Dienstreisen. 24 Aufwandsersatz
Dienstreisen. (1) Für vom Arbeitgeber genehmigte Dienstreisen werden Reisekosten erstattet. Die Erstattung der Reisekosten richtet sich nach dem Bundesreisekostengesetz mit der Maßgabe, dass für angefallene Reisekosten nur der Tarif der Bahn für die 2. Klasse unter Berücksichtigung etwaig möglicher Tarifermäßigungen (z.B. HELIOS Rabatt) erstattet wird, es sei denn die Benutzung der Bahn ist nachweislich nicht das günstigste Reisemittel insbesondere weil alternative Reisemittel unter Berücksichtigung der ggf. verkürzten Reisezeiten geringere Kosten unter Berücksichtigung einer ggf. erheblichen Verkürzung des Zeiteinsatzes des Arztes verursachen. Sofern für die Reise ein Dienstwagen zur Verfügung steht, ist dieser zu nutzen. Eine Pauschalierung der Reisekostenerstattung durch Nebenabrede zum Arbeitsvertrag ist möglich, erstmals jedoch frühestens durch Nebenabrede 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Dienstreisen. Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte oder zum Zweck einer ausschließlich im dienstlichen Interesse durchgeführten Fortbildung, § 84 Abs.1 S.1 Nr.1 NBG.
Dienstreisen c) Abschreibungen auf Sachanlagen, soweit diese von dem Xxxxxx der Ausbildungsstätte oder von dieser finanziert worden sind, in steuerlich zulässiger Höhe, und Zinsen.
Dienstreisen. Gemäß BRKG sind Dienstreisen Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte.
Dienstreisen. 1. Der/die Angestellte verpflichtet sich, seine Dienstleistung nach betrieblichen Bedürfnissen auch im Rahmen von Dienstreisen zu erbringen.
Dienstreisen. Dienstlich erworbene Meilen von Vielfliegerprogrammen können auch privat genutzt werden. Es besteht ein jährlicher Urlaubsanspruch von 36 Werktagen.
Dienstreisen. Ein schwerbehinderter GR/PR, der eine Dienstreise nur mit fremder Hilfe ausführen kann, darf sich von einer Person begleiten lassen.
Dienstreisen. Bei Dienstreisen gilt die Zeit der betrieblichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Es wird jedoch für jeden Arbeitstag – einschließlich der Reisetage – mindestens ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeits- zeit berücksichtigt.
Dienstreisen. Für Dienstreisen während des Auslandseinsatzes gelten die jeweiligen Dienstreiserichtlinien der Gesellschaft / die Dienstreiserichtlinien der Gesellschaft, zu welcher der Dienstnehmer entsandt wird. Dienstreisen sind direkt mit dieser Gesellschaft abzurechnen. Für An- und Rückreise sowie dienstliche Rückberufungen wird für die Reisetage der Aus- landsbezug bezahlt, ebenso für Dienstreisen im Einsatzland; zusätzliche Reisesätze entfal- len.