Rückholbestätigung. Die KKH verpflichtet den Leistungserbringer zu der Übermittlung einer elektronischen Rückhol- bestätigung. Der Leistungserbringer hat diese am nächsten Werktag nach erfolgter Rückholung des Hilfsmittels vom Versicherten über den elektronischen Datenaustausch zu melden. Ist keine Rückholung möglich, hat der Leistungserbringer dies über eine negative Rückholbe- stätigung bzw. Abbruch anzuzeigen. Außerdem sind zwingend die Gründe für den Abbruch an- zugeben.
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Samples: Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Hilfsmitteln Gegen Dekubitus (Sitzkissen Der Pg 11), Beitrittserklärung Zu Einem Rahmenvertrag, Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Hilfsmitteln Gegen Dekubitus
Rückholbestätigung. Die KKH verpflichtet den Leistungserbringer zu der Übermittlung einer elektronischen Rückhol- bestätigungbestätigung für genehmigungspflichtige Hilfsmittel. Der Leistungserbringer hat diese am nächsten nächs- ten Werktag nach erfolgter Rückholung des Hilfsmittels vom Versicherten über den elektronischen elektroni- schen Datenaustausch zu melden. Ist keine Rückholung möglich, hat der Leistungserbringer dies über eine negative Rückholbe- stätigung bzw. Abbruch anzuzeigen. Außerdem sind zwingend die Gründe für den Abbruch an- zugeben.
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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Apparative Kompressionstherapie