Sachbezüge und Nebenleistungen Musterklauseln

Sachbezüge und Nebenleistungen. Mitgliedern des Vorstands wird ein angemessener Dienstwagen für dienstliche und private Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft übernimmt die Kosten einer privaten Unfallversicherung. Zudem können beispielsweise im Rahmen der erstmaligen Bestellung eines Vorstandsmitglieds entstehende Umzugskosten übernommen oder ein Zuschuss zu Mietkosten für eine Wohnung am Sitz der Gesellschaft in angemessenem Umfang von der Gesellschaft gewährt werden. Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft die Kosten einer D&O-Versicherung für die Dauer der jeweiligen Vorstandsfunktion. Es gibt keine Zusage auf eine Firmenpension und auch keine Zahlungen an eine Pensionskasse. Der Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Einzelfall die Möglichkeit, neubestellten Vorstandsmitgliedern eine Einmalzahlung („Ausgleichszahlung“) zu gewähren, um durch den Wechsel zu ams OSRAM verfallene Vergütung zu kompensieren. Dies sichert die nötige Flexibilität, um die bestmöglichen Kandidaten auswählen und gewinnen zu können.
Sachbezüge und Nebenleistungen. Die Gesellschaft kann zugunsten der Vorstandsmitglieder bzw. zugunsten einer durch das jeweilige Vorstandsmitglied namhaft gemachten dritten Person eine Unfallversicherung für die Versicherungsfälle Todesfall, Invalidität und Unfall abschließen. Den Vorstandsmitgliedern kann darüber hinaus die Einbeziehung in eine D&O-Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung) und eine Rechtsschutzversicherung mit risikoadäquater Deckung zugesagt werden. Die für die Versicherungen anfallenden Prämien werden in diesem Fall von der Gesellschaft übernommen. Je nach konkreter Notwendigkeit kann dem Vorstand von der Gesellschaft ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt werden. Monatlich anfallende Kosten für ein derartiges Mobiltelefon, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vorstand stehen, werden von der Gesellschaft in dem durch die betriebliche Tätigkeit bedingten Ausmaß zur Gänze übernommen. Übersteigen die monatlichen Kosten den Betrag von EUR 100,-- ist der Vorstand zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung verpflichtet. Während der Dauer des Anstellungsvertrags kann die Gesellschaft jedem Vorstandsmitglied einen Personenkraftwagen der gehobenen Mittelklasse zur Verfügung stellen, der auch privat genutzt werden darf. Die Gesellschaft schließt für diese Fahrzeuge neben der gesetzlichen Haftpflichtversicherung auch eine Vollkaskoversicherung sowie eine Insassenschutzversicherung mit angemessener Deckung ab und kommt für die entsprechenden Versicherungsprämien auf. Zielwert für die Dauer der Benützung des Dienstwagens vor einer Neuanschaffung ist eine Kilometerleistung von 120.000 km oder eine Nutzungsdauer von fünf Jahren. Alternativ kann dem Vorstandmitglied eine so genannte „Mobility Allowance“ gewährt werden, die eine Dienstwagenpauschale und/oder allfälligen Reisekostenzuschuss für Fahrten zum Wohnort umfasst (wenn dieser mit dem Ort des Sitzes der Gesellschaft nicht übereinstimmt) und insgesamt mit € 1.500 pro Monat begrenzt ist. Der Aufsichtsrat kann unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit auch alternative Mobilitätskonzepte erarbeiten und mit dem Vorstand vereinbaren. Die dafür gewährte Vergütung ist mit maximal EUR 1.500 begrenzt.
Sachbezüge und Nebenleistungen. Sachbezüge und Nebenleistungen können wie folgt gewährt werden: