Kosten MC bedarf. Haben die Reifen des Mieters ermächtigt.
12.4 Der Mieter schuldet Fahrzeuges bei Rücklieferung Rückgabe nicht die Wiederherstel- lung des Zustandes der Werkseinstellungen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx den durch die Entschlüsselung entstehenden Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Mietgegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbargesetz- liche Mindestprofiltiefe laut StVZO, hat der Mieter Xxxxxxxx darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös sowie Leasingnehmer als Schadensersatz die Entsorgungskosten Kosten gemäß Gutachten an MC zu ersetzenzahlen. Dem Mieter bleibt Weist der Nachweis eines geringerenLeasingnehmer einen geringeren Schaden nach, Columbus der Nach- weis eines höheren Schadens vorbehaltenso schuldet er diesen Betrag.
12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher 15.5. Bei Beendigung des Leasingvertrages, unabhängig von dem Mieter überlassenen Originaldatenträger nebst al- ler Dokumentationsunterlagen/Handbüchern, Zugriffs- und Sperrcodes, Sperreinrichtungen sowie eventuelle Authenti- zitätsnachweise zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Rückgabe erfordert ferner die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher von der Software vorhandenen Kopien ein- schließlich der Kopien auf den Massenspeichern, auf denen die Software beim Mieter installiert wurde; der Mieter hat auf Verlangen der Columbus schriftlich zu versichern, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, nach Beendi- gung des Vertrages während der Geschäftszeiten des Mieters die vertragskonforme Löschung der Software zu überprüfen.
12.6 Im Falle einer nicht nach oben genannten Bedingungen abgewickelten Rückgabe der Mietsache hat der Mieter den eventuell entstandenen Schaden seitens von Columbus zu ersetzen, jedoch mindestens für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die vergangene Vertragslaufzeit zu errechnenden monatlichen Durchschnittsmietrate sowie die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten zu bezahlen.
12.7 Im Falle einer vereinbarten Rücknahme durch Colum- bus wird die Pflichterfüllung durch Abholung der vom Mie- ter ebenerdig, verladefähig und sachgerecht bereitgestellten Mietgegenstände erfüllt.
12.8 Für jeden Fall Grund der Beendigung des Mietvertrages (Ablauf der Leasingdauer, ordentliche Kün- digung, außerordentliche Kündigung), tritt der Xxxxxx Leasingnehmer hiermit die ihm zum Ausgleich der Haftungsausschlüsse abgetre- tenen Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten und sonstige an der Lieferung beteiligte Dritte (Ziffer 7.4) wieder alle ihm gemäß Punkt 7.1 abgetrete- nen Ansprüchean die MC ab, die von ihm im Zeitpunkt der Beendigung nicht bereits gerichtlich verfolgt werden, an Columbus ab. Einen Columbus hieraus erwachsenen Vorteil wird diese auf die Verpflichtung des Mieters anrechnenAbtretung annimmt.
12.9 Columbus kann auch auf die Rückgabe der Mietsache verzichten und dem Mieter die Mietsache übereignen. Die hierzu erforderliche schriftliche Erklärung hat Xxxxxxxx dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 10. Arbeitstages nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzulegen. Die Übertragung des Eigentums auf den Mieter erfolgt dabei un- ter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
12.10 Lässt sich die Mietsache nach Rückgabe nicht mehr ver- werten, trägt der Mieter die entstandenen Entsorgungs- und Vernichtungskosten, insgesamt jedoch höchstens 1,5 Monats- mieten.
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Samples: Leasing Agreement
Rückgabe. 12.1 11.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem, gepflegtem Zustand, von der üblichen Abnutzung abgesehen, termingerecht auf eigene Kosten und Gefahr an den Firmensitz von Columbus zurückzusendendes Vermieters zurückzu- senden. Xxxxxxxx smartfinance behält sich vor, bis zu zwei Wo- chen Wochen vor XxxxxxxxMietende, einen hiervon abweichenden Ort inner- halb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen.
12.2 11.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zusatzeinrichtungen, Maschinenelementen Ma- schinenelementen und Installationszubehöre zurückzu- gebenzurückzugeben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten Komponenten dem Mieter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche nach- trägliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx smartfinance vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters beseitigen.
12.3 11.3 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen, die sich in/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden Datenträgern Daten- trägern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befindenbe- finden. Dabei verpflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung Einhaltung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), sofern diese nicht der EUDSGVO widersprechen. Bei Nichterfüllung der Löschungsverpflichtung Lö- schungsverpflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In diesem Fall wird Xxxxxxxx smartfinance nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme der Löschung auf Kosten des Mieters ermächtigt.
12.4 11.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wiederherstel- lung des Zustandes der Werkseinstellungen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. Ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx smartfinance den durch die Entschlüsselung entstehenden Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Mietgegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Xxxxxxxx darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus smartfinance der Nach- weis Nachweis eines höheren Schadens vorbehaltenSchadensvorbehalten.
12.5 11.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher sämtlicher dem Mieter überlassenen Originaldatenträger nebst al- ler aller Dokumentationsunterlagen/Handbüchern, Zugriffs- und Sperrcodes, Sperreinrichtungen sowie eventuelle Authenti- zitätsnachweise Handbüchern zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Rückgabe erfordert ferner die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher von der Software vorhandenen Kopien ein- schließlich einschließlich der Kopien auf den Massenspeichern, auf denen die Software beim Mieter Leasingnehmer installiert wurde; der Mieter Leasingnehmer hat auf Verlangen der Columbus smartfinance schriftlich zu versichern, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, nach Beendi- gung des Vertrages während der Geschäftszeiten des Mieters die vertragskonforme Löschung der Software zu überprüfen.
12.6 11.6 Im Falle einer nicht nach oben genannten Bedingungen abgewickelten Rückgabe der Mietsache hat der Mieter den eventuell entstandenen Schaden seitens von Columbus smartfinance zu ersetzen, jedoch mindestens für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die vergangene Vertragslaufzeit zu errechnenden monatlichen Durchschnittsmietrate sowie die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten zu bezahlen.
12.7 11.7 Im Falle einer vereinbarten Rücknahme durch Colum- bus smartfinance wird die Pflichterfüllung durch Abholung der vom Mie- ter Mieter ebenerdig, verladefähig und sachgerecht bereitgestellten Mietgegenstände erfüllt.
12.8 Für jeden Fall der Beendigung des Mietvertrages tritt der Xxxxxx hiermit wieder alle ihm gemäß Punkt 7.1 abgetrete- nen Ansprüche, die von ihm im Zeitpunkt der Beendigung nicht bereits gerichtlich verfolgt werden, an Columbus ab. Einen Columbus hieraus erwachsenen Vorteil wird diese auf die Verpflichtung des Mieters anrechnen.
12.9 Columbus 11.8 smartfinance kann auch auf die Rückgabe der Mietsache verzichten und dem Mieter die Mietsache übereignen. Die hierzu erforderliche schriftliche Erklärung hat Xxxxxxxx smartfinance dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 10. Arbeitstages nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzulegen. Die Übertragung des Eigentums auf den Mieter erfolgt dabei un- ter unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
12.10 11.9 Lässt sich die Mietsache nach Rückgabe nicht mehr ver- werten, trägt der Mieter die entstandenen Entsorgungs- und Vernichtungskosten, insgesamt jedoch höchstens 1,5 Monats- mieten.
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Samples: Mietvertrag
Rückgabe. 12.1 10.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem, gepflegtem ZustandZu- stand, von der üblichen Abnutzung abgesehen, termingerecht auf eigene Kosten und Gefahr an den Firmensitz einen von Columbus zurückzusenden. Xxxxxxxx behält sich vor, bis zu zwei Wo- chen vor Xxxxxxxx, einen hiervon abweichenden Ort inner- halb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen.zu
12.2 10.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zusatzeinrichtungen, Maschinenelementen Maschinenelemente und Installationszubehöre zurückzu- gebenInstallationszubehör zurückzugeben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten Komponen- ten dem Mieter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe Rück- gabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß Ver- schleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters beseitigen.
12.3 10.3 Im Falle einer nicht nach o.g. Bedingungen abgewickel- ten Rückgabe der Mietsache hat der Mieter den eventuell entstandenen Schaden seitens von Xxxxxxxx zu ersetzen, jedoch mindestens für jeden angefangenen Monat der nicht korrekten Rückgabe den in dem Mietschein vereinbarten Miet- preis ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nutzung zu bezahlen.
10.4 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen, die sich in/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden Datenträgern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei verpflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), sofern diese nicht der EUDSGVO widersprechen. Bei Nichterfüllung der Löschungsverpflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In diesem Fall wird Xxxxxxxx nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme der Löschung auf Kosten des Mieters ermächtigt.
12.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wiederherstel- lung des Zustandes der Werkseinstellungen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. Ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nenentfernen bzw. Columbus bei der Rückgabe das jeweilige Kennwort mitzuteilen. Kommt der Mieter dieser die- ser Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx Columbus den durch die Entschlüsselung entstehenden Schaden in Höhe von pauschal pau- schal € 150,00 je Mietgegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Xxxxxxxx darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus der Nach- weis eines höheren Schadens vorbehalten.
12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher dem Mieter überlassenen Originaldatenträger nebst al- ler Dokumentationsunterlagen/Handbüchern, Zugriffs- und Sperrcodes, Sperreinrichtungen sowie eventuelle Authenti- zitätsnachweise zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Rückgabe erfordert ferner die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher von der Software vorhandenen Kopien ein- schließlich der Kopien auf den Massenspeichern, auf denen die Software beim Mieter installiert wurde; der Mieter hat auf Verlangen der Columbus schriftlich zu versichern, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, nach Beendi- gung des Vertrages während der Geschäftszeiten des Mieters die vertragskonforme Löschung der Software zu überprüfen.
12.6 Im Falle einer nicht nach oben genannten Bedingungen abgewickelten Rückgabe der Mietsache hat der Mieter den eventuell entstandenen Schaden seitens von Columbus zu ersetzen, jedoch mindestens für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die vergangene Vertragslaufzeit zu errechnenden monatlichen Durchschnittsmietrate sowie die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten zu bezahlen.
12.7 Im Falle einer vereinbarten Rücknahme durch Colum- bus wird die Pflichterfüllung durch Abholung der vom Mie- ter ebenerdig, verladefähig und sachgerecht bereitgestellten Mietgegenstände erfüllt.
12.8 Für jeden Fall der Beendigung des Mietvertrages tritt der Xxxxxx hiermit wieder alle ihm gemäß Punkt 7.1 abgetrete- nen Ansprüche, die von ihm im Zeitpunkt der Beendigung nicht bereits gerichtlich verfolgt werden, an Columbus ab. Einen Columbus hieraus erwachsenen Vorteil wird diese auf die Verpflichtung des Mieters anrechnen.
12.9 10.5 Columbus kann auch auf die Rückgabe der Mietsache verzichten und dem Mieter die Mietsache übereignen. Die hierzu erforderliche schriftliche Erklärung hat Xxxxxxxx dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 10. Arbeitstages nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzulegen. Die Übertragung des Eigentums auf den Mieter erfolgt dabei un- ter Ausschluss unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungsansprüche.
12.10 Lässt 10.6 Läßt sich die Mietsache nach Rückgabe nicht mehr ver- wertenverwerten, trägt der Mieter die entstandenen Entsorgungs- und Vernichtungskosten, insgesamt jedoch höchstens 1,5 Monats- mietenMonatsmieten.
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Samples: Leasing Agreement
Rückgabe. 12.1 Mit Beendigung Wird das Werk der/dem Nutzerin/Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie/er verpflichtet, es unverzüglich in einwandfreiem Zustand nach Vertragsende zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der/des Mietverhältnisses hat Künstlerin/ Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem, gepflegtem Zustand, Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
4.1 Sämtliche Ansprüche der/des Künstlerin/Künstlers auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der üblichen Abnutzung abgesehen, termingerecht auf eigene Kosten und Gefahr an den Firmensitz / vom Künstlerin/ Künstler geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von Columbus zurückzusenden. Xxxxxxxx behält sich vor, bis zu zwei Wo- chen vor Xxxxxxxx, einen hiervon abweichenden Ort inner- halb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen14 Tagen.
12.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zusatzeinrichtungen, Maschinenelementen 4.2 Sämtliche Vergütungen und Installationszubehöre zurückzu- geben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten dem Mieter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters beseitigenPreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
12.3 Der Mieter wird vor 4.3 Bis zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der/des Künstlerin/Künstlers.
4.4 Nichtgefallen« der Rückgabe alle Daten löschen, die sich inAusführung kann nicht zu einer Minderung der Vergütung führen.
4.5 Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe trägt die/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden Datenträgern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei verpflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Nutzerin/Nutzer, sofern diese nicht der EUDSGVO widersprechen. Bei Nichterfüllung der Löschungsverpflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In diesem Fall wird Xxxxxxxx nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme der Löschung auf Kosten des Mieters ermächtigtsie/er abgabepflichtig ist.
12.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wiederherstel- lung des Zustandes 5.1 Aufhebung und Kündigung bedürfen der Werkseinstellungen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx den durch die Entschlüsselung entstehenden Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Mietgegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Xxxxxxxx darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus der Nach- weis eines höheren Schadens vorbehaltenschriftlichen Form.
12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher dem Mieter überlassenen Originaldatenträger nebst al- ler Dokumentationsunterlagen/Handbüchern, Zugriffs- und Sperrcodes, Sperreinrichtungen sowie eventuelle Authenti- zitätsnachweise zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Rückgabe erfordert ferner die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher von der Software vorhandenen Kopien ein- schließlich der Kopien auf den Massenspeichern, auf denen die Software beim Mieter installiert wurde; der Mieter hat auf Verlangen der Columbus schriftlich zu versichern, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, nach Beendi- gung des Vertrages während der Geschäftszeiten des Mieters die vertragskonforme Löschung der Software zu überprüfen.
12.6 5.2 Im Falle einer nicht nach oben genannten Bedingungen abgewickelten Rückgabe der Mietsache hat der Mieter Kündigung durch die/den eventuell entstandenen Schaden seitens von Columbus zu ersetzen, jedoch mindestens für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der Nutzerin/Nutzers wird ein Honorar für die vergangene Vertragslaufzeit zu errechnenden monatlichen Durchschnittsmietrate sowie die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten zu bezahlennicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig. Dieses beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
12.7 5.3 Im Falle einer vereinbarten Rücknahme der Kündigung durch Colum- bus wird die/den Künstlerin/Künstler ist die Pflichterfüllung durch Abholung Rückzahlung der vom Mie- ter ebenerdig, verladefähig und sachgerecht bereitgestellten Mietgegenstände erfülltbis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
12.8 Für jeden Fall der Beendigung 5.4 Bei einer Absage wegen Krankheit der/des Mietvertrages tritt der Xxxxxx hiermit wieder alle ihm gemäß Punkt 7.1 abgetrete- nen Ansprüche, die von ihm im Zeitpunkt der Beendigung nicht bereits gerichtlich verfolgt werden, an Columbus ab. Einen Columbus hieraus erwachsenen Vorteil wird diese auf die Verpflichtung des Mieters anrechnen.
12.9 Columbus kann auch auf die Rückgabe der Mietsache verzichten und dem Mieter die Mietsache übereignenKünstlerin/Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die hierzu erforderliche schriftliche Erklärung hat Xxxxxxxx dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 10. Arbeitstages nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzulegen. Die Übertragung des Eigentums auf den Mieter erfolgt dabei un- ter Ausschluss jeglicher GewährleistungsansprücheRückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
12.10 Lässt sich die Mietsache nach Rückgabe nicht mehr ver- werten, trägt der Mieter die entstandenen Entsorgungs- und Vernichtungskosten, insgesamt jedoch höchstens 1,5 Monats- mieten.
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Samples: Kunstmietvertrag