Common use of Sachen in Schaukästen und Vitrinen Clause in Contracts

Sachen in Schaukästen und Vitrinen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Dieb Schaukästen oder Vitrinen außerhalb eines Gebäudes auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, oder in dessen unmittelbarer Umgebung aufbricht oder mittels falscher Schlüssel (siehe Nr. 1 a) oder anderer Werkzeuge öffnet. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung, Insurance Agreement, Sach Und Gewerbeversicherung

Sachen in Schaukästen und Vitrinen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Dieb Schaukästen oder Vitrinen außerhalb eines Gebäudes auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, oder in dessen unmittelbarer Umgebung aufbricht oder mittels falscher Schlüssel (siehe NrZiff. 1 4.3.1 a)) oder anderer Werkzeuge öffnet. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: Inhaltsversicherung Für Bäckereien, Inhaltsversicherung Für Gastronomie

Sachen in Schaukästen und Vitrinen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Dieb Schaukästen oder Vitrinen außerhalb eines Gebäudes auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, oder in dessen unmittelbarer Umgebung aufbricht oder mittels falscher Schlüssel (siehe Nr. 1 a) oder anderer Werkzeuge öffnet. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (EntschädigungsgrenzeEntschädigungs- grenze).

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Sachen in Schaukästen und Vitrinen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Dieb Schaukästen oder Vitrinen außerhalb eines Gebäudes auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, oder in dessen unmittelbarer Umgebung aufbricht oder mittels falscher Schlüssel (siehe NrZiff. 1 a) oder anderer Werkzeuge öffnet. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung

Sachen in Schaukästen und Vitrinen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Dieb Schaukästen oder Vitrinen außerhalb eines Gebäudes auf dem GrundstückGrund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, oder in dessen unmittelbarer Umgebung aufbricht oder mittels falscher Schlüssel (siehe Nr. 1 a) oder anderer Werkzeuge öffnet. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: Inhaltsversicherung

Sachen in Schaukästen und Vitrinen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Dieb Schaukästen oder Vitrinen außerhalb eines Gebäudes auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort Versiche- rungsort liegt, oder in dessen unmittelbarer Umgebung aufbricht oder mittels falscher Schlüssel (siehe Nr. 1 a) oder anderer Werkzeuge öffnetöff- net. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Sachen in Schaukästen und Vitrinen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Dieb Schaukästen oder Vitrinen außerhalb eines Gebäudes Gebäu- des auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, oder in dessen unmittelbarer Umgebung Umge- bung aufbricht oder mittels falscher Schlüssel (siehe Nr. 1 aZiffer 6.1.1) oder anderer Werkzeuge öffnet. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag 15.000 Euro begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: Produktbezogene Bedingungen

Sachen in Schaukästen und Vitrinen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Dieb Schaukästen oder Vitrinen Vit- rinen außerhalb eines Gebäudes auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, oder in dessen unmittelbarer Umgebung aufbricht auf- bricht oder mittels falscher Schlüssel (siehe Nr. 1 a) oder anderer Werkzeuge öffnet. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung

Sachen in Schaukästen und Vitrinen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Dieb Schaukästen Schaukäs- ten oder Vitrinen außerhalb eines Gebäudes auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, oder in dessen unmittelbarer Umgebung aufbricht oder mittels falscher Schlüssel (siehe Nr. 1 Abschnitt A, Ziffer 7.1 a)) oder anderer Werkzeuge öffnet. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze)begrenzt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien