Common use of Rücktritt vom Vertrag Clause in Contracts

Rücktritt vom Vertrag. a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. b) Bei Verzug des Ingenieurbüros mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Xxxxxx einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das Ingenieurbüro unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Ingenieurbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt. d) Ist das Ingenieurbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro erbrachten Leistungen zu honorieren.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. a) 15.1 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. b) 15.2 Bei Verzug des Ingenieurbüros mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Xxxxxx einer angemessenen Nachfrist möglich; die . Die Nachfrist ist mit eingeschriebenem eingeschriebenen Brief zu setzen. c) 15.3 Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das Ingenieurbüro ceton GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Ingenieurbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt. d) 15.4 Ist das Ingenieurbüro ceton GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet finden §1168 ABGB Anwendung; bei : Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro von ceton GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt vom Vertrag. a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. b) Bei Verzug des Ingenieurbüros mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Xxxxxx einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das Ingenieurbüro unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Ingenieurbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt. d) Ist das Ingenieurbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro erbrachten Leistungen zu honorieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen