Rücktrittsrecht des Verbrauchers Musterklauseln

Rücktrittsrecht des Verbrauchers. Hat ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, seine Vertragserklärungen weder in den von PKR für ihre geschäftigen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür bei einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen (Datum der Postaufgabe) erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift von PKR, die zu Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Verbraucher diesen Vertragsabschluss selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind wobei bei Verträgen nach dem FAGG. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des genannten Zeitraumes abgesendet wird. Der Verbraucher hat das Recht, von einem Fernabsatzvertrag gemäß § 3 Z 2 FAGG oder von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäß § 3 Z 1 FAGG gemäß § 11 FAGG zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschluss. Ist PKR ihrer Informationspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die Frist um 12 Monate. Xxxx PKR die Information binnen 12 Monaten nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage, nachdem der Verbraucher die Information erhält. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden; es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Rücktrittsrecht des Verbrauchers. 18.1. Ist der Auftraggeber des Maklers Verbraucher, steht diesem bei Fern- und Auswärtsgeschäften (vgl FAGG) das Recht zu, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Makler aufgrund des ausdrücklichen Verlangens des Auftraggebers sowie der Bestätigung des Auftraggebers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Durchführung des Auftrages begonnen haben und der Auftrag (zB durch Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit) vollständig erfüllt hat. Wurde die Leistung des Xxxxxxx vor Erklärung des Rücktritts bereits teilweise erbracht, so besteht die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung einer anteiligen Provision. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht weiters nicht, wenn der Auftrag an dem Makler in dessen Büro erteilt oder wenn die Geschäftsverbindung mit dem Makler vom Adressaten des Anbots selbst angebahnt wurde. Die Erklärung des Rücktritts kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Die Verwendung des zur Verfügung gestellten Widerruf-Formulars wird jedoch empfohlen.
Rücktrittsrecht des Verbrauchers. 12.1 Hat ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumenten- schutzgesetzes ist, seine Vertragserklärung weder in den von der Vertrieb GmbH und Co KG für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür bei einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten.
Rücktrittsrecht des Verbrauchers. 11.1 Der folgende Pkt 11 gilt nur gegenüber Verbrauchern:
Rücktrittsrecht des Verbrauchers. Financial Services bietet Finanzdienstleistungen unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittel an und fällt dementsprechend in den Anwendungsbereich des Fernfinanzdienstleistungsgesetz (FernFinG). Gemäß § 8 FernFinG ist der Verbraucher berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss bzw. ab Erhalt der Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag mit Financial Services bzw. Bitpanda zurückzutreten. Da es sich bei den von Financial Services bzw. Bitpanda angebotenen Produkten um Verträge über Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können, ist das Rücktrittsrecht gem. § 10 Abs 1 lit. c FernFinG ausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert zudem bei jeder Durchführung von Aufträgen deren sofortige Durchführung gem. § 10 Z 3 FernFinG, was gleichzeitig zu einem Ausschluss des Rücktrittsrechts des Kunden iSv § 8 FernFinG führt.
Rücktrittsrecht des Verbrauchers. 3.1. Der Makler informiert hiermit den Auftraggeber, dass für ihn als Verbraucher/Konsument bei Abschluss des Vermittlungsauftrages bzw. des Such-/Angebotsauftrages außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 XXXX ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Makler mittels eindeutiger Erklärung (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Maklervertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür kann das Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das in der vom Makler übermittelten ÖVI- Nebenkostenübersicht enthalten ist. Das Muster-Widerrufsformular ist auch auf der Homepage des Maklers (xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx) bei den AGB vorzufinden.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.