Rücktritt und Nichtteilnahme Musterklauseln

Rücktritt und Nichtteilnahme. Bis zur Zulassung ist der Rücktritt von der Anmeldung möglich. In diesem Fall ist eine Rücktrittsgebühr (gemäß der Besonderen Teil- nahmebedingungen) zu zahlen. Es bleibt dem Anmelder der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm geforderte Rücktrittsgebühr zu hoch ist. Nach der Zulassung ist sowohl bei hybriden als auch bei rein virtuellen Messen ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Stand- fläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Bei einer Nichtteil- nahme sind die Beteiligungsentgelte und die Entgelte für etwaige sonstige Leistungen jeweils in voller Höhe zu zahlen. Im Falle hybrider Messen gelten dabei folgende Besonderheiten: Der Austausch von nicht belegten Flächen durch die Messegesellschaft zur Wahrung des optischen Gesamtbildes entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Verzichtet der Aussteller darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen, und kann diese Fläche von der Messegesellschaft anderweitig vermietet werden (keine Belegung durch Austausch), so hat der Aussteller 25% des Teilnahmebetrages, der Höhe nach mindestens aber die in den Besonderen Teilnahmebedingungen als Rücktritts- gebühr vor Zulassung ausgewiesene Gebühr zu zahlen. Bei Nichtteilnahme eines Mitausstellers ist das Mitausstellerentgelt voll zu zahlen. Der Rücktritt und die Nichtteilnahme des Hauptaus- stellers führt gleichzeitig zum Ausschluss und Widerruf der Zulassung des Mitausstellers oder zusätzlich vertretenen Unternehmens. Wird die Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Ausstellers/Mitausstellers beantragt oder ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen, ist die Messegesellschaft berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Von dem Antrag des Verfahrens hat der Aussteller die Messegesellschaft in jedem Fall unverzüglich zu informieren. Für die Zahlungsverpflichtungen gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. Ein kostenfreier Rücktritt von für die Teilnahme an einer hybriden Messe bestellten Standbauleistungen ist möglich bis zur Zulassung zur Veranstaltung. Danach erheben wir eine Stornogebühr von € 250,00 für den Standbau. Stornierungen vom Standbau zwischen vier bis zwei Wochen vor Messebeginn berechnen wir mit 50% der Auftragssumme. Nach diesem Termin berechnet die Messegesellschaft 95% der Auftragssumme.
Rücktritt und Nichtteilnahme. 1. Ein Rücktritt des Ausstellers nach erfolgter Zulassung der Anmeldung ist vorbehaltlich Ziffer V. 2. dieser Bedingungen ausgeschlossen.
Rücktritt und Nichtteilnahme. 6.1. Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Aussteller ist bis zur Zulassungsbestätigung durch die Messeveranstalterin (vor Vertragsschluss) gegen Zahlung eines Annulierungsentgeltes in Höhe von 25% des Mietpreises möglich. Dieser Betrag ist auch zu zahlen, wenn der Aussteller nach Erhalt der Zulassungsbestätigung (nach Vetragsschluss) seine Teilnahme absagt und eine entsprechende Kompensation durch eine anderweitige Vermietung erreicht werden kann. Bei nur teilweiser Kompensation erfolgt eine entsprechende Anrechnung. Auf § 537 Abs. 1 BGB wird hingewiesen.
Rücktritt und Nichtteilnahme. Bis zum Zugang der Standbestätigung beim Aussteller ist der Aussteller an seinen Mietantrag gebunden und kann von diesem nur nach Maßgabe der folgenden Be- stimmungen zurücktreten.
Rücktritt und Nichtteilnahme. Die Anmeldung ist bindend. Bis zum Vertragsabschluss kann der Aussteller von seiner Anmeldung zurücktreten. Er hat jedoch pauschal 10 % des in der Anmeldung enthaltenen Gesamtbetrages als Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Sagt der Aussteller nach der Zulassung aus einem von dem Veranstalter nicht zu vertretenden Grund seine Teilnahme ab, ist er verpflichtet, nachstehende Schadenspauschalen bezogen auf den in der Anmeldung genannten Gesamtbetrag zzgl. gesetzlich gültiger MwSt. zu zahlen: 50 % bis 6 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag 75 % bis 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag 100 % innerhalb 2 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag und während der Veranstaltung Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.
Rücktritt und Nichtteilnahme. 10.1. Bis zur Zulassung (Vertragsab- schluss) ist ein Rücktritt von der Anmel- dung möglich. Für diesen Fall ist vom Aus- steller ein Entgelt für die Annullierung in Höhe von 260,00 EUR zu bezahlen, sofern in den Anmeldeunterlagen bzw. den spezi- ellen Teilnahmebedingungen keine abwei- chende Entgelthöhe ausgewiesen ist.
Rücktritt und Nichtteilnahme. 8.1. Ein Rücktritt des Ausstellers vom Vertrag entbindet diesen grund- sätzlich nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.
Rücktritt und Nichtteilnahme. ♦ Zugelassene Aussteller können von dem Vertragsverhältnis bis zu 21 Tagen vor jeweiligen Veranstaltungsbeginn kostenfrei zurücktreten. ♦ Bei einem Rücktritt innerhalb von 01-20 Tagen vor der Veranstaltung werden 50 % der Standmiete zzgl. gesetzlicher MwSt in Rechnung gestellt. ♦ Bei Absagen am Veranstaltungstag selbst oder Nichterscheinen ohne Absage, wird 100 % der vereinbarten Standmiete zzgl. gesetzlicher MwSt berechnet. ♦ Die GMBH ist berechtigt, die Veranstaltung in dringenden Fällen wie z.B. Bauarbeiten oder Terminverschiebung internationaler Motorsportveranstaltungen vorher abzusagen. Entschädigungsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Rücktritt und Nichtteilnahme. Nach Erteilung der Zulassung ist ein Rücktritt durch den Aussteller nicht mehr möglich. Nimmt ein Aussteller aus Gründen, die er selbst zu ver- treten hat, nicht an der Ausstellung teil, entbindet dies den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Bei Nichtteilnahme eines Ausstellers ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten, auch wenn die entsprechende Ausstellungsfläche zur Wah- rung des optischen Gesamtbildes weiter vergeben wird. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Zeitplänen der Veranstaltung. Die Ausstellung ist jeweils mit Prüfungsbeginn zu öffnen und sollte min- destens bis zur letzten Pause des jeweiligen Veranstaltungstages geöff- net sein. Am Aufbautag erhalten die Aussteller den aktuellen Zeitplan. Jeder Aussteller hat die Möglichkeit bis eine Stunde vor dem ersten Prü- fungsbeginn seinen Stand mit Ware nachzuliefern, danach müssen alle Fahrzeuge das Veranstaltungsgelände verlassen haben und es besteht keine Zufahrtsmöglichkeit mehr bis nach der Tagesveranstaltung.
Rücktritt und Nichtteilnahme. 10. Xxxxxxxxxx and Non-Participation