Sachmängelgewährleistung, Garantie Musterklauseln

Sachmängelgewährleistung, Garantie. 7.1. Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbe- sondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom An- bieter gelieferte Sachen 12 Monate.
Sachmängelgewährleistung, Garantie. (1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
Sachmängelgewährleistung, Garantie. 10.1 Die Produktabbildungen müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Ware übereinstimmen. Insbesondere kann es nach Sortimentserneuerungen zu Veränderungen im Aussehen und in der Ausstattung der Ware kommen. Mängelansprüche bestehen insofern nicht, als die Veränderungen für Sie zumutbar sind.
Sachmängelgewährleistung, Garantie. (1) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 634 ff. BGB, wobei die Gewährleistungsrechte zunächst auf die Nacherfüllung beschränkt sind. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Endpreis mindern.
Sachmängelgewährleistung, Garantie. 7.1 LichtBlick haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von LichtBlick gelieferte Sachen 12 Monate.
Sachmängelgewährleistung, Garantie. Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf vom Anbieter gelieferte Sachen 14 Tage. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
Sachmängelgewährleistung, Garantie. Der Anbieter haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel oder zum Download zur Verfügung gestellter Dokumente nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
Sachmängelgewährleistung, Garantie. VIII.1. Die ELBG haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschrif- ten, insbesondere nach den §§ 434 ff. BGB. Jedoch beträgt die Gewährleistungsfrist auf von der ELBG gelieferte Sachen gegenüber Unternehmern 12 Monate.
Sachmängelgewährleistung, Garantie. Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn wir diese ausdrücklich für den jeweiligen Artikel erklärt haben.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.