Common use of Rückgabe Clause in Contracts

Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrzeugpapiere, Schlüssel und das Mietobjekt in dem von ihm über- nommenen, mangelfreien und gereinigten Zustand am vereinbarten Tag und Ort w‰hrend der übli- chen Gesch‰ftszeiten bei der Station des Vermieters zurückzugeben, an der ihm das Mietobjekt über- geben wurde. Stellt der Mieter das Mietobjekt auflerhalb der Gesch‰ftszeiten zurück, so endet das Mietverh‰ltnis frühestens am n‰chstfolgenden Werktag mit der Erstellung eines vom Mieter und Ver- mieter zu unterzeichnenden Rückgabeprotokolls. Die Beweislast, dass Sch‰den nach Rückstellung, aber vor Erstellung eines Protokolls eingetreten sind, liegt beim Mieter. Wird das Mietobjekt bei Ver- tr‰gen mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat nicht am Tag des Mietvertragsendes dem Vermieter zurückgebracht, verl‰ngert sich der Mietvertrag um einen weiteren Monat, sofern der Vermieter dem nicht widerspricht. Eine Verletzung der Rückgabeverpflichtung zieht strafrechtliche Folgen nach sich. Der Vermieter ist berechtigt, bei erheblichen Verstˆflen des Mieters gegen Bestimmungen dieses Vertrages das Mietverh‰ltnis fristlos zu kündigen. Bei schuldhaft nicht rechtzeitig erfolgter Rückgabe des Mietgegenstandes, der Fahrzeugpapiere oder der Schlüssel sowie bei Rückgabe in schadhaftem Zustand ist der Mieter zum Ersatz des dem Ver- mieter hieraus entstehenden Schadens, insbesondere des Nutzungsausfalls, verpflichtet. Bei einem am Mietgegenstand bei Rückgabe ersichtlichen oder aber nach Rückgabe festgestellten verdeckten Schaden, welcher seine Ursache nicht im natürlichen Verschleifl hat, wird der Vermieter den Schaden auf Kosten des Mieters beheben oder beheben lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Mietkosten für die durch die Schadensbeseitigung verursachte Standzeit des Mietge- genstandes zu bezahlen. Besteht zwischen den Vertragsparteien Streit über die Ursache oder die Hˆhe eines Schadens, so entscheidet über diese Frage ein ˆffentlich bestellter und vereidigter Sachverst‰ndiger mit verbindli- cher Wirkung für die Parteien. Kˆnnen sich die Vertragsparteien nicht innerhalb von zehn Tagen nach Aufforderung durch eine Partei auf einen bestimmten Sachverst‰ndigen einigen, wird dieser auf An- trag einer Partei von der für den Sitz des Vermieters zust‰ndigen Industrie- und Handelskammer für beide Teile verbindlich bestimmt. Der nach den Feststellungen des Gutachters unterliegende Teil tr‰gt die entstehenden Kosten des Gutachtens. bei teilweisem Unterliegen bestimmt sich die Verteilung der Kosten nach dem Umfang des Obsiegens bzw. Unterliegens.

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Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrzeugpapiere, Schlüssel und das Mietobjekt in Das Fahrzeug ist zu dem von ihm über- nommenen, mangelfreien und gereinigten Zustand im Mietvertrag vereinbarten Termin – auch unter Beachtung der Uhrzeit (ohne weitere Absprachen bis 16 Uhr) - am vereinbarten Tag Übergabeort zurückzugeben. Das Mietfahrzeug wird voll getankt übergeben und Ort w‰hrend der übli- chen Gesch‰ftszeiten bei der Station des Vermieters ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Kosten für den fehlenden Kraftstoff zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 20 € an. Sind Schäden durch den Mieter entstanden oder Gegenstände abhanden gekommen, an der ihm das Mietobjekt über- geben wurde. Stellt der Mieter das Mietobjekt auflerhalb der Gesch‰ftszeiten zurück, so endet das Mietverh‰ltnis frühestens am n‰chstfolgenden Werktag mit der Erstellung eines vom Mieter und Ver- mieter zu unterzeichnenden Rückgabeprotokolls. Die Beweislast, dass Sch‰den nach Rückstellung, aber vor Erstellung eines Protokolls eingetreten sind, liegt beim Mieter. Wird das Mietobjekt bei Ver- tr‰gen mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat nicht am Tag des Mietvertragsendes dem Vermieter zurückgebracht, verl‰ngert sich der Mietvertrag um einen weiteren Monat, sofern der Vermieter dem nicht widerspricht. Eine Verletzung der Rückgabeverpflichtung zieht strafrechtliche Folgen nach sich. Der Vermieter ist berechtigt, bei erheblichen Verstˆflen des Mieters gegen Bestimmungen dieses Vertrages das Mietverh‰ltnis fristlos zu kündigen. Bei schuldhaft nicht rechtzeitig erfolgter Rückgabe des Mietgegenstandes, der Fahrzeugpapiere oder der Schlüssel sowie bei Rückgabe in schadhaftem Zustand ist der Mieter zum Ersatz des verpflichtet, dies dem Ver- mieter hieraus entstehenden Schadens, insbesondere des Nutzungsausfalls, verpflichtetVermieter spätestens bei der Rückgabe mitzuteilen. Die Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur trägt der Mieter. Bei einem am Mietgegenstand notwendigen Reparaturen werden zusätzlich zu den anfallenden Materialkosten Arbeitskosten in Höhe von 20 € pro Stunde fällig. Gegebenenfalls verursachte Strafzettel jeglicher Art sind dem Vermieter ebenfalls anzugeben (insoweit bekannt) und im Übergabeprotokoll zu vermerken. Verschweigt der Mieter einen dieser Mängel, wird zusätzlich zu den anfallenden Kosten eine Entschädigungspauschale in Höhe von 50 € erhoben. Das Fahrzeug ist besenrein zu übergeben. Außerdem ist das Küchenzubehör (Kühlschrank, Kocher, Spüle, Geschirr, Besteck) gereinigt zu hinterlassen. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe ersichtlichen stark verschmutzt, werden die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten, mindestens jedoch 50 € berechnet. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder aber wesentlich niedriger ist, obliegt dem Mieter. Die Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Rückgabe festgestellten verdeckten Schadenausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in schriftlicher Form möglich. Eine Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Vermieters grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Mietvertrages. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für den Vermieter nicht erreichbar, welcher seine Ursache nicht im natürlichen Verschleifl hat, wird behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Schaden auf Kosten Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten. Die Rückgabe des Mieters beheben oder beheben lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Mietkosten für die durch die Schadensbeseitigung verursachte Standzeit Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat keine Verringerung des Mietge- genstandes zu bezahlen. Besteht zwischen den Vertragsparteien Streit über die Ursache oder die Hˆhe eines Schadens, so entscheidet über diese Frage ein ˆffentlich bestellter und vereidigter Sachverst‰ndiger mit verbindli- cher Wirkung für die Parteien. Kˆnnen sich die Vertragsparteien nicht innerhalb von zehn Tagen nach Aufforderung durch eine Partei auf einen bestimmten Sachverst‰ndigen einigen, wird dieser auf An- trag einer Partei von der für den Sitz des Vermieters zust‰ndigen Industrie- und Handelskammer für beide Teile verbindlich bestimmt. Der nach den Feststellungen des Gutachters unterliegende Teil tr‰gt die entstehenden Kosten des Gutachtens. bei teilweisem Unterliegen bestimmt sich die Verteilung der Kosten nach dem Umfang des Obsiegens bzw. Unterliegensvereinbarten Mietpreises zur Folge.

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Rückgabe. Nach der vertragsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs und Mietvertragsendabrechnung wird dem Mieter die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Toilettenreinigung, Reinigungskosten, Kraftstoffkosten, Schäden) werden bei der Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, insoweit diese von dem Mieter zu tragen sind. Anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages abrechnen. Sollte die Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast noch nicht erfolgt sein, hat der Vermieter das Recht die Kaution bis zur vollständigen Klärung zurückzubehalten. Die Übergabe/Rückgabe des Fahrzeugs findet zu dem jeweils vertraglich vereinbarten Termin, an der Wohnmobilstation vom Vermieter während der Öffnungszeiten statt. Bei der Fahrzeugübergabe sind sowohl der gültige Personalausweis und Führerschein im Original vorzulegen. Bei Übergabe/Rückgabe des Fahrzeugs ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Sowohl das Übergabe- als auch das Rückgabeprotokoll werden Bestandteile des Mietvertrages. Der Mieter verpflichtet sichsich gemeinsam mit dem Vermieter bei Fahrzeugübergabe und -rückgabe das Mietfahrzeug auf seinen schadensfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Kraftstoffstandes und sonstiger Füllstände, auf die Fahrzeugpapiere, Schlüssel Sauberkeit und auf das Mietobjekt in dem Vorhandensein von ihm über- nommenen, mangelfreien Zubehör und gereinigten Zustand am vereinbarten Tag und Ort w‰hrend der übli- chen Gesch‰ftszeiten bei der Station des Vermieters zurückzugeben, an der ihm das Mietobjekt über- geben wurde. Stellt der Mieter das Mietobjekt auflerhalb der Gesch‰ftszeiten zurück, so endet das Mietverh‰ltnis frühestens am n‰chstfolgenden Werktag mit der Erstellung eines vom Mieter und Ver- mieter Umweltplakette hin zu unterzeichnenden Rückgabeprotokollsüberprüfen. Die Beweislastdurch den Mieter festgestellten Schäden, dass Sch‰den Verschmutzungen ungenügende Füllstände und/oder Fehlteile sind vor dem Antritt der Fahrt der Vermietstation anzuzeigen und auf dem Übergabeprotokoll zu vermerkt. Sollten Gegenstände nach Rückstellungdem Antritt der Fahrt beschädigt werden bzw. verloren gehen, aber vor Erstellung eines Protokolls eingetreten sind, liegt beim Mieter. Wird das Mietobjekt bei Ver- tr‰gen mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat nicht am Tag des Mietvertragsendes werden die dem Vermieter zurückgebracht, verl‰ngert sich der Mietvertrag um einen weiteren Monatentstanden Kosten dem Mieter zur Last gelegt, sofern der Vermieter dem nicht widerspricht. Eine Verletzung der Rückgabeverpflichtung zieht strafrechtliche Folgen nach sich. Der Vermieter ist berechtigt, bei erheblichen Verstˆflen des Mieters gegen Bestimmungen dieses Vertrages das Mietverh‰ltnis fristlos dieser die Beschädigung oder den Verlust zu kündigen. Bei schuldhaft nicht rechtzeitig erfolgter Rückgabe des Mietgegenstandes, der Fahrzeugpapiere oder der Schlüssel sowie bei Rückgabe in schadhaftem Zustand ist der Mieter zum Ersatz des dem Ver- mieter hieraus entstehenden Schadens, insbesondere des Nutzungsausfalls, verpflichtet. Bei einem am Mietgegenstand bei Rückgabe ersichtlichen oder aber nach Rückgabe festgestellten verdeckten Schaden, welcher seine Ursache nicht im natürlichen Verschleifl vertreten hat, wird der Vermieter den Schaden auf Kosten des Mieters beheben oder beheben lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Mietkosten für die durch die Schadensbeseitigung verursachte Standzeit des Mietge- genstandes zu bezahlen. Besteht zwischen den Vertragsparteien Streit über die Ursache oder die Hˆhe eines Schadens, so entscheidet über diese Frage ein ˆffentlich bestellter und vereidigter Sachverst‰ndiger mit verbindli- cher Wirkung für die Parteien. Kˆnnen sich die Vertragsparteien nicht innerhalb von zehn Tagen nach Aufforderung durch eine Partei auf einen bestimmten Sachverst‰ndigen einigen, wird dieser auf An- trag einer Partei von der für den Sitz des Vermieters zust‰ndigen Industrie- und Handelskammer für beide Teile verbindlich bestimmt. Der nach den Feststellungen des Gutachters unterliegende Teil tr‰gt die entstehenden Kosten des Gutachtens. bei teilweisem Unterliegen bestimmt sich die Verteilung der Kosten nach dem Umfang des Obsiegens bzw. Unterliegens.

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Samples: www.campanda.de

Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrzeugpapiere, Schlüssel und das Mietobjekt in dem von ihm über- nommenen, mangelfreien und gereinigten Zustand am vereinbarten Tag und Ort w‰hrend der übli- chen Gesch‰ftszeiten bei der Station des Vermieters zurückzugeben, an der ihm das Mietobjekt über- geben wurde. Stellt der Mieter das Mietobjekt auflerhalb der Gesch‰ftszeiten zurück, so endet das Mietverh‰ltnis frühestens am n‰chstfolgenden Werktag mit der Erstellung eines vom Mieter und Ver- mieter zu unterzeichnenden Rückgabeprotokolls. Die Beweislast, dass Sch‰den nach Rückstellung, aber vor Erstellung eines Protokolls eingetreten sind, liegt beim Mieter. Wird das Mietobjekt bei Ver- tr‰gen mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat nicht am Tag des Mietvertragsendes dem Vermieter zurückgebracht, verl‰ngert sich der Mietvertrag um einen weiteren Monat, sofern der Vermieter dem nicht widerspricht. Eine Verletzung der Rückgabeverpflichtung zieht strafrechtliche Folgen nach sich. Der Vermieter ist berechtigt, bei erheblichen Verstˆflen des Mieters gegen Bestimmungen dieses Vertrages das Mietverh‰ltnis fristlos zu kündigen. Bei schuldhaft nicht rechtzeitig erfolgter Rückgabe des Mietgegenstandes, der Fahrzeugpapiere oder der Schlüssel sowie bei Rückgabe in schadhaftem Zustand ist der Mieter zum Ersatz des dem Ver- mieter hieraus entstehenden Schadens, insbesondere des Nutzungsausfalls, verpflichtet. Bei einem am Mietgegenstand bei Rückgabe ersichtlichen oder aber nach Rückgabe festgestellten verdeckten Schaden, welcher seine Ursache nicht im natürlichen Verschleifl hat, wird der Vermieter den Schaden auf Kosten des Mieters beheben oder beheben lassen9.1. Der Mieter ist verpflichtethat auf seine Kosten und Gefahr den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietvertrages unverzüglich an den nächstgelegenen Lagerort der Vermieterin in dem Zustand transportversichert zurückzuliefern, der dem Vermieter Auslieferungszustand laut Lieferschein unter Berücksichtigung des durch den vertragsgemäßen Mietgebrauch entstanden normalen Ver- schleißes und unter Beachtung der Grundsätze der Ziffer 7 entspricht. Sollte die Mietkosten Vermieterin den Rücktransport nach Freimeldung des Mieters entsprechend der vertraglichen Vereinbarung übernehmen, hat der Mieter auf seine Kosten und Gefahr dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände ab dem Datum ihrer Freimeldung abholbereit zur Verfügung stehen, ohne dass es einer zusätzlichen Terminvereinbarung für die Abholung be- darf. Abholbereit bedeutet, dass sämtliche vom Mieter oder von der Vermieterin an den Miet- gegenständen angebrachten Verbindungen o.ä. gleich welcher Art entfernt werden. Sollten die Mietgegenstände mit anderen Gegenständen der Vermieterin oder einer Drittfirma verbunden sein, hat der Mieter auf seine Kosten und Gefahr dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände gefahrlos aus der Anlage herausgelöst werden. Lassen sonstige Umstände eine Abholung am vereinbarten Standort nicht zu, hat der Mieter auf seine Kosten und Gefahr die Mietgegenstände an einen geeigneten Standort zu verbringen, der eine Abholung unprob- lematisch möglich macht. Die Verlegung der Mietgegenstände an diesen neuen Standort ist mit der Vermieterin vorher abzustimmen. Die Vermieterin muss dieser Verlegung schriftlich zustimmen. Bis zur Abholung durch die Schadensbeseitigung verursachte Standzeit Vermieterin trägt der Mieter die Gefahr des Mietge- genstandes zu bezahlenzufälligen Untergangs. Besteht zwischen den Vertragsparteien Streit über Diese Pflichten des Mieters entfallen dann, wenn die Ursache oder die Hˆhe eines Schadens, so entscheidet über diese Frage ein ˆffentlich bestellter und vereidigter Sachverst‰ndiger mit verbindli- cher Wirkung für die Parteien. Kˆnnen sich die Vertragsparteien Vermieterin nicht innerhalb von zehn Tagen einer Frist von vier Wochen ab Freimeldung die Mietgegenstände abholt, obwohl dies möglich gewesen wäre. Die Möglichkeit der Abholung muss allerdings für die gesamte Dauer dieser vier Wochen bestanden haben. Solange die Rückabholung der Mietgegenstände aus Gründen, die in der Risikosphäre des Mieters liegen, nicht möglich ist, schuldet der Mieter der Vermieterin bis zur endgültigen Ab- holung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses inklusive Mehr- wertsteuer. Kosten für angefallene Leerfahrten der Vermieterin, deren Gründe in der Risikosphäre des Mieters liegen, bezahlt der Mieter der Vermieterin jeweils nach Aufforderung durch eine Partei auf einen bestimmten Sachverst‰ndigen einigen, wird dieser auf An- trag einer Partei von der für den Sitz des Vermieters zust‰ndigen Industrie- und Handelskammer für beide Teile verbindlich bestimmtkonkretem Aufwand zzgl. Der nach den Feststellungen des Gutachters unterliegende Teil tr‰gt die entstehenden Kosten des Gutachtens. bei teilweisem Unterliegen bestimmt sich die Verteilung der Kosten nach dem Umfang des Obsiegens bzw. UnterliegensMehrwertsteuer.

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