Preis, Zahlung a) Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlichen Höhe.
b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ zuzüglich sonstiger Kosten und öffentlicher Abgaben, insbesondere Verpackungs-, Transport und Montagekosten.
c) Nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung Schecks oder Wechsel entgegen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber; etwaige Scheck- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
d) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind und die sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, ist der Preis/Lohn ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
e) Die vom Kunden zu vertretende Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie eine erst nach Vertragsabschluss erkennbare Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden berechtigen uns, ausstehende Lieferungen auszusetzen und nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten auszuführen. Kommt der Kunde im Falle der Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches innerhalb angemessener Frist unserer Aufforderung, Zug um Zug gegen die Leistung, nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, nicht nach, können wir nach Fristablauf, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, vom Vertrag zurücktreten. Die vom Kunden zu vertretende Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches berechtigt uns ferner, soweit wir unsere Leistung bereits erbracht haben, alle unsere sonstigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gegen den Kunden sofort fällig zu stellen.
f) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt sind.
Preis, Zahlung. 3.3.1 Preis ist der jeweils zum Kauf- Mietzeitpunkt an- geführte Preis oder der mit asello ausverhandelte Preis.
3.3.2 Ohne abweichende Vereinbarung ist der Kauf und die Miete von Hardware bei asello ist nur per Vorauskasse möglich.
Preis, Zahlung. 4.6.1 Der Preis für eine Individualprogrammierung wird individuelle je nach Umfang durch asello mit Angebots- legung festgelegt.
4.6.2 Bei Angebotslegung erfolgt eine genaue Auf- schlüsselung, wie der Preis sich zusammensetzt. Sollte asello während der Umsetzung der Individualprogrammierung feststellen, dass die im Angebot veranschlagten Programmierstunden nicht ausreichen, informiert asello sofort den Auftraggeber über die zusätzlichen Kosten, die für die Beendigung der Umsetzung anfallen würden.
4.6.3 Zahlungsbedingungen für Individual- programmierungen ist eine 50% Anzahlung bei Auftrags- erteilung und eine 50% Restzahlung bei Abschluss.
4.6.4 Kostenerhöhungen die auf eine Obliegenheits- verletzung des Vertragspartners zurückzuführen sind, hat xxxxxx nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.
5.1 asello bietet im Rahmen seiner Tätigkeit ver- schiedene Dienstleistungen wie Workshops, In- betriebnahmen und Support an. Von Unterpunkt 5 sind Dienstleistungen in Form einer Individual- programmierung gem. Unterpunkt 4 ausdrücklich ausgenommen.
Preis, Zahlung. 5.3.1 Die Preise, für die von asello Angebotenen Dienst- leistungen können der aktuellen Preisliste auf https:// xxxxxx.xx entnommen werden.
5.3.2 Zahlungsbedingungen für Dienstleistungen durch asello ist prompt bei Rechnungslegung.
Preis, Zahlung. 5.1 Der Preis des AUFTRAGSGEGENSTANDES wird im AUFTRAG definiert. 5.2 Die vereinbarten Preise sind Festpreise bzw. Pauschalpreise für die Dauer der Abwicklung des AUFTRAGES und beinhalten sämtliche vom AUFTRAGNEHMER zu erbringenden Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Nebenkosten.
Preis, Zahlung. 1. Die vereinbarten Preise gelten „ab Werk“ (Incoterms 2000) ausschließlich der Versendungskosten, Verpackung und Be- und Entladung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe hinzu.
2. Soweit die TSO GmbH nach der Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung und die angemessenen Kosten ihrer Verwertung. Soweit die zurückgenommene Verpackung nicht wieder verwendet werden kann, trägt der Besteller die bei der TSO GmbH anfallenden Kosten ihrer stofflichen Verwertung. Zusätzlich hat der Besteller gegebenenfalls die durch die Rücknahme der Transportverpackungen anfallenden Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben zu bezahlen.
3. Transport-Container sind nicht Vertragsgegenstand und gelten nicht als Verpackung. Sie verbleiben im Eigentum der TSO GmbH. Sie sind vom Besteller auf dessen Kosten (Transportkosten, Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben) und Risiko einzuführen, wieder auszuführen und an die TSO GmbH zurückzusenden.
4. Werkzeuge, Überschussmaterial, Schweißgasflaschen und sonstige Hilfsmittel sind nicht Vertragsgegenstand. Sie verbleiben im Eigentum der TSO GmbH. Sie sind vom Besteller auf dessen Kosten (Transportkosten, Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben) und Risiko einzuführen, wieder auszuführen und an die TSO GmbH zurückzusenden.
5. Mangels gesonderter Vereinbarung ist der vereinbarte Preis ohne jeden Abzug bar zu bezahlen und zwar: - 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, - 1/3 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile des Vertragsgegenstands versandbereit sind, - der Restbetrag innerhalb eines weiteren Monats nach Gefahrübergang.
6. Den vereinbarten Preis hat der Besteller auf seine Gefahr und seine Kosten auf eines der von der TSO GmbH angegebenen Bankkonten zur Gutschrift zu bringen.
7. Bei Zahlungsverzug hat die TSO GmbH Anspruch auf Fälligkeitsund Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung weiterer Schäden und Rechte der TSO GmbH wird hierdurch nicht berührt.
8. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig fesgestellt oder von der TSO GmbH anerkannt sind und ihre Geltendmachung der TSO GmbH mindestens einen Monat vorher angezeigt wurden.
9. Die TSO GmbH behält s...
Preis, Zahlung. 5.1. Die Vertragsprodukte werden vom LIEFERANTEN zu dem im Angebot, oder der Auftragsbestätigung angeführten Preis in Rechnung gestellt oder, für den Fall einer Änderung von Preislisten des LIEFERANTEN, unbeschadet Ziffer 2.2 oben, gemäß der am Lieferdatum der Vertragsprodukte aktuellen Preisliste; der KUNDE erkennt dies hiermit ausdrücklich an. Die Preisliste versteht sich ausschließlich Transportkosten und -spesen, Mehrwertsteuer und anderer Abgaben oder Steuern, die zusätzlich zum Preis berechnet werden.
5.2. Rechnungen sind in Euro innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum per Überweisung ohne Skontoabzug zahlbar. Etwaige durch die Zahlung entstehende Kosten sind allein vom KUNDEN zu tragen. Für den Eingang der Zahlung ist ausschlaggebend, dass der LIEFERANT den Betrag in frei verfügbaren Mitteln erhält und der Betrag auf dem Bankkonto des LIEFERANTEN gutgeschrieben ist. Der Zeitpunkt der Zahlung ist wesentlich für die Vertragserfüllung.
5.3. Selbst wenn der KUNDE nie zuvor in Zahlungsverzug geraten ist, kann der LIEFERANT Sicherheitsleistung (Hinterlegung oder ähnliches) fordern, falls Informationen über die Situation des KUNDEN, insbesondere die Änderung seiner finanziellen Verhältnisse, darauf hindeuten, dass ein Risiko besteht, dass die für den Verkauf der Vertragsprodukte berechneten Beträge nicht beglichen werden.
5.4. Teilzahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
5.5. Mit jedem Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank für die aktuellsten Refinanzierungsgeschäfte angewandten Zinssatz an. Die Zinsen werden für jeden Tag des Verzugs ab dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel berechnet. Diese Zinsen sowie alle in Bezug auf deren Geltendmachung anfallenden Aufwendungen (insbesondere Inkasso- und Anwaltsgebühren) sind allein vom KUNDEN zu tragen.
5.6. Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der Nichtbezahlung einer oder mehrerer Rechnungen kann der LIEFERANT unbeschadet aller Schadenersatzforderungen, die geltend gemacht werden können, dem KUNDEN mit einem formellen Schreiben eine angemessene Nachfrist setzen und, sofern innerhalb dieses Zeitraums die Zahlung nicht vollumfänglich geleistet wird, die Lieferung der im betreffenden Auftrag enthaltenen Vertragsprodukte stornieren und/oder die Bearbeitung von anderen, gerade laufenden Aufträgen aussetzen, und/oder die unverzügliche Zahlung aller ih...
Preis, Zahlung. Der Gutscheinwert eines Zehner Gutscheines beträgt € 10,00 inklusive Umsatzsteuer. Die Bezahlung kann mittels Bargeld, Bankomat- oder Kreditkartenzahlung erfolgen.
Preis, Zahlung. 5.1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis, soweit nichts anderes vereinbart ist oder soweit nicht die Voraussetzungen einer Preiserhöhung gemäß Ziffer 6. Dieser Vertragsbedingungen gegeben sind
5.2. Im vereinbarten Mietpreis sind die Kosten für Treibstoff, Öl und sonstige Betriebsmittel und die Personalkosten für den/die Fahrer nach Maßgabe der vereinbarten Miet-/Einsatzzeit und der vereinbarten Fahrtstrecke enthalten. Sonstige Zusatz- und Nebenkosten, insbesondere Maut- und parkgebühren, trägt der AG. Das BU wird den AG, soweit möglich, vor Vertragsabschluss über die Art und die voraussichtliche Höhe solcher Zusatz- und Nebenkosten informieren. Sind Übernachtuns- und Verpflegungskosten für den Fahrer im Preis nicht beinhaltet, so wird das BU den AG hierauf vor Vertragsabschluss (insbesondere im Angebot) hinweisen.
5.3. Mehrkosten, die aufgrund vom AG gewünschter Leistungsänderungen anfallen, werden zusätzlich berechnet.
5.4. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlungsfällig, andere Zahlungsarten als in bar oder durch Banküberweisung sind nur möglich, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Zahlungen in Fremdwährungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5.5. Überweisungen, vor allem aus dem Ausland, haben kosten- und spesenfrei zu erfolgen.
5.6. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto des BU an
5.7. Sind Vorauszahlungen vereinbart, so gilt, dass das BU, soweit es zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des AG besteht, nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten und den AG mit Rücktrittskosten gemäß Ziff.
Preis, Zahlung. 1.) Die vereinbarten Preise sind Inklusiv-Preise, wie im einzelnen im jeweils aktuellen Tarif ausgewiesen.
2.) Die Rechnung des AN über die erbrachte Leistung ist am Tag der Veranstaltung zur Zahlung fällig. 3.) Die Rechnungen des AN sind binnen 21 Kalendertagen ab Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. 4.) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 1% per Monat vereinbart.