Common use of Rücktritt vom Vertrag Clause in Contracts

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergeben.

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Samples: Consulting Agreement, Consulting Agreement, Consulting Agreement

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 8.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. 8.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatLieferzeit wegen der im Punkt 4.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenmindestens jedoch 6 Monate beträgt, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder mittelbar Organen nicht gehörig nachkommt. 8.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 8.4 Falls über das Vermögen des VertragspartnersKäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, die mit dem Abschluss oder ist der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen . 8.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtsoweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 8.6 Sonstige Folgen des AG Rücktritts sind ausgeschlossen. 8.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines Geschäftsgrundlage durch den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenKäufer wird ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, General Terms and Conditions

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 8.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Ver- schulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Allgemeine Lieferbedingungen - herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (FEEI) 8.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterfüh- rung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmög- lich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstan- den sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatLieferzeit wegen der im Punkt 4.4 angeführ- ten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbar- ten Lieferfrist, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenmindestens jedoch 6 Monate beträgt, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder mittelbar Organen nicht gehörig nachkommt. 8.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 8.4 Falls über das Vermögen des VertragspartnersKäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichen- den Vermögens abgewiesen wird, die mit dem Abschluss oder ist der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerläss- lich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen . 8.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leis- tungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtsoweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshand- lungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs die Rück- stellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 8.6 Sonstige Folgen des AG Rücktritts sind ausgeschlossen. 8.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines Geschäftsgrundlage durch den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenKäufer wird ausgeschlossen.

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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen (Agb), Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, 12.1. Der AG kann jederzeit ohne Setzung einer Nachfrist den sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag und/oder vom Vertrag zu eines parallel laufen- den Bauvorhabens erklären: a, bei Vorliegen des Rücktrittsgrundes wegen Absprache, bei grobem Verstoß gegen einzelne Bestimmungen die- ses Vertrages, bei Terminüberschreitungen von mehr als 6 Werktagen (Leistungsumfang gemäß Angebot) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtZwischenterminen, wenn der AN den Terminverzug nach schriftlicher Aufforderung nicht binnen der Verpflichtung darauffolgenden 6 Werktage aufholt, wenn die Arbeiten oder Leistungen nicht sach- und fachgemäß und/oder unter Verwendung von unzulässigen Material oder abweichend von der im LV (Angebot samt Unter- lagen) verlangten Herstellungsart hergestellt werden, wenn der AN einer schriftlichen Aufforderung zum Arbeitsbeginn oder zur Vorlage Umsetzung von Forcierungsmaßnahmen nicht Folge leistet, falls der AN den Abschluss der vom AG geforderten Betriebshaftpflichtversicherung nicht nachweist, wenn der Auftragsvergabe an den AN durch den BH/HU - auch im Nachhinein - nicht zugestimmt wird bzw. eine gegebene Zustimmung zurückgezogen wird, wenn eine Einschränkung bzw. ein Nichtvorliegen der erforderlichen Gewerbeberechtigungen vorliegt. 12.2. Unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte kann der AG mittels eingeschriebenen Briefes den Rücktritt vom Vertrag auch dann erklären, wenn der Bauvertrag des AG mit dem BH/HU ganz oder teilweise aufgelöst wird oder wenn, aus welchen Gründen immer, kein Bedarf für die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen mehr gegeben ist. Kommt es, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 Kündigung oder Been- digung des Vertrages zwischen dem BH/HU und dem AG, verpflichtet sich der AN, unter der Bedingung, dass der BH/HU die weiteren Leistungen bezahlt, seiner Vertragsverpflichtung weiterhin nachzukommen und diesen Vertrag zu den gleichen Konditionen im Auftrag des BH/HU fortzuführen. Über den Umfang der bereits getätigten Leistungen ist das Einvernehmen herzustellen. 12.3. In allen Fällen des Rücktritts hat der AN nur Anspruch auf Vergütung der bereits ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten auf Basis der ver- einbarten Bedingungen, jedoch nicht auf allfälligen Schadenersatz und entgangenen Gewinn. Ein vereinbarter Pauschalpreis gilt für diese Verrechnung im Rücktrittsfall nicht. In diesem Fall ist die Vergütung aliquot unter Berücksichtigung des Leistungserfüllungsgrades zu berech- nen. Dem AG steht das Recht zu, ungeachtet des erteilten Auftrages, das Bauvorhaben einzustellen. Der AN verpflichtet sich in diesem Fall die Arbeiten sofort zu beenden, jedenfalls aber die Baustelle abzusichern, sodass die bis zu dem Zeitpunkt der Arbeitseinstellung geleisteten Arbeiten in ihrem Wert erhalten bleiben. Der AN hat in diesem Fall Anspruch auf die bis dahin nachweislich erbrachten Leistungen, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls aber auf darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche. Im Falle der Vertragsbeendigung aus welchem Grund auch immer, kann der AG durch einseitige Erklärung ohne Zustimmung des AN in eventuell vorhandene Verträge mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wirdSubunternehmern des AN eintreten. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtverpflichtet, eine gleichlautende Vertragsbestimmung in eventuelle Werkverträge mit Subunternehmern aufzunehmen. 12.4. Der Rücktritt AN ist verpflichtet, vom Vertrag ist schriftlich zu erklärenAG für noch nicht erfüllte Lieferungen und/oder Leistungen bereits bezahlte Beträge zzgl. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hatentstandener Finanzie- rungskosten zurückzuzahlen. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Weitergehende Ansprüche des AG, insbesondere solche auf Pönale und Schadenersatz, bleiben durch den erklärten Vertragsrücktritt unberührt. 12.5. Der AN sind mit 5 % des hat sämtliche Kosten einer eventuell erforderlichen Ersatzvornahme zu tragen, haftet überdies für alle daraus allenfalls eintretenden Folgeschäden und verzichtet auf die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach Einrede einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenunwirtschaftlichen Ersatzvornahme.

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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag, Werkvertrag

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 10.1. Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, den sofortigen Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten. a) 10.2. Andererseits sind wir bei Untergang Zahlungsverzug oder mangelhafter Erbringung von Mitwirkungspflichten des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der bereits erbrachten Leistung;Höhe von 10 % des Preises jener Waren bzw. Leistungen zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. b) wenn Umstände vorliegen10.3. Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, in sein Vermögen Exekution geführt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machenEinbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint, soweit ist der andere Vertragspartner diese berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 10.4. Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu vertreten hat; c) wenn Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatNettofakturensumme in Anrechnung, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz zuzüglich des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn Ersatzes eventueller Schäden an der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartnerszurückgenommenen Ware, die mit dem Abschluss oder vom Neuwert - ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Durchführung Warenbezugsrechnung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern Kunden unterschritten wird, erfolgt überdies die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenRückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 8.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine spe- ziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschul- den des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetz- ten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. 8.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatLieferzeit wegen der im Punkt 4.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lie- ferfrist, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenmindestens jedoch 6 Monate beträgt, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder mittelbar Organen nicht gehörig nachkommt. 8.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung o- der Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 8.4 Falls über das Vermögen des VertragspartnersKäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, die mit dem Abschluss oder ist der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Er- öffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen . 8.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vor- prozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht vollständig oder verspätet nachkommt übernommen wurde sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wirdfür vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus GründenDem Ver- käufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die in Rückstellung bereits ge- lieferter Gegenstände zu verlangen. 8.6 Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen. 8.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Weg- fall der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines Geschäftsgrundlage durch den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenKäufer wird ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 10.1. Das entsprechende Unternehmen der CI ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt jederzeit mit oder ohne Nachfristsetzung zur Gänze oder teilweise vom Vertrag zu erklären: a) zurückzutreten, bei Untergang - Änderung der bereits erbrachten Leistung; b) Eigentümerverhältnisse beim AG; - Abtretung von Ansprüchen gegen das entsprechende Unternehmen der CI sowie der Übertragung der Einziehung von Forderungen gegen das entsprechende Unternehmen der CI auf Dritte; - Verstöße des AG gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Liefer- bedingungen. Dies gilt ebenso, wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit - der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er AG mit anderen Unternehmen für das entsprechende Unternehmen der CI nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn ; - der andere Vertragspartner AG unmittelbar oder mittelbar Organen Mitarbeitern des Vertragspartnersentsprechenden Unternehmens der CI, die mit dem Abschluss oder der Durchführung Durch- führung des Vertrags Vertrages befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat; - die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, un- möglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird; - Bedenken hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des AG entstanden sind, und dieser auf Begehren des entsprechenden Unterneh- mens der CI weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt. 10.2. Der AG ist darüber hinaus berechtigtverpflichtet, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag das entsprechende Unternehmen der CI über derartige Umstände sofort zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich istinformieren. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des entsprechenden Unternehmens der CI einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rück- tritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Liefe- rung und Leistung vom AG noch nicht übernommen wurde sowie für von dem entsprechenden Unternehmen der CI erbrachte Vorbe- reitungshandlungen. Dem entsprechenden Unternehmen der CI steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 10.3. Voraussetzung für den Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung vom Vertrag ist, sofern keine spezielleren Regelungen getroffen wurden, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des entsprechenden Unternehmens der CI zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtgesetzten Nachfrist. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenmachen.

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Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 8.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. 8.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Lieferung der bereits erbrachten Leistung;Ware bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Voraus- zahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;oder c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatKäufer den ihm durch Punkt 14 auferlegten Verpflichtungen nicht oder nicht gehörig nachkommt. 8.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 8.4 Falls über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinrei- chenden Vermögens abgewiesen wird, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn ist der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unter- nehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen . 8.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtsoweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorberei- tungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 8.6 Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetmachen. Sonstige weitere Ansprüche Folgen des AN Rücktritts sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). ausgeschlossen. 8.7 Die Bewertung Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtums und Wegfalls der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend Geschäftsgrundlage durch den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenKäufer wird ausgeschlossen.

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Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 9.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Ver- schulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels einge- schriebenen Briefes geltend zu machen. 9.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiter- führung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, un- möglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter ver- zögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers ent- standen sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Voraus- zahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatLieferzeit wegen der im Punkt 5.4 ange- führten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich ver- einbarten Lieferfrist, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenmindestens jedoch 6 Monate beträgt, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder mittelbar Organen nicht gehörig nachkommt. 9.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Liefe- rung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 9.4 Falls über das Vermögen des VertragspartnersKäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinrei- chenden Vermögens abgewiesen wird, die mit dem Abschluss oder ist der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Un- ternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegen- steht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirt- schaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen . 9.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leis- tungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtsoweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungs- handlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 9.6 Sonstige Folgen des AG Rücktritts sind ausgeschlossen. 9.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines Geschäftsgrundlage durch den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenKäufer wird ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 8.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Ver- schulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. 8.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterfüh- rung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmög- lich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstan- den sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatLieferzeit wegen der im Punkt 4.4 angeführ- ten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbar- ten Lieferfrist, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenmindestens jedoch 6 Monate beträgt, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder mittelbar Organen nicht gehörig nachkommt. 8.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 8.4 Falls über das Vermögen des VertragspartnersKäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichen- den Vermögens abgewiesen wird, die mit dem Abschluss oder ist der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerläss- lich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen . 8.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leis- tungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtsoweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshand- lungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs die Rück- stellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 8.6 Sonstige Folgen des AG Rücktritts sind ausgeschlossen. 8.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines Geschäftsgrundlage durch den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenKäufer wird ausgeschlossen.

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Samples: Sales Contracts

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner Wenn der Vertrag zwischen dem Auftraggeber des AG und dem AG aufgelöst wird, so hat dies auch die Auflösung des Vertrages zwischen AN und AG zur Folge, ohne dass hieraus dem AN gegenüber dem AG ein Anspruch auf Entschädigung für den entfallenen Leistungsumfang erwächst. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber des AG die Beschäftigung des AN – aus welchen Gründen auch immer – als Subunternehmer ablehnt. Auf die Nachunternehmererklärung gemäß Punkt 24 wird ausdrücklich hingewiesen. Der AG ist auch dann berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang zurückzutreten, wenn der bereits erbrachten Leistung; b) AN sein Unternehmen veräußert, wenn der AN stirbt, oder wenn Umstände vorliegen, die welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich Auftrages unmöglich machen, soweit machen oder unmöglich erscheinen lassen. Weiters ist der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstelltder AN - ohne vertraglich dazu berechtigt zu sein - die Leistungserbringung einstellt und sie nicht bis spätestens zum Ablauf des zweiten darauffolgenden Werktages wieder aufnimmt, dass durch eine Behinderungoder der AN die Vertragserfüllungsgarantie und / oder die ergänzende Erfüllungsgarantie nicht rechtzeitig und / oder ordnungsgemäß vorlegt. Der AN erklärt, die länger als 3 Monate dauert über sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen gewerberechtlichen oder dauern wirdsonstigen Bewilligungen zu verfügen. Für den Fall des Nichtvorliegens der notwendigen Genehmigungen bzw. deren Entzuges oder Verfalls aus welchem Titel auch immer ist der AG berech- tigt, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich istohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigenIn diesem Fall haftet der AN für sämtliche daraus entstehenden Nachteile und Schä- den. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt ebenso berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AN vor Beginn seiner Arbeiten keine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 Ge- bietskrankenkasse vorlegt oder vorlegen kann bzw. sonstige entsprechend diesem Vertrag vorzulegende Unterlagen nicht beibringt und eine gesetzte Nachfrist verstrichen ist. Im Falle des berechtigten Rücktritts des AG sind bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen abzurechnen. Von der zu bezahlenden Vergütung sind allenfalls bestehende Schadenersatzansprüche des AG abzuziehen. Darüber hinausgehende Ansprüche des AN bestehen nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG ausschließlich bei Vorliegen der Rücktrittsgründe gemäß Punkt 5.8.1 Abs. 2, 3, 4 und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt 5 der ÖNORM B2110 berechtigt. Der , den sofortigen Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht iIm Falle Fall des Zahlungsverzuges kann der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem ZeitpunktAN jedoch nur unter Xxxxxxx einer Nachfrist von 60 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Tritt der AN berechtigt vom Vertrag zurück, sind bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie nachweislich erbrachte Vorleistungen zu dem der andere Vertragspartner ver- güten, sofern diese vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre Auftraggeber des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetvergütet werden. Sonstige weitere Darüber hinausgehende Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß sei es nach § 1168 bzw § ABGB, 1155 ABGB ABGB. oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung Ebene) sind mit 2,5 % des auf den entfallenden Leistungsteil entfallenden Entgeltes gedeckelt, sofern der entfallenden Leistungsentfall 20 % der ursprünglichen Leistung überschreitet und nicht durch andere Entgelte oder andere Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtetausgeglichen wird, alle Dokumente, oder zumindest unter die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergeben20 % - Grenze fällt.

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Samples: Avb Bewehrung

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 10.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Lieferanten zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist schriftlich geltend zu machen. 10.2. Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Lieferant berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Lieferanten weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt. 10.3. Falls über das Vermögen des Vertrages offensichtlich unmöglich machenKäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, soweit ist der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Lieferant berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder dauern wirdwenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Lieferanten unerlässlich ist. 10.4. Nimmt der Käufer die ihm angebotenen Elektroprodukte nicht an, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich istist der Lieferant nach fruchtlosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten Nachfrist von drei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Lieferanten einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtsoweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Lieferanten erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Lieferanten steht an Stelle dessen auch das Recht zu, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wirddie Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 10.5. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN Geschäftsgrundlage sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 9.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurück- zuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. 9.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers ent- standen sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatLieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Liefer- frist, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenmindestens jedoch 6 Monate beträgt, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder mittelbar Organen nicht gehörig nachkommt. 9.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 9.4 Falls über das Vermögen des VertragspartnersKäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, die mit dem Abschluss oder ist der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegen-steht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen . 9.5 Unbeschadet der Schadenersatz- ansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen ver- tragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtsoweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Ver- käufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 9.6 Sonstige Folgen des AG Rücktritts sind ausgeschlossen. 9.7 Die Geltendmachung von An- sprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines Geschäftsgrundlage durch den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenKäufer wird ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt12.1 Bei Vorliegen wichtiger Gründe die uns das Festhalten am Vertrag unzumutbar machen, den sofortigen insbesondere bei verschuldetem Zahlungsverzug, sind wir – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 12.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, hat er das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu erklären:widerrufen. a12.3 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförder ist, (i) die Waren in Besitz genommen hat, (ii) bei Untergang getrennt gelieferten Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung den Besitz an der bereits erbrachten Leistung;zuletzt gelieferten Ware erlangt bzw. (iii) bei Teilsendungen den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt. b12.4 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (FAKRO Dachflächenfenster GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00/0, 0000 Xxxxxxxxxx, xxxxxx@xxxxx.xx, 02576/30 700 – 0) wenn Umstände vorliegendurch eine eindeutige Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 12.5 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 12.6 Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der Selbstabholung), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machenMitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, soweit das der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn Kunde bei der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenes sei denn, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 12.7 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Durchführung des Vertrags befasst sind, Kunde den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt Nachweis erbracht hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderunger die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 12.8 Der Kunde hat die länger als 3 Monate dauert Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an FAKRO Dachflächenfenster GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00/0, 0000 Xxxxxxxxxx zurückzusenden oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich istzu übergeben. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG Die Frist ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtgewahrt, wenn der AN Kunde die Waren vor Ablauf der Verpflichtung Frist von 14 Tagen absendet. 12.9 Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 12.10 Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn er auf keine notwendigen Maßnahmen zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtPrüfung der Beschaffenheit, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG Eigenschaften und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle Funktionsweise der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenWaren zurückzuführen ist.

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Samples: Price List

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt 18.1. backaldrin kann im Fall von Pflichtverletzungen und erfolglosen Setzen einer angemessenen Nachfrist (in der Regel 14 Tage) ganz oder teilweise vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) zurücktreten. backaldrin kann auch ohne Setzen einer Nachfrist ganz oder teilweise zurücktreten, wenn Umstände vorliegenz.B.: ▪ Dem Auftragnehmer nach Mahnung durch backaldrin, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machenwenn auch ohne ausdrückliche Nachfristsetzung, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt eine angemessene Nachfrist faktisch zur Verfügung gestanden ist. ▪ backaldrin schon vor dem jeweiligen Vertragstermin Grund zur Annahme hat, um den Vertragspartner dass der Auftragnehmer wesentliche Vertragsverpflichtungen nicht termingerecht zu erfüllen bereit ist, oder in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten der Lage ist oder sein wird; ▪ Bereits ein oder mehrere Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind. 18.2. Im Falle eines gegen den Grundsatz Auftragnehmer oder dessen Lieferanten drohenden oder eingeleiteten Ausgleichs-oder Konkursverfahren oder bei Änderung in den Eigentumsverhältnissen des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Auftragnehmers ist backaldrin umgehend und vollständig in Kenntnis zu setzen. Falls über den Auftragnehmer ein Ausgleichs- oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss Konkursverfahren eröffnet wird oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs einer Änderung in den Eigentumsverhältnissen des AN und nach Auftragnehmers, kann backaldrin über die beim Auftragnehmer und/oder seinen Sublieferanten lagernden Lieferungen/Leistungen umgehend verfügen und/oder vom Vertrag sofort ganz oder teilweise zurück treten. 18.3. Die Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtund die Auflösung aus wichtigem Grund bedürfen der Schriftform. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtEin wichtiger Grund liegt vor, wenn der AN Vertragspartner gegen behördliche Vorschriften oder gegen Bestimmungen dieser technischen EKB verstößt. 18.4. Änderungen von Namen, Firma, Anschrift, Rechtsform oder ähnlichen Daten hat der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie Vertragspartner umgehend schriftlich bekannt zu geben. 18.5. backaldrin kann vom Vertrag jederzeit zurück treten wenn nicht nach Punkt 14 Abs 1 nichtPkt. 2) geltende Verordnungen, nicht vollständig oder verspätet nachkommt Normen, Gesetze, backaldrin Standards sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst auch Pkt. 4) Vor Bestellung zu liefernde Unterlagen gearbeitet wird. Der AN ist weiters Wird abweichend gearbeitet und dies zuvor nicht mit backaldrin abgestimmt oder im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt Verhandlungsprotokoll vereinbart behält sich backaldrin ebenso das Recht vor jederzeit vom Vertrag ist schriftlich zurück zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebentreten.

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Samples: Technische Einkaufsbedingungen (Tekb)

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, Voraussetzung für den sofortigen Rücktritt des Käufers vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegenauf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtangemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes oder eines Farbscans per E mail (beide müssen rechtsgültig unterfertigt und mit Firmenstempel versehen sein) geltend zu machen. Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag ist schriftlich zu erklärenzurückzutreten, ● wenn die Ausführung der Lieferung bzw. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem Beginn oder die Weiterführung der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt Leistung aus Gründen, die in der Sphäre Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, ● wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des AN liegenKäufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder ● wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 5 Absatz 8 aufgeführten Umstände, insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglichen vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Schadenersatzansprühe des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und tatsächlich zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetvom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Erfolgt der Rücktritt aus GründenDem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetRückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Sonstige weitere Ansprüche Folgen des AN Rücktritts sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat8.1. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich nur aus wichtigem Grund zulässig. 8.2. Gerät RCC mit der Lieferung bzw. Erbringung seiner Leis- tung aus eigenem Verschulden in Verzug, ist durch den Auf- traggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu erklärensetzen. Das Rücktrittsrecht im Falle Erbringt RCC die vertragliche Lieferung bzw. Leistung auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, hat der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 8.3. Bei Verzug des Auftraggebers bezüglich der Bereitstellung erforderlicher Unterlagen und/oder einer vereinbarten Mit- wirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch RCC unmöglich macht oder erheblich behindert, ist RCC zum Vertragsrücktritt berechtigt. 8.4. RCC ist insbesondere berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten wenn:  vom Auftraggeber betrügerischer, gesetzwidriger oder sonst wie missbräuchlicher Gebrauch von der von RCC getätigten Lieferung bzw. von dem Ergebnis der von RCC erbrachten Leistung begangen wird,  der Auftraggeber die ihm obliegenden vertraglichen Ver- pflichtungen wiederholt oder gröblich verletzt,  nach zweimaliger Mahnung noch immer Zahlungsverzug besteht,  gegen den Auftraggeber ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder über das Vermö- gen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird,  gegen den Auftraggeber ein Strafverfahren oder Finanz- strafverfahren eingeleitet wird, oder  der Betrieb des Auftraggebers beendet oder liquidiert wird. 8.5. Kommt es aufgrund eines Annahme- oder Leistungsverzu- ges des Auftraggebers zu einer Auflösung des Vertrags, dann ist RCC berechtigt, Stornogebühren zu verrechnen. Die Höhe der Stornogebühren wird von RCC auf Basis der stornierten Lieferungen bzw. Leistungen berechnet und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunktbe- trägt 25% des Auftragswerts. 8.6. Ereignisse höherer Gewalt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hatdie RCC oder einen Subauf- tragnehmer von RCC treffen, berechtigen RCC, die Liefe- rungen bzw. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe Leistungen für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Dauer der Behinderung und eine angemessene Zeit zur Wiederaufnahme der ArbeitenTätigkei- ten auszusetzen oder entsprechend ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt Verzögert sich die Lieferung bzw. Erbringung der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegenLeistung aufgrund von Auswirkungen höherer Gewalt um mehr als drei Mona- te, ist der AG Auftraggeber berechtigt, binnen zwei Wochen von dem hiervon betroffenen Teil der Lieferung bzw. Leistung mittels eingeschriebenem Brief zurückzutreten. Als Ereig- nisse höherer Gewalten gelten - zum Beispiel aber nicht ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen - die unter Punkt 14.1. dieser AGB angeführ- ten Ereignisse. 8.7. Bei berechtigtem Vertragsrücktritt seitens des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, Auftraggebers oder seitens RCC sind die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich beidseitig erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetrückabzuwickeln bzw. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenvergüten.

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Samples: General Terms and Conditions

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 11.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ab- lauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. 11.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Auftrag- nehmer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn o- der die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Set- zung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machennoch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;oder c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, min- destens jedoch 6 Monate beträgt. 11.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen er- klärt werden. 11.4 Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insol- venzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermö- gens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatVertragspartei berech- tigt, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutre- ten. 11.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Auftrag- nehmers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Fal- le des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleis- tungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen soweit die guten Sitten Lieferung oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des VertragspartnersLeistung vom Auftrag- geber noch nicht übernommen wurde sowie für vom Auf- tragnehmer erbrachte Vorbereitungs-handlungen. Dem Auf- tragnehmer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die mit dem Abschluss oder der Durchführung Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 11.6 Sonstige rechtliche Folgen des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen Rücktritts sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenausgeschlos- sen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, 12.1. Der AG kann jederzeit ohne Setzung einer Nachfrist den sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag und/oder vom Vertrag zu eines parallel laufen- den Bauvorhabens erklären: a, bei Vorliegen des Rücktrittsgrundes wegen Absprache, bei grobem Verstoß gegen einzelne Bestimmungen die- ses Vertrages, bei Terminüberschreitungen von mehr als 6 Werktagen (Leistungsumfang gemäß Angebot) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtZwischenterminen, wenn der AN den Terminverzug nach schriftlicher Aufforderung nicht binnen der Verpflichtung darauffolgenden 6 Werktage aufholt, wenn die Arbeiten oder Leistungen nicht sach- und fachgemäß und/oder unter Verwendung von unzulässigen Material oder abweichend von der im LV (Angebot samt Unter- lagen) verlangten Herstellungsart hergestellt werden, wenn der AN einer schriftlichen Aufforderung zum Arbeitsbeginn oder zur Vorlage Verstärkung des Arbeitseinsatzes nicht Folge leistet, falls der AN den Abschluss der vom AG geforderten Betriebshaftpflichtversicherung nicht nachweist, wenn der Auftragsvergabe an den AN durch den BH/HU - auch im Nachhinein - nicht zugestimmt wird bzw. eine gegebene Zustimmung zurückgezogen wird, wenn eine Einschränkung bzw. ein Nichtvorliegen der erforderlichen Gewerbeberechtigungen vorliegt. 12.2. Unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte kann der AG mittels eingeschriebenen Briefes den Rücktritt vom Vertrag auch dann erklären, wenn der Bauvertrag des AG mit dem BH/HU ganz oder teilweise aufgelöst wird oder wenn, aus welchen Gründen immer, kein Bedarf für die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen mehr gegeben ist. Kommt es, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 Kündigung oder Been- digung des Vertrages zwischen dem BH/HU und dem AG, verpflichtet sich der AN, unter der Bedingung, dass der BH/HU die weiteren Leistungen bezahlt, seiner Vertragsverpflichtung weiterhin nachzukommen und diesen Vertrag zu den gleichen Konditionen im Auftrag des BH/HU fortzuführen. Über den Umfang der bereits getätigten Leistungen ist das Einvernehmen herzustellen. 12.3. In allen Fällen des Rücktritts hat der AN nur Anspruch auf Vergütung der bereits ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten auf Basis der ver- einbarten Bedingungen, jedoch nicht auf allfälligen Schadenersatz und entgangenen Gewinn. Ein vereinbarter Pauschalpreis gilt für diese Verrechnung im Rücktrittsfall nicht. In diesem Fall ist die Vergütung aliquot unter Berücksichtigung des Leistungserfüllungsgrades zu berech- nen. Dem AG steht das Recht zu, ungeachtet des erteilten Auftrages, das Bauvorhaben einzustellen. Der AN verpflichtet sich in diesem Fall die Arbeiten sofort zu beenden, jedenfalls aber die Baustelle abzusichern, sodass die bis zu dem Zeitpunkt der Arbeitseinstellung geleisteten Arbeiten in ihrem Wert erhalten bleiben. Der AN hat in diesem Fall Anspruch auf die bis dahin nachweislich erbrachten Leistungen, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls aber auf darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche. Im Falle der Vertragsbeendigung aus welchem Grund auch immer, insbesondere im Falle einer Insolvenz des AN, kann der AG durch einseitige Erklärung ohne Zustimmung des AN in eventuell vorhandene Verträge mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wirdSubunternehmern des AN eintreten. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtverpflichtet, eine gleichlautende Vertragsbestimmung in eventuelle Werkverträge mit Subunternehmern aufzunehmen. 12.4. Der Rücktritt AN ist verpflichtet, vom Vertrag ist schriftlich zu erklärenAG für noch nicht erfüllte Lieferungen und/oder Leistungen bereits bezahlte Beträge zzgl. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hatentstandener Finanzie- rungskosten zurückzuzahlen. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Weitergehende Ansprüche des AG, insbesondere solche auf Pönale und Schadenersatz, bleiben durch den erklärten Vertragsrücktritt unberührt. 12.5. Der AN sind mit 5 % des hat sämtliche Kosten einer eventuell erforderlichen Ersatzvornahme zu tragen, haftet überdies für alle daraus allenfalls eintretenden Folgeschäden und verzichtet auf die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach Einrede einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenunwirtschaftlichen Ersatzvornahme.

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Samples: Werkvertrag

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist 12.1. LDB und der Auftraggeber sind ungeachtet sonstiger Kündigungsrechte berechtigt, ohne Setzung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Vermögen abgewiesen wird; 12.2. Beide Parteien sind berechtigt, den sofortigen Rücktritt vorliegenden Vertrag aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung des anderen Vertragspartners mit sofortiger Wirkung mittels schriftlicher (i.e. auch E-Mail) Erklärung aufzulösen, sofern vor Erklärung der Auflösung der Vertragspartner schriftlich zur Behebung der genau zu bezeichnenden Vertragsverletzung aufgefordert und anschließend eine Frist von 30 (dreißig) Tagen zur Behebung der bezeichneten Vertragsverletzung gewährt wurde. Als solche wesentliche Vertragsverletzung gilt auf der Seite LDBs beispielsweise, wenn eine Lieferung oder Leistung aus vom Vertrag Auftraggeber zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegenvertretenden Gründen nicht möglich ist, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung Auftraggeber eine ihm obliegende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber LDB nicht einhält, auf der Seite des Vertrags befasst sindAuftraggebers beispielsweise, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hatwenn LDB die Verpflichtung zur fristgerechten Lieferung wesentlich verletzt. 12.3. Der AG LDB ist darüber hinaus weiters berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom vorliegenden Vertrag im Fall einer wesentlichen Änderung der Beteiligungs-und/oder Kontrollverhältnisse des Auftragsgebers innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Kenntnis einer solchen Änderung unter Einhaltung einer Frist von 3 (drei) Monaten zu erklärenkündigen. Als eine wesentliche Änderung gilt jedenfalls der Übergang von mindestens 50% des Eigentums, wenn sich herausstelltder Gesellschafts- oder Aktienanteile, dass durch eine Behinderungoder der Stimmrechte auf einen oder mehrere neue oder bestehende Eigentümer oder Berechtigte. Eine gänzliche oder teilweise Übertragung des Vertrages an Dritte bedarf jedenfalls der Zustimmung von LDB. 12.4. W ird der Vertrag aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung des Auftraggebers berechtigt von LDB gekündigt, so hat der Auftraggeber LDB sämtliche dadurch entstehende Nachteile und den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Vorbehaltlich sonstiger Ansprüche kann LDB bereits erbrachte Leistungen (Teilleistungen), die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehenrückabwickelbar sind, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenRechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Die Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen sind unbeschadet anderer in diesen Bestimmungen enthaltener Regelungen insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag zu erklären:berechtigt, wenn a) bei Untergang über das Vermögen des anderen das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde und die Umstände im Fall der bereits erbrachten LeistungAufrechterhaltung des Vertrages wesentliche Nachteile für den Rücktretenden erwarten lassen; b) wenn über das Vermögen des anderen das Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde. c) vom anderen zu vertretende Umstände vorliegen, die welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages Auftrages offensichtlich unmöglich machen. d) der andere 1) unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, soweit die mit dem Abschluss oder mit der andere Vertragspartner diese zu vertreten Durchführung des Vertrages befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat;. c2) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den dem Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden Xxxxxxx zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen für den Vertragspartner nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;. de) wenn bei Untergang der andere Vertragspartner unmittelbar bereits erbrachten Leistung Der Auftraggeber hat das Recht, bei Nichteinhaltung der in diesen Bestimmungen enthaltenen Vorschriften, dem Auftragnehmer den Auftrag ganz oder mittelbar Organen des Vertragspartnersteilweise zu entziehen und Dritten zu vergeben. Weiters ist der Auftraggeber berechtigt, bei Nichteinhaltung von Xxxxxxxx durch den Auftragnehmer, die mit Leistung selbst zu erbringen oder durch einen anderen vornehmen zu lassen und dem Abschluss oder Auftragnehmer den Auftrag fristlos zu entziehen. Weiters kann der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt Auftraggeber vom Vertrag zu erklärenmit sofortiger Wirkung zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass für den Auftraggeber durch wiederholte Exekution gegen den Auftragnehmer oder durch die von ihm erfolgte Zession seiner Teilansprüche eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern Lage geschaffen wird, welche nach billigem Ermessen des Auftraggebers die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist ungestörte Bauführung oder auch die Übersichtlichkeit der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtAbrechnung beeinträchtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 Die Berechtigung zum Rücktritt vom Vertrag aus in diesem Punkt genannten Gründen erlischt 30 Kalendertage Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem welchem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten erlangt hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2Unbeschadet sonstiger Bestimmungen gilt für den Fall des Rücktritts: Bereits übernommene Teilleistungen sind vertragsgemäß abzurechnen und abzugelten; noch nicht übernommene, 1bereits vertragsgemäß erbrachte sind zu übernehmen, abzurechnen und abzugelten. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für Liegen die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus GründenUmstände, die in der Sphäre zum Rücktritt des AN liegenAuftraggebers geführt haben, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen auf Seiten des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus GründenAuftragnehmers, so hat dieser: a) die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für durch die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches Vollendung entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber zu übergeben.ersetzen;

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 7.1 Ein Rücktritt des AG ist entweder (i) bei Eintritt eines schriftlich vereinbarten wichtigen Grundes oder (ii) wenn HEAVYLOG den Verzug mit ihren Erfüllungspflichten zu vertreten hat zulässig und die vom AG mit eingeschriebenem Brief zu setzende Nachfrist von 3 Wochen verstrichen ist. 7.2 Ergeben sich während der Auftragsausführung Umstände, die zu erheblichen Erschwernissen in der Leistungsausführung führen, oder es ist eine Schädigung von Sachen und/der Vermögen Dritter zu befürchten oder wahrscheinlich, so ist HEAVYLOG unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art berechtigt, entweder vom Auftrag zurückzutreten oder bis zur Beseitigung der genannten Erschwernisse oder Befürchtungen durch den sofortigen Rücktritt vom Vertrag AG, die Arbeitsleistung einzustellen und führt dies zur Hemmung allenfalls vereinbarter Fristen und zur Verschiebung des vereinbarten Fertigstellungstermins. 7.3 Entstehende Wartezeiten sowie Verzögerungen von Gerät- sowie Personaleinsätzen, die nicht von HEAVYLOG vertreten sind, wie z.B. Montageabnahme, Schlechtwetter, baustellenbedingte Verzögerungen, verspätete Anlieferungen von Transport oder Hebegut u.ä. gehen auch bei allenfalls vereinbarten Pauschalaufträgen zu erklären:Lasten des AG und führen zur Hemmung allenfalls vereinbarter Fristen und zur Verschiebung des vereinbarten Fertigstellungstermins. a) 7.4 In den Fällen der Punkte 7.2 und 7.3 ist HEAVYLOG berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen – unabhängig von der gewählten Vertragsart – dem AG gegenüber zu verrechnen. Die Kosten der Stillstandszeit werden auch bei Untergang Pauschalpreisvereinbarungen dem AG verrechnet. 7.5 Bei Eintritt von Änderungen in der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegenZahlungsfähigkeit des AG oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die ordnungsgemäße Erfüllung Zahlungsfähigkeit des Vertrages offensichtlich unmöglich machenAG in Frage stellen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatjeweils zwischen Vertragsabschluss und Auftragsdurchführung, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus HEAVYLOG berechtigt, den sofortigen Rücktritt entweder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten. 7.6 HEAVYLOG ist ferner berechtigt, bei Nichtzahlung von fälligen Forderungen bzw. bei Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des AG oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens des AG die Arbeiten einzustellen oder auch vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich istzurückzutreten. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Bei Rücktritt berechtigt. Ebenso ist wird vorbehaltlich weiterer Ansprüche das Entgelt der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich bis dahin erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenanteilig fällig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, 5.1. Voraussetzung für den sofortigen Rücktritt des Unternehmers vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Liefer- bzw Leistungsverzug, der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich nachweislich auf grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist schriftlich, durch Unternehmer einschreibebrieflich geltend zu machen. 5.2. Unabhängig von unseren sonstigen Rechten sind wir berechtigt, vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle mit dem Kunden zurückzutreten, a) wenn die Ausführung der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem Lieferung bzw der andere Vertragspartner vom Vorliegen Beginn oder die Weiterführung der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf unser Begehren weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung bzw Leistung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder c) wenn die Verlängerung der Leistungszeit wegen der in nachfolgendem Punkt 6.4. angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der Sphäre ursprünglich vereinbarten Leistungsfrist, mindestens jedoch 3 Monate beträgt. 5.3. Xxxxx Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 5.4. Falls über das Vermögen des AN liegenKunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der AG ausschließlich Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt im Rücktrittsfall die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Kunde unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile unsererseits unerlässlich ist. 5.5. Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und tatsächlich zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetvon uns erbrachte Vorbereitungshandlungen. Erfolgt der Rücktritt aus GründenUns steht auch das Recht zu, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht)Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 5.6. Die Bewertung Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes, Irrtum und Wegfall der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend Geschäftsgrundlage durch den Vorgaben Unternehmer ist ausgeschlossen. 5.7. Rücktrittsrecht des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform Verbrauchers von Fern- und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergeben.Auswärtsgeschäften nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner Für den Fall, dass keine freien Plätze für das Fortbildungsprogramm verfügbar sind, steht der SHK bzw. der veranstaltenden Hochschule ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag zu. Der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer steht bis 28 Tage vor Stattfinden des ersten von der Teil-­‐ nehmerin bzw. dem Teilnehmer gebuchten Moduls (bei Buchung des gesamten Fortbildungspro-­‐ gramms) bzw. bis 28 Tage vor Stattfinden des einzeln gebuchten Moduls das Recht zu, kostenlos von der Anmeldung zurückzutreten. Erfolgt die Abmeldung später als 28 Tage vor Beginn, wird eine Stor-­‐ nogebühr von 50 Prozent des Teilnahmebetrages verrechnet. Ein Rücktritt ist berechtigtnach erfolgter Anmel-­‐ dung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn nicht möglich. Die Stornogebühr entfällt, wenn vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzteilnehmerin bzw. ein Ersatz-­‐ teilnehmer genannt wird und wenn die vollständige Zahlung des Teilnahmebetrages durch die Ersatz-­‐ teilnehmerin bzw. den sofortigen Ersatzteilnehmer tatsächlich erfolgt. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet die bzw. der Zurückgetretene für den gesamten Betrag neben der Ersatzteilnehmerin bzw. dem Ersatzteil-­‐ nehmer solidarisch. Die Nichtzahlung von Teilnahmebeiträgen stellt keine konkludente Abmeldung von der Veranstaltung oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang dar. Durch den Nichtbesuch der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegenVeranstaltung entfällt die Zahlungs-­‐ pflicht nicht. Unbeschadet der oben genannten Bestimmungen ist es der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner so-­‐ fern sie bzw. er Konsument/in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs Sinne KSchG ist, möglich, binnen 7 Werktagen, gerechnet ab Zu-­‐ standekommen des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtVertrages, von ihrem bzw. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtseinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu ma-­‐ chen. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer hat mittels eingeschriebe-­‐ nem Brief oder mittels digital signiertem Dokument per E-­‐Mail zu erklärenerfolgen. Das Rücktrittsrecht im Falle Zur Ausübung des Rück-­‐ trittsrechtes genügt die fristgerechte Erklärung, dass die Teilnehmerin bzw. der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 Teilnehmer die Auf-­‐ rechterhaltung des Vertrages ablehnt. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist (schriftlich) abge-­‐ sendet wird. Die SHK bzw. die veranstaltenden Hochschulen behalten sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusa-­‐ gen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Dazu gehört insbesondere das Nichterreichen der Min-­‐ dest-­‐Teilnehmer/innen-­‐Zahl oder die Absage oder Erkrankung der/des Vortragenden. Bei einem Aus-­‐ fall einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf deren spätere ersatzweise Durchführung. Von Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern bereits geleistete Teilnahmebeiträge werden abzugsfrei rücker-­‐ stattet. Ein Ersatz für entstandene Aufwendungen, wie beispielsweise Ersatz von Reise-­‐ und 3 erlischt 30 Kalendertage Über-­‐ nachtungskosten oder sonstige Ansprüche der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers wird bei Absage einer Veranstaltung nicht geleistet. Die SHK bzw. die veranstaltenden Hochschulen behalten sich Änderungen der Inhalte, der Dauer, der Vortragenden, der Termine oder der Örtlichkeit von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen oder aus Gründen der Qualitätssicherung vor. Diese Änderungen rechtfertigen jedenfalls nicht einen Rücktritt vom Vertrag durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer. Bei einer Verkürzung der Dauer der Veranstaltung oder bei Absage der Veranstaltung durch die SHK oder die veranstaltende Hoch-­‐ schule nach dem ZeitpunktBeginn der Veranstaltung wird ein bereits geleisteter Teilnahmebeitrag aliquot der Kür-­‐ zung der Veranstaltung erstattet. Bloße Terminverschiebungen (auch dauerhafte) von Veranstaltun-­‐ gen, zu dem Wechsel der andere Vertragspartner vom Vorliegen Vortragenden oder des jeweiligen Erfüllungsortes oder Anpassung der Veranstal-­‐ tungsinhalte nach akademischen Vorgaben berechtigen weder zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hatvom Vertrag, noch zur Refundierung von auch nur Teilen des Teilnahmebeitrages. Das Rücktrittsrecht Die SHK bzw. die veranstaltenden Hochschulen sind berechtigt, Teilnehmer/innen in besonderen Fällen (z. B. bei Nichterscheinen, Störung der Veranstaltung, Missachtung der Anweisungen der wirt-­‐ schaftlichen oder wissenschaftlichen Leitung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung, gemäß Abs 2, 1§ 13 KSchG) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der ArbeitenDies kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Ein bereits geleisteter Teilnahmebeitrag wird dann (aliquot) erstattet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegenAusschluss begründet, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars die SHK bzw. die veranstaltende Hochschule zu keiner Kosten-­‐ rückerstattung verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergeben.

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Samples: Teilnahmevereinbarung

Rücktritt vom Vertrag. Jeder 12.1. Der Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt kann – sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde – nur dann vom Vertrag zurücktreten, sofern ein Lieferverzug vorliegt, der auf unser grobes Verschulden zurückzuführen ist und anschließend die vom Vertragspartner gesetzte angemessenen Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu erklären:machen. 12.2. Unabhängig von unseren sonstigen Rechten sind wir zum Rücktriff vom Vertrag berechtigt, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind und dieser auf unser Begehren weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung bzw. Leistung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatLieferzeit wegen der im Punkt 4.4. dieser AGB angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsfrist, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenmindestens jedoch sechs Monate beträgt, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar den ihm durch Punkt 14 dieser AGB (Einhaltung von Exportbestimmungen) auferlegten Verpflichtungen nicht oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hatnicht gehörig nachkommt. 12.3. Der AG ist darüber hinaus Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 12.4. Falls über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, sind wir berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst sechs Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Vertragspartner unterliegt, dem nicht entgegensteht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile von uns unerlässlich ist. 12.5. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche sowie sonstigen Ansprüche einschließlich des Anspruchs auf vorprozessuale Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht vollständig oder verspätet nachkommt übernommen wurde sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wirdfür von uns erbrachten Vorbereitungshandlungen. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus GründenUns steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die in Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen; dies gilt sinngemäß auch für einzelne Teile der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetLieferung oder Leistung. 12.6. Sonstige weitere Ansprüche Folgen des AN Rücktritts sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rücktritt vom Vertrag. Der AG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ▪ wenn ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden auf Seiten von Ce2 zurückzuführen ist, eingetreten und die gesetzte, angemessene Nachfrist (siehe Punkt (6)1) erfolglos abgelaufen ist. In diesem Fall hat der AG die Möglichkeit der Ersatzvornahme durch Beauftragung Dritter oder durch Mitarbeiter des AG. Der Kostensatz für eine derartige Ersatzvornahme ist mit dem 1½- fachen Entgelt für diese Lieferung oder Leistung gemäß des ursprünglich vereinbarten Entgelts begrenzt. Ce2 ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ▪ wenn der AG nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Voraussetzungen schafft, um die Ausführung des Auftrages zu ermöglichen, ▪ wenn die Ausführung der Lieferung beziehungsweise der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessen Nachfrist (siehe Punkt (6)1) weiter verzögert wird, ▪ wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von Ce2 weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit einbringt, ▪ wenn Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich unmöglich machen, sofern nicht Ce2 diese selbst zu vertreten hat, ▪ wenn der AG stirbt oder die Eigenberechtigung verliert. Im Falle eines vom AG zu vertretenden, berechtigten Rücktritts durch Ce2 ist diese berechtigt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr von 20 % des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen. Der AG hat Ce2 die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten sowie entgangen Gewinne zu ersetzten, jedoch nicht über das für die Erbringung der insgesamt beauftragten Lieferung oder Leistung vereinbarte Entgelt hinaus. Beide Parteien sind in folgenden Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt: ▪ Ist Ce2 aus Gründen, die keine Partei zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Leistungshindernisse, die durch wirtschaftlich zumutbare Aufwendungen nicht zu verhindern sind) nicht in der Lage, die übernommenen Leistungen innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu erbringen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurückzutreten. In diesen Fällen behält der AG den Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Teilleistungen, Ce2 auf einen anteiligen Vergütungsanspruch für erbrachte Teilleistungen. ▪ Wenn über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgelehnt wird, kann die andere Vertragspartei ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. ▪ Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu erklären: a) bei Untergang beenden, wenn der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der jeweils andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hatwesentliche Vertragsbestimmungen verstößt und dieser Verstoß auch nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht behoben wird. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen Bereits erbrachte Leistungen/Teilleistungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenbezahlen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner a) Der Veranstalter kann bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Anzeige vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Abbestellung später, sind vom Veranstalter Stornierungsgebühren zu zahlen. Die Stornierungsgebühren werden berechnet auf der Grundlage des Gesamtbetrages der gastronomischen Leistungen gemäß Buchung einschließlich Mehrwertsteuer und betragen: Mindestens wird jedoch der jeweilige Mindestumsatz in Ansatz gebracht. Stornierungsfrist weniger als 3 Monate 20 % Stornierungsfrist weniger als 1 Monat 50 % Stornierungsfrist weniger als 14 Tage 70 % Es steht dem Veranstalter offen, nachzuweisen, dass MALEX ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser niedriger ist als die sich aus vorstehender Tabelle ergebenden Stornierungsgebühren. Unberührt bleiben Kosten, die durch Zusatzleistungen von Dritten entstehen. b) Eine Verringerung der Teilnehmerzahl ist spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht fristgemäß, wird die ursprünglich bestellte Anzahl von Gedecken berechnet. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% kann nur zu einer Reduzierung um maximal 10% der bestellten Gedecke führen. c) MALEX ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom von dem Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Veranstalters eingetreten ist oder eine solche auf Grund objektiver Umstände für die Zukunft erwartet wird und der Veranstalter auf die Aufforderung von MALEX nicht bereit ist zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Erbringung der Leistung von MALEX oder nicht bereit ist zur Sicherheitsleistung oder sich nicht innerhalb einer von MALEX gesetzten angemessenen Frist über seine Leistung erklärt. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn die wesentliche Vermögensverschlechterung schon vor Vertragsschluss eingetreten ist oder auf Grund objektiver Umstände für die Zukunft zu erklären: a) bei Untergang erwarten war und MALEX hiervon erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt hat. Eine wesentliche Verschlechterung der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegenVermögensverhältnisse ist auch dann anzunehmen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der Veranstalter mit der Zahlung für eine andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner von der MALEX durchgeführte Veranstaltung in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;Verzug gerät. d) wenn Hat MALEX begründeten Anlass zu der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des VertragspartnersAnnahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb der MALEX, die mit dem Abschluss Sicherheit der Räumlichkeiten oder der Durchführung den Ruf des Vertrags befasst sindHauses gefährden, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus MALEX berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Gleiches gilt bei Verhinderung der MALEX durch höhere Gewalt (Streik, wenn sich herausstelltBrand, dass durch eine BehinderungFlut, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters io. ä.) Im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, Rücktritts aufgrund dieses Buchstabens steht dem Veranstalter ein Recht auf Schadensersatz nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenzu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 9.1 Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, den sofortigen Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung zurückzutreten. Das Recht des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt Rücktritts vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei steht dem Kunden nicht zu berücksichtigenbei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit. Der AG Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist weiters der Kunde nur im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt. 9.2 Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch, so teilen wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des AN Ereignisses unverzüglich dem Käufer / Besteller mit, und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt Lieferfrist vereinbart war. 9.3 Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig Gänze oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters zum Teil zurückzutreten; im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs unseres Rücktritts steht uns neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch jedenfalls eine Abstandsgebühr in der Höhe von bis zu 10 % des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt berechtigterfolgt ist. 9.4 Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. Der Rücktritt vom Vertrag sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vorliegen Vertrag zurückzutreten, wenn Termin-, Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung zu erwarten sind. 9.5 Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2Fakturensumme in Anrechnung, 1. Fall erlischt bei Wegfall zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründenzurückgenommenen Ware, die in der Sphäre des AN liegenvom Neuwert - ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattvereinbarung unterschritten wird, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, erfolgt überdies die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenRückrechnung ursprünglich gewährter Rabatte.

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Samples: Sales Contracts

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner (1) Die FH Vorarlberg ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a) , wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere • bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) ; • wenn der/die Vertragspartner/in stirbt, im Fall einer juristischen Person liquidiert wird; • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde, ein solches Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben worden ist oder der/die Vertragspartner/in sein/ihr Unternehmen veräußert; • wenn über das Vermögen des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und die gesetzlichen Vorschriften den Rücktritt vom Vertrag nicht untersagen; • wenn gegen den/die Vertragspartner/in oder gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ergangen ist, welche deren berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt; • wenn sich nach Auftragserteilung herausstellt, dass der/die Vertragspartner/in im Angebot unrichtige Angaben gemacht hat, welche wesentlich für die Auftragsvergabe waren; • wenn Umstände vorliegen, die welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages Auftrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner der/die Vertragspartner/in diese zu vertreten hat;; • wenn der/die Vertragspartner/in ca) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner der FH Vorarlberg in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere insbesondere, wenn er diese mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; db) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartnersder FH Vorarlberg, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrags Vertrages befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn ; • sobald sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 drei Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw bzw. vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG • wenn der/die Vertragspartner/in gegen behördliche Vorschriften oder die Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen verstößt. (2) Die FH Vorarlberg ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn bei Vorliegen der AN in Abs. (1) genannten Gründe entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile zurückzutreten. Wahlweise kann sie die Rückabwicklung der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie erbrachten Leistungen Zug um Zug verlangen, sofern dies nach Punkt 14 Abs 1 nichtder Art des Geschäfts und dem Umfang der bereits erbrachten Leistung nicht unverhältnismäßig ist. (3) Die FH Vorarlberg hat das Recht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist bei Vorliegen jener Gründe, die sie zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich berechtigen, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung an den Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin und unter Festsetzung einer Nachfrist von 14 Tagen (ab Aufgabepoststempel) an den Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin, bei Gefahr in Verzug jedoch sofort, ohne weitere Verständigung eine Ersatzvornahme auf Risiko und Kosten des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin vorzunehmen. Sämtliche infolge einer Ersatzvornahme entstehenden Kosten und Schäden gehen zu erklärenLasten des Vertragspartners bzw. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem ZeitpunktVertragspartnerin. Die FH Vorarlberg kann solche Beträge gegen die Forderung des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin aufrechnen. (4) Sofern die FH Vorarlberg die Abrechnung der bisher erbrachten Leistungen verlangt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der gilt Folgendes: Wenn die Umstände, die zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hatder FH Vorarlberg geführt haben, auf Seiten des Vertragspartners bzw. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN Vertragspartnerin liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars dieser/diese verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in Mehrkosten, die durch die Vollendung der Sphäre Leistung entstehen, der FH Vorarlberg zu ersetzen. Wenn Umstände, die zum Rücktritt des AG Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin geführt haben, auf Seiten der FH Vorarlberg liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich diese verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Preise für die noch nicht erbrachten Leistungen unter Abzug des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für durch die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB Nichtvollendung ersparten oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches ersparbaren Aufwandes zu übergebenvergüten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 8.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine spe- ziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschul- den des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetz- ten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. 8.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatLieferzeit wegen der im Punkt 4.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lie- ferfrist, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenmindestens jedoch 6 Monate beträgt, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder mittelbar Organen nicht gehörig nachkommt. 8.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 8.4 Falls über das Vermögen des VertragspartnersKäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, die mit dem Abschluss oder ist der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Er- öffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen . 8.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vor- prozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht vollständig oder verspätet nachkommt übernommen wurde sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wirdfür vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus GründenDem Ver- käufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die in Rückstellung bereits ge- lieferter Gegenstände zu verlangen. 8.6 Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen. 8.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Weg- fall der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines Geschäftsgrundlage durch den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenKäufer wird ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner a) Der Veranstalter kann bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Anzeige vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Abbestellung später, sind vom Veranstalter Stornierungsgebühren zu zahlen. Die Stornierungsgebühren werden berechnet auf der Grundlage des Gesamtbetrages der gastronomischen Leistungen gemäß Buchung einschließlich Mehrwertsteuer und betragen: Stornierungsfrist weniger als 3 Monate 20 % Stornierungsfrist weniger als 14 Tage 50 % Stornierungsfrist weniger als 7 Tage 70 % Ist eine Speisenauswahl noch nicht erfolgt, geht BRIGAL von Mindestmenüpreisen und anteiligen Getränken aus, die mit 50 % des Menüpreises angesetzt werden. Es steht dem Veranstalter offen, nachzuweisen, dass BRIGAL ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser niedriger ist als die sich aus vorstehender Tabelle ergebenden Stornierungsgebühren. Unberührt bleiben Kosten, die durch Zusatzleistungen von Dritten entstehen. b) Eine Verringerung der Teilnehmerzahl ist spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht fristgemäß, wird die ursprünglich bestellte Anzahl von Gedecken berechnet. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% kann nur zu einer Reduzierung um maximal 10% der bestellten Gedecke führen. c) BRIGAL ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom von dem Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Veranstalters eingetreten ist oder eine solche auf Grund objektiver Umstände für die Zukunft erwartet wird und der Veranstalter auf die Aufforderung von BRIGAL nicht bereit ist zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Erbringung der Leistung von BRIGAL oder nicht bereit ist zur Sicherheitsleistung oder sich nicht innerhalb einer von BRIGAL gesetzten angemessenen Frist über seine Leistung erklärt. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn die wesentliche Vermögensverschlechterung schon vor Vertragsschluss eingetreten ist oder auf Grund objektiver Umstände für die Zukunft zu erklären: a) bei Untergang erwarten war und BRIGAL hiervon erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt hat. Eine wesentliche Verschlechterung der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegenVermögensverhältnisse ist auch dann anzunehmen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der Veranstalter mit der Zahlung für eine andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner von der BRIGAL durchgeführte Veranstaltung in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;Verzug gerät. d) wenn Hat BRIGAL begründeten Anlass zu der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des VertragspartnersAnnahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb der BRIGAL, die mit dem Abschluss Sicherheit der Räumlichkeiten oder der Durchführung den Ruf des Vertrags befasst sindHauses gefährden, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus BRIGAL berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Gleiches gilt bei Verhinderung der BRIGAL durch höhere Gewalt (Streik, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich istBrand o.ä.). Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters iIm Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, Rücktritts aufgrund dieses Buchstabens steht dem Veranstalter ein Recht auf Schadensersatz nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenzu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, Der AG kann mittels eingeschriebenen Briefes den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang , wenn der Vertrag zwischen dem AG und dem Auftraggeber des AG aufgelöst wird, wenn, aus welchen Gründen auch immer, kein Bedarf für die in diesem Vertrag vereinbarten Lieferungen und Leistungen mehr gegeben ist, oder wenn grundlegende Auftragsvoraussetzungen eine Veränderung erfahren. In diesen Fällen hat der AN nur Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistung; b) ausgeführten Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche des AN bestehen nicht. Der AG ist weiters dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AN sein Unternehmen veräußert, wenn der AN stirbt, oder wenn Umstände vorliegen, die welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich Auftrages unmöglich machen, soweit machen oder unmöglich erscheinen lassen. Weiters ist der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, der AN - ohne vertraglich dazu berechtigt zu sein - die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen Leistungserbringung einstellt und sie nicht möglich istbis spätestens zum Ablauf des zweiten darauffolgenden Werktages wieder aufnimmt. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigenIn diesem Fall haftet der AN für sämtliche daraus entstehenden Nachteile und Schäden. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs AN erklärt, über sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen gewerberechtlichen oder sonstigen Bewilligungen zu verfügen. Für den Fall des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtNichtvorliegens der notwendigen Genehmigungen bzw. Ebenso deren Entzuges oder Verfalls aus welchem Titel auch immer ist der AG berech- tigt, ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall haftet der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wirdfür sämtliche daraus entstehenden Nachteile und Schä- den. Der AN ist weiters iIm Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des berechtigten Rücktritts des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtsind bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen abzurechnen. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich Von der zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre bezahlenden Vergütung sind allenfalls bestehende Schadenersatzansprüche des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetabzuziehen. Sonstige weitere Darüber hinausgehende Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben Im Fall des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist Zahlungsverzuges des AG kann der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenunter Setzung einer Nachfrist von 60 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

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Samples: Betonlieferungsvertrag

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 8.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. 8.2. Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatLieferzeit wegen der im Punkt 4.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenmindestens jedoch 6 Monate beträgt, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hatnicht gehörig nachkommt. 8.3. Der AG Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 8.4. Falls über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist darüber hinaus der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist. 8.5. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtsoweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wirddie Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 8.6. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs Sonstige Folgen des AG Rücktritts sind ausgeschlossen. 8.7. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines Geschäftsgrundlage durch den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenKäufer wird ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner Ergänzend zu Pkt 1.7.1 der WD 314 bzw der WD 313 sowie Pkt 5.8.1 der ÖNORM B 2110 ist der AG berechtigt, den unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AN die ihm obliegenden Leistungen nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erbringt. Weiters sind die Vertragsparteien bei Vorliegen wichtiger Gründe, die eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen, zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: aberechtigt. Solche wichtigen Gründe liegen für den AG insbesondere dann vor, wenn: • der AN nicht – sofern erforderlich – binnen 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss den Nachweis des Bestandes einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erbringt; • der AN die Leistungen ohne Zustimmung des AG – gleichgültig ob in demselben Los oder in verschiedenen Losen – dreimal nicht zum vereinbarten Termin beginnt (dreimaliges Überschreiten der Frist gemäß Punkt 2.) bei Untergang oder während der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Durchführung unterbricht und trotz schriftlicher Aufforderung die Leistungen nicht innerhalb von 7 Kalendertagen beginnt oder fortsetzt; • der AN einen vereinbarten Zwischen- oder den Endtermin um mehr als 14 Kalendertage sowie 2 oder mehrere vereinbarte Zwischentermine zusammen um mehr als 28 Kalendertage überschreitet; • über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und die gesetzlichen Vorschriften den Rücktritt vom Vertrag nicht untersagen; • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AN mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen oder ein solches Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben worden ist; • Umstände vorliegen, welche die die ordnungsgemäße ordnungsgemäß e Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner AN diese zu vertreten hat; c) wenn ; • der andere Vertragspartner AN die zur Erfüllung des Vertrages erforderliche Befugnis und Eignung oder sonstige öffentlich-rechtliche Berechtigungen nicht mehr besitzt; • der AN o Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner dem AG in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere insbesondere, wenn er mit anderen Unternehmen Unternehmern nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner ; o unmittelbar oder mittelbar Organen des VertragspartnersAG, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrags Vertrages befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat; o sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit iSd BVergG falscher Erklärungen schuldig gemacht hat; o pflichtwidrig ihn treffende vertragliche Verpflichtungen oder vertragliche Interessen des AG verletzt oder Weisungen des AG entgegenhandelt, wobei der drohende Rücktritt schriftlich anzukündigen und vom AG eine angemessene Nachfrist zur Verhinderung des Rücktritts zu gewähren ist; • sonstige im vorliegenden Rahmenvertrag angeführte Rücktrittsgründe vorliegen. Der AG ist darüber hinaus berechtigtbehält sich bei Vorliegen eines Rücktrittsgrundes vor, den sofortigen lediglich von einem Teil des Vertrages (zB bezüglich einzelner Lose) zurückzutreten (Teilrücktritt). Die in Pkt 1.7.1 der WD 314 bzw WD 313 genannte Frist für die Berechtigung zum Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen(30 Tage) gilt für diese genannten Rücktrittsgründe nicht. Der AN hat bei Vorliegen des Rücktrittsgrundes gemäß Pkt 1.7.1 Ziffer 6) der WD 314 bzw WD 313 kein Rücktrittsrecht. Der AN haftet dem AG ist weiters für sämtliche aus dem durch den AN verschuldeten Rücktritt entstandenen Schäden. Da der gegenständliche Rahmenvertrag keine Abrufverpflichtung des AG vorsieht, erfolgt im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für Rücktritts durch den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetkeine Vergütung für noch nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Diesbezügliche Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß sei es auf Basis der §§ 1168 bzw § und 1155 ABGB oder sowie auf schadenersatzrechtlicher Basis Ebene) bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergeben.

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Samples: Facility Management Agreement

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der a. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Der Rücktritt ist schriftlich, unter detaillierter Angabe des Grundes/der Gründe, zu erklären. b. Bei Verzug von B&C mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist - dem Volumen des Gesamtauftrages entsprechend - möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. c. Bei verschuldetem oder unverschuldetem Verzug des Auftraggebers wie beispielsweise Zeitverzug, mangelnde oder unrichtige Informationserteilung, mangelnde oder verspätete Arbeitsdurchführung, nicht rechtzeitige Freigabe der Teilleistungen, mangelnde Mitwirkung und alle Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die die Durchführung des Auftrages durch B&C erschwert oder verzögert oder gar unmöglich macht, ist B&C zum sofortigen Vertragsrücktritt bei vollen Zahlungsansprüchen laut Vertrag berechtigt. d. Bei Nichtbezahlung von Teilrechnungen nach Setzen einer angemessenen Nachfrist in Schriftform ist B&C zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt, allfällige Ansprüche von B&C bleiben bestehen. e. Bei Zahlungsverzug gelten jedenfalls die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Verzugszinsen. Eventuelle Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen sind einvernehmlich schriftlich zu erklärenvereinbaren. f. Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält B&C den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, sowie Ersatz aller ihrer bisher entstandenen Kosten, dies gilt ebenfalls bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Das § 1168 ABGB findet Anwendung. g. B&C ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet, oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels hinreichendem Vermögen abgelehnt wird; das Rücktrittsrecht kann im Falle Fall des Ausgleichs während der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre gesamten Dauer des AN liegen, ist der AG ausschließlich Ausgleichsverfahrens bis zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehenAufhebung desselben, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenübrigen Fällen unbefristet bis zur Beendigung der Untersuchung geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, 22.1. Rücktritt durch die Auftraggeberin 22.1.1. Die Auftraggeberin kann bis zur Vollendung der Leistung in folgenden Fällen jederzeit schriftlich den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a(1) bei Untergang der bereits erbrachten LeistungVorliegen von Verzug gemäß Punkt 21. unter Setzung einer einmaligen angemessenen Frist zur Nachholung; b(2) wenn über den Auftragnehmer ein Insolvenzverfahren anhängig ist; (3) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages Auftrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner Auftragnehmer diese zu vertreten hat; c(4) wenn der andere Vertragspartner Auftragnehmer oder einer seiner Vertreter Personen, die auf Seiten der Auftraggeberin mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, bzw. deren Angehörigen mittelbar oder unmittelbar irgendwelche Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt; (5) wenn der Auftragnehmer Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner der Auftraggeberin in betrügerischer Absicht Schaden Xxxxxxx zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen für die Auftraggeberin nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d(6) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Auftragnehmer oder mittelbar Organen eine Person, deren er sich bei der Teilnahme am Vergabeverfahren bedient hat, eine gerichtlich strafbare Handlung begangen haben, die geeignet war, die Entscheidung über die Zuschlagserteilung zu beeinflussen; (7) wenn der Auftragnehmer wesentliche Bestimmungen des VertragspartnersLeistungsvertrages bzw. sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. 22.1.2. Im Falle des Rücktrittes der Auftraggeberin hat der Auftragnehmer nur Anspruch auf die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen. Sind die Umstände, die zum Rücktritt vom Vertrag geführt haben, auf höhere Gewalt oder sonstige unabwendbare Ereignisse zurückzuführen, steht dem Auftragnehmer überdies der Ersatz jener Auslagen zu, die ihm bereits erwachsen sind und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teiles der Leistung enthalten waren. In allen anderen Fällen hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin den aus der Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Schaden zu ersetzen; in den Fällen des Punktes 22.1.1. (3) bis (7) ist volle Genugtuung im Sinne der Bestimmungen des ABGB zu leisten. Für Teilleistungen, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die LeistungsunterbrechungAuftraggeberin jeden Wert verlieren, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die steht dem Auftragnehmer in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenkeinem Fall ein Entgelt zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder 15.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden von B&M DATAKEY zu- rückzuführen ist sowie der fruchtlose Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. 15.2 Sowohl der Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen als auch B&M XXXXXXX sind zum Rücktritt vom Vertrag zu erklären:aus wichtigem Grunde berechtigt. 15.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung;wenn das vereinbarte Ziel nicht erreicht werden kann, weil die Entwicklung des Vereinbarungsgegenstandes technisch unmöglich ist, b) wenn Umstände vorliegendie zu tragenden Kosten in einer Weise überschritten werden, dass ein Festhalten an der Vereinbarung auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei nicht mehr zugemutet werden kann, c) wenn die andere Vertragspartei den von ihr übernommenen Verpflichtungen aus dem Vertrag vorsätzlich oder grob fahr- lässig nicht nachkommt und ihr vertragswidriges Verhalten trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Aufforderung aufgibt, oder 15.4 B&M XXXXXXX ist außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistungserbringung aus Gründen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind und dieser auf Begehren von B&M XXXXXXX weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatdie vereinbarten Zahlungstermine nicht einhält und die Zahlung auch binnen 14 Tagen nach erfolgter Mahnung nicht leistet, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner unmittelbar Lieferzeit wegen der in Punkt 7.5 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt. 15.5 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 15.6 Unbeschadet der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen Schadenersatzansprüche von B&M DATAKEY einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht vollständig oder verspätet nachkommt übernommen wurde sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus GründenVorbereitungshandlungen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetvon B&M DATAKEY er- bracht wurden. Erfolgt der Rücktritt aus GründenB&M DATAKEY steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die in der Sphäre Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 15.7 Sonstige gesetzlich vorgesehene Folgen des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN Rücktritts sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigtDEval und ZE haben das Recht, den sofortigen aus wichtigem Grund vom Weiterleitungsvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein wichtiger Grund für einen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, DEval liegt insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklärenvor, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert Zuwendung nicht oder dauern nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, die Erbringung Zuwendung zweckwidrig verwendet wird, die Zuwendung nicht alsbald i.S.d. Ziffer 8.4 nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zwecks verwendet wird, Verpflichtungen entsprechend diesem Weiterleitungsvertrag durch den ZE nicht nachgekommen wird, die Voraussetzungen für den Weiterleitungsvertragsabschluss nachträglich entfallen sind, die Zuwendung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch Angaben erwirkt wurde, die in wesentlicher Leistungen Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, der Zuwendungsbescheid des BMZ an das DEval nach Maßgabe des Verwaltungsverfahrensgesetzes zurückgenommen oder widerrufen wird, dem DEval vom BMZ die erforderlichen Haushaltsmittel nicht möglich istzur Verfügung gestellt werden. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei Xxxxx XXxxx vom Vertrag zurück, so ist der ZE verpflichtet, die an ihn weitergeleitete Zuwendung an das DEval ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch des DEval ist mit Wirkung des Rücktritts in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB jährlich zu verzinsen. Hat der ZE die Umstände, die zum Entstehen des Rücktrittsanspruchs geführt haben, nicht zu berücksichtigenvertreten und wird die Zuwendung innerhalb der vom DEval gesetzten Frist zurückgezahlt, so kann von der Erhebung von Xxxxxx abgesehen werden. Der AG ist weiters Beendigung im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs Fall der (vorzeitigen) Zweckerreichung bzw. Unmöglichkeit der Zweckerreichung Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, in dem Zeitpunkt, in welchem der Zuwendungszweck (Erreichung des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso Projektziels/der Projektziele) eingetreten ist oder der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn Eintritt des Zuwendungszwecks (Erreichung des Projektziels/der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst Projektziele) unmöglich wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und ZE hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf weitere Zuwendungen nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtdiesem Vertrag. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich Bis zu erklärendiesem Zeitpunkt nicht verbrauchte Zuwendungsmittel (Restmittel) aus der letzten Auszahlung sind unverzüglich an das DEval zurückzuzahlen. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe Nicht unverzüglich zurückgezahlte Restmittel können für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme Zeit ab Erfüllung des Zuwendungszwecks/Eintritts der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind Unmöglichkeit bis zum Eingang beim DEval mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergeben247 BGB jährlich verzinst werden.

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Samples: Weiterleitungsvertrag

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist 12.1. LDB und der Auftraggeber sind ungeachtet sonstiger Kündigungsrechte berechtigt, ohne Setzung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Vermögen abgewiesen wird; 12.2. Beide Parteien sind berechtigt, den sofortigen Rücktritt vorliegenden Vertrag aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung des anderen Vertragspartners mit sofortiger Wirkung mittels schriftlicher (i.e. auch E-Mail) Erklärung aufzulösen, sofern vor Erklärung der Auflösung der Vertragspartner schriftlich zur Behebung der genau zu bezeichnenden Vertragsverletzung aufgefordert und anschließend eine Frist von 30 (dreißig) Tagen zur Behebung der bezeichneten Vertragsverletzung gewährt wurde. Als solche wesentliche Vertragsverletzung gilt auf der Seite LDBs beispielsweise, wenn eine Lieferung oder Leistung aus vom Vertrag Auftraggeber zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegenvertretenden Gründen nicht möglich ist, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung Auftraggeber eine ihm obliegende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber LDB nicht einhält, auf der Seite des Vertrags befasst sindAuftraggebers beispielsweise, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hatwenn LDB die Verpflichtung zur fristgerechten Lieferung wesentlich verletzt. 12.3. Der AG LDB ist darüber hinaus weiters berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom vorliegenden Vertrag im Fall einer wesentlichen Änderung der Beteiligungs-und/oder Kontrollverhältnisse des Auftragsgebers innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Kenntnis einer solchen Änderung unter Einhaltung einer Frist von 3 (drei) Monaten zu erklärenkündigen. Als eine wesentliche Änderung gilt jedenfalls der Übergang von mindestens 50% des Eigentums, wenn sich herausstelltder Gesellschafts- oder Aktienanteile, dass durch eine Behinderungoder der Stimmrechte auf einen oder mehrere neue oder bestehende Eigentümer oder Berechtigte. Eine gänzliche oder teilweise Übertragung des Vertrages an Dritte bedarf jedenfalls der Zustimmung von LDB. 12.4. Wird der Vertrag berechtigt von LDB gekündigt, so hat der Auftraggeber LDB sämtliche dadurch entstehende Nachteile und den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Vorbehaltlich sonstiger Ansprüche kann LDB bereits erbrachte Leistungen (Teilleistungen), die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehenrückabwickelbar sind, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenRechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, 12.1 Voraussetzung für den sofortigen Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag zu erklären:ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, a) bei Untergang ein Lieferverzug um mehr als 8 Wochen, der bereits erbrachten Leistungauf grobes Verschulden von Niedax zurückzuführen ist, und b) der erfolglose Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von 14 Tagen. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. 12.2 Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist Niedax berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz vom Vertrag (nach Xxxx von Niedax betreffend auch noch nicht fällige Folgelieferungen) zurückzutreten, wenn a) die Ausführung der Lieferung oder der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer an- gemessenen Nachfrist weiter verzögert wird. Im Falle des Vertragsrücktrittes kann Xxxxxx vom Vertragpartner eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Zahlung in Höhe von 20% der Bruttoauftragssumme als Entschädigung verlangen; darüber hinausge- hende Schadenersatzansprüche gegen den Vertragspartner bleiben hiervon unberührt; b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machenund dieser auf Begehren von Niedax weder Vorauszahlung leistet, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführten Umstände insge- samt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt. 12.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 12.4 Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet, oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Vertragspartei berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen zurückzutreten. 12.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Niedax sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu be- zahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtsoweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wirdfür von Niedax erbrachte Vorbereitungshandlungen. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus GründenNiedax steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches Rückstellung bereits gelieferter Gegenstän- de zu übergebenerlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 9.1. Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, den sofortigen Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung zurückzutreten. Das Recht des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt Rücktritts vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei steht dem Kunden nicht zu berücksichtigenbei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit. Der AG Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist weiters der Kunde nur im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt. 9.2. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch, so teilen wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des AN Ereignisses unverzüglich dem Käufer / Besteller mit, und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war. 9.3. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig Gänze oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters zum Teil zurückzutreten; im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs unseres Rücktritts steht uns neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch jedenfalls eine Abstandsgebühr in der Höhe von bis zu 10 % des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt berechtigterfolgt ist. 9.4. Der Rücktritt vom Vertrag Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vorliegen Vertrag zurückzutreten, wenn Termin-, Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung zu erwarten sind. 9.5. Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10% der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2Fakturensumme in Anrechnung, 1. Fall erlischt bei Wegfall zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründenzurückgenommenen Ware, die in der Sphäre des AN liegenvom Neuwert - ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattvereinbarung unterschritten wird, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, erfolgt überdies die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenRückrechnung ursprünglich gewährter Rabatte.

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Samples: Sales Contracts

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 9.1 Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, den sofortigen Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden nicht zu erklären:bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle einer Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt. a) 9.2 Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch, so teilen wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer / Besteller mit, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war. 9.3 Andererseits sind wir bei Untergang Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch jedenfalls eine Abstandsgebühr in der bereits erbrachten Leistung;Höhe von bis zu 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. b) wenn Umstände vorliegen9.4 Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machenüber sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, soweit ist der andere Vertragspartner diese berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Termin-, Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung zu vertreten hat;erwarten sind. c) wenn 9.5 Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatFakturensumme in Anrechnung, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz zuzüglich des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn Ersatzes eventueller Schäden an der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartnerszurückgenommenen Ware, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hatvom Neuwert - ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass Falls durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern Warenrücknahme die jeweilige Rabattvereinbarung unterschritten wird, erfolgt überdies die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenRückrechnung ursprünglich gewährter Rabatte.

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Samples: Sales Contracts

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner Neben den im Gesetz, der ÖNORM B 2110, oder in diesem Vertrag vorgesehenen Fällen kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag auch erklären, wenn der Bauvertrag mit dem Bauherrn aufgelöst wird oder wenn, aus welchen Gründen immer, für die vereinbarten Leistungen oder Teilleistungen kein Bedarf mehr besteht oder der Auftragsnehmer vom Bauherrn als Subunternehmer abgelehnt wird. In diesen Fällen hat der Auftragsnehmer nur Anspruch auf Vergütung der bereits ausgeführten Arbeiten. Die Fristen für die Berechtigung zum sofortigen Rücktritt gemäß Punkt 5.8.1. der ÖNORM B 2110 gelten für den Auftraggeber nicht. • Der Auftraggeber ist bei Verzug des Auftragsnehmer - unbeschadet seines Rücktrittsrechtes bezüglich der Gesamtleistung – berechtigt, auch nur hinsichtlich Teilleistungen unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist zur Ersatzvornahme ohne Einholung von Konkurrenz- angeboten berechtigt. Der Auftragsnehmer hat sämtliche Kosten der Ersatzvornahme zu tragen. • Der Auftragsnehmer verpflichtet sich mit Unterfertigung des Angebotes, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen und stellt insbesondere durch organisatorische oder personelle Maßnahmen und Belehrungen seiner Mitarbeiter sicher, dass er bzw. seine Mitarbeiter in sämtlichen Ge- schäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber alle in Österreich geltenden Anti-Korruptionsbestimmungen einhalten, insbesondere keine strafbaren Handlungen be- gehen werden, die unter die § 168b, §§ 153,153a, §§ 304-309 und §§ 146 ff StGB und §§ 10-12 UWG fallen. Weiters ist es dem Auftragsnehmer strengstens unter- sagt, Mitarbeitern des Auftraggebers oder des Bauherrn Zuwendungen oder andere Vorteile anzubieten, zu versprechen, zu gewähren oder sonst auf unlautere Weise zu versuchen, um Mitarbeiter des Auftraggebers oder des Bauherrn zu beeinflussen. Dem Auftragsnehmer ist es weiters untersagt, Dritte zu diesen Hand- lungen anzustiften bzw. hierzu Beihilfe zu leisten. • Der Auftragsnehmer verpflichtet sich weiters, die zuvor dargelegten Verpflichtungen samt organisatorischen und personellen Maßnahmen auch vertraglich an seine Subunternehmer zu übertragen. • Bei Verletzung der voran genannten Verpflichtungen, sowie bei Verdacht einer Verletzung durch den Auftragsnehmer oder dessen Mitarbeiter ist der Auftrag- geber berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet dieses Rücktrittsrechts des Auftraggebers ist der Auftragsnehmer verpflichtet, für alle Schäden (insbesondere Mehrkosten), die dem Auftraggeber hierdurch entstehen, aufzukommen. • Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, den Vertrag mit seinem Subunternehmer aufzulösen, wenn dieser im Verdacht steht, gegen diese Bestimmung zu ver- stoßen. • Hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeitskräften hat der Auftragsnehmer alle kollektivvertraglichen, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie sämt- liche Arbeitnehmerschutzvorschriften, insbesondere das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) einschließlich Verordnungen, genauestens zu beachten; beson- ders wird auf § 8 ASchG (Koordination) und die Unternehmenspolitik des Auftraggebers hingewiesen. • Arbeiten dürfen nur in den vom Auftraggeber freigegebenen Baustellenbereichen durchgeführt werden. Absicherungen, Abschrankungen, Abdeckungen und sonstige Sicherheitseinrichtungen sind zu beachten. Diese Sicherungen sind unverzüglich wiederherzustellen, wenn sie zur Durchführung von Arbeiten entfernt werden mussten. • Im Falle der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte sind alle hierfür geltenden Vorschriften, insbesondere das Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuhalten und alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise, insbesondere der Nachweis der Nationalität (Reisepass) und die Sozialversicherungsanmeldung vor Arbeitsbeginn des jeweiligen Mitarbeiters vorzulegen. Der Auftragsnehmer verpflichtet sich weiters, dem Auftraggeber Bestätigungen von der zuständigen Sozialversicherungs- anstalt über die ordnungsgemäße Beitragsentrichtung zu übergeben. Der Auftragsnehmer hat von ihm beauftragte Unternehmen in gleicher Weise zu verpflichten und die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen. • Bei Verstoß gegen diese Vorschriften haftet der Auftragsnehmer für alle daraus entstehenden Nachteile einschließlich Folgeschäden und der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. • Falls der Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Haftung für Verbindlichkeiten oder Verwaltungsübertretungen des Auftragsnehmers in Anspruch genommen wird, sowie für den Fall, dass dem Auftraggeber Strafen im Zusammenhang mit der Ausländerbeschäftigung des Auftragsnehmers vorgeschrieben werden, hat der Auf- tragsnehmer den Auftraggeber schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklärenWerklohn einzubehalten, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftungen droht. Zur Befriedigung dieser Ansprüche kann die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich istAusführungsgarantie aus Punkt „Haftung“ in Anspruch genommen werden. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDarüber hinaus kann diese Garantie in Anspruch genommen werden, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere Auftraggeber eine Sicherheitsleistung gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergeben34 LSD-BG aufgetragen wird.

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Samples: Subcontractor Agreement

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner 9.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. 9.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung;Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Umstände vorliegenBedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat;noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hatLieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügenmindestens jedoch 6 Monate beträgt, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;oder d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder mittelbar Organen nicht gehörig nachkommt. 9.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 9.4 Falls über das Vermögen des VertragspartnersKäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, die mit dem Abschluss oder ist der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus Verkäufer berechtigt, den sofortigen Rücktritt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zu erklärenzurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, wenn sich herausstelltso wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass durch eine Behinderungdas Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die länger als 3 Monate dauert Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegen-steht oder dauern wird, wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen . 9.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtzu bezahlen. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtDies gilt auch, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nichtsoweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 9.6 Sonstige Folgen des AG Rücktritts sind ausgeschlossen. 9.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines Geschäftsgrundlage durch den nachweislich erbrachten und tatsächlich für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenKäufer wird ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, Voraussetzung für den sofortigen Rücktritt des Käufers vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegenauf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtangemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag ist schriftlich zu erklärenzurückzutreten, • wenn die Ausführung der Lieferung bzw. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem Beginn oder die Weiterführung der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt Leistung aus Gründen, die in der Sphäre Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, • wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des AN liegenKäufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, • wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der o.a. Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprüng- lich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt, oder • wenn der Käufer den ihm auferlegten Verpflichtungen nicht oder nicht gehörig nachkommt. - Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obi- gen Gründen erklärt werden. - Falls über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Ein- leitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist der AG ausschließlich Ver- käufer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirk- sam. Jedenfalls erfolgt die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist. - Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzu- rechnen und tatsächlich zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtetvom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Erfolgt der Rücktritt aus GründenDem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die in Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu ver- langen. - Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen. - Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Sphäre des AG liegenGeschäfts- grundlage durch den Käufer wird ausgeschlossen. Voxtronic Austria GmbH xxx.xxxxxxxxx.xxx 0000 Xxxx, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtetXxxxxxxxxxxxxxxxx 00/0 FN: 000000x, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenXX Xxxx DVR: 4019078 xxxxxx@xxxxxxxxx.xxx T +43 1 8174846 - 0 Steuer-Nr.: 476/6626 DUNS: 303635718 BIC: XXXXXXXX F +00 0 0000000 - 920 UID: AT U45844109 EORI: ATEOS1000033451 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner Der Verkäufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Lieferung der Ware unmöglich wird, ferner wenn der Verkäufer nach der Auftragsbestätigung nachträglich auf glaubhafte Weise Tatsachen feststellt, die zu begründeten Bedenken Anlass geben, dass die angebotene Ware die gesetzlichen Bedingungen für den freien Verkauf auf dem Markt oder die Sicherheitsbedingungen nicht erfüllt, oder die dem Verkäufer zur Verfügung stehende Ware anfängt, Mängel und Funktionsstörungen aufzuweisen, die nicht vom Verkäufer verursacht wurden, wobei der Verkäufer nicht in der Lage sein wird, die Lieferung der Ware in mindestens normaler Qualität sicherzustellen. Unabhängig von sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Gründen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlungen oder Teilzahlungen einstellt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder wenn sich Verhältnisse und wirtschaftliche Umstände so weit verschlechtern, dass dem Verkäufer billigerweise nicht zugemutet werden kann, sich an den Vertrag weiterhin zu halten. Unabhängig von sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Gründen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlungen oder Teilzahlungen einstellt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder wenn sich Verhältnisse und wirtschaftliche Umstände so weit verschlechtern, dass dem Verkäufer billigerweise nicht zugemutet werden kann, sich an den Vertrag weiterhin zu halten. Der Verzug des Verkäufers bei der Lieferung der Ware gilt als unerhebliche Vertragsverletzung. Xxxxxxx der Verkäufer auch innerhalb der mit dem Käufer vereinbarten neuen Frist nicht, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei dieser Rücktritt schriftlich erfolgen und dem Verkäufer zugestellt werden muss. Der Verkäufer ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: a) bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigtKaufvertrag zurückzutreten, wenn der AN Käufer mit der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten bei der Warenlieferung wiederholt nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wirderfüllt hat. Das Recht des Verkäufers auf Schadensersatz bleibt in diesem Fall unberührt. Der AN Käufer ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs nicht berechtigt, wegen des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt Verzugs des Verkäufers vom Vertrag ist schriftlich zurückzutreten, wenn er eine Nachricht erhalten hat, dass die Leistung aus dem Kaufvertrag bereits an die Adresse des Käufers versandt wurde. Wird die Ware in einer Verpackung geliefert, die vom Käufer zerstört wird, und kann die Ware nach der Rückgabe aufgrund des Rücktritts nicht mehr als neu verkauft werden, hat der Verkäufer Anspruch auf eine Entschädigung für die Wertminderung der Ware, wobei die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem Kaufpreis, zu erklärendem die Ware verkauft wurde, und dem Kaufpreis, zu dem die Ware als gebraucht verkauft werden kann, bestimmt wird. Das Rücktrittsrecht im Falle besteht nicht bei der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt aus GründenLieferung von Xxxx, die in der Sphäre nach den Spezifikationen des AN liegen, ist der AG ausschließlich zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich Käufers angefertigt wurde oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht). Die Bewertung der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebeneine Rücksendung geeignet ist.

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Samples: Kaufvertrag

Rücktritt vom Vertrag. Jeder Vertragspartner ist 6.1. Unbeschadet unserer sonstigen Rechten sind wir berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären: mit dem Kunden zurückzutreten, a) bei Untergang wenn die Ausführung der bereits erbrachten Leistung; b) wenn Umstände vorliegenLieferung/Leistung bzw. der Beginn, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; c) wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um den Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; d) wenn der andere Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss Weiterführung oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn sich herausstellt, dass durch eine Behinderung, die länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, die Erbringung wesentlicher Leistungen nicht möglich ist. Jahreszeitlich bedingte bzw vertraglich vorgesehene Unterbrechungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Der AG ist weiters im Falle eines 30 Kalendertage überschreitenden Verzugs des AN und nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ebenso ist Abschluss der AG ohne weitere Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der AN der Verpflichtung zur Vorlage einer Erfüllungsgarantie nach Punkt 14 Abs 1 nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommt sowie wenn ein allenfalls mit dem Bauherrn bzw hinkünftigen Nutzer bestehender Hauptvertrag aufgelöst wird. Der AN ist weiters im Falle eines 60 Kalendertage überschreitenden Zahlungsverzugs des AG und nach Setzung einer 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht im Falle der Rücktrittsgründe gemäß Abs 1 und 3 erlischt 30 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Das Rücktrittsrecht gemäß Abs 2, 1. Fall erlischt bei Wegfall der Gründe für die Leistungsunterbrechung, jedenfalls aber nicht vor erfolgter Wiederaufnahme der Arbeiten. Erfolgt der Rücktritt Lieferung/Leistung aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf unser Begehren weder Vorauszahlung leistet, noch vor unserer Lieferung/Leistung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder c) wenn die Verlängerung der Liefer-/Leistungszeit wegen der in nachfolgendem Punkt 9.2. angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der Sphäre ursprünglich vereinbarten Liefer-/Leistungsfrist, mindestens jedoch drei Monate beträgt. 6.2. Xxxxx Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung/Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. 6.3. Falls über das Vermögen des AN liegenKunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der AG ausschließlich Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen des Kunden nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt spätestens sechs Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam. Jedenfalls erfolgt im Rücktrittsfall die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Kunde unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile unsererseits unerlässlich ist. 6.4. Unbeschadet unserer sonstigen Rechte sind wir im Falle des Rücktritts berechtigt a) bereits erbrachte Lieferungen/Leistungen oder Teillieferungen/-leistungen vertragsgemäß abzurechnen und deren Bezahlung eines den nachweislich erbrachten und tatsächlich zu verlangen (dies gilt auch, soweit die Lieferung/Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für den AG verwendbaren Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt aus Gründenvon uns erbrachte Vorbereitungshandlungen), b) die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen oder c) einen pauschalierten Schadenersatz in der Sphäre des AG liegen, ist der AG zur Bezahlung eines den nachweislich erbrachten Leistungen des AN aliquoten Honorars verpflichtet. Sonstige weitere Ansprüche des AN sind mit 5 Höhe von 50 % des für die entfallende Leistung gebührenden Werklohns gedeckelt (darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere gemäß § 1168 bzw § 1155 ABGB oder auf schadenersatzrechtlicher Basis bestehen nicht)Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen. Die Bewertung Geltendmachung eines höheren bzw. darüber hinaus verbleibenden Schadens und anderer Ansprüche ist zulässig. Die Verpflichtung zum Schadenersatz durch den Kunden ist vom Verschulden unabhängig. 6.5. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes, Irrtums und Wegfalls der entfallenden Leistungen erfolgt – sofern sich aus anderen Vertragsbeilagen keine abweichende Bewertung ergibt – entsprechend den Vorgaben des Zahlungsplans. Nach einer vorzeitigen Beendigung Geschäftsgrundlage ist der AN binnen 3 Kalendertagen verpflichtet, alle Dokumente, die sich auf diese Vertragsbedingungen oder dieses Projekt beziehen, in Papierform und auch digital bearbeitbar, an den AG als Voraussetzung eines Honoraranspruches zu übergebenausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen