Dienstreisen Musterklauseln

Dienstreisen. Für vom Arbeitgeber genehmigte Dienstreisen werden Reisekosten erstattet. Die Erstattung der Reisekosten richtet sich nach dem Bundesreisekostengesetz mit der Maßgabe, dass für angefallene Reisekosten nur der Tarif der Bahn für die 2. Klasse unter Berücksichtigung etwaig möglicher Tarifermäßigungen (z.B. HELIOS Rabatt) erstattet wird, es sei denn die Benutzung der Bahn ist nachweislich nicht das günstigste Reisemittel insbesondere weil alternative Reisemittel unter Berücksichtigung der ggf. verkürzten Reisezeiten geringere Kosten unter Berücksichtigung einer ggf. erheblichen Verkürzung des Zeiteinsatzes des Arztes verursachen. Sofern für die Reise ein Dienstwagen zur Verfügung steht, ist dieser zu nutzen. Eine Pauschalierung der Reisekostenerstattung durch Nebenabrede zum Arbeitsvertrag ist möglich, erstmals jedoch frühestens durch Nebenabrede 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Dienstreisen. Ausgaben für dienstlich erforderliche, d.h. für die Projektumsetzung notwendige Reisen sind zuwendungsfähig. Abrechnungsgrundlage für Reisekosten ist das Bundesreisekostengesetz (BRKG) einschließlich der Allgemeinen Verwaltungs- vorschriften zum BRKG (VV zu BRKG). Dies gilt nicht für Ehrenamtliche, die bereits eine Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche oder eine Übungsleiterpauschale erhalten. Reisekosten beinhalten neben den Fahrtkosten und der Wegstreckenentschädigung auch ein Tagegeld, welches sich nach Stunden der Abwesenheit von der Wohnung staffelt. Für die Berechnung des Tagegeldes werden die jeweils geltenden Regelungen des § 9 Absatz 4a Satz 3 EStG herangezogen (VV Nr. 6.1.1 zu § 6 BRKG): 1) 28 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer bzw. die Arbeit- nehmerin 24 Stunden von seiner bzw. ihrer Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, 2) jeweils 14 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner bzw. ihrer Wohnung übernachtet, 3) 14 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer bzw. die Arbeiter- nehmerin ohne Übernachtung außerhalb seiner bzw. ihrer Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner bzw. ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 14 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer bzw. die Arbeit- nehmerin den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner bzw. ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. Das Tagegeld wird um 20 Prozent für Frühstück und jeweils um 40 Prozent für Mittag- und Abendessen gekürzt, wenn diese unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 BRKG) oder das Entgelt für die Verpflegung in den erstattungsfähigen Fahrt-, Übernachtungs- oder Nebenkosten enthalten ist (§ 6 Abs. 2 Satz 2 BRKG). Die Kürzungen sind auch anzuwenden, wenn die Verpflegung ohne triftigen Grund nicht in Anspruch genommen wurde (§ 6 Abs. 2 Satz 3 BRKG). Grundsätzlich sind Dienstreisen vor Fahrtantritt zu genehmigen. Für häufig wiederkehrende bzw. regelmäßig durchzuführende Dienstreisen am Dienstort bedarf es dieser Form nicht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BRKG). Ein dienstliches Interesse ist schriftlich festzustellen. Dabei wird eine Genehmigung als generelle personen- bezogene oder personengruppenbezogene Genehmigung, z.B. als Vere...
Dienstreisen. Abschreibungen auf Sachanlagen, soweit diese von dem Xxxxxx der Ausbildungsstätte oder von dieser finanziert worden sind, in steuerlich zulässiger Höhe, und Zinsen.
Dienstreisen. Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte oder zum Zweck einer ausschließlich im dienstlichen Interesse durchgeführten Fortbildung, § 84 Abs.1 S.1 Nr.1 NBG.
Dienstreisen. Dienstlich erworbene Meilen von Vielfliegerprogrammen können auch privat genutzt werden. Es besteht ein jährlicher Urlaubsanspruch von 36 Werktagen.
Dienstreisen. 1. Der/die Angestellte verpflichtet sich, seine Dienstleistung nach betrieblichen Bedürfnissen auch im Rahmen von Dienstreisen zu erbringen. 2. Bei Dienstreisen werden die Beträge vergütet, die nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften steuerfrei gezahlt werden können. 3. Im Regelfall sollen Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Mit Zustimmung der Geschäftsführung kann der private PKW benutzt werden. Der/Die Angestellte erhält einen Dienstwagen. Es gelten die Regelungen des Kfz-Überlassungsvertrages. Die Steuer- und Sozialversicherungskosten für die private Nutzung sind von dem/der Angestellten zu tragen. 4. Betrieblich veranlasste Reisekosten werden in durch Originalbelege nachzuweisender Höhe, im Übrigen nach den Vorschriften der Lohnsteuerrichtlinien für Arbeitnehmer vorgesehenen Pauschsätze erstattet.
Dienstreisen. Gemäß BRKG sind Dienstreisen Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte.
Dienstreisen. Über Anordnung des Dienstgebers sind Sie zur Durchführung von Dienstreisen verpflichtet. VARIANTE 1: Dienstreiseordnung VARIANTE 2: Regelung im Dienstvertrag Bei angeordneten Dienstreisen gebühren Tages- und Nächtigungsgebühren nach den jeweils geltenden einkommenssteuerrechtlichen für den Dienstgeber abzugsfähigen Höchstsätzen. Bis zu einer Reisedauer von drei Stunden steht kein Tagesgeld zu. Dauert eine Dienstreise länger als 3 Stunden, so gebührt für jede angefangene Stunde - bereits von der ersten Stunde an - ein Zwölftel des Tagesgeldes. Eine Dienstreise liegt vor, wenn Sie zur Ausführung eines Ihnen erteilten Auftrages Ihren Dienstort vorübergehend verlassen. Als Dienstort im Sinne dieser Bestimmungen gilt das Gemeindegebiet von [Ort] ____ / der Bezirk ______/ das Gebiet des TV _________ Reisen innerhalb des Gemeindegebietes / des Bezirks / des TV gelten keinesfalls als Dienstreise und begründen keinen Anspruch auf Tages- oder Nächtigungsgebühren. Nächtigungsgeld wird nur dann vergütet, wenn tatsächlich genächtigt wird. Ohne Nachweis der Höhe der Nächtigungskosten wird Nächtigungsgeld nach den jeweils geltenden einkommenssteuerrechtlichen für den Dienstgeber abzugsfähigen Höchstsätzen bezahlt. Werden die Nächtigungskosten sowie die Kosten des Frühstücks durch Originalbelege nachgewiesen, so werden diese voll ersetzt. Für die Benützung eines dienstnehmereigenen Kraftfahrzeuges bei Dienstreisen werden die amtlichen Kilometergeldvergütungssätze nach der Reisegebührenvor-schrift für Bundesbedienstete gewährt. Sie haben monatliche Kilometergeldabrechnungen vorzulegen.