Rückkaufswert. Bei Kündigung zahlen wir nach § 169 des Versicherungs- vertragsgesetzes (VVG) den Rückkaufswert. Der Rück- kaufswert ist das zum Kündigungstermin vorhandene fondsgebundene Deckungskapital (siehe § 1 Ab- satz 4). Der Ermittlung des Wertes des fondsgebun- denen Deckungskapitals legen wir dabei den von Ihnen angegebenen Kündigungstermin nach Absatz 1 zu- grunde. Ist dies kein Börsentag, legen wir den nächstfol- genden Börsentag zugrunde. Ist der von Ihnen angege- bene Kündigungstermin bei Eingang des Kündigungs- schreibens verstrichen oder haben Sie keinen Zeitpunkt genannt, gilt als Kündigungstermin der dritte Börsentag nach Eingang des Kündigungsschreibens. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des fonds- gebundenen Deckungskapitals, das sich bei gleichmä- ßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Ver- triebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (siehe § 20 Absatz 2 Satz 4).
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Rückkaufswert. Bei Kündigung zahlen wir nach § 169 des Versicherungs- vertragsgesetzes Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) den Rückkaufswert. Der Rück- kaufswert Rückkaufswert ist das zum Kündigungstermin vorhandene fondsgebundene vorhande- ne Deckungskapital (siehe § 1 Ab- satz Absatz 4). Der Ermittlung des Wertes des fondsgebun- denen Deckungskapitals legen wir dabei den von Ihnen angegebenen Kündigungstermin nach Absatz Ab- satz 1 zu- grundezugrunde. Ist dies kein Börsentag, legen wir den nächstfol- genden nächstfolgenden Börsentag zugrunde. Ist der von Ihnen angege- bene angegebene Kündigungstermin bei Eingang des Kündigungs- schreibens Kündi- gungsschreibens verstrichen oder haben Sie keinen Zeitpunkt genannt, gilt als Kündigungstermin der dritte Börsentag nach Eingang des Kündigungsschreibens. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des fonds- gebundenen DeckungskapitalsDeckungska- pitals, das sich bei gleichmä- ßiger gleichmäßiger Verteilung der angesetzten ange- setzten Abschluss- und Ver- triebskosten Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer Beitragszah- lungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten Kos- ten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall beachten beach- ten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (siehe § 20 19 Absatz 2 Satz 4).
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Samples: Empfangsbestätigung Über Die Ihnen Ausgehändigten Unterlagen
Rückkaufswert. Bei Kündigung zahlen wir Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungs- vertragsgesetzes vertragsgesetztes (VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rückkaufswert. Der Rück- kaufswert ist das Rechnungsgrund- lagen der Beitragskalkulation zum Kündigungstermin vorhandene fondsgebundene Schluss der laufen- den Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital (siehe § 1 Ab- satz 4). Der Ermittlung des Wertes des fondsgebun- denen Deckungskapitals legen wir dabei den von Ihnen angegebenen Kündigungstermin nach Absatz 1 zu- grunde. Ist dies kein Börsentag, legen wir den nächstfol- genden Börsentag zugrunde. Ist der von Ihnen angege- bene Kündigungstermin bei Eingang des Kündigungs- schreibens verstrichen oder haben Sie keinen Zeitpunkt genannt, gilt als Kündigungstermin der dritte Börsentag nach Eingang des KündigungsschreibensVertrages. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung Bei- tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens jedoch der Betrag des fonds- gebundenen Deckungskapitals, das sich bei gleichmä- ßiger gleich- mäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Ver- triebskosten Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibtergibt (Mindestwert). Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (siehe § 20 Absatz 14 Ab- satz 2 Satz 4). Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags nach Ab- satz 2 legen wir jedoch höchstens die bei Tod fällig wer- dende Leistung zu Grunde. Wenn ein Restbetrag vor- handen ist, bilden wir hieraus nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eine beitragsfreie Rente. Diese wird nur dann fällig, wenn die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenzahlungs- beginn erlebt. Wird die beitragsfreie Mindestrente von 50 EUR nicht erreicht, legen wir den vollen Auszahlungsbe- trag zu Grunde.
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Samples: Versicherungsvertrag
Rückkaufswert. Bei Kündigung zahlen wir Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungs- vertragsgesetzes Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den RückkaufswertRechnungsgrundla- gen der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berech- 20 Unternehmensindividuell zu ergänzen. Der Rück- kaufswert ist das zum Kündigungstermin vorhandene fondsgebundene nete Deckungskapital (siehe § 1 Ab- satz 4). Der Ermittlung des Wertes des fondsgebun- denen Deckungskapitals legen wir dabei den von Ihnen angegebenen Kündigungstermin nach Absatz 1 zu- grunde. Ist dies kein Börsentag, legen wir den nächstfol- genden Börsentag zugrunde. Ist der von Ihnen angege- bene Kündigungstermin bei Eingang des Kündigungs- schreibens verstrichen oder haben Sie keinen Zeitpunkt genannt, gilt als Kündigungstermin der dritte Börsentag nach Eingang des KündigungsschreibensVertrages. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens jedoch der Betrag des fonds- gebundenen Deckungskapitals, das sich bei gleichmä- ßiger gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Ver- triebskosten Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (siehe § 20 14 Absatz 2 Satz 4). Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags nach Absatz 2 legen wir jedoch höchstens die bei Tod fällig werdende Leistung zu Grunde. Wenn ein Restbetrag vorhanden ist, bilden wir hieraus nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eine bei- tragsfreie Rente. Diese wird nur dann fällig, wenn die versicherte Person (das ist die Per- son, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenzahlungsbe- ginn erlebt. Wird die beitragsfreie Mindestrente von ...21 nicht erreicht, legen wir den vollen Rückkaufswert zu Grunde.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rentenversicherung Mit Aufgeschobener Rentenzahlung
Rückkaufswert. Bei Kündigung zahlen wir nach § 169 des Versicherungs- vertragsgesetzes Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) den Rückkaufswert. Der Rück- kaufswert Rückkaufswert ist das zum Kündigungstermin vorhandene fondsgebundene vorhande- ne Deckungskapital (siehe § 1 Ab- satz 4Absatz 5). Der Ermittlung des Wertes des fondsgebun- denen Deckungskapitals legen wir dabei den von Ihnen angegebenen Kündigungstermin nach Absatz Ab- satz 1 zu- grundezugrunde. Ist dies kein Börsentag, legen wir den nächstfol- genden nächstfolgenden Börsentag zugrunde. Ist der von Ihnen angege- bene angegebenen Kündigungstermin bei Eingang des Kündigungs- schreibens Kündi- gungsschreibens verstrichen oder haben Sie keinen Zeitpunkt genannt, gilt als Kündigungstermin der dritte Börsentag nach Eingang des Kündigungsschreibens. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des fonds- gebundenen DeckungskapitalsDeckungska- pitals, das sich bei gleichmä- ßiger gleichmäßiger Verteilung der angesetzten ange- setzten Abschluss- und Ver- triebskosten Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer Beitragszah- lungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten Kos- ten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall beachten beach- ten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (siehe § 20 16 Absatz 2 Satz 42).
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Samples: Versicherungsbedingungen
Rückkaufswert. Bei Kündigung zahlen wir nach § 169 des Versicherungs- vertragsgesetzes Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Rückkaufswert. Der Rück- kaufswert Rückkaufswert ist das zum Kündigungstermin vorhandene fondsgebundene Deckungskapital (siehe § 1 Ab- satz Absatz 4). Der Ermittlung des Wertes des fondsgebun- denen Deckungskapitals Deckungskapi- tals legen wir dabei den von Ihnen angegebenen Kündigungstermin nach Absatz 1 zu- grunde. Ist dies kein Börsentag, legen wir den nächstfol- genden Börsentag … (Stichtag)36 zugrunde. Ist der von Ihnen angege- bene Kündigungstermin bei Eingang des Kündigungs- schreibens verstrichen oder haben Sie keinen Zeitpunkt genannt, gilt als Kündigungstermin der dritte Börsentag nach Eingang des Kündigungsschreibens. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung Bei- tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des fonds- gebundenen Deckungskapitals, das sich bei gleichmä- ßiger gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Ver- triebskosten Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (siehe § 20 19 Absatz 2 Satz 43). Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages nach Absatz 2 legen wir jedoch höchstens die bei Tod fällig werdende Leistung zu Grunde. Wenn ein Restbetrag vorhanden ist, bilden wir hieraus nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eine bei- tragsfreie Rente. Diese wird nur dann fällig, wenn die versicherte Person (das ist die Per- son, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenzahlungsbe- ginn erlebt. Wird die beitragsfreie Mindestrente von …37 nicht erreicht, legen wir den vollen Rückkaufswert zu Grunde. 35 Unternehmensindividuell zu ergänzen. 36 Unternehmensindividuell zu ergänzen. 37 Unternehmensindividuell zu ergänzen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Rückkaufswert. Bei Kündigung zahlen wir nach § 169 des Versicherungs- vertragsgesetzes Versiche- rungsvertragsgesetztes (VVG) den Rückkaufswert. Der Rück- kaufswert Rückkaufswert ist das zum Kündigungstermin vorhandene fondsgebundene vorhan- dene Deckungskapital (siehe § 1 Ab- satz Absatz 4). Der Ermittlung Ermitt- lung des Wertes des fondsgebun- denen Deckungskapitals fondsgebundenen Deckungskapi- tals legen wir dabei den von Ihnen angegebenen Kündigungstermin Kündi- gungstermin nach Absatz 1 zu- grundezugrunde. Ist dies kein BörsentagBör- sentag, legen wir den nächstfol- genden nächstfolgende Börsentag zugrundezu- grunde. Ist der von Ihnen angege- bene Kündigungstermin angegebene Kündigungster- min bei Eingang des Kündigungs- schreibens Kündigungsschreibens verstrichen oder haben Sie keinen Zeitpunkt genannt, gilt als Kündigungstermin Kündi- gungstermin der dritte Börsentag nach Eingang des Kündigungsschreibens. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des fonds- gebundenen DeckungskapitalsDeckungska- pitals, das sich bei gleichmä- ßiger gleichmäßiger Verteilung der angesetzten ange- setzten Abschluss- und Ver- triebskosten Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer Beitragszah- lungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall beachten be- achten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (siehe § 20 19 Absatz 2 Satz 4).
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Samples: Versicherungsbedingungen