Rücktritt vom Vertrag. 16.1. Der Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund, der einem Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzw. machen würde, möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere 16.1.1. für den Auftraggeber, wenn ➢ dieser von der Durchführung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen. 16.1.2. für den Auftragnehmer, wenn ➢ der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzw. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen. 16.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären. 16.3. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tag des Rücktritts erbracht hat. 16.4. Davon unberührt bleibt der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch.
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Samples: Ziviltechnikerwerkvertrag
Rücktritt vom Vertrag. 16.1. Der Rücktritt Tritt der Auftraggeber vor Einsatzbeginn vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grundzurück, so hat er bei Rücktritt:
a. bis zu einem Monat vor Einsatzbeginn 30%
b. von zwischen einem und einem halben Monat vor Einsatzbeginn 50%
c. zu einem späteren Zeitpunkt 100% der einem Vertragspartner im Vertrag vereinbarten Vertragssumme zuzüglich 20% MwSt. zu entrichten. Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z. B. bereits gebuchte Flugtickets der Dolmetscher, Hotelbuchungen) sind zuzüglich zu entrichten. Entstandene Bürokosten (z. B. für bereits erfolgte Buchungen von Dolmetschern, Briefings usw.) sind zuzüglich in voller Höhe zu entrichten. Bei Einsätzen während der Spitzenmonate der Konferenzsaison (Mai, Juni, September, Oktober) gilt der Stornosatz von 100% für alle Rücktritte vom Vertrag, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzwspäter als zwei Monate vor Einsatzbeginn erfolgen. machen würde, möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
16.1.1. für den Auftraggeber, wenn ➢ dieser von der Durchführung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.1.2. für den Auftragnehmer, wenn ➢ der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzw. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
16.3. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem GrundWird Sprachdschungel infolge eines Umstandes, den der Auftragnehmer sie nicht zu vertreten hat, steht ihm nur die Leistung ganz oder teilweise unmöglich, so behält sich Sprachdschungel den Anspruch auf Erstattung der nachweislich entstandenen Kosten, gegebenenfalls auf das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tag des Rücktritts erbracht hat.
16.4vereinbarte Honorar vor. Davon unberührt bleibt der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden Sollte Sprachdschungel an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende SchadenersatzanspruchErfüllung des Vertrags unverschuldet gehindert sein, wird der Auftraggeber davon umgehend in Kenntnis gesetzt. Sollte Sprachdschungel für einen qualitativ gleichwertigen Ersatz für die Erfüllung des Auftrags sorgen, verzichtet der Auftraggeber auf jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber Sprachdschungel.
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Samples: Dolmetschdienstleistungsvertrag
Rücktritt vom Vertrag. 16.17.1. Rücktritt des Xxxxxx (Reisenden) vor Antritt der Reise:
a) Rücktritt ohne Stornogebühr: Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde (Reisende), ohne dass Eurotours gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurückzutreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Reisevertrages, zu denen auch der Rei- sepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Pauschalreise, sowie eine gemäß Ab- schnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 8 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Eurotours ist verpflichtet, ent- weder direkt oder im Wege des Vermittlers dem Kunden (Reisenden) die Ver- tragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Ver- trag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde (Reisende) hat sein Wahlrecht un- verzüglich auszuüben. Wenn der Kunde (Reisende) innerhalb der von Eurotours gesetzten Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten. Sofern Eurotours ein Verschulden am Eintritt des den Kunden (Rei- senden) zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist die Eurotours diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
b) Anspruch auf Ersatzleistung: Der Kunde (Reisende) kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit.
a) nicht Gebrauch macht und bei Stornierung der Eurotours ohne Verschulden des Kunden (Reisenden), Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Pauschalreise verlangen, sofern Eurotours zur Erbringung dieser Leis- tung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden (Reisenden) auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.
c) Rücktritt mit Stornogebühr: Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart, sowie den ersparten Aufwendungen, den allenfalls zu erwartenden Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen sowie der tatsächlich zu leistenden Zahlungen an die jeweiligen Leistungsträger. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbar- ten Leistung zu verstehen. Der Kunde (Reisende) ist in allen nicht unter lit. a) genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt wer- den. Für Pauschalreisen, bei denen Eurotours als Veranstalter auftritt, gelten – sofern nicht mit dem Kunden (Reisenden) gesondert vereinbart - folgende Stornogebühren: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10% zwischen dem 29. und dem 20. Tag vor Reiseantritt 25% zwischen dem 19. und dem 10. Tag vor Reiseantritt 50% zwischen dem 09. und dem 04. Tag vor Reiseantritt 65% ab dem 3. Tag vor Reiseantritt und bei No-Show (Siehe 7.2. lit. d)) 85% des Reisepreises Produkte mit besonderen (abweichenden) Stornogebühren: Für den Fall, dass bei ausgesuchten Pauschalreisen von der obgenannten Storno- staffel abweichende Stornogebühren zu Anwendung kommen, wird Eurotours die Kunden (Reisenden) in der entsprechenden Ausschreibung ausdrücklich darüber informieren. Rücktrittserklärung: Beim Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grundzu beachten: Der Kunde (Reisende) kann jederzeit dem Vermittler, der einem Vertragspartner bei dem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzw. machen würdePauschalreise gebucht wurde, möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
16.1.1. für den Auftraggebermitteilen, wenn ➢ dieser von der Durchführung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.1.2. für den Auftragnehmer, wenn ➢ der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzw. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.2. Der Rücktritt dass er vom Vertrag ist schriftlich zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies • mittels eingeschriebenen Briefes oder • persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu erklärentun.
16.3d) No-Show: No-Show liegt vor, wenn der Kunde (Reisende) der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm un- terlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Erfolgt Ist weiters klargestellt, dass der Kunde (Reisende) die verbleibende Reiseleis- tung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er die Stornogebühr gemäß Stornostaffel zu bezahlen. Im Falle der Unangemessenheit der obge- nannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.
7.2. Rücktritt vom Vertrag aus einem Grundder Eurotours vor Antritt der Reise: Eurotours wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn
a) eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden (Reisenden) die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Pauschalreise angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
b) bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, • bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, • bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern. Trifft Eurotours an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde (Reisen- de) Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pau- schaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.
c) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnli- cher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der ge- botenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.
d) In den Fällen a) und b) erhält der Auftragnehmer zu vertreten hatKunde (Reisende) den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tag des Rücktritts erbracht hat.
16.47.3. Davon unberührt bleibt Rücktritt der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Eurotours nach Antritt der Reise: Eurotours wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde (Reisende) im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kun- de (Reisende), sofern ihn ein Verschulden an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruchtrifft, Eurotours gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rücktritt vom Vertrag. 16.118.1. Der Rücktritt Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag Mietvertrag fristlos zurück- zutreten, wenn:
18.1.1 die vom Mieter zu erbringenden Zahlungen (Miete, Neben- kosten, Sicherheitsleistungen) nicht rechtzeitig entrichtet wor- den sind,
18.1.2 durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Si- cherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Vöhringen zu befürchten ist nur aus wichtigem Grund, der einem Vertragspartner oder die Fortsetzung Veranstaltung dem allgemeinen Interesse des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzw. machen würde, möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondereVermieters zuwiderlaufen könnte.
16.1.1. 18.1.3 die für den Auftraggeber, wenn ➢ dieser von der Durchführung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. diese Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen.
16.1.218.2. Führt der Mieter aus einem vom Vermieter nicht zu vertreten- den Grund die Veranstaltung nicht durch oder tritt er vom Be- nutzungsvertrag zurück, so ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter das volle vereinbarte Benutzungsentgelt zu verlangen. Dieser Betrag ist 14 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Kein Benutzungsentgelt wird erhoben, wenn die Veran- staltung mehr als 6 Wochen vorher abgesagt wird.
18.3. Anstelle des Schadenersatzes ist der Vermieter nach seiner Xxxx berechtigt, die im Mietvertrag festgelegte Summe der „Veranstaltungsausfallbürgschaft“ zu verlangen. Darüber hin- aus ist der Mieter verpflichten, einen höheren Schaden zu er- setzen, wozu auch Schadenersatzansprüche des Pächters des gastronomischen Bereichs zählen. Das gilt sinngemäß auch für Schäden im eigenen gastronomischen Bereich.
18.4. Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höhe- rer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner sei- ne bis dahin gehabten Kosten selbst. Ist hierbei der Vermieter für den AuftragnehmerMieter mit Kosten in Vorlage getreten, wenn ➢ die vertraglich zu erstatten waren, so ist der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzw. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.2Mieter in jedem Fall zur Erstat- tung dieser Vorlage dem Vermieter gegenüber verpflichtet. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklärenAusfall einzelner Künstler oder das nicht rechtzeitige Ein- treffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt in keinem Fall un- ter den Begriff „höhere Gewalt“.
16.3. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tag des Rücktritts erbracht hat.
16.4. Davon unberührt bleibt der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch.
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Samples: Mietvertrag
Rücktritt vom Vertrag. 16.112.1. Rücktritt Auftraggeber: Der Auftraggeber kann auch vor Beendigung der Leistungen des Auftragnehmers jederzeit ohne Xxxxxx von Gründen seinen Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund, erklären. Dies gilt insbesondere auch bei:
12.1.1. Nachfrist: In den Fällen des § 918 ABGB unter Setzung einer einmaligen angemessenen Frist zur Nachholung der einem Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzwLeistung.
12.1.2. machen würde, möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
16.1.1. für den Auftraggeber, wenn ➢ dieser von der Durchführung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ Konkurs: Wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet Konkurs oder Ausgleich verhängt wird.
12.1.3. Preisabsprachen: Wenn der Auftragnehmer mit anderen Bietern zum Nachteil des Auftraggebers eine Preisabsprache getroffen hat oder begründeter Verdacht auf eine derartige Absprache vorliegt.
12.1.4. Verspäteter Arbeitsbeginn: Wenn der Auftragnehmer die erforderl. Arbeitskräfte für die Durchführung nicht zeitgerecht beistellt bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegenbeistellen kann.
16.1.212.1.5. Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen: Wenn der Auftragnehmer wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt, welche besonders terminliche, wirtschaftliche Nachteile für den Auftraggeber bedeuten.
12.1.6. Verletzung gesetzl. Bestimmungen: Wenn der Auftragnehmer beharrlich gesetzliche Bestimmungen verletzt, die die Abwicklung der Baustelle berühren.
12.1.7. Mindere Qualität: Wurde mehrmals festgestellt, dass die beauftragen Leistungen nicht in der üblichen und geforderten Qualität erbracht werden, und absehbar ist, dass die Leistungen weiterhin nicht einwandfrei erbracht werden, kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Auftrag verlangen.
12.2. Anspruch, Ersatzleistung: Im Falle des Rücktrittes des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistung, jedoch nicht auf Baustelleneinrichtungen, die abgezogen werden. Bei Nichterfüllung des Vertrages hat der Auftragnehmer außerdem dem Bauherrn den auflaufenden Schaden, der durch die Nichterfüllung hervorgerufen wird zu ersetzen. Zwischenzeitliche Preissteigerungen noch zu erbringender Leistungen, die sich durch den Wechsel des Ausführenden ergeben, hat der ursprüngliche Auftragnehmer zu ersetzen.
12.3. Rücktritt Auftragnehmer: Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt vom Vertrag bzw. fristgerechten Erbringung seiner Leistungen zurückzutreten, wenn ➢ der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzwUneinigkeit über Aufmaß, Nachträge, Preise, Xxxxxxx xxxx. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzwbestehen. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegenEr hat seine Leistungen vertragsgemäß auszuführen.
16.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
16.3. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tag des Rücktritts erbracht hat.
16.4. Davon unberührt bleibt der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch.
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Samples: General Terms and Conditions (Avb) for the Engagement of Professionals by the Client
Rücktritt vom Vertrag. 16.14.1. Der Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem GrundGrund und nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
4.2. Betriebsstörungen und höhere Gewalt berechtigten die Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG zum Rücktritt vom Auftrag. Weiters kann die Schöllig & Mörtenschlag Sanierun- gen OG Vorauszahlung oder Sicherstellung verlangen und bei Nichtgewährung dieser Abhilfen vom Vertrag zurücktreten, sofern ihr Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers bekannt werden, die berechtigte Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit aufkom- men lassen, wie z.B wenn gegen den Auftraggeber Zwangsvoll- streckung geführt wird und er diese nicht binnen einer Frist von einer Woche zur Einstellung bringt, oder sonst die Forderung als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen.
4.3. Bei Verzug der Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG Stand Januar 2009 mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Vertragspartners erst nach Xxxxxx einer angemessenen Nachfrist möglich. Die Nach- frist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen, für Konsumenten genügt die Schriftform.
4.4. Bei Verzug des Vertragspartners mit einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der einem Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzw. machen würde, möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
16.1.1. für den Auftraggeber, wenn ➢ dieser von der Durchführung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ Auftrages durch Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegenSchöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zum Vertragsrücktritt berechtigt.
16.1.24.5. für Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält Schöllig & Mör- tenschlag Sanierungen OG den AuftragnehmerAnspruch auf die gesamte ver- einbarte Auftragssumme, wenn ➢ ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. § 1168 ABGB findet Anwendung. Bei be- rechtigtem Rücktritt des Vertragspartners sind von diesem die von Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu honorieren.
4.6. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzw. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
16.3. Erfolgt hieraus keine Ansprüche auf Xxxxxxxxxxxxx herleiten, sofern der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tag des Rücktritts erbracht hatvon Xxxxxxxx & Mörtenschlag OG nicht grob fahrlässig oder vorsätz- lich verschuldet wurde.
16.4. Davon unberührt bleibt der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt vom Vertrag. 16.111.1. Der Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück zu treten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn nicht von uns zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Scha- densersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
11.2. In dem Fall, dass gemäß Ziffer A 3.6. verlangte Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fälligkeit auf dem Konto des Bildungszentrums eingeht, so ist das Bildungszentrum zum Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grundberechtigt.
11.3. Verstößt der Kunde gegen eine vertragliche Pflicht gemäß den Ziffern A 8.4. bis A 8.9. und werden dadurch wesentliche Interessen des Bildungszentrums beeinträchtigt, so hat das Bildungszentrum das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
11.4. Hat das Bildungszentrum begründeten Anlass zu der einem Vertragspartner Annahme, dass die Fortsetzung vom Kunden vorgesehene Veranstaltung, z.B. aufgrund ihres politischen Charakters, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzwBildungszentrums zu gefährden droht, kann das Bildungszentrum vom Vertrag zurücktreten, oder ihn fristlos kündigen. machen würde, möglich. Als wichtiger Grund Dies gilt insbesondere
16.1.1. für den Auftraggeberinsbesondere dann, wenn ➢ dieser von das Bildungszentrum über den wahren Zweck der Durchführung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegenVeranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Kunden nicht hinreichend informiert worden ist.
16.1.211.5. für Das Bildungszentrum ist ferner berechtigt, aus anderen wichti- gen, sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Einen solchen Grund stellt beispielsweise eine unberechtigte Unter- oder Weitervermietung überlassener Räume durch den Auftragnehmer, wenn ➢ der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzw. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegenKunden dar.
16.211.6. Der Rücktritt vom Vertrag In dem Falle einer Stornierung des Vertrages durch den Kunden auf Grund eines vertraglichen Rücktrittsrechtes, etwa nach Ziffer B 3., B 4., gilt stets, dass dem Kunden der Nachweis frei steht, dass dem Bildungszentrum kein Schaden entstanden ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes oder der entstan- dene Schaden niedriger ist als die geforderte Stornierungspauschale. Jede Stornierung oder individuelle Abweichung von Stornierungsbe- dingungen bedürfen zu erklärenihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16.3. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tag des Rücktritts erbracht hat.
16.4. Davon unberührt bleibt der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt vom Vertrag. 16.125.1 Die Universität ist berechtigt, xxxxxxxx vom Vertrag zurückzutreten, wenn: 🟋 die notwendigen behördlichen Genehmi- gungen nicht vorgelegt wurden oder die Behörde die Veranstaltung verbietet; in die- sen Fällen trägt die Vertragspartnerin/der Vertragspartner allfällige Kosten bzw. Ent- geltentgänge der Universität; 🟋 der Universität bekannt wird, dass die ge- plante Veranstaltung der Vereinbarung wi- derspricht, gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt oder eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Si- cherheit zu befürchten ist; 🟋die Universität infolge höherer Gewalt oder aus einem anderen Umstand gezwungen ist, Teile oder die gesamte Räumlichkeit vo- rübergehend oder für einen längeren Zeit- raum zu schließen. Darunter fallen auch Nutzungsbeschränkungen in den vertraglich festgelegten Flächen- bzw. Zugängen, die durch Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen oder durch behördliche Vorschriften und Auflagen bestehen. Die Universität wird sich in diesen Fällen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jeweils um eine Ersatzlösung bemühen. Die Geltendmachung von Er- satzansprüchen ist in diesen Fällen aus- geschlossen; 🟋 die Vertragspartnerin/der Vertragspartner aus anderen Verträgen mehr als 30 Tage im Zahlungsverzug ist. Der Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem GrundVertragspart- nerin/dem Vertragspartner erwächst in solchen Fällen kein Anspruch gegenüber der Universität; 🟋 die Vertragspartnerin/der Vertragspartner in grober Weise gegen sonstige Bestim- mungen verstößt, z.B. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. in der einem Per- son der Vertragspartnerin/des Vertrags- partners oder des Zwecks) gebucht wer- den.
25.2 Die Universität hat die Vertragspartne- rin/den Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzw. machen würde, möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
16.1.1. für den Auftraggeber, wenn ➢ dieser von der Durchführung Ausübung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung Rücktrittsrechtes unverzüglich in Verzug befindet; ➢ über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzwKenntnis zu setzen. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ Es entsteht kein Schadensersatzanspruch gegen die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegenUni- versität.
16.1.2. für den Auftragnehmer, wenn ➢ der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzw. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
16.3. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tag des Rücktritts erbracht hat.
16.4. Davon unberührt bleibt der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch.
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Samples: General Terms and Conditions
Rücktritt vom Vertrag. 16.17.1.Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne Stornogebühr Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Rücktritt Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist nur aus wichtigem Grundder Veranstalter diesem gegenüberzum Schadenersatz verpflichtet.
b) Anspruch auf Ersatzleistung Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.
c) Rücktritt mit Stornogebühr Die Stornogebühr steht in einem Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart.Als Reisepreis bzw. machen würde, möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
16.1.1. für den Auftraggeber, wenn ➢ dieser von Pauschalpreis ist der Durchführung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich Gesamtpreis der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.1.2. für den Auftragnehmer, wenn ➢ der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzw. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.2vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Rücktritt Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze: 1.Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT(Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten) Bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50% ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65% ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% des Reisepreises. 2.Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge) Bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 15% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 20% ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 30% ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 45% des Reisepreises. Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu erklärenSondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.
16.3. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tag des Rücktritts erbracht hat.
16.4. Davon unberührt bleibt der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch.
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Samples: Reisebedingungen
Rücktritt vom Vertrag. 16.1. Der AG kann auch vor Beendigung der Leistungen des AN jederzeit ohne Xxxxxx von Gründen seinen Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund, der einem Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzwerklären. machen würde, möglich. Als wichtiger Grund Dies gilt insbesondereinsbesondere auch:
16.1.1. für In den Auftraggeber, wenn ➢ dieser von Fällen des § 918 ABGB unter Setzung einer einmaligen angemesse- nen Frist zur Nachholung der Durchführung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ Leistung.
16.1.2. Wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen AN Insolvenz verhängt wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.1.216.1.3. Wenn der AN mit anderen Bietern zum Nachteil des AG eine Preisabspra- che getroffen hat oder begründeter Verdacht auf eine derartige Absprache vorliegt.
16.1.4. Wenn der AN die erforderlichen Arbeitskräfte für den Auftragnehmerdie Durchführung nicht zeitgerecht bestellt oder beistellen kann.
16.1.5. Wenn der AN wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt.
16.1.6. Wenn der AN beharrlich gesetzliche Bestimmungen verletzt, wenn ➢ die die Abwick- lung der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzwBaustelle betreffen.
16.1.7. Wenn der AN die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegenVertragserfüllungsgarantie nicht vereinbarungsgemäß (siehe Punkt 16.) erledigt.
16.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes Im Falle der durch den AN zu erklären.
16.3. Erfolgt vertretenden Vertragsauflösung hat der Rücktritt vom Vertrag aus einem GrundAN Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistung, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zujedoch nicht auf Baustellen- einrichtungen, die er bis zum Tag abgezogen werden. Weiters sind die für die Bewertung allenfalls erforderlichen Sachverständigenkosten durch den AN zu tragen. Ebenso ist der AG berechtigt, für den in diesem Fall erhöhten Aufwand sowie zur Absicherung der Gewährleistung die ermittelte Leistungssumme um 15 % zu reduzieren und jene Leistungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbracht sind mit einem 15 %-igen Zuschlag zu bewerten. Gegen Nachweis sind dem AG auch darüber hinausge- hende Mehrkosten, die beispielsweise durch die Reorganisation der Baustellenab- wicklung, Forcierung oder durch die Beauftragung anderer Unternehmer entstehen, zu ersetzen. Eventuelle Schadenersatzansprüche des Rücktritts erbracht hat.
16.4AG, auch aus entgangenem Gewinn, bleiben von o.a. Davon unberührt bleibt Regelungen unberührt. Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass der jedem Vertragspartner AN weitere Ansprüche gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden an AG geltend machen kann. Für alle Rücktrittsfälle gilt, dass allfällige Geräte des AN (z.B. Kräne, Gerüste, Schalungen) auf der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende SchadenersatzanspruchBaustelle zur Benützung des AG bleiben, so lange ein Bedarf des AG be- steht.
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Samples: General Terms and Conditions
Rücktritt vom Vertrag. 16.1. Der Rücktritt Eine vertragschliessende Gemeinde kann vom vorliegenden Vertrag ist nur aus wichtigem Grund, der einem Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzw. machen würde, möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
16.1.1. für den Auftraggeberzurücktreten, wenn ➢ die Stimmberechtigten dieser von Gemeinde dies beschliessen. 2 Nach der Durchführung Genehmigung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ über das Vermögen Vertrages durch den Grossen Rat des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.1.2. für den Auftragnehmer, wenn ➢ der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzw. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.2. Der Rücktritt vom Vertrag Kan- tons Bern ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
16.3. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zuausgeschlossen. Zuständigkeit bei Strei- tigkeiten Art. 27 Für Streitigkeiten, die er sich aus diesem Vertrag ergeben, ist die oder der im kantonalen Recht bezeichnete Regierungsstatthalterin oder Regierungsstatthalter zuständig. Eintritt der Rechtswir- kungen Art. 28 1 Dieser Vertrag tritt mit der Genehmigung durch den Grossen Rat des Kantons Bern in Kraft. 2 Die aus diesem Vertrag folgenden Rechtspflichten unter den vertrag- schliessenden Gemeinden sind bereits mit dessen Annahme durch die Stimmberechtigten verbindlich. Erlasse: Grundsatz Art. 29. 1 Bis zum Inkrafttreten der Erlasse der neuen Einwohnergemein- de ... gelten die im Anhang 3 bezeichneten Erlasse der vertragschlies- senden Gemeinden als Rechtsgrundlagen der neuen Einwohnergemein- de ... Massgebend ist die im Zeitpunkt der Annahme dieses Vertrags gül- tige Fassung der betreffenden Erlasse. Variante: 1 Die im Anhang 3 bezeichneten Erlasse der Einwohnerge- meinde ... [1 oder 2] gelten bis zum Tag Inkrafttreten der Erlasse der neuen Einwohnergemeinde ... als Rechtsgrundlagen der neuen Einwohnerge- meinde Massgebend ist die im Zeitpunkt der Annahme dieses Ver- trags gültige Fassung der betreffenden Erlasse. Die Erlasse der Einwoh- nergemeinde [2 oder 1] werden auf den Zeitpunkt des Rücktritts erbracht hat.
16.4rechtskräftigen Zusammenschlusses aufgehoben. Davon unberührt bleibt 2 Die Zuständigkeit für Änderungen dieser Erlasse richtet sich nach der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden an Zuständigkeitsordnung im Organisationsreglement der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch.neuen Einwoh-
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Samples: Merger Agreement
Rücktritt vom Vertrag. 16.1. Der a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem GrundGrund zulässig.
b) Bei Verzug der ARGE Umwelt – Hygiene Ges.m.b.H. mit einer Prüf- bzw. Inspektionsleistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Xxxxxx einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der einem Vertragspartner die Fortsetzung Durchführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht Prüf- bzw. machen würdeInspektionsauftrages durch die ARGE Umwelt – Hygiene Ges.m.b.H. unmöglich macht oder erheblich behindert, möglichist die ARGE Umwelt – Hygiene Ges.m.b.H. zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Ist die ARGE Umwelt – Hygiene Ges.m.b.H. zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Als wichtiger Grund Weiters findet 1Es gelten daher folgende Regelungen nicht bzw mit folgenden Abweichungen für Konsumenten: - Punkte 1.b, 2.c und 3.b schließen nicht die Wirksamkeit von formlos abgegebenen Erklärungen der ARGE Umwelt – Hygiene Ges.m.b.H. oder ihrer Vertreter aus. - Auf die Rechtsfolge des unterlassenen Widerspruchs innerhalb der Frist nach den Punkten 3.d und 3.e wird die ARGE Umwelt – Hygiene Ges.m.b.H. in der Verständigung hinweisen. - Punkte 4.a und 4.b gelten nicht. - Punkt 5.b gilt insbesondere
16.1.1nicht für Fixgeschäfte. - Punkt 5.d findet mit der Maßgabe Anwendung, dass nur die Regelung von § 1168 ABGB gilt. - Das Aufrechnungsverbot in Punkt 6.c gilt nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit der ARGE Umwelt – Hygiene Ges.m.b.H. und für den AuftraggeberGegenforderungen, die gerichtlich festgestellt, von ARGE anerkannt oder im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der ARGE Umwelt – Hygiene Ges.m.b.H. stehen. - Die beiden letzten Sätze von Punkt 9.d gelten nicht. - Punkt 11.b gilt nur, wenn ➢ dieser von der Durchführung des Bauvorhabens Abstand nimmt; ➢ sich der Auftragnehmer fortgesetzt – trotz schriftlichen Vorhaltes – vertragswidrig verhält; ➢ sich der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungs- erbringung in Verzug befindet; ➢ über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegen.
16.1.2. für den Auftragnehmer, wenn ➢ der Auftraggeber sich – trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung – vertragswidrig verhält bzwan diesem Ort seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. die ihm obliegende Mitwirkungspflicht unterlässtAndere dem Auftraggeber zustehende Gerichtstände werden dadurch nicht ausgeschlossen. §1168 ABGB Anwendung; ➢ der Auftraggeber die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; ➢ über das Vermögen bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet bzw. ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; ➢ sind von diesem die Voraussetzungen des Punktes 8.3. vorliegenvon ARGE erbrachten Leistungen zu honorieren.
16.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
16.3. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht ihm nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tag des Rücktritts erbracht hat.
16.4. Davon unberührt bleibt der jedem Vertragspartner gegen den anderen Teil wegen dessen Verschulden an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen