Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Vertragspartei kann durch schriftliche Notifikation an den Depositar von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeit- punkt wirksam, an dem der Depositar die Notifikation erhalten hat. 2. Tritt Serbien zurück, so erlischt dieses Abkommen, sobald der Rücktritt wirksam wird. 3. Jeder EFTA-Staat, der vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto auf, Vertragspartei dieses Abkommens zu sein.
Appears in 4 contracts
Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Eine Vertragspartei kann durch schriftliche Notifikation an den Depositar von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeit- punkt wirksam, an dem der Depositar die diese Notifikation erhalten hat.
2. Tritt Serbien zurück, so Am Tag des Beitritts von Montenegro zur Europäischen Union erlischt ipso facto dieses Abkommen, sobald der Rücktritt wirksam wird.
3. Jeder EFTA-Staat, der vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation Freihandelsassoziation36 zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto auf, Vertragspartei dieses Abkommens zu sein.
Appears in 2 contracts
Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Vertragspartei Jeder Vertragsstaat kann durch schriftliche unter Xxxxxx einer schriftlichen Notifikation an den Depositar von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeit- punkt wirksamZeitpunkt, an dem welchem der Depositar die Notifikation erhalten hat, wirk- sam.
2. Tritt Serbien Mazedonien zurück, so erlischt dieses Abkommen, sobald das Abkommen nach Ablauf der Rücktritt wirksam wirdKündigungs- frist.
3. Jeder EFTA-Staat, der vom Übereinkommen zur über die Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation Europäi- schen Freihandelassoziation zurücktritt, hört am Tag, an dem welchem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto auf, Vertragspartei Vertragsstaat dieses Abkommens zu sein.
Appears in 2 contracts
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Vertragspartei Partei kann durch schriftliche Notifikation an den mittels einer schriftlichen Notifikation, die dem Depositar zugestellt wird, von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeit- punkt wirksamDatum, an dem der Depositar die Notifikation erhalten hat, wirk- sam.
2. Tritt Serbien zurück, so erlischt dieses Abkommen, sobald der Rücktritt wirksam wird.
3. Jeder EFTA-Staat, der vom Übereinkommen zur über die Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto auf, Vertragspartei Partei dieses Abkommens Abkommen zu sein.
Appears in 1 contract
Samples: Freihandelsabkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Vertragspartei kann durch schriftliche Notifikation an den Depositar von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeit- punkt wirksam, an zu dem der Depositar die Notifikation erhalten hat.
2. Tritt Serbien Xxxxx Xxxxxxxx zurück, so erlischt dieses Abkommen, sobald wenn der Rücktritt wirksam wirdWirkung erlangt.
3. Jeder EFTA-Staat, der vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation Freihandelsassoziation72 zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto auf, Vertragspartei dieses Abkommens zu sein.
Appears in 1 contract
Samples: Freihandelsabkommen