Rücktritt durch den Reiseveranstalter Musterklauseln

Rücktritt durch den Reiseveranstalter. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteil- nehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter. 6.1 Der RV kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise deutlich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter. In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten: Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (sie- he jeweilige Programmausschreibung) bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall erfolgt die Rücktrittserklärung. Der Reiseveranstalter erwartet, dass der Reisende die Sitten, Gebräu- che und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Reisende in so schwerwiegender Weise gegen sie ver- stoßen, dass eine weitere Teilnahme an der Reise unzumutbar ist, kann der Reiseveranstalter, den Reisenden nach Abmahnung im Wiederholungsfall von der weiteren Reise ausschließen. Ein solches schwerwiegendes Fehlverhalten liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Reisende sich selbst oder andere Mitreisende gefährdet, Straftaten begeht, Drogen oder andere verbotene Substanzen konsumiert oder vorsätzlich fremde Sachen (z. B. die Ausstattung der Unterbringung) beschädigt. Eine vorhergehende Abmahnung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Reisenden so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Beendigung des Reisevertrags dringend notwendig ist oder der Reisende selbst die Abmahnung verhindert. Der Reiseveranstalter wird in dem Fall unverzüglich für die Rückbeför- derung des Reisenden sorgen. Die Mehrkosten für die Rückbeförde- rung fallen dem Reisenden zur Last. Darüber hinaus ist der Reisende verpflichtet, den Reisepreis für die erbrachten und zur Beendigung noch zu erbringenden Reiseleistungen zu zahlen.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter. Der Veranstalter kann bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 4 Personen. Der Veranstalter muss dem Xxxxxx die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter. Ist in einer Ausschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden, so können wir bis 30 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Erhalten wir trotz Mahnung keine fristgemässe Bezahlung des Reisepreises oder von Teilen des Reisepreises, so sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale gemäss der obigen Ziffer 7 entsprechend zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter. Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, die in der Reisebestätigung bekannt gemacht wurde, kann der Reiseveranstalter bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisegast unverzüglich zugeleitet. Der Reisegast erhält die eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet. Stört der Reisegast die Durchführung der Reise nachhaltig, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies gilt auch, wenn der Reisegast den besonderen Anforderungen einer Reise entsprechend der Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens oder aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert von ersparten Aufwendungen wird dabei berücksichtigt.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter. (1) Mindestteilnehmerzahl Der Reiseveranstalter kann bis zum 21.Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl, auf die ausdrücklich hingewiesen worden ist, nicht erreicht wurde. Der Reiseveranstalter wird den Kunden in die- sem Fall unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit unterrichten und den eingezahlten Reisepreis un- verzüglich zurückzahlen.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter. Wenn nicht eine Mindestanzahl von fünf Teilnehmern gebucht hat, kann der Veranstalter eine Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich davon unterrichtet und die bereits bezahlten Beträge werden vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wenn aus Gründen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streiks, terroristische Anschläge, Unfälle, Erkrankung oder Verunfallung des Reiseleiters, Katastrophen o.ä.) eine Reise abgesagt werden muss, erfolgt die volle Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Ebenso behalten wir uns vor, eine Reise aus oben angeführten Gründen abzubrechen. In einem solchen Fall erfolgt eine anteilige Rückvergütung des Reisepreises der ausstehenden Reisetage (ohne einen evtl. Flugkostenanteil). Weitere Ansprüche bestehen nicht. Einzelne Teilnehmer können vom Reiseveranstalter und seinen autorisierten Tourguides bei undiszipliniertem, gefährlichem oder den Ablauf der Reise störendem Verhalten, sowie auch bei Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften von der Reise ausgeschlossen werden. In Folge wird das Mietmotorrad sichergestellt und es erfolgt keinerlei Erstattung des Reise- und/bzw. Mietpreises.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter. 12.1. Sofern wir bei einer Reiseauschreibung, spätestens bevor Sie eine auf den Vertrags- schluss gerichtete Willenserklärung abgeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der unser Rücktritt möglich ist hinwei- sen, können wir, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen