Rücktritt und Nichtanreise Musterklauseln

Rücktritt und Nichtanreise. 6.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
Rücktritt und Nichtanreise. 5.1. Im Falle des Rücktritts oder bei Nicht Anreise, sowie der vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch einen in der Person des Gastes liegenden Grund bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der vertraglich geregelten Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
Rücktritt und Nichtanreise. 5.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Xxxx, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe: Dem Xxxx/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Xxxx, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die Ti Speyer (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Rücktritt und Nichtanreise. 4.1. Der Xxxx kann bis zum Beherbergungsbeginn jederzeit mit formloser Erklärung gegenüber dem Gastgeber vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Es wird al- lerdings empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber.
Rücktritt und Nichtanreise. 6.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Im Falle des Rücktritts seitens des Gastes bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen. ▪ Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 10 % (mindestens 15 Euro pro Person) ▪ Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 20 % ▪ Rücktritt bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 40 % ▪ Rücktritt bis zum 3. Tag vor Reiseantritt: 50 % ▪ danach und bei Nichterscheinen: 80 % Stornokosten bei Unterbringung in Ferienhäusern / Ferienwohnungen: ▪ Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mindestens 25 Euro) ▪ Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % ▪ danach und bei Nichterscheinen: 80 %
Rücktritt und Nichtanreise. 2.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch der KD auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Die KD hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwen- dungen anrechnen zu lassen.
Rücktritt und Nichtanreise. 6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Xxxx vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
Rücktritt und Nichtanreise a. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch der WStNG auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen.
Rücktritt und Nichtanreise. Im Falle des Rücktrittes bleibt der Anspruch der Alpin Rentals GmbH auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen grundsätzlich bestehen und zwar gemäß den nachstehenden Bestimmungen: Der Xxxx hat die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe: Stornierung und Rücktritt bis 14 Tage vor Ankunftstag: …………………………………………..……0 % der Kosten Stornierung und Rücktritt ab 13-0 Tage vor Ankunftstag: …………………………………………..…....100% der Kosten spätere Stornierung und Rücktritt oder Nicht-Anreise bzw. im Falle der unterlassenen Mitteilung …100% der Kosten. außer bei Buchung der Non Refundable Rate müssen 100% sofort bezahlt werden. Dieser Betrag ist nicht mehr erstattbar! Die Alpin Rentals GmbH ist berechtigt, im Falle der Bezahlung mittels Kreditkarte des Gastes diese Beträge von dieser abzubuchen. (Fristenlauf versteht sich ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Stornierungs- bzw. Rücktrittserklärung bei der Alpin Rentals GmbH). Die Rücktrittserklärung ist an die Alpin Rentals GmbH zu richten, hat schriftlich zu erfolgen und ist bindend. Bis zum Beginn des Aufenthaltsantritts kann der Xxxx verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dessen Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Die Alpin Rentals GmbH ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere Mietererfordernisse, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Xxxx und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten allenfalls entstehenden Mehrkosten. Die Alpin Rentals GmbH hat sich im Falle der Stornierung und des Rücktrittes des Gastes im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes ohne Verpflichtung zu besonderer Mühewaltung und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Die Alpin Rentals GmbH hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Sie ist ungeachtet dessen berechtigt, alternativ vom Vertrag zurückzutreten und anstelle des Anspruches auf den Mietpreis Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Im Falle des Vertragsrücktrittes der Alpin Rentals GmbH vor Antritt d...
Rücktritt und Nichtanreise. 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: