Sachkosten. Zu den Sachkosten gehören alle unmittelbaren und mittelbaren sächlichen Aufwen- dungen, die zur Durchführung der Fachleistungsstunden entsprechend der Leistungs- vereinbarung erforderlich sind. Die Berechnung des Sachkostenanteils kann in der Kalkulation des Einrichtungsträ- gers alternativ durch: • eine prospektive Berechnung der erwarteten tatsächlichen Aufwendungen • die Berechnung über eine Prozentgröße von maximal 10 % der unter Punkt 1.1. ermittelten Personalkosten (lt. KGSt. 2/96 und 7/98) oder • den Ansatz eines pauschalierten Betrages als Richtwert (lt. KGSt. 6/2002) er- folgen. Die Ermittlung der Sachkosten über einen Prozentbetrag der Personalkosten ist nicht sinnvoll, da hier kein direkter Zusammenhang bei der Kostenermittlung besteht. Bei der Ermittlung der Sachkosten sind u.a. die Kosten der Raumvorhaltung, der Mobi- lität, der Kommunikation, der Verwaltung zu berücksichtigen, im Einzelnen:
a) Mobilität Fahrtkosten / Reisekosten Erstattung der voraussichtlich tatsächlich geleisteten Fahrtleistung/Kilometer auf der Basis der Regelungen der Landesreisekos- tenverordnung
b) Kommunikation Porto Telefon / Telefax
c) sonst. Verwaltungs- und Regiekosten* Büro / EDV-Material Fachzeitungen / Personalanzeigen Orga-Beiträge und WP- Beratungskosten Versicherungen / Abgaben Sonstige Verwaltungskosten
d) Raumkosten / Anlaufstelle Büro sofern diese Investiti- onsaufwendung nicht bereits vollständig über sonstige Leis- tungsangebote des Einrich- tungsträgers in Ansatz ge- bracht sind. Miete (bei angemieteten Räumen) Mietnebenkosten (bei angemieteten Räumen) Wasser, Energie, Brennstoffe, Abgaben, Versicherungen (bei Ge- bäuden i. Eigentum) Kosten der Geschäftsausstattung (Miete, Leasing, Telekom/ EDV, u.a.) Abschreibung und Instandhaltung (anteilig bei Gebäuden/Inventar, EDV-Ausstattung i. Eigentum) Zinsaufwand (anteilig für eigene In- vestitionen) Sonstige * Werden Verwaltungsleistungen ganz oder teilweise außerhalb der Einrich- tung/des Dienstes erbracht, sind die anteilig berechneten Sachkosten hier zuzuordnen.
Sachkosten. Die sogenannten Sachkosten umfassen die Kosten für medizinische Ge- und Ver- brauchsgüter wie z.B. Verbandsmaterial, Spritzen und dergleichen, die in Zu- sammenhang mit einer Operation neben den Arzthonoraren (Operateur, Anästhesist, Assistenz) und Kosten für das Pflegepersonal gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sachkosten. Sachkosten sind der gesamte zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendige sächliche Aufwand. Dieser setzt sich insbesondere zusammen aus: - Energieaufwand (z. X. Xxxxxx, Abwasser, Strom, Heizung, bei Mietvertrag Betriebskosten) - Allgemeiner Materialaufwand (z. B. Reinigungs- und Putzmaterial, Hausverbrauchsmaterial) - Fremde Leistungen (z. B. Reinigung, Haustechnik - einschließlich deren Personalkosten) - Heilpädagogisches Material einschließlich Diagnostikmaterial - Fachliteratur - Aufwand für Mobilität (z. B. Kosten für trägereigene KfZ oder Reisekostenerstattung, ÖPNV) - Sächlicher Verwaltungsaufwand (z. B. Telefon, Porto, Büromaterial, Bankgebühren) - Zentrale Leistungen und Verwaltung (z. B. anteilige Umlage an Xxxxxx, externe Gehaltsabrechnung, Buchführungskosten, Beratungskosten für Rechts- und Steuerberatung, Öffentlichkeitsarbeit) - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Honorare (z. B. Supervision insofern diese nicht in den Personalkosten abgebildet werden)
Sachkosten. Kostenart Konto Kosten/Jahr
a) Mobilität Fahrtkosten / Reisekosten Aufwendungen für PKW Erstattung gem. LRKG
b) Kommunikation Porto Telefon/Telefax
c) Sonstige Verwaltungs- und Regiekosten Büro-/EDV-Material Fachzeitungen / Personalanzeigen Orga-Beiträge u. WP-Beratungskosten Versicherungen / Abgaben Trägerumlage Sonstige Verwaltungskosten
d) Raumkosten Anlaufstelle / Büro Miete Mietnebenkosten Kosten der Geschäftsausstattung Abschreibung und Instandhaltung Zinsaufwand Sonstige Raumkosten Zwischensumme = 0,00 €
Sachkosten. Folgende Sachkosten sind objektbezogen gem. Abschnitt II Ziffer 2 zu ermitteln, soweit getrennte Rechnungen/Abrechnungen vorliegen: -Substanzerhaltung für angemietete Gebäude (II 2.1) -Zinsen, ggfs. Erbbauzinsen (II 2.1.2) -Steuern, Gebühren, Abgaben (II 2.1.3) -Versicherungen für Gebäude und Inventar (II 2.1.4) -Energiekosten des Gebäudes (II 2.1.5).
Sachkosten. Wirtschaftsbedarf/Hausverbrauch, – medizinischer Bedarf, – Fuhrpark, – Verwaltungsbedarf, – Versicherungen, – Betreuungsbedarf.
Sachkosten. (1) Sachkosten sind alle notwendigen periodengerechten Aufwendungen zur Sicherstellung der Ernährung, des Wohnens, des Transportes, des medizinischen, pflegerischen Sachaufwandes sowie für Freizeitgestaltung, Lehr- und Lernmittel. Davon ausgenommen sind Sonderaufwendungen im Einzelfall.
(2) Die Plausibilität der Sachkosten wird insgesamt unterstellt, wenn sich gegenüber dem vorherigen Wirtschaftszeitraum keine Erhöhung ergibt.
Sachkosten. (1) Sachkosten sind Betriebskosten, Verwaltungskosten und Betreuungskosten, die zur Durchführung der Leistung entsprechend der Leistungsvereinbarung erforderlich sind und im Regelleistungsentgelt nach § 8 ThürRV keine Berücksichtigung finden.
(2) Betriebskosten sind Kosten insbesondere für Wasser, Energie, Heizmaterial, Treibstoffe, Reinigungsmittel sowie für Haus- und Fensterreinigung durch fremde Betriebe.
(3) Verwaltungskosten sind Kosten insbesondere für Bürobedarf, EDV-Kosten, Porti, Telefon/Telefax, Fachzeitschriften, Verbands- und Organisationsbeiträge.
(4) Betreuungskosten sind Kosten insbesondere für pädagogisches Arbeits- und Lehrmaterial, Sport- und Spielgeräte, therapeutische Hilfsmittel.
(5) Sachkosten sind für die einzelne Leistung und entsprechend der Anzahl der Fachkräfte differenziert zu ermitteln. Es gilt § 10 Abs. 3 ThürRV.
Sachkosten. (Schülerfahrkosten, Kosten für Lernmittel, Heizung, Beleuchtung, Wasserverbrauch, Reinigung, Sach- und Versicherungsprämien, Büroeinrichtungen und Bürobedarf, Unterhaltung, Neubeschaf- fung und Ergänzung der Schuleinrichtung und Lehrmittel, Schü- lerwohlfahrtspflege und sonstige Schülerbetreuung, Unterhaltung der Gebäude und Anlagen, Grundbesitzabgaben, Kaminreini- gung)
Sachkosten. Die Zuwendungsgeberin stellt dem beschäftigten Personal für die Zeit der Be- schäftigung ein Notebook zur Verfügung.