Sachmängelgewährleistung und Garantie. 8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften. 8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
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Sachmängelgewährleistung und Garantie. 8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen VorschriftenVorschrif- ten.
8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs Bestellvor- gangs informiert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen