Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist nach dem gesetzlichen Rahmen (§ 169 VVG) der zum Schluss der laufenden Versiche- rungsperiode berechnete Vertragswert.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rentenversicherung
Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist nach dem gesetzlichen Rahmen (§ 169 VVG) das nach anerkannten Regeln der Versiche- rungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei- tragskalkulation zum Schluss der laufenden Versiche- rungsperiode berechnete VertragswertDeckungskapital des Vertrags.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung