Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei kann mittels einer schriftlichen Notifikation an den Depositar von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Datum, an welchem der Depositar die Notifikation erhalten hat, wirksam. 2. Tritt Jordanien zurück, erlischt das Abkommen nach Ablauf der Kündigungsfrist; treten alle EFTA-Staaten zurück, so erlischt es nach Ablauf der letzten Kündigungs- frist. 3. Jeder EFTA-Staat, der vom Übereinkommen über die Errichtung der Europäi- schen Freihandelassoziation zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto auf, Partei dieses Abkommens zu sein.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei Vertragspartei kann mittels unter Abgabe einer schriftlichen Notifikation an den Depositar Depositarstaat von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate Mona- te nach dem DatumZeitpunkt, an welchem der Depositar Depositarstaat die Notifikation erhalten hat, wirksam.
2. Tritt Jordanien die Palästinensische Behörde zurück, erlischt das Abkommen nach Ablauf der Kündigungsfrist; , und treten alle EFTA-Staaten zurück, so erlischt es nach Ablauf der letzten Kündigungs- fristKündigungsfrist.
3. Jeder EFTA-Staat, der vom Übereinkommen über die Errichtung der Europäi- schen Freihandelassoziation Freihandelsassoziation zurücktritt, hört am Tag, an dem welchem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto auf, Partei dieses Abkommens zu sein.
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Samples: Interim Agreement, Interim Agreement, Interim Agreement
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei kann mittels unter Abgabe einer schriftlichen Notifikation an den Depositar Depositar- staat von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem DatumZeitpunkt, an welchem der Depositar Depositarstaat die Notifikation erhalten hat, wirksamwirk- sam.
2. Tritt Jordanien Israel zurück, erlischt das Abkommen nach Ablauf der Kündigungsfrist; , und treten alle EFTA-Staaten zurück, so erlischt es nach Ablauf der letzten Kündigungs- fristKündi- gungsfrist.
3. Jeder EFTA-Staat, der vom Übereinkommen über die zur Errichtung der Europäi- schen Freihandelassoziation Europäischen Freihandelsassoziation17 zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto am selben Tag auf, Partei dieses Abkommens zu sein.
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Samples: Abkommen
Rücktritt und Beendigung. 1. Jede Partei kann mittels einer schriftlichen Notifikation an den Depositar von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Datum, an welchem der Depositar die Notifikation erhalten hat, wirksam.
2. Tritt Jordanien zurück, erlischt das Abkommen nach Ablauf der KündigungsfristKündigungs- frist; treten alle EFTA-Staaten zurück, so erlischt es nach Ablauf der letzten Kündigungs- fristKündi- gungsfrist.
3. Jeder EFTA-Staat, der vom Übereinkommen über die Errichtung der Europäi- schen Freihandelassoziation zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto auf, Partei dieses Abkommens zu sein.
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Samples: Freihandelsabkommen