Rücktritt vom Vertrag. 12.1 Wird aus Verschulden des Verkäufers eine Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschritten, so kann der Käufer je mittels eingeschriebenen Briefs dem Verkäufer eine Nachfrist von zumindest 30 Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Liegt dem Verkäufer kein Verschulden zur Last, so sind nach Ablauf von 6 Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Aufrechterhaltung des Vertrages dem vom Rücktrittsrecht Gebrauch machenden Vertragsteil unzumutbar geworden ist. 12.2 Im Fall eines käuferseitigen Rücktritts vom Vertrag ist der Verkäufer unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers nur zur Rückzahlung allenfalls erhaltener An- oder Teilzahlungen verpflichtet. 12.3 Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises, von Teilen davon oder mit der Zahlung von Nebenkosten im Verzug, so ist der Verkäufer, selbst wenn er den Kaufgegenstand an den Käufer bereits übergeben hat, auch ohne vorherige Androhung des Rücktritts berechtigt, nach Einräumung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und nach seiner Xxxx entweder den Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens samt entgangenem Gewinn oder als Vertragsstrafe eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in Höhe von 15 % des vollen Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer ohne Abzug von Rabatten und dgl.) zu verlangen. Dieser Anspruch auf die Stornogebühr besteht unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens des Käufers und unbeschadet weiterer Ansprüche des Verkäufers wie etwa auf Entgelt für die Benützung des allenfalls bereits übergebenen Kaufgegenstands. 12.4 Der Vertragsrücktritt hebt insbesondere auch allfällige Vereinbarungen über den Eintausch von Gebrauchtgeräten auf, es sei denn, der Verkäufer erklärt im Zuge des Rücktritts ausdrücklich etwas anderes. 12.5 Die Einziehung des Kaufgegenstands durch den Verkäufer (Punkt 5.5) bedeutet für sich noch einen Rücktritt vom Vertrag oder sonstigen Verzicht auf die volle Kaufpreisforderung. Ein Rücktritt durch den Verkäufer bedarf seiner ausdrücklichen schriftlichen Rücktrittserklärung.
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Rücktritt vom Vertrag. 12.1 Wird aus 11.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers eine Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschrittenAuftragnehmers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, so kann der Käufer je angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs dem Verkäufer eine Nachfrist Briefes geltend zu machen.
11.2. Unabhängig von zumindest 30 Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Liegt dem Verkäufer kein Verschulden zur Last, so sind nach Ablauf von 6 Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin beide Vertragsteile seinen sonstigen Rechten ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, sofern die Aufrechterhaltung der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertrages dem vom Rücktrittsrecht Gebrauch machenden Vertragsteil unzumutbar geworden istKunden entstanden sind und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 8.3 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
12.2 Im Fall 11.3. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines käuferseitigen Rücktritts vom Vertrag ist noch offenen Teiles der Verkäufer unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers nur zur Rückzahlung allenfalls erhaltener An- Lieferung oder Teilzahlungen verpflichtetLeistung aus obigen Gründen erklärt werden.
12.3 Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises11.4. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, von Teilen davon oder mit der Zahlung von Nebenkosten im Verzug, so ist der Verkäufer, selbst wenn er den Kaufgegenstand an den Käufer bereits übergeben hat, auch ohne vorherige Androhung des Rücktritts die andere Vertragspartei berechtigt, nach Einräumung ohne Setzung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten zurückzutreten.
11.5. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach seiner Xxxx entweder den Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens samt entgangenem Gewinn zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder als Vertragsstrafe eine Leistung vom Kunden noch nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in Höhe von 15 % des vollen Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer ohne Abzug von Rabatten und dgl.) übernommen wurde sowie für vom Auftragnehmer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Auftragnehmer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Dieser Anspruch auf die Stornogebühr besteht unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens des Käufers und unbeschadet weiterer Ansprüche des Verkäufers wie etwa auf Entgelt für die Benützung des allenfalls bereits übergebenen Kaufgegenstands.
12.4 Der Vertragsrücktritt hebt insbesondere auch allfällige Vereinbarungen über den Eintausch von Gebrauchtgeräten auf, es sei denn, der Verkäufer erklärt im Zuge 11.6. Sonstige Folgen des Rücktritts ausdrücklich etwas anderessind ausgeschlossen.
12.5 11.7. Die Einziehung des Kaufgegenstands durch den Verkäufer (Punkt 5.5) bedeutet für sich noch einen Rücktritt vom Vertrag oder sonstigen Verzicht auf die volle Kaufpreisforderung. Ein Rücktritt durch den Verkäufer bedarf seiner ausdrücklichen schriftlichen RücktrittserklärungGeltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage wird ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt vom Vertrag. 12.1 Wird aus 10.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers eine Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschrittenzurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, so kann der Käufer je angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs dem Briefes geltend zu machen.
10.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer eine Nachfrist von zumindest 30 Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Liegt dem Verkäufer kein Verschulden zur Last, so sind nach Ablauf von 6 Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
10.2.a wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, sofern die Aufrechterhaltung der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, 10.2.b wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertrages dem vom Rücktrittsrecht Gebrauch machenden Vertragsteil unzumutbar geworden istKäufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
10.2.c wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
12.2 Im Fall 10.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines käuferseitigen Rücktritts vom Vertrag ist noch offenen Teiles der Verkäufer unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers nur zur Rückzahlung allenfalls erhaltener An- Lieferung oder Teilzahlungen verpflichtetLeistung aus obigen Gründen erklärt werden.
12.3 Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises10.4 Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, von Teilen davon oder mit der Zahlung von Nebenkosten im Verzug, so ist der Verkäufer, selbst wenn er den Kaufgegenstand an den Käufer bereits übergeben hat, auch ohne vorherige Androhung des Rücktritts die andere Vertragspartei berechtigt, nach Einräumung ohne Setzung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten zurückzutreten.
10.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach seiner Xxxx entweder den Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens samt entgangenem Gewinn zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder als Vertragsstrafe eine Leistung vom Käufer noch nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in Höhe von 15 % des vollen Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer ohne Abzug von Rabatten und dgl.) übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
10.6 Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
10.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Unternehmer wird ausgeschlossen.
10.8 Rücksichtlich des Rücktrittsrechtes für Verbraucher siehe Pkt 16 11 Allgemeine Haftungsbegrenzung
11.1 Der Verkäufer haftet für Vermögensschaden gegenüber Unternehmern nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Im Falle von krass grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Schadenersatzverpflichtung bis zum Auftragswert der den Schaden verursachenden Ware.
11.2 Gegenüber einem Konsumenten schließt der Verkäufer für Vermögensschaden eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit aus.
11.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt, Regressansprüche gemäß § 12 PHG bzw. 896 ABGB werden gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
11.4 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Unternehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen (gilt nicht für Verbraucher).
11.5 Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.
11.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
11.7 Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinausgehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.
11.8 Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
11.9 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Käufer oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
11.10 Wenn und soweit der Käufer für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung (z B Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Käufer zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Stornogebühr besteht unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens des Käufers und unbeschadet weiterer Ansprüche des Verkäufers wie etwa auf Entgelt für Nachteile, die Benützung des allenfalls bereits übergebenen Kaufgegenstands.
12.4 Der Vertragsrücktritt hebt insbesondere auch allfällige Vereinbarungen über den Eintausch von Gebrauchtgeräten auf, es sei denn, der Verkäufer erklärt im Zuge des Rücktritts ausdrücklich etwas anderes.
12.5 Die Einziehung des Kaufgegenstands dem Kunden durch den Verkäufer die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (Punkt 5.5) bedeutet für sich noch einen Rücktritt vom Vertrag oder sonstigen Verzicht auf die volle Kaufpreisforderung. Ein Rücktritt durch den Verkäufer bedarf seiner ausdrücklichen schriftlichen Rücktrittserklärung.z B höhere Versicherungsprämie)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt vom Vertrag. 12.1 Wird aus 9.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers eine Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschrittenzurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, so kann der Käufer je angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs dem Briefes geltend zu machen.
9.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer eine Nachfrist von zumindest 30 Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Liegt dem Verkäufer kein Verschulden zur Last, so sind nach Ablauf von 6 Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, sofern die Aufrechterhaltung der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertrages dem vom Rücktrittsrecht Gebrauch machenden Vertragsteil unzumutbar geworden istKäufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
12.2 Im Fall 9.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines käuferseitigen Rücktritts vom Vertrag ist noch offenen Teiles der Verkäufer unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers nur zur Rückzahlung allenfalls erhaltener An- Lieferung oder Teilzahlungen verpflichtetLeistung aus obigen Gründen erklärt werden.
12.3 Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises9.4 Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, von Teilen davon oder mit der Zahlung von Nebenkosten im Verzug, so ist der Verkäufer, selbst wenn er den Kaufgegenstand an den Käufer bereits übergeben hat, auch ohne vorherige Androhung des Rücktritts die andere Vertragspartei berechtigt, nach Einräumung ohne Setzung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten zurückzutreten.
9.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach seiner Xxxx entweder den Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens samt entgangenem Gewinn zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder als Vertragsstrafe eine Leistung vom Käufer noch nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in Höhe von 15 % des vollen Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer ohne Abzug von Rabatten und dgl.) übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Dieser Anspruch auf die Stornogebühr besteht unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens des Käufers und unbeschadet weiterer Ansprüche des Verkäufers wie etwa auf Entgelt für die Benützung des allenfalls bereits übergebenen Kaufgegenstands.
12.4 Der Vertragsrücktritt hebt insbesondere auch allfällige Vereinbarungen über den Eintausch von Gebrauchtgeräten auf, es sei denn, der Verkäufer erklärt im Zuge 9.6 Sonstige Folgen des Rücktritts ausdrücklich etwas anderessind ausgeschlossen.
12.5 9.7 Die Einziehung des Kaufgegenstands Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Verkäufer (Punkt 5.5) bedeutet für sich noch einen Rücktritt vom Vertrag oder sonstigen Verzicht auf die volle Kaufpreisforderung. Ein Rücktritt durch den Verkäufer bedarf seiner ausdrücklichen schriftlichen RücktrittserklärungKäufer wird ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Rücktritt vom Vertrag. 12.1 Wird aus 9.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern kei- ne speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers eine Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschrittenzurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, so kann angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels einge- schriebenen Briefes geltend zu machen.
9.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Käufer je mittels eingeschriebenen Briefs dem Verkäufer eine Nachfrist von zumindest 30 Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Liegt dem Verkäufer kein Verschulden zur Last, so sind nach Ablauf von 6 Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterfüh- rung der Leistung aus Gründen, sofern die Aufrechterhaltung der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertrages dem vom Rücktrittsrecht Gebrauch machenden Vertragsteil unzumutbar geworden istKäufers entstan- den sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführ- ten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbar- ten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
12.2 Im Fall 9.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines käuferseitigen Rücktritts vom Vertrag ist noch offenen Teiles der Verkäufer unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers nur zur Rückzahlung allenfalls erhaltener An- Liefe- rung oder Teilzahlungen verpflichtetLeistung aus obigen Gründen erklärt werden.
12.3 Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises9.4 Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröff- net wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, von Teilen davon oder mit der Zahlung von Nebenkosten im Verzug, so ist der Verkäufer, selbst wenn er den Kaufgegenstand an den Käufer bereits übergeben hat, auch ohne vorherige Androhung des Rücktritts die andere Vertragspartei berechtigt, nach Einräumung ohne Setzung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten zurückzutreten.
9.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leis- tungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach seiner Xxxx entweder den Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens samt entgangenem Gewinn zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder als Vertragsstrafe eine Leistung vom Käufer noch nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in Höhe von 15 % des vollen Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer ohne Abzug von Rabatten und dgl.) übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshand- lungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rück- stellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Dieser Anspruch auf die Stornogebühr besteht unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens des Käufers und unbeschadet weiterer Ansprüche des Verkäufers wie etwa auf Entgelt für die Benützung des allenfalls bereits übergebenen Kaufgegenstands.
12.4 Der Vertragsrücktritt hebt insbesondere auch allfällige Vereinbarungen über den Eintausch von Gebrauchtgeräten auf, es sei denn, der Verkäufer erklärt im Zuge 9.6 Sonstige Folgen des Rücktritts ausdrücklich etwas anderessind ausgeschlossen.
12.5 9.7 Die Einziehung des Kaufgegenstands Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Verkäufer (Punkt 5.5) bedeutet für sich noch einen Rücktritt vom Vertrag oder sonstigen Verzicht auf die volle Kaufpreisforderung. Ein Rücktritt durch den Verkäufer bedarf seiner ausdrücklichen schriftlichen RücktrittserklärungKäufer wird ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Rücktritt vom Vertrag. 12.1 Wird aus 9.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers eine Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschrittenzurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, so kann angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels einge- schriebenen Briefes geltend zu machen.
9.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Käufer je mittels eingeschriebenen Briefs dem Verkäufer eine Nachfrist von zumindest 30 Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Liegt dem Verkäufer kein Verschulden zur Last, so sind nach Ablauf von 6 Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, sofern die Aufrechterhaltung der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertrages dem vom Rücktrittsrecht Gebrauch machenden Vertragsteil unzumutbar geworden istKäufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
12.2 Im Fall 9.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines käuferseitigen Rücktritts vom Vertrag ist noch offenen Teiles der Verkäufer unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers nur zur Rückzahlung allenfalls erhaltener An- Lieferung oder Teilzahlungen verpflichtetLeistung aus obigen Gründen erklärt werden.
12.3 Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises9.4 Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, von Teilen davon oder mit der Zahlung von Nebenkosten im Verzug, so ist der Verkäufer, selbst wenn er den Kaufgegenstand an den Käufer bereits übergeben hat, auch ohne vorherige Androhung des Rücktritts die andere Vertragspartei berechtigt, nach Einräumung ohne Setzung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten zurückzutreten.
9.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach seiner Xxxx entweder den Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens samt entgangenem Gewinn zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder als Vertragsstrafe eine Leistung vom Käufer noch nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in Höhe von 15 % des vollen Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer ohne Abzug von Rabatten und dgl.) übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Dieser Anspruch auf die Stornogebühr besteht unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens des Käufers und unbeschadet weiterer Ansprüche des Verkäufers wie etwa auf Entgelt für die Benützung des allenfalls bereits übergebenen Kaufgegenstands.
12.4 Der Vertragsrücktritt hebt insbesondere auch allfällige Vereinbarungen über den Eintausch von Gebrauchtgeräten auf, es sei denn, der Verkäufer erklärt im Zuge 9.6 Sonstige Folgen des Rücktritts ausdrücklich etwas anderessind ausgeschlossen.
12.5 9.7 Die Einziehung des Kaufgegenstands Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Verkäufer (Punkt 5.5) bedeutet für sich noch einen Rücktritt vom Vertrag oder sonstigen Verzicht auf die volle Kaufpreisforderung. Ein Rücktritt durch den Verkäufer bedarf seiner ausdrücklichen schriftlichen RücktrittserklärungKäufer wird ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Rücktritt vom Vertrag. 12.1 Wird aus Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers eine Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschrittenzurückzuführen ist, so kann und der Käufer je mittels eingeschriebenen Briefs dem erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist.
12.2 Außer im Fall des Punktes 9.2.e) ist der Verkäufer eine Nachfrist von zumindest 30 Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Liegt dem Verkäufer kein Verschulden zur Last, so sind nach Ablauf von 6 Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, sofern die Aufrechterhaltung der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertrages dem vom Rücktrittsrecht Gebrauch machenden Vertragsteil unzumutbar geworden istKäufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
c) wenn die Kreditversicherung des Verkäufers das Kreditlimit des Käufers herabsetzt
d) wenn die Verlängerung der Lieferfrist wegen der in Punkt 5.2 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch sechs Monate beträgt.
12.2 Im Fall 12.3 Der Rücktritt des Verkäufers kann auch hinsichtlich eines käuferseitigen Rücktritts vom Vertrag noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
12.4 Falls über das Vermögen des Käufers ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist der Verkäufer unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers nur zur Rückzahlung allenfalls erhaltener An- oder Teilzahlungen verpflichtet.
12.3 Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises, von Teilen davon oder mit der Zahlung von Nebenkosten im Verzug, so ist der Verkäufer, selbst wenn er den Kaufgegenstand an den Käufer bereits übergeben hat, auch ohne vorherige Androhung des Rücktritts berechtigt, nach Einräumung ohne Setzung einer einwöchigen Nachfrist gegen Kostenersatz vom Vertrag zurückzutreten und nach seiner Xxxx entweder den Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens samt entgangenem Gewinn oder als Vertragsstrafe eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in Höhe von 15 % des vollen Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer ohne Abzug von Rabatten und dgl.) zu verlangen. Dieser Anspruch auf die Stornogebühr besteht unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens des Käufers und unbeschadet weiterer Ansprüche des Verkäufers wie etwa auf Entgelt für die Benützung des allenfalls bereits übergebenen Kaufgegenstands.
12.4 Der Vertragsrücktritt hebt insbesondere auch allfällige Vereinbarungen über den Eintausch von Gebrauchtgeräten auf, es sei denn, der Verkäufer erklärt im Zuge des Rücktritts ausdrücklich etwas andereszurückzutreten.
12.5 Die Einziehung Unbeschadet Schadenersatzansprüche des Kaufgegenstands durch den Verkäufers sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde, sowie für vom Verkäufer (Punkt 5.5) bedeutet für sich noch einen Rücktritt vom Vertrag oder sonstigen Verzicht auf erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht indessen auch das Recht zu, die volle Kaufpreisforderung. Ein Rücktritt durch den Verkäufer bedarf seiner ausdrücklichen schriftlichen RücktrittserklärungRückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
12.6 Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
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