Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das zum Kündi- gungstermin vorhandene Deckungskapital (Wert der Versi- cherung gemäß § 1 Abs. 5). Bewertungsstichtag für die Ermittlung der Anteilwerte ist der letzte Börsentag vor dem Kündigungstermin. Bei einem Vertrag mit laufender Bei- tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Vertei- lung der gemäß § 21 Abs. 4 angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungs- dauer.
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Samples: Fondsgebundene Kapitalversicherung
Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das zum Kündi- gungstermin vorhandene Deckungskapital (Wert der Versi- cherung gemäß § 1 Abs. 56). Bewertungsstichtag für die Ermittlung der Anteilwerte ist der letzte Börsentag vor dem Kündigungstermin. Bei einem Vertrag mit laufender Bei- tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Vertei- lung der gemäß § 21 20 Abs. 4 angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungs- dauer.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das zum Kündi- gungstermin vorhandene Deckungskapital (Wert der Versi- cherung gemäß § 1 Abs. 5). Bewertungsstichtag für die Ermittlung Er- mittlung der Anteilwerte ist der letzte Börsentag vor dem Kündigungstermin. Bei einem Vertrag mit laufender Bei- tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Vertei- lung der gemäß § 21 Abs. 4 angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungs- dauerBeitragszahlungsdauer.
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Samples: Fondsgebundene Rentenversicherung
Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das zum Kündi- gungstermin vorhandene Deckungskapital (Wert der Versi- cherung gemäß § 1 Abs. 52). Bewertungsstichtag für die Ermittlung der Anteilwerte Der Rückkaufswert ist der letzte Börsentag vor dem Kündigungstermin. Bei einem Vertrag mit laufender Bei- tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des DeckungskapitalsDe- ckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Vertei- lung Verteilung der gemäß § 21 18 Abs. 4 angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten Vertriebs- kosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist bei ei- nem Vertrag mit laufender Beitragszahlung die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungs- dauerBeitragszahlungsdauer.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rentenversicherung Mit Indexbeteiligung
Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das zum Kündi- gungstermin vorhandene Deckungskapital (Wert der Versi- cherung Vertragsgutha- ben gemäß § 1 Abs. 52). Bewertungsstichtag für die Ermittlung der Anteilwerte ist der letzte Börsentag vor dem Kündigungstermin. Bei einem Vertrag mit laufender Bei- tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Vertei- lung der gemäß § 21 20 Abs. 4 angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungs- dauerBeitragszahlungsdauer.
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Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das zum Kündi- gungstermin vorhandene Deckungskapital (Wert der Versi- cherung gemäß § 1 Abs. 5). Bewertungsstichtag für die Ermittlung der Anteilwerte ist der letzte Börsentag vor dem Kündigungstermin. Bei einem Vertrag mit laufender Bei- tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Vertei- lung der gemäß § 21 19 Abs. 4 angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungs- dauer.
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Samples: Fondsgebundene Vermögensbildung
Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das zum Kündi- gungstermin vorhandene Deckungskapital (Wert der Versi- cherung gemäß § 1 Abs. 51). Bewertungsstichtag für die Ermittlung der Anteilwerte ist der letzte Börsentag vor dem Kündigungstermin. Bei einem Vertrag mit laufender Bei- tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Vertei- lung der gemäß § 21 18 Abs. 4 angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungs- dauer.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Vermögensbildung