Sachkosten Musterklauseln

Sachkosten. Zu den Sachkosten gehören alle unmittelbaren und mittelbaren sächlichen Aufwen- dungen, die zur Durchführung der Fachleistungsstunden entsprechend der Leistungs- vereinbarung erforderlich sind. Die Berechnung des Sachkostenanteils kann in der Kalkulation des Einrichtungsträ- gers alternativ durch: • eine prospektive Berechnung der erwarteten tatsächlichen Aufwendungen • die Berechnung über eine Prozentgröße von maximal 10 % der unter Punkt 1.1. ermittelten Personalkosten (lt. KGSt. 2/96 und 7/98) oder • den Ansatz eines pauschalierten Betrages als Richtwert (lt. KGSt. 6/2002) er- folgen. Die Ermittlung der Sachkosten über einen Prozentbetrag der Personalkosten ist nicht sinnvoll, da hier kein direkter Zusammenhang bei der Kostenermittlung besteht. Bei der Ermittlung der Sachkosten sind u.a. die Kosten der Raumvorhaltung, der Mobi- lität, der Kommunikation, der Verwaltung zu berücksichtigen, im Einzelnen:
Sachkosten. Kostenart Konto Kosten/Jahr
Sachkosten. Die sogenannten Sachkosten umfassen die Kosten für medizinische Ge- und Ver- brauchsgüter wie z.B. Verbandsmaterial, Spritzen und dergleichen, die in Zu- sammenhang mit einer Operation neben den Arzthonoraren (Operateur, Anästhesist, Assistenz) und Kosten für das Pflegepersonal gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sachkosten. Sachkosten sind der gesamte zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendige sächliche Aufwand. Dieser setzt sich insbesondere zusammen aus: - Energieaufwand (z. X. Xxxxxx, Abwasser, Strom, Heizung, bei Mietvertrag Betriebskosten) - Allgemeiner Materialaufwand (z. B. Reinigungs- und Putzmaterial, Hausverbrauchsmaterial) - Fremde Leistungen (z. B. Reinigung, Haustechnik - einschließlich deren Personalkosten) - Heilpädagogisches Material einschließlich Diagnostikmaterial - Fachliteratur - Aufwand für Mobilität (z. B. Kosten für trägereigene KfZ oder Reisekostenerstattung, ÖPNV) - Sächlicher Verwaltungsaufwand (z. B. Telefon, Porto, Büromaterial, Bankgebühren) - Zentrale Leistungen und Verwaltung (z. B. anteilige Umlage an Xxxxxx, externe Gehaltsabrechnung, Buchführungskosten, Beratungskosten für Rechts- und Steuerberatung, Öffentlichkeitsarbeit) - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Honorare (z. B. Supervision insofern diese nicht in den Personalkosten abgebildet werden)
Sachkosten. (zu § 5 Muster-VO) Art Vergütung/Diagnosedaten Anzahl Vergütung/Diagnosedaten Preis Preisspannen Empfänger: Kassen-Nr.: Quartal: Datum: Gezielte Prüfungen ❒ hinsichtlich des Bestehens und des Umfangs der Leistungspflicht ❒ der Plausibilität von Art und Umfang der für die Behandlung eines Versicherten abge- rechneten Leistungen in Bezug auf die angegebenen Diagnose ❒ der Plausibilität der Zahl der vom Versicherten in Anspruch genommenen Vertrags- ärzte, unter Berücksichtigung ihrer Fachgruppenzugehörigkeit Bei BSNR (9stellig) Begründung des Antrages auf gezielte Prüfungen: Bearbeitungsergebnis der Krankenkassen: Antragsteller: <Name der Krankenkasse> Antragsempfänger: KVB <Adresse der Krankenkasse> Quartal <Format JJJJQQ angeben> Datum: <Antragsdatum Format TT.MM.JJJJ> Kassen-Nr.: <5-stellige Kassennummer> Sachverhalt/Thema <kurze Sachverhaltsangabe. Wenn ein Thema/Sachverhalt mit einer größeren Anzahl von BSNR betroffen ist, dann für diesen Sachverhalt ein gesondertes Registerblatt verwenden mit den betroffenen BSNR>
Sachkosten. (1) Sachkosten sind alle notwendigen periodengerechten Aufwendungen zur Sicherstellung der Ernährung, des Wohnens, des Transportes, des medizinischen, pflegerischen Sachaufwandes sowie für Freizeitgestaltung, Lehr- und Lernmittel. Davon ausgenommen sind Sonderaufwendungen im Einzelfall.
Sachkosten. (1) Sachkosten sind Betriebskosten, Verwaltungskosten und Betreuungskosten, die zur Durchführung der Leistung entsprechend der Leistungsvereinbarung erforderlich sind und im Regelleistungsentgelt nach § 8 ThürRV keine Berücksichtigung finden.
Sachkosten. Miete (Vertrag KH) im Quartal 833,67 € - Nutzung med. Geräte (Vertrag KH) im Quartal 168,87 € - Hygienebekleidung Pauschal (Vertrag KH) im Quartal 25,77 € - Nutzungspauschale EDV (Vertrag KH) im Quartal 151,47 € - Sonstiger Praxisbedarf (Vertrag KH) im Quartal 507,00 € - Wartung SW/HW im Quartal 900,00 € - AFA im Quartal 150,00 € - Sonstiges im Quartal 300,00 € geschätzte Einnahmen nach § 1 Anlage 8 im Quartal 6.000,00 € Differenz Gesamtaufwand / Ge- samtertrag im Quartal -5.844,74 €
Sachkosten. Muss ich bei der Sachkostenabrechnung et- was Besonderes beachten? Die Regelungen zu den Sachkosten im Rahmen der ASV gelten unabhängig von der Erkrankung, für die sich ein Team angemeldet hat. Es wird unterschieden zwischen nicht gesondert berechnungsfähigen und gesondert berechnungsfähigen Kosten. Diese Struk- tur orientiert sich an den Bestimmungen des EBM. Besonderheiten gelten beim Sprechstundenbedarf und der Vergütung von Kontrastmitteln. Hier finden sich unterschiedliche Regelungen für Vertragsärzte und Krankenhäuser.‌‌‌ Für Vertragsärzte kommen die regionalen Sprechstun- denbedarfsvereinbarungen inklusive der Vereinbarun- gen zu Kontrastmitteln auch in der ASV zur Anwen- dung. Für Krankenhäuser wurden eigene Pauschalen für den Sprechstundenbedarf je Patient vereinbart. Kontrastmittel werden gesondert abgerechnet. Anders als im Kollektivvertrag müssen alle ASV-Be- rechtigten mit den Abrechnungsdaten zusätzliche Angaben zu den gesondert berechnungsfähigen Sachkosten übermitteln (z. B. Name des Herstellers und Artikel- bzw. Modellnummer).
Sachkosten. 1. Der Xxxxxx übernimmt die Sachkosten, die auf Veranstaltun- gen in Ibbenbüren entfallen.