Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei kann unter Abgabe einer schriftlichen Notifikation an den Depositar- staat von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeitpunkt, an welchem der Depositarstaat die Notifikation erhalten hat, wirk- sam. 2. Tritt die Türkei zurück, erlischt das Abkommen nach Ablauf der Kündigungs- frist, und treten alle EFTA-Länder zurück, erlischt es nach Ablauf der letzten Kün- digungsfrist. 3. Jedes EFTA-Land, das vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation14 zurücktritt, hört ipso facto am selben Tag auf, Partei dieses Abkommens zu sein.
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Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei kann unter Abgabe einer schriftlichen Notifikation an den Depositar- staat von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeitpunkt, an welchem der Depositarstaat die Notifikation erhalten hat, wirk- sam.
2. Tritt die Türkei zurück, erlischt das Abkommen nach Ablauf der Kündigungs- frist, und treten alle EFTA-Länder zurück, erlischt es nach Ablauf der letzten Kün- digungsfrist.
3. Jedes EFTA-Land, das vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation14 Freihandelsassoziation15 zurücktritt, hört ipso facto am selben Tag auf, Partei dieses Abkommens zu sein.
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Samples: Abkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. ) Jede Partei Vertragspartei kann unter Abgabe einer schriftlichen durch schriftliche Notifikation an den Depositar- staat De- positar von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem ZeitpunktZeitpunkt wirksam, an welchem zu dem der Depositarstaat Depositar die Notifikation Notifi- kation erhalten hat, wirk- sam.
2. Tritt ) Xxxxx die Türkei zurück, so erlischt das Abkommen nach Ablauf dieses Abkommen, wenn der Kündigungs- frist, und treten alle EFTA-Länder zurück, erlischt es nach Ablauf der letzten Kün- digungsfristRücktritt Wirkung erlangt.
3. Jedes ) Jeder EFTA-LandStaat, das der vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation14 Freihandelsassoziation zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto am selben Tag auf, Partei Vertragspartei dieses Abkommens Abkom- mens zu sein.
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Samples: Freihandelsabkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei kann unter Abgabe einer schriftlichen Notifikation an den Depositar- staat von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeitpunkt, an welchem der Depositarstaat die Notifikation erhalten hat, wirk- sam.
2. Tritt die Türkei zurück, erlischt das Abkommen nach Ablauf der Kündigungs- frist, und treten alle EFTA-Länder zurück, erlischt es nach Ablauf der letzten Kün- digungsfrist.
3. Jedes EFTA-Land, das vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation14 Freihandelsassoziation11 zurücktritt, hört ipso facto am selben Tag auf, Partei dieses Abkommens zu sein.
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Samples: Abkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei Vertragspartei kann unter Abgabe einer schriftlichen durch schriftliche Notifikation an den Depositar- staat Depositar von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem ZeitpunktZeit- punkt wirksam, an welchem zu dem der Depositarstaat Depositar die Notifikation erhalten hat, wirk- sam.
2. Tritt Xxxxx die Türkei zurück, so erlischt das Abkommen nach Ablauf dieses Abkommen, wenn der Kündigungs- frist, und treten alle EFTA-Länder zurück, erlischt es nach Ablauf der letzten Kün- digungsfristRücktritt Wir- kung erlangt.
3. Jedes Jeder EFTA-LandStaat, das der vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation14 Freihandelsassoziation50 zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto am selben Tag auf, Partei Vertragspartei dieses Abkommens zu sein.
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Samples: Freihandelsabkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei kann unter Abgabe einer schriftlichen Notifikation an den Depositar- staat von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeitpunkt, an welchem der Depositarstaat die Notifikation erhalten hat, wirk- sam.
2. Tritt die Türkei zurück, erlischt das Abkommen nach Ablauf der Kündigungs- frist, und treten alle EFTA-Länder zurück, erlischt es nach Ablauf der letzten Kün- digungsfristKündi- gungsfrist.
3. Jedes EFTA-Land, das vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation14 Freihandelsassoziation18 zurücktritt, hört ipso facto am selben Tag auf, Partei dieses Abkommens zu sein.
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Samples: Abkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei Vertragspartei kann unter Abgabe einer schriftlichen durch schriftliche Notifikation an den Depositar- staat Depositar von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem ZeitpunktZeitpunkt wirksam, an welchem zu dem der Depositarstaat Depositar die Notifikation erhalten hat, wirk- sam.
2. Tritt Xxxxx die Türkei zurück, so erlischt das Abkommen nach Ablauf dieses Abkommen, wenn der Kündigungs- frist, und treten alle EFTA-Länder zurück, erlischt es nach Ablauf der letzten Kün- digungsfristRücktritt Wirkung erlangt.
3. Jedes Jeder EFTA-LandStaat, das der vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation14 Freihandelsassoziation zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto am selben Tag auf, Partei Vertragspartei dieses Abkommens zu sein.
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Samples: Freihandelsabkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei kann unter Abgabe einer schriftlichen Notifikation an den Depositar- staat von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeitpunkt, an welchem der Depositarstaat die Notifikation erhalten hat, wirk- sam.
2. Tritt die Türkei zurück, erlischt das Abkommen nach Ablauf der Kündigungs- frist, und treten alle EFTA-Länder zurück, erlischt es nach Ablauf der letzten Kün- digungsfristKündi- gungsfrist.
3. Jedes EFTA-Land, das vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation14 Freihandelsassoziation19 zurücktritt, hört ipso facto am selben Tag auf, Partei dieses Abkommens zu sein.
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Samples: Abkommen